Kaufvertrag unterschrieben, doch dann festgestellt, dass man das gekaufte Fahrzeug doch nicht will? Das kann teuer werden, wie das folgende aktuelle Beispiel zeigt:
Eine Käuferin hatte bei einem Kraftfahrzeughändler ein Fahrzeug gekauft. Nach der rechtskräftigen Unterschrift unter den Kaufvertrag wollte sie davon zurücktreten, womit das Autohaus letztendlich einverstanden war.
Allerdings verlangte es 10 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz, so wie es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgewiesen war. Zudem besagten die AGB, dass der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigen Schaden beanspruchen könne, sofern er diesen Sachverhalt beweisen würde.
Da die Käuferin die Zahlung verweigerte, ging der Verkäufer vor Gericht - durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Dieser entschied im Urteil vom 14.4.2010, dass der pauschale Schadenersatzanspruch des Autohauses zulässig sei und von der Käuferin bezahlt werden muss (Az.: VIII ZR 123/09).