Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat ihren Leitfaden zur Teilnahme am Lang-Lkw-Feldversuch veröffentlicht. Die entsprechende Ausnahmeverordnung für die überlangen Lkws ist am 1.1.2012 in Kraft getreten.
Der auf 5 Jahre angesetzte Testlauf wird von der BASt wissenschaftlich begleitet.
Transportunternehmen lassen sich bei der BASt registrieren, wenn sie am Feldversuch teilnehmen möchten. Dazu müssen die Unternehmen vorab sowohl die Zulassungsbescheinigungen für die eingesetzten Lkws und das verpflichtende Gutachten über die erforderliche technische Sonderausstattung der Fahrzeuge vorlegen als auch die geplanten Strecken benennen. Welche weiteren Angaben erforderlich sind, sehen Sie im BASt-Leitfaden, den Sie auch in unserem exklusiven Download-Bereich unter
www.logistikmanager.com finden.
Im Rahmen dieses Feldversuchs werden Daten zu den eingesetzten Fahrzeugen, Fahrern, transportierten Gütern und ausgewählten Routen erhoben. Mithilfe von Interviews und Beobachtungen analysiert die BASt unter anderem die Interaktionen der Fahrzeuge mit anderen Verkehrsteilnehmern und die Auswirkungen dieser Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen auf die Infrastruktur. Die teilnehmenden Unternehmen sind der BASt gegenüber für die Erstellung dieser wissenschaftlichen Begleitstudie auskunftspflichtig