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Kündigung bei dauernden Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen

veröffentlicht am 30.10.2009 unter Logistik
Verstößt ein Mitarbeiter mehrfach gegen geltende Sicherheitsbestimmungen, können Sie ihm kündigen. Es gibt sie immer wieder, die schwarzen Schafe, die sich munter über im Unternehmen geltende Sicherheitsbestimmungen hinwegsetzen. Doch brauchen Sie solches Treiben nicht tatenlos hinzunehmen. Im Einzelfall können Sie sogar zur Kündigung schreiten, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland- Pfalz zeigt.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter mehrfach gegen betriebsinterne Sicherheitsvorschriften verstoßen, indem er beispielsweise einen Gabelstapler mehrfach überladen hatte und auch andere Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen ignorierte. Obwohl er in Abmahnungen mehrfach auf sein Fehlverhalten hingewiesen und zur Einhaltung der Vorschriften angehalten wurde, besserte er sein Verhalten nicht, und so kündigte ihm sein Arbeitgeber. Damit war der Mann nicht einverstanden und strengte eine Kündigungsschutzklage an. Er staunte aber nicht schlecht, als das Gericht in seinem Urteil die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften höher bewertete als die Interessen des Arbeitnehmers. Auch seine 15-jährige Betriebszugehörigkeit und sein Alter - mit 54 Jahren ist es nicht ganz einfach, eine neue Stelle zu finden - konnten den Mann nicht vor der Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung retten. Das Gericht sah angesichts der Bedeutung von Sicherheitsvorschriften eine verhaltensbedingte Kündigung auch aus sozialen Gesichtspunkten als gerechtfertigt an (Landesarbeitsgericht - LAG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.3.2009, Az. 6 Sa 725708).
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