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Ärger vermeiden bei Kontrollen: 13

veröffentlicht am 05.01.2012 unter Logistik
Die Zeit drängt - und so mancher Fahrer wird ungehalten, wenn er von Polizei oder BAG kontrolliert wird. Denn das hält auf und kann den sorgfältig ausgearbeiteten Terminplan durcheinander bringen.
Dass es indes nicht zielführend ist, den Beamten gegenüber ungehalten oder gar ruppig zu reagieren, zeigten wir Ihnen bereits in der vergangenen Woche in Teil 1 dieses Beitrags nebst 5 konkreten Tipps vor.

Heute stellt Ihnen der erfahrene Logistikexperte weitere 8 Regeln vor, wie Ihre Fahrer bei Kontrollen Ärger vermeiden.

Richtiges Fahrerverhalten bei Kontrollen ist wichtig 

Werden bei der Kontrolle Fehler bei der Ladungssicherung festgestellt, kann es von entscheidender Bedeutung sein, wie sich ein Fahrer zu dem Fehler stellt – insbesondere wenn es nur ein vergleichsweise kleiner Verstoß ist. Deshalb sollten Ihre Fahrer, wenn sie auf Fehler aufmerksam gemacht werden, auf alle Fälle Folgendes vermeiden:

6. Fahrer sollten nie versuchen, sich mit fadenscheinigen Ausreden aus der Verantwortung zu ziehen. Insbesondere bei kleineren Lässlichkeiten ist es besser, den Fehler einzugestehen und ohne Murren für Abhilfe zu sorgen. Denn dann drückt auch der korrekteste Beamte schon mal ein Auge zu.

7. Fahrer sollten nie der Versuchung erliegen, die Schuld auf einen anderen zu schieben. Letztendlich ist nämlich immer der Fahrer für die Sicherheit von Fahrzeug und Ladung verantwortlich.

8. Jeder Fahrer sollte immer klar signalisieren, dass er sich bemüht, Sicherungsfehler sofort zu beheben. Damit das auch klappt, sollte er immer einige zusätzliche Sicherungselemente mit sich führen, die er im Zweifelsfall einsetzen kann.

Oft verzichten die Beamten dann auf eine offizielle Verwarnung – insbesondere bei nur einem kleinen Fehler.

Tipp: Versuchen Sie, Ihre Fahrer dazu anzuhalten, bei der Ladungssicherung auf Fehler zu achten. Werden bei Kontrollen nämlich mehrere kleinere Fehler gefunden, ist es mit der Toleranz der Kontrolleure schnell vorbei. Sprechen die Beamten jedoch eine offizielle Verwarnung aus, kommen Ihre Fahrer in der Regel um die Zahlung eines Verwarnungsgeldes kaum herum. Da diese Verwarnungsgelder meistens noch recht moderat ausfallen, sollte sich ein Fahrer immer genau überlegen, ob er die Zahlung verweigert.

Tipp: Kleinere Verwarnungsgelder sollten immer sofort bezahlt werden. Denn der Aufwand eines Einspruchs steht in der Regel nicht in Relation zu dem zu zahlenden Betrag.

Wie sich Ihre Fahrer bei massiven Beanstandungen richtig verhalten 

Brenzlig wird es, wenn die Kontrolleure massive Fehler bei der Ladungssicherung feststellen. Hier ist in der Regel mindestens ein Bußgeld fällig.

Um seine Rechte zu wahren, sollte jeder Fahrer in einem solchen Fall folgende Punkte beachten:

9.
Fahrer müssen den Beamten gegenüber nur Angaben zu ihrer Person, zu ihrem Unternehmen und zur Ladung machen. Forderungen nach weiteren Angaben sind nicht rechtens – das wissen auch die Beamten. Hier gilt jedoch ebenfalls: Immer freundlich bleiben.

10. Fahrzeugführer brauchen keine Aussagen zum Sachverhalt zu machen. Das kann dann wichtig werden, wenn die Situation rechtlich nicht eindeutig ist. Manchmal ist es einfach besser, sich mit einem Rechtsanwalt zu beraten, welche Angaben genau gemacht werden. Die Angaben kann man ja auch nachreichen, wenn es zu einem Bußgeld oder einer Strafe kommen sollte.

11. Fahrer sollten niemals ein mündliches oder schriftliches Schuldanerkenntnis abgeben. Allzu schnell tappt man nämlich dabei vor Aufregung in rechtliche Fallen. Hier ist es immer besser, sich zuerst rechtlichen Beistand zu holen.

12. Ihre Fahrer sollten grundsätzlich von der von den Beamten bemängelten Situation Fotos anfertigen. Damit können sie, sollte es zu einem Prozess kommen, belegen, wie schwer ein Fehler war. Oft sehen die Gerichte nämlich die Schwere eines Vergehens anders als die Kontrolleure.

13. Schärfen Sie Ihren Fahrern ein, umgehend die Firma beziehungsweise Sie als Fuhrparkverantwortlichen über die Kontrolle zu informieren. Sie können dann nämlich schnell reagieren und im Zweifelsfall sofort einen Rechtsanwalt einschalten.

Bußgelder drohen nicht nur dem Fahrer 

Normalerweise können Ihre Fahrer nach Behebung der monierten Sicherungsmängel die Fahrt fortsetzen. Allerdings kommt es danach immer zu einem so genannten Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das leitet die zuständige Behörde gegen alle am Fall Beteiligten ein. Unter Umständen kann das auch Sie als Fuhrparkleiter betreffen, wenn Sie es versäumt haben, Ihren Fahrern ausreichende Sicherungsmaterialien zur Verfügung zu stellen.

Achtung: Ein solches Verfahren kann für Sie recht unangenehme Folgen haben. Wird Ihnen nämlich ein Mitverschulden angelastet – und das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie dem Fahrer keine oder unzureichende Sicherungsmaterialien mitgegeben haben –, werden Sie schnell selbst mit einem Bußgeld sowie Punkten in Flensburg bestraft. Das Bußgeld müssen Sie aus Ihrem Privatbudget begleichen, die Firma darf es nicht für Sie übernehmen.

Kommt es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, bekommen zunächst alle Beteiligten so genannte Zeugen- oder Anhörungsbogen zugesandt. Diese müssen Sie und auch der Fahrer auf alle Fälle innerhalb der angegebenen Frist ausgefüllt zurücksenden.

Sie können jedoch, genauso wie der Fahrer, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Holen Sie allerdings, wenn Sie dies tun, immer den Rat eines Rechtsanwalts ein. Denn als Fahrzeugverantwortlicher können Sie sich nur äußerst selten aus der Verantwortung stehlen. Die Behörde wird dann anhand der Fragebögen entscheiden, ob ein Bußgeld verhängt wird, sowie einen entsprechenden Bescheid an Sie und den Fahrer erlassen.

Weigern Sie oder der Fahrer sich dann immer noch, dem Zahlungsbefehl nachzukommen, wird in der Regel ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Deshalb sollten Sie sich – wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind – mit einem Rechtsanwalt beraten, ob ein Einspruch gegen den Bescheid Aussicht auf Erfolg hat.
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