Nach dem Willen der Bundesregierung soll der bundesweite Feldversuch mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 44 Tonnen und einer maximalen Länge von 25,25 Metern als Maßnahme mit vorrangiger Priorität in den Masterplan Güterverkehr aufgenommen werden.
Die Stimmung in der Logistikbranche hat sich im Mai sowohl bei den Logistikdienstleistern als auch bei den Logistikanwendern aus Handel und Industrie deutlich verbessert. Das geht aus dem Logistikindikator hervor, den das Institut für Weltwirtschaft (IfW) und die Bundesvereinigung Logistik (BVL) erhebt.
Die Deutsche Bahn hat eine Weiterentwicklung ihres Umweltrechners „EcoTransIT World“ vorgestellt. Die neue Version des Rechners ermittelt den Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und den Schadstoffausstoß beliebiger Transporte für alle Verkehrsmittel weltweit.
Sie können noch so viel unternehmen – gegen den Ernstfall in Form von Unfällen oder gar Bränden sind Sie nie gefeit. Doch allzu oft zeigt sich im Ernstfall, dass hier die richtige Vorsorge fehlt. In Teil 1 dieses Beitrags lesen Sie Tipps, worauf Sie beim Einsatz von Ersthelfern achten müssen.
Wenn Sie einen Transportunternehmer aus einem anderen EU-Staat für einen innerdeutschen Transport als Unterfrachtführer für eine Güterbeförderung einsetzen, müssen Sie die nachfolgenden Sachverhalte beachten.
Auch wenn Sie in puncto Sicherheit alles Menschenmögliche unternommen haben: Unfälle können Sie nie ganz vermeiden. Passiert dann ein Unglück, zeigt sich oft, dass auch ausgemachte Sicherheitsfans unter den Lagerverantwortlichen einen wichtigen Aspekt vernachlässigt haben: die Erste Hilfe.
In deutschen Unternehmen wird in Zeiten der Krise an vielem gespart - die Fuhrparks bleiben aber weitgehend davon verschont - so eine der Kernaussagen der Studie CVO Barometer 2010 - Trends im Fuhrparkmanagement des Leasingexperten Arval.
Nahezu alle Fahrzeugvermieter schränken ihre Haftung ein, wenn bei Verkehrsunfällen die Polizei nicht hinzugerufen wird.
Diese Einschränkung, die im konkreten Fall auf 500 € vertraglich fixiert war, wollte ein Kläger so nicht akzeptieren und ging vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 10.6.2009 (Aktenzeichen XII ZR 19/08), dass die Vereinbarung wirksam und die Beschränkung damit gültig ist.
Schmerzender Rücken, bohrender Kopfschmerz - und dazu der ständige Zeitdruck. Lkw-Fahrer kennen das. Für einen Arztbesuch ist oft keine Zeit auf langen Touren.
In der Europäischen Union hat der Nutzfahrzeugmarkt im März seit fast 2 Jahren wieder angezogen. Die Neuzulassungen sind im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8,8 % auf 186.469 Fahrzeuge gestiegen.
Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vom 31.10.2006 beinhaltete im Kern die neuen Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrer. Diese gelten in Deutschland bis dato nur für Ihre angestellten Kraftfahrer – nicht aber für selbstständige Subunternehmer.
Mit 642.000 TEU wurden im 1. Quartal dieses Jahres so wenige Güter und Waren umgeschlagen wie seit 2005 nicht mehr. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden etliche Frachtdienste eingestellt.
Auf einer Teststrecke an der Autobahn A8 Salzburg — München, in der Nähe von Bad Aibling, wird das System Advanced Safety and Driver Support for Essential Road Transport (ASSET) getestet. Dieses System wurde geschaffen für eine unsichtbare Kontrolle von Lastkraftwagen.
Verhandlungen gehören zum Geschäftsalltag in Fuhrpark und Logistik. Auch wenn Sie ein erfahrener Verhandlungsprofi sind und all Ihr rhetorisches Geschick einsetzen, kann es geschehen, dass Sie sich auch nach mehreren Gesprächsrunden nicht einigen können. Doch selbst in solchen Situationen müssen Sie noch nicht aufgeben.
Immer wieder kommt es vor, dass Fuhrunternehmen Fahrzeuge zwar für die Umweltzone, aber nicht für die Congestion Charge in London registrieren lassen (oder auch umgekehrt). Dann flattern nicht selten Wochen oder Monate nach der Fahrt ein Bußgeldbescheid und eine saftige Gebühr aus London ins Haus.
RFID ist eines der großen Buzzwords in der Logistik. Erfahren Sie in diesem Video, warum sich die Schweizerische Post für den Einsatz von RFID entschieden hat und wie sie diese Technik in der Praxis einsetzt.
Wegen des großen Erfolgs des Förderprogramms zu Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern hat sich der Bund entschlossen, diese Förderung wieder aufleben zu lassen. Der staatliche Zuschuss beträgt pro Fahrzeug 333 Euro. Damit wird das neue Programm im Umfang von 50 Millionen Euro für rund 200.000 Nachrüstungen genügen. Erfreulich ist auch die Rückwirkung der Maßnahme bis zum 1. Januar 2010 für PKWs und die Erweiterung des Programms auf leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Kaufvertrag unterschrieben, doch dann festgestellt, dass man das gekaufte Fahrzeug doch nicht will? Das kann teuer werden, wie das folgende aktuelle Beispiel zeigt:
Wie die Versicherungen in einer Veröffentlichung mitgeteilt haben, sollten sich Autobesitzer vor Autoglasern in Acht nehmen, die ihre Dienste auf Parkplätzen großer Super- und Baumärkte anbieten. Solche Handwerker seien meist Laien und führten Steinschlagreparaturen an Windschutzscheiben oft nicht fachgerecht aus.
Ein selbst fahrender Unternehmer bat seine Ehefrau per Handy, eine geänderte Mautstrecke über das Internet zu buchen. Irrtümlicherweise gab die Frau die falsche Strecke ein.
Im Oktober 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben (LSVA) rückwirkend zum 1.1.2008 für ungültig erklärt. Am 15.4.2010 hat nun das Bundesgericht als oberste Schweizer Rechtsinstanz das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Nun müssen Sie damit rechnen, dass demnächst die Schweizer Maut um zirka 10 % angehoben wird.
Irgendwann ist es immer so weit: Einer Ihrer Lieferanten bzw. Geschäftspartner klopft an und will höhere Preise für seine Waren oder Dienstleistungen. Doch mit ein bisschen Mühe können Sie Geschäftspartnern mit derartigen Ansinnen leicht ein Schnippchen schlagen – und das oft mit ihren eigenen Waffen.
Ab sofort bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wieder seine Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet und bietet eine Hilfe für die Fahrer, die in der Ferienzeit an Samstagen unterwegs sein müssen.
Die International School of Management (ISM) bietet ab dem kommenden Wintersemester einen Master-Studiengang „International Transport & Logistics“ für Nachwuchsführungskräfte in der globalen Transport- und Logistikwirtschaft an.
Abtretungen und Verpfändungen des Gehalts Ihrer Mitarbeiter sind für Ihr Unternehmen mehr als unangenehm, da meistens die Arbeitsleistung des betroffenen Beschäftigten nicht gerade positiv beeinflusst wird. Außerdem produziert ein solches Vorgehen Kosten, die Sie sich nicht zurückholen können.
Hess Natur ist einer der großen Versender von Naturtextilien. Das Unternehmen führt 900-1.000 Modelle und ca. 8.000 Artikelpositionen pro Saison - da versteht es sich, dass die Logistik reibungslos funktionieren muss.
Auf die Hilfe von GPS- und Navigationsgeräten mag heute kaum noch jemand verzichten, helfen sie einem doch, sein Ziel auch bei schwierigen Verkehrslagen sicher zu finden. Darüber hinaus lassen sich so eine Reihe von hilfreichen Zusatzfunktionen nutzen, die noch mehr und sogar wettbewerbsverbessernde Vorteile bieten. So können Sie bei telematikgestützten Geräten immer feststellen, wo Ihre Fahrzeuge unterwegs sind, und beispielsweise Ihre Kunden rechtzeitig informieren, wenn die begehrte Lieferung noch im Stau steckt.
Nach Unfallschäden versuchen die Versicherungen verstärkt, eine Schadenregulierung nach dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzuwickeln, wenn die Reparatur des Schadens diesen Wert übersteigt. Darauf brauchen Sie sich aber nicht einzulassen, da die Versicherer verpflichtet sind, Reparaturkosten bis zum 1,3-Fachen des Wiederbeschaffungswerts zu übernehmen.
Kosten sparen - es gibt wohl kaum einen Logistikverantwortlichen, der nicht unter dem Druck steht, dies zu tun. Uwe E.Wirth, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes LogistikManager hat für Sie 10 Tipps zusammengestellt, mit denen Sie bei der Personalplanung Kosten sparen und mit vorhandenen Ressourcen noch effizienter wirtschaften können.
Eines der Schmerzthemen im Transportgewerbe sind die oft überlasteten Parkplätze für Lkw. Diese sind oft schon früh 'dicht', für Fahrer eine prekäre Situation - schließlich müssen die Ruhezeiten ja akribisch eingehalten werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will das Problem nun offensiv angehen und mit neuen Modellen zusätzliche LKW-Parkplätze an den Autobahnen schaffen.
Ins Deutsche wurde das Wort „Unit Load Devices“ nie übersetzt. Hinter dem englischen Wortungetüm verbergen sich Paletten und Container, die verwendet werden, um alle Arten von Frachtgütern in Großraumflugzeugen zu verstauen.
Ab dem 1. April müssen elektronisch eröffnete Verfahren zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung auch elektronisch beendet werden. Bisher erfolgte die Eröffnung von Verfahren nach EMCS auf freiwilliger Basis. Zu diesem Termin haben aber mindestens 8 Mitgliedstaaten der EU ihre Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet, das EMCS-Verfahren anzuwenden.
Seit dem 1. Januar 2010 gelten geänderte Vorschriften bei der Vorsteuervergütung von Transport- und Logistikleistungen in der EU, darüber informierten wir Sie bereits in einer der vergangenen Ausgaben. Hier sind nun weitere Details:
Obwohl sich die Wirtschaft langsam wieder erholt, gehen Experten auch für dieses Jahr von einem Anstieg der Insolvenzen aus. Sind unter diesen Unternehmen auch einige Ihrer Kunden, müssen Sie befürchten, Ihre Waren und Dienstleistungen nicht mehr bezahlt zu bekommen. Doch wenn Sie einige Regeln beherzigen, können Sie die Schrecken des Insolvenzgespensts oft bannen. Der LogistikManager zeigt im folgenden Beitrag, wie ein Insolvenzverfahren vonstatten geht - und was Sie als Logistiker tun können, um doch noch an Ihr Geld zu kommen.
Gerade bei Lagerbränden ist die örtliche Feuerwehr häufig mit der Flammenbekämpfung überfordert und fordert deshalb private Spezialkräfte an. In vielen Fällen versucht die Feuerwehr anschließend, die Kosten für diese Unterstützung dem Unternehmen aufzubürden, in dem der Brand stattfand.
Sofern Ihr Fahrer im Ausland ein Verkehrsvergehen verursacht hat und das Bußgeld über 70 € beträgt, wird voraussichtlich ab 1.10.2010 das Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt.
In seiner aktuellen Ausgabe stellt der Informationsdienst Einkaufsmanager eine neue Studie von PwC vor. Diese zeigt: Branchenexperten erwarten eine dauerhafte Belastung durch Emissionsabgaben und steigende Ölpreise. Der Klimawandel und wachsende Energiekosten stellen den Transport- und Logistiksektor vor große Herausforderungen. Nur gut die Hälfte der befragten Entscheider aus Industrie, Politik und Wissenschaft (52 %) halten es für wahrscheinlich, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in einzelnen Ländern bis zum Jahr 2030 maximal 80 % ausmachen wird und so das Klimaproblem unter Kontrolle zu bringen ist.
1. Achtung beim Türöffnen Wird beim Öffnen der Fahrzeugtür ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt, so gilt das immer als massive Verletzung der Sorgfaltspflicht. Dies gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Berlin-Mitte insbesondere beim Öffnen der Fahrertür – hier muss derjenige, der die Tür öffnet, Schadenersatzforderungen komplett übernehmen (AG Berlin-Mitte, 6.8.2008, Az. 114 C 3005/07).
Die Redaktion vom LogistikManager weist auf nachfolgendes Urteil hin: Ihre Fahrer sollen bei einem Verkehrsunfall entweder keine Angaben zur Sache vor Ort machen oder nur wahrheitsgemäße Angaben zu Protokoll geben. Später, wenn der Kopf wieder „abgekühlt“ ist, können sie den Vorgang sachlicher schildern und laufen nicht Gefahr, die Kaskoabsicherung zu gefährden.
Die Kostensituation zwingt Ihr Unternehmen dazu, die Personalkosten im Verhältnis zur geleisteten Arbeit zu senken, damit Sie auch in der Wirtschaftskrise noch wettbewerbsfähig sein können. Um dieses Ziel zu erreichen, kann man in der Praxis, nicht nur in unserer Branche, 2 Verhaltensrichtungen beobachten.
Im Bereich des Warenverkehrs gibt es eine ganze Reihe von Subventionen, von denen auch Sie profitieren können. Dabei gibt es gerade bei Ausfuhrerstattungen immer wieder Fälle, bei denen sich die Behörden verrechnet haben und zu viel auszahlen. Verlangen sie die Überzahlung dann zurück, so können Sie das oft ablehnen.
Die VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik hat 2 aktualisierte Richtlinien zur Ladungssicherung veröffentlicht. Die Richtlinie VDI 3968 Blatt 5 befasst sich mit der Sicherung von Ladeeinheiten in Form von Stretchen. Sie ist in deutscher und englischer Sprache erhältlich und beschreibt, wie palettierte Ladeeinheiten mit Stretchfolien gesichert werden.
In vielen Firmengebäuden werden auch Gasflaschen gelagert. Dabei müssen Sie nach der Betriebssicherheitsverordnung auch schon bei geringen Mengen umfassende Regeln beachten. Bisher galt hier die Technische Regel (TRBS) 280, die allerdings bald durch die TRBS 3145 abgelöst werden soll.
Das Problem dabei ist nur, dass dieses neue Regelwerk bisher nirgendwo veröffentlicht wurde, obwohl es bereits im Oktober 2007 vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet wurde. Deshalb hat Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager, hier die wichtigsten Aspekte der neuen Verordnung für Sie zusammengetragen.
Sie kennen das böse Spiel sicher aus eigener Erfahrung: Bei der Zollabfertigung stellt sich heraus, dass eine kleine Angabe auf den Papieren fehlt, und schon bleibt die von Ihren Kunden dringend benötigte Lieferung an der Grenze stehen. Nicht nur, dass sich Ihr Kunde über die verspätete Lieferung ärgert, wird Ihnen Bauchgrimmen bereiten, sondern auch die Mehrkosten durch festgehaltene Lieferfahrzeuge und die Nachreichung der fehlenden Angaben, die sich schnell zu erheblichen Summen addieren.
Das Portal Umwelt-Plakette.de liefert aktuelle Informationen rund um die bestehenden und die geplanten Umweltzonen. Urteile, Regelungen sowie eine Liste der Umweltzonen finden Sie unter www.umwelt-plakette.de
Jeder Arbeitnehmer freut sich, wenn er am Monatsende etwas mehr auf dem Konto hat. Doch genügt es nicht, jedem einfach etwas mehr Lohn zu zahlen – entscheidend für eine nachhaltige Leistungssteigerung ist nämlich die Tatsache, dass es mehr Geld nur für vollbrachte Mehrleistung gibt. Dies können Prämienlohnmodelle hervorragend erreichen.
In den vergangenen beiden Ausgaben informierten wir Sie über das neue Mehrwertsteuer-Paket, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Falls Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie sich jetzt unbedingt mit dieser Materie befassen! Unser Experte Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager gibt Ihnen folgende Tipps, wie Sie dieses Projekt jetzt anpacken:
Sicherlich kennen Sie das Bild: Im Winter wird das Tor der Rampe aufgemacht, der Laster dockt an und die Temperatur im Lager fällt dramatisch. Auch andersherum funktioniert das mit der Energieverschwendung an der Rampe.
Bis Ende 2009 können Betreiber von Dieselfahrzeugen noch die staatliche Prämie von 330 Euro kassieren, wenn sie ihr Fahrzeug mit einem Dieselpartikelfilter ausrüsten. Dies nutzen Autohersteller wie Ford, um ihren Kunden den Umbau schmackhaft zu machen: So bietet Ford zu ausgewählten Modellen preiswerte Filter unter der Marke Motorcraft an. Der Preis soll bei rund 133 Euro liegen, hinzu kommen noch die Einbaukosten.
In Teil 1 dieses Beitrags informierte Uwe E.Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager über die Rahmenbedingungen des neuen Mehrwertsteuer-Pakets, das zum Jahreswechsel an den Start geht. Lesen Sie heute viele Tipps rund um die konkreten Auswirkungen auf die Logistikbranche:
Zum Jahreswechsel kommt eine steuertechnische Veränderung, deren Ursachen 1993 in der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes liegen. Und das Mehrwertsteuerpaket wirbelt bisher gewohntes Recht kräftig durcheinander. So gilt beispielsweise das bisher geltende Herkunftslandprinzip bei Auslandsgeschäften nicht mehr.
Im Kommisionierungsvorgang gibt es so manche Ansatzpunkte, mit denen Sie die Effizienz hochschrauben und den Zeitaufwand für die einzelnen Schritte reduzieren können. Der folgende 6-Stufen-Plan, hilft Ihnen Zeit und Geld zu sparen!
Sie sind als Logistiker auch für die Beschaffung von Materialien aus dem europäischen Ausland für Ihr Unternehmen verantwortlich? Sind einige Ihrer Mitarbeiter öfters im Ausland tätig und produzieren so Aufwendungen, die Ihr Unternehmen erstattet? Dann sollten Sie niemals vergessen, sich die anfallende Vorsteuer bei den jeweiligen Staaten zurückzuholen. Sie glauben, das geht nicht oder ist zu aufwändig? Stimmt nicht – Sie müssen nur wissen, wie.
Gerade in der Logistik sind harte Zeiten angebrochen. Beim herrschenden Leistungsdruck haben so genannte „Low Performer“ keinen Platz. Doch bevor Sie vorschnell kündigen, sollten Sie einige Grundregeln beachten. Denn bei leistungsbezogenen Kündigungen legen die Gerichte zunehmend strengere Maßstäbe an.
Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sie Mehrwertsteuer-Erstattungsanträge für Mehrwertsteuerbeträge, die in einem anderen EU-Staat angefallen sind, über das elektronische Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen. Wenn Sie beispielsweise in Österreich getankt haben, mussten Sie bislang beim Finanzamt Graz-Stadt, der zuständigen österreichischen Stelle, per Antrag die Vorsteuer (Mehrwertsteuer) einreichen, damit sie Ihnen wieder erstattet wurde.
Verstößt ein Mitarbeiter mehrfach gegen geltende Sicherheitsbestimmungen, können Sie ihm kündigen. Es gibt sie immer wieder, die schwarzen Schafe, die sich munter über im Unternehmen geltende Sicherheitsbestimmungen hinwegsetzen. Doch brauchen Sie solches Treiben nicht tatenlos hinzunehmen. Im Einzelfall können Sie sogar zur Kündigung schreiten, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland- Pfalz zeigt.
Grundsätzlich dürfen bei Lohnerhöhungen einzelne Mitarbeiter nicht unberücksichtigt bleiben. Liegen jedoch sachliche Gründe für diese Nichtberücksichtigung wie beispielsweise die Verweigerung der Betreffenden, schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, vor, so ist ein Ausschluss von Lohnerhöhungen rechtens.
In der Logistik ist der Einsatz von Subunternehmern an der Tagesordnung. Dabei vergessen aber viele Verantwortliche das Thema Haftung. Was ist beispielsweise, wenn ein von Ihnen beauftragter Frachtführer Waren beschädigt, dabei aber über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt? Dann bleiben Sie auf dem angerichteten Schaden sitzen. Doch wenn Sie diese 5 goldene Regeln beachten, kann Ihnen das nicht passieren.
Bisher mussten Zeit- oder Leiharbeiter in die Röhre schauen, wenn das Unternehmen, bei dem sie beschäftigt sind, Kurzarbeit anberaumt. Doch seit Juli 2009 hat sich das geändert. Bisher war es so, dass bei Beschäftigten von Zeitarbeitsfirmen die Zahlung von Kurzarbeitergeld gesetzlich nicht vorgesehen war und dieses in der Folge von der Agentur für Arbeit nicht ausgezahlt wurde. Doch mit der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat sich das geändert. Denn dieses Gesetz sieht rückwirkend ab dem 1. Juli 2009 das so genannte Kurzarbeitergeld plus vor. Danach werden Leiharbeiter Festangestellten quasi gleichgestellt.
Die Conergy AG, Hersteller von Solartechnik, hat ihre Geschäftsprozesse in Vertrieb und Logistik überarbeitet. Das Projekt wurde binnen eines Jahres realisiert. Ergebnis: Durchlaufzeit für Aufträge = –25 %, Bearbeitungsaufwand pro Auftrag = –20 %. So sieht derAuftragsprozess nun aus:
Gut, dass die wirtschaftliche Situation angespannt ist. Sie werden jetzt sicher fragen, was daran gut sein soll. Das Gute an solchen Situationen ist, dass sich geradezu fantastische Chancen bieten, beim Einkauf bessere Konditionen herauszuhandeln.
Wenn ein Transporteur Ihre Ware beschädigt, muss er dafür geradestehen. Allerdings versuchen viele Speditionen, sich trickreich mit dem Argument der Verjährung aus der Verantwortung zu stehlen. Das brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen.
Lager und Feuer sind 2 Dinge, die sich nicht vertragen. Doch leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die ihrem Laster trotz eines bestehenden Rauchverbots frönen. Unbelehrbare können Sie nach einer Abmahnung jedoch problemlos – oft sogar fristlos – kündigen.
Wenn Ihr Unternehmen den Vorsteuerabzug für sich geltend machen möchte, ist nach 2 Urteilen des höchsten deutschen Finanzgerichts die Angabe des Lieferzeitpunkts, der erbrachten Leistung und auch des genauen Zeitpunkts der Leistung wichtig.
Nach Angaben des Bundesverbands Logistik und Entsorgung (BGL) blockieren immer mehr Lastwagen aus Deutschland und Österreich die EU-Außengrenzen wegen fehlender Identifizierungsnummer. Zu dieser Misere haben nach Angaben des BGL unterschiedliche Umsetzungszustände und mangelnde Koordinierung zwischen den EU-Staaten bei der Einführung der EU-weit geltenden Kennnummer für Wirtschaftsbeteiligte geführt.
Nach einem Arbeitsunfall sehen sich viele Unternehmen mit Schmerzensgeldforderungen der Betroffenen konfrontiert. Doch in den seltensten Fällen kommen diese damit durch.
Eine Abmahnung ist das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, einem Mitarbeiter unmissverständlich klarzumachen, dass er ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, das im Wiederholungsfall zur Kündigung führt.
Seit 2006 ist das digitale Zeitalter auch im Lkw-Fahrerhaus angebrochen. Der digitale Tachografe sollte sich die Auswertung und Überprüfung von Fahr- und Ruhezeiten erheblich vereinfachen. Doch leider sieht die Realität oft anders aus - was nicht unbedingt am Tachografen liegt, sondern vielmehr an unklaren Formulierungen der Fahrpersonalverordnung.
In der Logistikwelt werden immer noch viele Lasten per Hand bewegt. Da hierbei das Risiko von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen groß ist, gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen, Vorschriften und Regeln zu diesem Thema. Genannt seien hier nur das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), verschiedene Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) und nicht zuletzt auch noch die Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV).
Treibstoffkosten machen einen großen Anteil der Betriebskosten eines Fuhrparks aus. Welcher Fuhrpark-Verantwortliche möchte da in den heutigen Zeiten nicht sparen? Dass eine moderate Fahrweise hier einiges bewirkt, ist mehr als eine Binsenweisheit. So kann dies bei einem Sattelzug schon einen Minderverbrauch von gut 5 Litern pro 100 Streckenkilometer ausmachen.
Mit täglich über 2.600 Besuchern hat sich Box24 zu einer der größten und erfolgreichsten Online-Frachtbörsen in Europa entwickelt. Faszinierend ist die Idee schon. Was der eine sucht, nämlich freien Frachtraum für seine Lieferung, bietet der andere auf einem virtuellen Marktplatz an. Die ökonomischen und ökologischen Vorteile liegen auf der Hand. Frachtkapazitäten werden besser ausgelastet und im Idealfall fährt kein LKW mehr leer auf seinen Betriebshof zurück.
Verweigert ein Mitarbeiter seine Arbeitsleistung, indem er erteilte Aufträge nicht erledigt, kann dies ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Doch handeln Sie hier nicht vorschnell – nicht einmal dann, wenn ein Untergebener nach der Auftragserteilung schnodderig antwortet, er hätte keine Lust zu arbeiten.
Im täglichen Logistikbetrieb kommt es schon einmal vor, dass es mit dem physikalischen Tausch der Paletten nicht klappt. Und wenn das öfters geschieht, ergeben sich schnell größere Differenzen von einigen 100 Paletten. Das ist im Normalfall nichts Dramatisches, wenn die Palettenkonten sauber geführt werden. Wenn sich jedoch der Partner von einem trennen will oder Sie sich von einem Spediteur verabschieden wollen, kommt es wegen der ausstehenden Paletten schnell zum Streit. Folgen: der ehemalige Partner übt sich in Funkstille und auch bereits gegebene Versprechungen über Palettenlieferungen oder den finanziellen Ausgleich des offenen Palettenkontos werden schlicht nicht eingehalten...
Nach dem kräftigen Einbruch zu Jahresbeginn zeigt sich die Logistikkonjunktur zwar weiterhin in schwacher Verfassung, doch der BVL/DIW-Logistikindikator gab im Mai gegenüber dem Vorquartal nur noch um 7 Punkte nach. Damit scheint der freie Fall, der seit Ende letzten Jahres zu beobachten war, deutlich abgebremst.
Strafen und Bußgelder fallen in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich aus. Als besonders teuer gilt gemeinhin Italien, wo schon recht kleine Verstöße mit deftigen Strafen belegt werden. So kostet beispielsweise eine Tempoüberschreitung von 20 Stundenkilometern mindestens satte 155 €, bei mehr als 50 km/h geht es ab 390 € los. Falsches Parken ist in Italien mit einem Betrag ab 35 € hingegen noch recht billig, in der Slowakei können es bis zu 135 € werden.
Grundsätzlich sind Ihre Mitarbeiter auch auf dem Weg von ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz durch die berufsgenossenschaftliche Arbeitsunfallversicherung geschützt. Doch manchmal versuchen die Versicherer, sich bei Unklarheiten zum Unfallhergang aus ihrer Verantwortung zu stehlen.
Geht ein krankgemeldeter Mitarbeiter während dieser Zeit einer Beschäftigung nach, können Sie beispielsweise Detektivkosten, die Sie zum Beweis dieser Tatsache aufbringen mussten, von ihm zurückverlangen. Im vorliegenden Fall hatte ein Zusteller sich krankgemeldet und angeboten, seine Frau könnte seinen Job in dieser Zeit übernehmen. Der misstrauische Arbeitgeber engagierte einen Detektiv, der überprüfen sollte, ob der Angestellte wirklich arbeitsunfähig war und keiner anderen Beschäftigung nachging. Dieser fand heraus, dass der Mann nicht nur seiner Frau bei der Arbeit half. Daraufhin wollte der Arbeitgeber die Kosten von 2.500 Euro für den Detektiv vom Arbeitnehmer zurück.
Um eine Kündigung rechtskonform auszusprechen, muss sie schriftlich erfolgen und dem Gekündigten ordnungsgemäß zugestellt werden. Der Gekündigte kann sich nicht darauf berufen, die Kündigung übersehen zu haben. Mit diesem Argument versuchen Gekündigte immer wieder, die Rechtskraft der Kündigung infrage zu stellen.
Vor einiger Zeit tauchten in der Presse und in den einschlägigen Internetforen Berichte auf, nach denen auch der digitale Tachograf manipuliert werden kann. Ob es auf die dort beschriebene Art und Weise geht, spielt eigentlich keine Rolle. Denn wird ein Fahrer - oder gar ein Unternehmen - dabei erwischt, gibt es richtig Ärger.
Kein Unternehmen kann sich heute falsches Verhalten am Telefon leisten. Ist nämlich ein Anrufer – warum auch immer – unzufrieden, dann ist er schneller bei der Konkurrenz, als Ihnen lieb sein kann.
Kunden werten jeden Kontakt mit Ihnen und insbesondere jeden Anruf nach folgenden Kriterien:
War mir der Gesprächspartner sympathisch?
Ist er auf meine Fragen eingegangen?
Hat er mich beraten oder nur verkauft?
Kann er mir individuelle Lösungen anbieten?
Jedes Gespräch am Telefon mit Ihrem Kunden ist ein gewichtiger Differenzierungsfaktor, der zum Pro oder Contra entscheidend beiträgt. Und Untersuchungen zeigen klar, dass falsches Verhalten immer noch tagtäglich viele Geschäftsbeziehungen aufs Spiel setzt. Und noch etwas machen diese Untersuchungen ganz deutlich: Schlechtes Telefonierverhalten lässt sich fast immer auf eine der 7 Todsünden zurückführen. Der LogistikManager zeigt die 7 Telefon-Todsünden auf und gibt Ihnen praxiserprobte Tipps, wie Sie diese vermeiden.
Viele Unternehmen verfahren bei den turnusmäßigen Gehaltserhöhungen nach der Pauschalmethode, die eine generelle Anhebung der einzelnen Gehälter um einen gewissen Prozentsatz bedeutet. Doch was viele Vorgesetzte hierbei oft vergessen, ist, dass diese Anhebung für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten muss. Ausnahmen sind nur in den seltensten Fällen durchsetzbar.
Logistik ist ohne moderne IT, drahtlose Datenübertragung und mobile Geräte kaum noch denkbar. Doch so schön und effektiv diese neue EDV-Welt auch sein mag, droht mit den modernen Techniken und Geräten eine ganze Reihe handfester Sicherheitsrisiken, die Sie teuer zu stehen kommen können. Doch mit ein bisschen Umsicht und Disziplin können Sie diese Gefahren bannen – und dies sogar, ohne gleich zum IT-Experten mutieren zu müssen. Denn oft werden wertvolle Daten gar nicht bewusst gestohlen, sondern geraten durch Unachtsamkeit - wie etwa das Verlieren von Laptops oder PDAs – in falsche Hände.
Gerade in der Logistik kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme eingestellt und nachher als Praktikanten weiterbeschäftigt werden.
Doch Vorsicht: Wenn Sie solche Arbeitskräfte als vollwertige Mitarbeiter beschäftigen, haben sie oft ein Anrecht auf tarifliche Bezahlung. Als Praktikanten gelten nämlich im rechtlichen Sinne nur Personen, die Sie nicht als vollwertige Arbeitskräfte beschäftigen und in Ihren Dienstplänen führen. Das musste ein Arbeitgeber erfahren, der einen jungen Mann im Rahmen einer Berufsvorbereitung einsetzte.
Das Erfurter Landgericht hat in einem Urteil den Verkauf von WORLD-Paletten mit dem umstrittenen WORLD-Aufdruck in einem Oval untersagt. Die Klage hatte die EPAL, die das Euro-Paletten-System betreibt, eingereicht. Nach Ansicht des Gerichts besteht durch die grafische Gestaltung des WORLD-Schriftzugs in einem Oval eine zu große Gefahr der Verwechslung mit Paletten des Euro-Systems, die mit dem Schriftzug „EUR“ oder „EPAL“ in einem Oval gekennzeichnet sind. Damit liegt eine unerlaubte Annäherung vor, die eindeutig die Markenrechte der EPAL „im Sinne einer rechtswidrigen Beeinträchtigung“ verletzt. (LG Erfurt, Urteil vom 12.3.2009, Az.: 3 O 987/08)
Auch elektrische Leitungen und Maschinen zählen zu den Betriebseinrichtungen und unterliegen damit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese schreibt vor, dass solche Einrichtungen regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen sind.
Da Sie als Logistiker sicherlich nicht auch noch eine Elektrikerlehre hinter sich gebracht haben, werden Sie mit ziemlicher Sicherheit einen Fachmann mit dieser Überprüfung beauftragen. Doch wenn Sie glauben, damit allen Ihren Verpflichtungen nachgekommen zu sein, haben Sie sich gründlich getäuscht.
Denn der Gesetzgeber verlangt, dass
alle zu prüfenden Geräte und
die durchzuführenden Prüfungen
genau dokumentiert werden.
Dazu genügt es nicht, dem Elektriker einfach einen Auftrag in die Hand zu drücken, der sich darin erschöpft, er möge alle elektrischen Einrichtungen prüfen und die Unbedenklichkeit bestätigen. Zunächst müssen Sie nämlich sicherstellen, dass alle infrage kommenden Einrichtungen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Darüber hinaus muss immer klar sein, welche Einrichtungen zu überprüfen sind.
Der LogistikManager zeigt Ihnen im weiteren Beitrag, worauf es hier konkret zu achten gilt.
Die Transportgefahren sind vielfältig und lauern an jedem Schlagloch dieser Welt, ob es nun Bruchschäden, Kippschäden, Überhitzung, Unterkühlung, Diebstahl oder Ähnliche sind.
Werden bei einer Havarie oder einem Unfall Fahrzeug oder Ladung beschädigt, ist die Versicherungslage relativ eindeutig. Wer aber kommt für die Nebenkosten eines Unfalls auf, z. B. wenn ein Lkw seine Ladung verliert und die Autobahn zur Müllkippe macht? So geschehen am 17. März 2003 auf der BAB A 81. Durch einen geplatzten Reifen stürzte erst ein Laster um, geriet in Brand und brach anschließend auseinander. Dabei wurde auch die Ladung ein Raub der Flammen: 25 t Orangen.
Die zuständige Autobahnmeisterei hatte nun nicht nur den ausgebrannten Lkw von der Fahrbahn zu schieben und den Beton intensiv zu reinigen, sie musste auch noch einen riesigen Haufen verklebter und verkohlter Apfelsinen entsorgen. Da sie den Batzen nicht irgendwo in der Landschaft abkippen konnte, übergab sie ihn ordentlich einer Müllverbrennungsanlage. Die nachfolgenden Rechnungen waren nicht minder ordentlich, so berichtet der Informationsdienst LogistikManager
RFID ist ein Thema, das in dieser Zeit wohl jeden Logistikverantwortlichen beschäftigt. Immer mehr Unternehmen denken darüber nach, auf diese hochmoderne umzusteigen. Doch der Wechsel ist nicht unproblematisch, denn RFID ist hochkomplex, es gibt eine Vielzahl von Fallstricken, die es zu vermeiden gibt. Bereits in der vergangenen Woche stellten wir Ihnen einige Punkte vor, die es vor der Entscheidung pro oder contra RFID zu bedenken gibt.
Lesen Sie im zweiten Teil unserer Checkliste, weitere fünf Aspekte, die es zu beachten gilt.
Warenverfolgung ist in der Logistik ein Thema, das auch Sie sicherlich im wahrsten Sinne des Wortes ‘bewegt’. Neben den klassischen Techniken wie Barcode – sei es in der 2D- oder der 3D-Ausführung – drängt dabei immer mehr die RFID-Technik in den logistischen Alltag. Um das Für und Wider ist in der Branche schon mehr als genügend diskutiert worden. Fakt ist: RFID steht vor der Tür oder ist schon Realität. Doch RFID ist ein komplexes Thema und es gibt eine ganze Reihe von Beispielen, bei denen die Einführung dieser Technik erhebliche Schwierigkeiten bereitete.
Doch wenn Sie 10 Punkte beachten, verliert auch diese Technik schnell ihren Schrecken. Die Radio Frequency Identification (RFID) hat sicherlich manche Stärken gegenüber ihrem doch schon recht betagten, aber immer noch sehr lebendigen Bruder Barcode-Identifikation. Denn der Strichcode verlangt nach Nähe zum zu verfolgenden Objekt, also der Ware. Darüber hinaus muss der Code immer räumlich so ausgerichtet sein, dass das Lesegerät freie Sicht auf das Etikett hat.
Die RFID-Technik kann hingegen Waren auch aus größerer Entfernung sicher erkennen und selbst größere Mengen oder Verpackungseinheiten stellen sie nicht vor ernste Probleme. Sind auf einer Palette mehrere mit RFID-Tags versehene Wareneinheiten, so kann diese Technik diese meistens problemlos ‘fast in einem Rutsch’ abfragen und sicher erkennen. Trotz dieser Vorteile sind Sie als Logistik- Verantwortlicher sicher schlecht beraten, wenn Sie vorschnell und ohne sorgfältige Vorbereitung in eine RFID-Einführung stolpern. Doch wenn Sie unsere 10-Punkte-Checkliste beherzigen, werden Sie erstens recht schnell feststellen können, ob RFID wirklich die richtige Technik für Ihre Logistik-Probleme ist, und zweitens hilft sie Ihnen bei der Einführung der neuen Tracktechnik.
Lesen Sie hier die ersten 5 Tipps zur erfolgreichen Einführung von RFID...
In Sachen Haftung beim Warentransport gilt es einiges zu beachten, wenn Sie keine böse Überraschung erleben wollen. Insbesondere bei Containern müssen Sie genau zwischen der LCL- und der FCL-Variante unterscheiden.
Das Kürzel FCL steht für den englischen Ausdruck ‘Full Container Load’, während LCL ‘Less than full Container Load’ bedeutet. Und genau die beiden Worte ‘Less than’ haben es in sich, wenn es um die Haftung für Schäden durch nicht richtig verpackte Waren geht.
Der LCL-Container
Das ist ein vom Ablader gepackter Container, der dem Verfrachter vollbeladen übergeben wird (Haus-Haus- Verkehr). Ort der Anlieferung – entsprechend der Auslieferung – ist hier nicht der Terminal, sondern der so genannte Container-Yard, also der Stapelplatz am Kai, wo der Beförderer den Container übernimmt und nach computergesteuertem Plan so zur Verschiffung bereitstellt, dass er unmittelbar auf seinen richtigen Stellplatz im Schiff verladen wird.
Lade- und Entladepersonal wird beim Entladen von Frachtcontainern oft unbemerkt gesundheitsgefährdenden Chemikalien ausgesetzt. Hierbei handelt es sich häufig um Ausdünstungen von Chemikalien aus Waren und Transportbehältern.
Kaum ein anderer Industriebereich wird derartig von neuen IT-Techniken bestimmt wie die Logistik. Dabei kommen hier auch vermehrt mobile Geräte zum Einsatz, die Ihre Daten zunehmend über Funktechniken mit dem Unternehmensnetzwerk austauschen. So praktisch und effektiv solche Lösungen auch sind: Sie sollten sich immer vor Augen halten, dass sie auch neue Gefahren in Form von Datendiebstahl und Geschäftsschädigung mit sich bringen. Doch mit ein bisschen Aufmerksamkeit und dem richtigen Systempartner können Sie solche Gefährdungen zumindest zum großen Teil verhindern.
Schwarzarbeit belastet unsere Sozialkassen, weil denen schlicht und ergreifend Zahlungen vorenthalten werden. Und das führt wiederum zu höheren Zahlungen bei den Ehrlichen. Deshalb versucht der Gesetzgeber schon seit längerer Zeit, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Als letztes Glied dieser Maßnahmen trat zum 21.12.2008 das Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch in Kraft. Es schreibt für gewisse Branchen vor, dass z. B. neue Mitarbeiter schneller als bisher bei der Rentenversicherung zu melden sind. Doch was viele nicht wissen: Das allein genügt nicht, um dem geänderten Gesetz Rechnung zu tragen.
Seit dem 1.1.2009 müssen Unternehmen aus bestimmten Branchen neue Arbeitnehmer schneller bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Der LogistikManager zu den neuen Bestimmungen:
Kommt es bei einem Seecontainer- Transport zu Schäden, können Sie nicht immer den beauftragten Spediteur oder die Reederei zur Verantwortung ziehen. Das gilt insbesondere, wenn der Spediteur den Container schon im beladenen Zustand übernimmt. Darüber hinaus sollten Sie nach Schäden immer darauf achten, dass die Schadensmeldung und auch die Begutachtung möglichst zeitnah erfolgen, wenn Sie nicht auf einem Schaden sitzen bleiben wollen.
Ein Aufrege-Thema tritt in eine neue Phase ein: Der Vorstand des Bundesverbands Güterkraftverkehr und Entsorgung (BGL) hat beschlossen, gegen die erhöhte LKW-Maut rechtlich vorzugehen. Ein Rechtsgutachten gibt nach Informationen des BGL klare Hinweise darauf, dass die deutsche LKW-Maut nicht im Einklang mit der EU-Richtlinie steht.
Warum der BGL diese Ansicht vertritt, und was er sich von einer Klage verspricht, zeigt Ihnen Uwe E. Wirth, Chefredakteur des LogistikManager.
Professionelle Ladungssicherung gehört zu den wichtigsten Aufgaben in der Logistik. Eine komplexe Thematik, denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen. Eine Software will hier Hilfestellung bieten: Sie hilft Logistikern dabei, im Handumdrehen die richtigen Ladungssicherungsmittel zu ermitteln.
Spanngurte sind die Tausendsassas unter den Warensicherungsmitteln. Nicht nur zu Ladungssicherung beim externen Transport leisten Sie gute Dienste, sondern auch wenn Material im Unternehmen bewegt werden soll.
Doch oft sind diese Ladungssicherungen in einem erbärmlichen Zustand und können Ihre Aufgabe nicht mehr sicher erfüllen. Logistikexperte Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager zeigt, wie Sie dieses Sicherheitsrisiko erkennen und ausmerzen.
Dem Packen beziehungsweise Verpacken von Waren kommt in unserer auf Arbeitsteilung ausgerichteten Welt eine immer höhere Bedeutung zu. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie viel Sie ein Verpackungsvorgang kostet? Mit optimalen Packplätzen können Sie sich so manchen Euro sparen!
Praxistipps, wie Sie die Kosten bei Verpackung und Versand senken, gibt Ihnen der LogistikManager:
Wird ein Mitarbeiter derartig gemobbt, dass körperliche oder psychische Schäden entstehen, kann das beschäftigende Unternehmen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein. Doch stecken hier die Gerichte inzwischen den Rahmen recht eng und verlangen einen eindeutigen Beweis, dass die Schäden ausschließlich durch Mobbing entstanden sind.
Das musste ein Gepäckabfertiger vom Vorsitzenden Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main erfahren. Er war bei einer Spedition beschäftigt und wurde hier laut eigenen Aussagen von seinem Vorgesetzten wiederholt derartig beleidigt und erheblich beschimpft, dass er einen Nervenzusammenbruch erlitt. Seiner Meinung nach hätte der Arbeitgeber gegen seinen Vorgesetzten vorgehen und die Schikanen nachhaltig unterbinden müssen. Da dieser aber nichts unternahm, sei seine Firma ihrer Fürsorgepflicht offensichtlich nicht nachgekommen. Deshalb stünde ihm ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zu.
Wie die Richter hier entschieden und was das Urteil für Sie als Logistikverantwortlichen bedeutet.
Insbesondere im Lagerbereich werden viele Mitarbeiter mit Löhnen beschäftigt, die zum Teil deutlich unter dem statistischen Durchschnittslohn liegen. Und gerade hier versuchen Mitarbeiter oft, mit dem Argument der Sittenwidrigkeit höhere Löhne zu erstreiten. Doch lassen Sie sich keine Angst einjagen – nur in den seltensten Fällen erkennen Richter die Tatsache der Sittenwidrigkeit an.
Der LogistikManager präsentiert Ihnen ein Gerichtsurteil, in dem die Richter hier pro Logistikunternehmen entschieden.
Das Transportrecht ist nicht nur kompliziert, es verändert sich auch ständig. Vor allem Spediteure, Fahrer und Lagerhalter haben sich mit den unablässigen Abänderungen und Neufassungen herumzuplagen. Aber auch Einkäufer müssen in Sachen Transportrecht und Rechtsprechung auf dem Laufenden sein.
Wussten Sie z. B., dass eine E-Mail für eine Haftbarhaltung (schriftliches Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen) juristisch auch ausgedruckt nicht dem so genannten Schriftformerfordernis genügt und damit unwirksam ist? Das jedenfalls hat das OLG München mit seinem Urteil vom 23.7.2008 (Az.: 7 U 2446/08) rechtskräftig entschieden.
Weitere Rechtsfallen und Tipps, wie Sie sie vermeiden, zeigt der LogistikManager.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, auf die Kostenbremse zu treten. Eine clevere Möglichkeit dazu bieten Zolllager: Das Führen und Nutzen eines Zolllagers bietet viele Vorteile, vor allem in finanzieller Hinsicht.
Durch ein Zolllager können Sie beispielsweise mit der Bezahlung von Einfuhrabgaben jonglieren. Sie können sich diese bei Transitwaren sogar komplett sparen. Voraussetzung allerdings ist, dass das Zolllager 100%ig nach den Vorschriften der Zollbehörden geführt wird und bei Prüfungen und Inventuren keine unerklärlichen Differenzen auftauchen.
Denn sonst ist die Bewilligung für ein Zolllager genauso schnell, wie Sie sie erhalten haben, auch wieder weg! Lesen Sie heute, was bei der Benutzung von Zolllagern unbedingt zu beachten ist.
Auch beim Mahnrecht hat sich zum Jahreswechsel einiges getan. Die Änderungen betreffen aber nur Lieferungen ins europäische Ausland. Denn bei solchen Geschäften lassen sich Mahnverfahren jetzt leichter und schneller durchführen.
Mit dem seit Jahreswechsel gültigen „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ hat der deutsche Gesetzgeber einige EU-Vorschriften in deutsches Recht überführt, die es gerade beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit geringwertigen Lieferungen erheblich leichter machen sollen, Forderungen durchzusetzen. Hierzu gibt es nämlich ab sofort das sogenannte Europäische Mahnverfahren nach der EGVerordnung 1896/2006.
Der LogistikManager stellt das Verfahren vor und zeigt, wie Sie als Gläubiger davon profitieren.
Wenn Sie Waren aus dem Ausland importieren, um sie anschließend wieder in ein anderes Land zu exportieren, müssen Sie jedes Mal an der Grenze die üblichen Zollabgaben entrichten. Das können Sie sich sparen, wenn Sie so genannte Zolllager benutzen.
Nehmen wir an, Sie importieren Ware aus China nach Deutschland, um sie dann in die Schweiz oder nach Russland weiterzusenden. Im Prinzip müssen Sie die Ware dabei in Deutschland und dann nochmals in Russland verzollen. Diese Doppelverzollung können Sie sich sparen, wenn Sie die Lieferung in einem Zolllager in Deutschland zwischenlagern. So sparen Sie z. B. bei einem Warenwert von 300.000 Euro die 12 % Einfuhrzoll in Deutschland – das macht immerhin den stolzen Betrag von 36.000 Euro! Doch was ist eigentlich ein Zolllager, was kann es leisten, und welche Funktionen hat es?
Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen der LogistikManager im folgenden Beitrag.
Das Land Thüringen hat einem Spediteur die Erlaubnis, mit den 25 m langen Fahrzeugen weiterhin Zwiebacktransporte von Ohrdruf nach Gotha durchzuführen, bis Ende 2009 verlängert. Bisher kam es bei diesen Transporten nach Ansicht des Landesverkehrsministeriums weder zu Behinderungen noch zu Unfällen. Nach Angaben des Spediteurs lassen sich durch den Transport mit den gegenüber der üblichen Baugröße überlangen Fahrzeugen Fahrten von etwa 600 km pro Tag und 152 l Treibstoff einsparen. Diese Verlängerung stößt aber nicht überall auf Gegenliebe. Der LogistikManager zu den Hintergründen:
Analysen der Berufsgenossenschaften zeigen, dass der Kippunfall bei Staplerunfällen die traurige Unfallstatistik tödlicher Unfälle anführt. Doch mit den heute erhältlichen Sicherheitseinrichtungen können Sie Unfällen in der Regel gut vorbeugen.
Man findet sie in fast jedem Unternehmen: Pkw – meist in Form von praktischen Kombis –, mit denen die Logistik ausrückt, wenn es brennt. Und es brennt immer dann, wenn ein wichtiger Auftrag noch schnell zum Kunden muss und entweder kein externer Kurierfahrer aufzutreiben oder die gesamte eigene Flotte schon auf Tour ist.
Wie ist es um die Ladungssicherheit Ihrer Flotte bestellt? Haben Sie dabei einige Mängel entdeckt und über Nachrüstungen oder gar eine Neuanschaffung nachgedacht? Wenn Sie schon einige Prospekte der Autohersteller studiert haben, so lag sicherlich ein freudiges Lächeln auf Ihrem Gesicht. Die Hersteller preisen hier nämlich oft jede Menge Rückhaltesysteme wie Gitter oder Netze an, die optimal auf die jeweiligen Fahrzeuge angepasst sein sollen.
Doch Vorsicht: Kaum eines dieser vollmundig angepriesenen Systeme entspricht den vorgeschriebenen DIN-Normen, so Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager.
Sie als Logistik-Verantwortlicher sind dazu verpflichtet, Ihren Fahrern entsprechende Einrichtungen zur Ladungssicherung zur Verfügung zu stellen, wenn Sie eigene Kombis unterhalten. Welche weitreichenden Konsequenzen diese Verpflichtung hat und wie Sie als Logistik-Verantwortlicher auf der sicheren Seite sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind in Unternehmen ein beliebtes Instrument, in Sachen Personal flexibel zu bleiben. Doch Arbeitsrecht ist eine knifflige Materie - und wer bei geschlossenen Verträgen formale Fehler macht, landet schnell vor dem Kadi. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts gab einer Mitarbeiterin Recht, die ihren Arbeitgeber aufgrund eines formellen Verstoßes auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht brachte.
Der LogistikManager stellt Ihnen die Hintergründe des Urteils vor und gibt Tipps, wie Sie sich davor schützen, in eine ähnliche Situation zu geraten.
Wussten Sie, dass der 1. Juli 2009 für Sie als Logistik-Verantwortlichen ein richtig wichtiger Termin ist? Ab diesem Datum müssen Sie nämlich bei Exporten am so genannten ATLAS-Verfahren (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) teilnehmen. Dann müssen Sie Ihre Ausfuhranmeldungen auf elektronischem Weg an die Zollbehörden melden. Die klassische Papiermethode ist ab diesem Datum nicht mehr möglich. Zwar haben Sie noch Zeit, um auf ATLAS umzusteigen, doch sollten Sie sich schon heute damit auseinandersetzen. Denn ATLAS funktioniert schon jetzt und kann Ihnen eine ganze Reihe von Vorteilen bieten.
Der Informationsdienst LogistikManager stellt Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die Sie schon jetzt über ATLAS wissen müssen.
Sie als erfahrener Logistiker wissen: Das beste Lager ist kein Lager! Doch ganz ohne geht es auch nicht. Nur eine Tatsache ist nicht wegzudiskutieren: Lager kosten Geld. Ein Grund mehr, über die Effektivität dieser Einrichtungen nachzudenken. Insbesondere bei der Warenkommissionierung lässt sich nämlich oft mit wenig Aufwand so mancher Rationalisierungsschatz heben
Der Informationsdienst LogistikManager zeigt Ihnen, wie Sie hier bei der Warenkommissionierung die Kosten senken.
Im August 2008 kam die neue TRGS 600 heraus und löste damit die bisher gültige TRGS 440 ab. Seitdem herrscht gerade bei vielen Logistikern Unsicherheit darüber, was diese neue Regel für den logistischen Alltag bedeutet. Verordnungen wie z. B. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geben immer nur recht allgemeine Hinweise und bieten dem Praktiker kaum konkrete Anhaltspunkte, wie er sich in speziellen Fällen verhalten soll.
Deshalb gibt es zum Thema „Gefährliche Materialien“ der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die so genannten Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) heraus, die wesentlich konkreter gehalten sind.
Wo Sie konkrete Informationen und Tipps zum Umgang mit Gefahrstoffen finden, zeigt Ihnen die Redaktion des LogistikManager.
In der vergangenen Woche verriet Ihnen die Redaktion des Informationsdienstes LogistikManager Tipps, wie Sie Ihre Kunden Schritt für Schritt zu Freunden machen. Doch auch Freundschaften können nur dann Bestand haben, wenn sie gepflegt und Konflikte gemeinsam gelöst werden. Im Geschäftsleben spielt das Beschwerdemanagement hier eine große Rolle.
Lesen Sie heute im zweiten Teil des Beitrags, wie Sie Kundenreklamationen souverän handhaben und sogar als Kundenbindungsinstrument einsetzen.
Freunde sind treu – Kunden nicht immer! Genau aus diesem Grund sollten Sie alles daran setzen, aus Ihren Kunden Freunde zu machen. Das geht nicht, meinen Sie? Doch – wenn Sie einige Maßnahmen ergreifen, ist das nicht einmal ein Hexenwerk. Wir befinden uns in einer Zeit des zielorientierten Handelns. Lippenbekenntnisse genügen nicht mehr, wenn es um Kundenzufriedenheit geht. Für dauerhafte Erfolge müssen Sie Ihr Unternehmen voll auf die Kundenerwartungen ausrichten, um deren Bedürfnisse voll zu befriedigen.
Der LogistikManager gibt Ihnen praxiserprobte Tipps, wie Sie Ihre Kunden in zehn Schritten dauerhaft an Ihr Unternehmen binden:
Kosten sparen – das wird 2009 für Logistiker eines der ganz großen Themen sein. Nutzen Sie verborgene Sparpotenziale, um dieses Ziel zu erreichen. Wie Sie bei der Reinigung Ihres Lagers Kosten sparen, zeigt Ihnen unser zweiteiliger Beitrag aus dem Informationsdienst LogistikManager.
Ein Lager muss sauber sein, das ist klar. Doch bei der Wahl der richtigen Reinigungstechnik und der richtigen Maschinen sind sich viele Logistikverantwortliche oft recht unsicher und verschenken dabei so manchen Euro. Mit ein bisschen Systematik finden Sie jetzt schnell die richtige Ausstattung und laufen nicht mehr in die Kostenfalle.
Haben Sie sich schon einmal die Mühe gemacht und genau ausgerechnet, wie teuer Sie die Lagerreinigung im Jahr zu stehen kommt? Da kommen nämlich schnell gehörige Summen zusammen. Bei genauerer Betrachtung lässt sich aber gerade in diesem Bereich so manches sparen – in der Zeit der unablässig steigenden Kosten sicherlich ein willkommenes Potenzial, um zumindest teilweise gegensteuern zu können.
Wie Sie hier Kostensenkungspotenziale nutzen, zeigt Ihnen Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager.
Mit der Initiative DHL Discover Logistics möchte DHL Studierende und Berufsanfänger über die Tätigkeiten in der Logistik informieren. Der LogistikManager stellt Ihnen das Portal und die Möglichkeiten, die sich Berufsanfängern hier bieten, vor:
Das ergibt sich aus einemaktuellen Urteil des OLG Celle (Az. 11 U 280/05). Hier ging es umeinen Absender, der ein Transportunternehmen mit der Durchführung einer Beförderung beauftragt hatte. Dieses beauftragte seinerseits einen Unterfrachtführer, der die Sendung zwar unversehrt übergibt – aber kein Geld vom Frachtführer. Denn der macht geltend, dass er die Original- Frachtunterlagen noch nicht erhalten hat – und verweist auf seine AGB, wonach in diesem Fall ein Zurückbehalten des Rechnungsbetrags möglich ist.
Wie heißt es doch so schön in § 240 des Handelsgesetzbuchs? „Zu Beginn eines Handelsgewerbes sowie am Ende jedes Geschäftsjahres ist jeder Kaufmann verpflichtet, Vermögen und Schulden seines Unternehmens festzustellen. In der Praxis bedeutet dies eine Inventur. Doch für viele Logistik-Verantwortliche ist die Inventur eine überaus lästige und zeitaufwändige Prozedur, die jedes Mal den gesamten gut organisierten Lagerbetriebkräftig durcheinanderwirbelt. Der LogistikManager stellt Ihnen einige praxiserprobte Methoden vor, mit denen diese gesetzlich vorgeschriebene Bestandsaufnahme schnell ihren Schrecken verliert.
Zu Spitzenzeiten oder auch als Urlaubsvertretung trifft man sie fast in jedem Lager an: temporär beschäftigte Aushilfen. Doch während man für die typische Urlaubsvertretung leicht auf Schüler oder Studenten zurückgreifen kann, ist dies in Spitzenzeiten oft nicht möglich, weil besagter Personenkreis die Schulbank drücken muss. Gerade hier kann sich das Arbeitszeitmodell „Teilzeit auf Abruf“ bewähren.
Doch wie immer gilt es hier, einige Fallstricke zu umgehen. Der LogistikManager gibt Ihnen hier einen Überblick:
Hersteller von Flurförderfahrzeugen dürfen nach der Maschinenrichtlinie ihre Geräte nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie sich „ohne jede Gefahr für Fahrer und andere Personen“ einsetzen lassen. Doch das entbindet Sie als Logistikverantwortlichen nicht von einigen Maßnahmen der Unfallverhütung.
Lagereinrichtungen müssen in Schuss gehalten werden – dazu gehört auch die Gebäudereinigung. Wann haben Sie das letzte Mal genau geprüft, welche Kosten hier anfallen? Denn bei der Unterhaltung einer eigenen Putztruppe samt Reinigungsmittel und -geräten kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen. Doch mit einer geschickten Fremdvergabe können Sie hier leicht bis zu 20 % der Kosten sparen.
Tipps, wie Sie das schaffen, gibt Ihnen der Informationsdienst LogistikManager.
Ende März 2006 wurden die neuen AGB für Logistikgeschäfte vorgestellt – unser Informationsdienst Logistikmanager hatte sie seinen Lesern damals vorgestellt und kommentiert. Mit deren Ablehnung von Seiten der Spitzenverbände der verladenden Wirtschaft drohen die 20 Paragrafen zu Makulatur zu werden.
Für Fahrer von LKW und Bussen gilt seit 1. September eine neue Arbeitszeitregelung. Damit ist die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit für mobile Arbeitnehmer nun vollständig umgesetzt. Dramatische Veränderungen haben sich jedoch aus deutscher Sicht nicht ergeben, da die wesentlichen Bestimmungen bereits vorher im deutschen Arbeitszeitgesetz enthalten waren.
Der Logistikmanager berichtete kürzlich von einer aktuellen Studie zum Thema Transportlogistik. Darin zeigt die Technische Universität Kaiserslautern auf, dass bei der Planung und Durchführung von Planungsprozessen im Bereich Transport deutliche Defizite vorherrschen:
Die PMSG Personalmarkt Services hat in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Baumgartner und Partner im Zeitraum von September 2006 bis Januar 2007 eine umfangreiche Vergütungsstudie bei Spezialisten und Führungskräften in der Logistik durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Mehr als 1.800 Führungskräfte sowie mehr als 10.000 Logistikspezialisten wurden für die Studie befragt.
Der Informationsdienst LogistikManager stellt Ihnen einige der wichtigsten Daten aus dieser hochinteressanten Studie vor.
Mitarbeiter richtig führen - das gehört zu den schwierigsten Aufgaben, die Sie als Logistikleiter zu bewältigen haben. Es gibt zahllose 'Fettnäpfchen' und Kommunikationsfallen, die es zu umgehen gilt.
Uwe E. Wirth, Chefredakteur des LogistikManager gibt Ihnen in Teil 2 unseres Praxisbeitrags weitere Tipps, wie Sie Ihre Mitarbeiter erfolgreich führen. (Hier gehts zum 1. Teil)
Immer wieder fordern Teilzeit-Mitarbeiter nach der Ableistung von angeordneten Überstunden eine Beschäftigung in Vollzeit ein. Doch das müssen Sie nicht einfach hinnehmen.
Der Informationsdienst LogistikManager stellt Ihnen ein aktuelles Urteil vor, in dem die Richter zugunsten des Arbeitgebers entschieden.
Sie als Führungskraft in der Logistik wissen: Jeder Führungsfehler rächt sich mehr oder weniger schnell grausam. Treiben Sie Ihre Mitarbeiter gnadenlos zu Höchstleistungen, so bricht auf lange Sicht die Performance deutlich ein. Loben Sie zu viel, wird dieses – durchaus wertvolle – Führungsinstrument allzu schnell stumpf und wirkt nicht mehr. Die Fehler, die eine Führungskraft machen kann, sind vielfältig. Doch mit ein bisschen Überlegung und Fingerspitzengefühl können Sie Ihre Performance als Führungskraft schnell steigern.
Uwe E. Wirth, Chefredakteur des LogistikManager meint dazu: ‚Wenn jemand behauptet, Führen könne man nicht lernen, so lügt er wie gedruckt! Wenn Sie nämlich einmal Ihre Führungsfehler genauer untersuchen, so wer- den Sie feststellen, dass diese fast immer durch die gleichen Ursachen bedingt waren. Und genau hier können Sie ansetzen’.
Lesen Sie hier Uwe E. Wirths Praxistipps für erfolgreiche Mitarbeiterführung.
Bisher mussten Fahrer ihre abgelaufenen Fahrerkarten noch 7 Tage nach dem Ablaufdatum mit sich führen. Diese Frist ist auf 28 Tage verlängert worden. Wird die Karte ausgetauscht, muss der Fahrer die Daten dieser 28 Tage in anderer Form belegen können. Dies ist eine der Neuerungen, die die Fahrpersonalverordnung 2008 mit sich brachte, das berichtet der Informationsdienst LogistikManager.
Schwarzarbeit kann für Sie zu einem teuren „Bumerang“ werden: Beschäftigen Sie oder ein von Ihnen beauftragtes Logistikunternehmen Arbeitnehmer nicht regulär, also mit einem „ordentlichen“ Arbeitsvertrag, müssen Sie damit rechnen, die geschuldeten Sozialabgaben nachzuzahlen. Und das über einen 30 Jahre lang zurückliegenden Zeitraum. Und selbst dann, wenn der Betrug erst viele Jahre später auffliegt.
Seit dem 20.2.2008 gibt es 2 neue EU-Richtlinien, durch die sich die Umsatzsteuerbehandlung für innergemeinschaftliche Güterbeförderung verändern wird. Danach gilt ab 2010 Folgendes:
Dass Sie elektronische Rechnungen versenden und auch bekommen, gehört zum Alltag in jedem Logistikunternehmen. Doch eine wenig bekannte Rechtsänderung kann jetzt dazu führen, dass Sie bei eingehenden Rechnungen den Vorsteuer-Abzug verlieren – und Ihre Kunden bei elektronisch versandten Rechnungen von Ihnen. Darum geht es:
Diesen Fall kennen Sie möglicherweise bereits aus eigener Praxis: Bei Übernahme einer Stückfracht ist die Verpackung ohne äußerliche Beschädigung. In ebenso äußerlich einwandfreiem Zustand wird die Ware abgeliefert. Einige Tage später erhalten Sie zu Ihrer großen Überraschung eine schriftliche Reklamation. Beim Entfernen der Verpackung sei eine Beschädigung der Ware festgestellt worden. Haften Sie in diesem Fall wirklich?
Als Logistikunternehmen können Sie schnell zum Nadelöhr für Ihre Kunden werden. Dann nämlich, wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können oder transportierte Waren nicht rechtzeitig ankommen. Immer mehr Kunden zwingen Sie dann in einen langwierigen Prozess. Denn:
Als für den Verkauf von Logistikdienstleistungen Verantwortlicher haben Sie es nicht immer ganz leicht. Denn es gibt zahlreiche Kunden, die meinen, gerade bei den Fracht- und Transportkosten ließe sich irgendwo immer noch etwas sparen. Ihre wichtigste Strategie gegen diese Einstellung, die Vertragsabschlüsse manchmal unnötig verzögert und zu lästigem Hin und Her führt: Machen Sie Ihr Gegenüber zu Ihrem Verbündeten!
Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor: Sie beauftragen einen Verpackungs- und Logistikdienstleister, teure Waren auf dem Seeweg von Deutschland in die USA zu transportieren. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Waren korrosionssicher zu verpacken. Doch kaum werden diese in den USA ausgeliefert, meldet der Kunde einen Korrosionsschaden. Das allerdings mit zeitlicher Verzögerung. Und es kommt, wie es kommen muss: Das beauftragte Unternehmen beruft sich auf Verjährung. Und dann?
Die steigenden Energiepreise lassen möglicherweise auch Ihre bislang gut funktionierende Logistikkette „knacken“. Da scheint sich als kostengünstige Alternative das System aus Binnenschifffahrt und Binnenhafen anzubieten. Doch Achtung:
Frage: Ein Speditionsunternehmen übernimmt für uns den Versand und die Einlagerung von Stahl- und Edelstahl- Elementen. Dabei kommt es naturgemäß gelegentlich zu Beschädigungen, den uns der Verlader ersetzt. Nun hat er nach einem eventuellen Verschrottungserlös gefragt, um seine Schadensersatzleistungen zu minimieren. Müssen wir ihm diese Auskunft erteilen?
Wenn Sie Güter-Transporte innerhalb der Europäischen Union in Auftrag geben, müssen Sie ein besonderes Augenmerk auf die Buchnachweise legen, da Ihrem Unternehmen sonst teure Umsatzsteuernachforderungen drohen. Der Fiskus agiert hier sehr unnachgiebig. Doch das wird sich ändern. Denn der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen Ihre Pflichten für den Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung spürbar gelockert.
Gerade wenn Sie zahlreiche Speditionen oder Dienstleister beauftragen, stellt Sie die Rechnungseingangskontrolle manchmal vor große Probleme. Denn (fast) jeder Dienstleister kocht sein eigenes Süppchen. Das können Sie ändern…
Die Zeichen stehen in der Logistikbranche derzeit auf Sturm. Hohe Treibstoffkosten, gestiegene Personal- und Umweltkosten. Da versuchen viele Firmen, diese Kosten weiterzureichen. Lassen Sie sich nicht darauf ein.
Gerade dann, wenn Ihr Unternehmen ein „Just-in-Time“-Logistikkonzept verfolgt, haben Sie ein hohes Interesse daran, die Kosten für Ausfälle durch Lieferverzögerungen unmittelbar weitergeben zu können. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) bietet Ihnen hierbei zukünftig wichtige „Argumentationshilfe“.
Für in Holz verpackte Sendungen in die USA gelten besondere Vorschriften. So muss die Verpackung unbedingt gegen Schädlingsbefall vorbehandelt sein. Ist sie es nicht, oder ist sie sogar bereits von Schädlingen befallen, drohen erhebliche zeitliche und auch finanzielle Verluste.
Wenn Sie bestimmte grenzüberschreitende Transporte veranlassen, benötigt Ihr Dienstleister hierfür zwingend eine so genannte „CEMT-Genehmigung“. Diese Genehmigungen richten sich nach einer Übereinkunft des Ministerrats der Europäischen Verkehrsministerkonferenz („Conférence Européene des Ministres des Transports“ = CEMT). Bei Missachtung dieser Regelungen drohen Ihrem Dienstleister ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro und – im Wiederholungsfall – der Ausschluss vom Güterverkehr. Für Sie heißt das: Verzögerungen und teure Ausfälle. Das können Sie verhindern.
Wenn Sie Just-in-Time-Lieferungen vereinbart haben, müssen Sie sich auch drauf verlassen können, dass pünktlich geliefert wird. Sonst fallen schnell hohe Ausfallkosten an – die in der Regel der Logistikdienstleister mit Hinweis auf die Begrenzung der Haftung durch HGB-Klauseln oder seine allgemeinen Geschäftsbedingungen dann nicht mal zahlen will. Es lohnt sich aber nachzuhaken.
In Fracht- und Logistikdienstleistungs-Rechnungen verbergen sich oft Posten, die entweder so gar nicht vereinbart worden waren oder Ihnen heimlich, still und leise „untergeschoben“ werden sollen. Ein neuer, derzeit zu beobachtender Trend: Immer häufiger findet sich der Posten „Standgeld“ in den Abrechnungen.
Welches Recht ist anzuwenden, wenn während des Umschlags im Hafen ein Schaden eintritt: Land- oder Seerecht? „Das entscheidet sich vor Gericht!“, so das Fazit aus den aktuellen Urteilen zu dieser Fragestellung.
Sicherlich sind für Sie als Logistiker Reklamationen, Warenretournierungen und Kundenbeschwerden zunächst einmal ein lästiges Übel, das man leider nicht abschaffen kann. Doch bei genauerer Betrachtung können Sie sich hier ungeahnte Optimierungspotenziale erschließen, wenn Sie auf die Hinweise Ihrer Kunden hören. Denn wenn Sie richtig mit Reklamationen umgehen, bekommen Sie wertvolle Anregungen, die Ihnen helfen, Ihre Prozesse und Qualitätsstandards zu verbessern – und das noch quasi frei Haus!
Ein Kunde, der sich beschwert, ist zunächst einmal nicht gern gesehen. Doch wenn Sie es geschickt anstellen, verrät er Ihnen unbewusst, wie Sie besser im Wettbewerb bestehen können, indem Sie Ihre Prozesse und Standards optimieren. Doch damit Ihnen der Kunde auch verrät, wo es bei Ihnen in der Logistik hakt, müssen Sie und Ihre Mitarbeiter mit Kundenkontakt einige Voraussetzungen erfüllen: Der Informationsdienst LogistikManager gibt Ihnen Praxistipps, wie Sie sich fit für Reklamationen machen....
Sicherlich unterhalten Sie als Logistikverantwortlicher zahlreiche Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen Lieferanten. Haben Sie sich nicht schon öfters gefragt, ob der gewählte Lieferant auch wirklich der beste für Ihre Ansprüche ist? Das bekommen Sie nur durch eine objektive Bewertung heraus, die diesen – hinsichtlich der für Sie wichtigen Kenngrößen – beurteilt. Dazu können Sie auf unterschiedliche Methoden zurückgreifen. Dabei gilt es jedoch, die richtige zu finden, um auch zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen.
Wenn Sie einschlägige Literatur zum Thema Lieferantenbewertung durchforsten, stoßen Sie auf eine Vielzahl wohlklingender Methoden. Doch in der Praxis erweisen sich viele dieser Verfahren durch ihre Komplexität als unpraktikabel. Und nicht immer müssen Ihre Analysen auch wirklich bis ins Detail gehen. Oft führen schon die folgenden recht einfachen Analysemethoden zu einer ausreichenden Lieferantenbewertung:
der Einfaktorenvergleich
der Mehrfaktorenvergleich
die Ratingmatrix
Wie Sie diese Methoden einsetzen und welche Vor- und Nachteile diese haben, verrät Ihnen die Redaktion des LogistikManager.
Bei jedem Rechtsgeschäft gibt es Verjährungsfristen, innerhalb derer die Partner ihr Recht geltend gemacht haben müssen. Doch Vorsicht: Nicht immer gelten bei Transportverträgen die kurzen Fristen des Handelsgesetzbuchs. Und das kann erhebliche Auswirkungen haben, wenn Ihr Transportunternehmen plötzlich die Bezahlung nicht erbrachter Transporte einfordert, darauf weist der LogistikManager hin.
Mauterhöhung, steigende Treibstoffpreise: Im Bereich Logistik wachsen die Herausforderungen. Der Informationsdienst LogistikManager berichtet über die aktuelle Stellungnahme des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) zu diesem Thema. Dieser befürchtet wegen der hohen Treibstoffpreise gar eine Pleitewelle bei Transportunternehmen.
Jeder weiß: Wer Alkohol getrunken oder andere Drogen zu sich genommen hat, gehört nicht hinters Steuer. Aber auch wenn ein vernünftiger Fahrer das Auto stehen lässt, ist sein Führerschein noch lange nicht sicher. Die Gerichte legen selbst an Fußgänger und Fahrradfahrer hohe Maßstäbe bei Alkohol- und Drogenmissbrauch an - schließlich sind auch diese Verkehrsteilnehmer und können sich als Gefahrenquelle erweisen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, die Verkehrsregeln zu befolgen. Doch dies ist vielen nicht bewusst– sie sind hier allzu sorglos und risikieren damit ihren Führerschein.
Der LogistikManager meint: Gerade in Zeiten, in denen Fachpersonal in der Logistikbranche so knapp ist, ist der Führerscheinverlust eines Fahrers für Sie als Logistikleiter oder Fuhrparkverantwortlicher nicht nur ärgerlich, sondern überaus kritisch.
Viele – gerade kleinere – Logistik-Unternehmen scheuen vor der Ausbildung neuer Kräfte im eigenen Unternehmen zurück. Doch auf Dauer kann sich das als fatal erweisen. Deshalb hier einige Tipps aus dem Informationsdienst LogistikManager , wie Sie eine eigene Ausbildung auch unter schwierigen Bedingungen realisieren können.
Das Bundesverkehrsministerium plant, das Förderprogramm bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern. Die Europäische Kommission soll einer solchen Verlängerung bereits zugestimmt haben. Gleichzeitig möchte das Ministerium den Fördertopf um 77 Millionen Euro aufstocken. Dies sei insbesondere deshalb notwendig, da das ursprünglich bis zum September dieses Jahres geplante Förderprogramm die vorgesehenen Mittel von 108 Millionen Euro bereits aufgebraucht habe.
Derzeit liegen nach Angaben des Ministeriums noch etwa 8.000 unbearbeitete Förderungsanträge vor. Auch die langen Lieferzeiten für neue LKW – derzeit bis zu 12 Monaten – lassen eine Verlängerung des Programms angeraten erscheinen.
Das Bundesministerium für Verkehr hat dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) bestätigt, dass im 2-Fahrer-Betrieb die Benutzung der Schlafkabinen auch während der Fahrt erlaubt ist, dies berichtet der Informationsdienst LogistikManager .
Für Sie als Logistikleiter gilt es, mit den aktuellen Entwicklungen in Sachen Umweltzonen stets auf dem Laufenden zu bleiben. Wenn Fahrzeuge Ihres Fuhrparks in Umweltzonen unterwegs sind, aber keine Feinstaubplakette haben, drohen empfindliche Strafen. Wer beispielsweise in Köln seit dem 1.4. ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone einfährt und dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld von 40 Euro berappen, so der LogistikManager in einer aktuellen Ausgabe. Bisher ahndeten die Behörden dieses Vergehen nur mit einer Ermahnung. Die Stadt Köln hat bisher mehr als 400.000 solcher Plaketten verkauft.
Der Informationsdienst LogistikManager berichtet, dass das Umweltministerium von Brandenburg auch für die Städte Potsdam und Frankfurt/Oder die Einführung von Umweltzonen plant.
Die Entscheidung hängt davon ab, ob die bisher getroffenen Maßnahmen zur Absenkung der Feinstaubbelastung am Ende dieses Jahres die gewünschten Erfolge bringen. Ist das nicht der Fall, werden die Umweltzonen zügig eingerichtet werden.
Krane spielen immer dann Ihre Stärken aus, wenn Stapler an ihre Grenzen – wie beispielsweise Gewicht und Maße der zu transportierenden Waren – stoßen. Doch so praktisch diese Lastenheber auch sind, im Betrieb müssen Sie als Logistikleiter einiges beachten, wenn Sie unnötige und oft auch teure Unfälle vermeiden wollen.
Immer wieder hört und liest man von Kranunfällen, bei denen Menschen und Einrichtungen ebenso wie die transportierten Materialien zu Schaden kommen.
Auch hier gelten Vorschriften zur Sicherheit, deren Nichtbeachtung Sie teuer zu stehen kommen kann. Als Kranbetreiber müssen Sie nämlich die Sicherheit Ihrer Hebemaschinen durch Überprüfungen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gewährleisten. Tun Sie das nicht, müssen Sie persönlich für die bei einem Unfall entstandenen Schäden haften.
Für Krananlagen sind die Vorschriften BGV D6 Krane und die BerufsgenossenschaftlichenGrundsätze BGG 905 wichtig.
Die Experten des Informationsdiensts LogistikManager zeigen Ihnen, worauf Sie beim Lastentransport per Kran achten müssen...
Mit der neuen Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften droht auch Verladern ein Bußgeld, wenn gegen die seit 2007 geltenden Lenk- und Ruhezeiten verstoßen wird. Wie Sie dies als Logistikleiter vermeiden, zeigt Ihnen derLogistikManager in einer aktuellen Ausgabe.
Die Sache erregte großes Medieninteresse: Die Polizei nahm automatisierte Massenkontrollen von Fahrzeugkennzeichen vor. Besonders in Hessen und Schleswig-Holstein war diese Praktik verbreitet. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist dieses Vorgehen unzulässig, berichtet der LogistikManager.
Sie sollten Ihren Fahrern grundsätzlich verbieten, Trailer für die Nacht oder an Wochenenden auf öffentlichen Plätzen abzusatteln. Die Begründung liefert ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 6 U 20/07).
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Fahrer einen mit Chassisteilen beladenen Trailer Freitagabends im Berliner Raum abgestellt. Anschließend war der Fahrer mit der Sattelzugmaschine nach Hause gefahren. Als er am Sonntag die Tour fortsetzen wollte, folgte die böse Überraschung: Trailer und Inhalt waren verschwunden. Warenschaden: über 53.000 Euro.
Stehen bei Ihnen auf dem Hof auch Transporter wie Sprinter, Daily & Co.? Dann werfen Sie schleunigst einmal einen Blick auf ein unscheinbares Bauteil: das Reifenventil. Denn ab Werk verbauen die Hersteller immer noch häufig billige Gummiventile, die für diese Wagenklasse vollkommen ungeeignet sind.
Wenn Sie als Logistiker ein neues Fahrzeug ordern, sollten Sie davon ausgehen können, dass es geltenden Regeln und Ansprüchen bezüglich der Sicherheit entspricht. Und kaum ein Hersteller verspricht nicht, dass seine Fahrzeuge in puncto Sicherheitsausstattung up to date sind. Dass die Autobauer trotz großangelegter Crash- Tests, ausgeklügelten Fahrsicherheits-Programme und ABS-Systeme zuweilen den Blick auf Details zu Vernachlässigen scheinen, berichtet der LogistikManager.
Gerade bei Verzurrmitteln sind sich Fahrer, aber auch Ladungsverantwortliche, oft unsicher, ob die von ihnen gewählten Zurrmittel und –methoden auch wirklich eine ausreichende Fixierung der Lasten sicherstellen. Hier kann Ihnen eine Software des Zurrmittelherstellers Braun Verzurrsysteme die Beurteilung erheblich erleichtern.
Was diese kostenlose Software kann und wo sie zum download bereitsteht, zeigen Ihnen die Fachredakteure des Informationsdiensts LogistikManager.
Als Logistik-Verantwortlicher werden Sie sicherlich auch ob der immer stärker steigenden Kosten für die Entsorgung von nicht mehr gebrauchten Verpackungsmaterialien klagen. Doch mit ein bisschen Geschick können Sie sich diese Kosten sparen.
Uwe Wirth, der Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager zeigt Ihnen, wie Sie die Verpackungsverordnung zu Ihren Gunsten nutzen.
Sicherlich können Sie als Logistikverantwortlicher auch so manche Geschichte erzählen, wie schwierig es ist, bei Transportschäden die Regulierung über die Bühne zu bekommen. Doch wenn Sie einige wichtige Punkte beachten, verliert die Schadensregulierung viel von ihrem Schrecken, und Sie kommen schneller an Ihr Geld. Der schlimmste Fall bei Schadensregulierungen sind immer wieder zu spät entdeckte Defekte bei gelieferten Waren. Wer bei der Wareneingangskontrolle nicht mit der nötigen Akribie vorgeht, riskiert schnell ernsthafte Probleme beim Nachweis, dass die Schäden auf dem Transportweg entstanden sind.
Die Redaktion des Informationsdiensts LogistikManager gibt Ihnen Praxistipps.
Die meisten Unternehmer begrüßen es, wenn sich ihre Mitarbeiter sportlich fit halten. Doch was ist, wenn der Mitarbeiter krankgeschrieben ist und sich während dieser Zeit anstrengende Sportarten – etwa Marathonlaufen – widmet? Ist dies bereits ein Kündigungsgrund? Hier ein aktueller Fall: Ein Lagerist stürzte auf dem Weg zur Arbeit und brach sich dabei das linke Schulterblatt. Daraufhin wurde er für 6 Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben. Da in diesem Zeitraum jedoch 2 Marathonläufe stattfanden, an denen der leidenschaftliche Sportler teilnehmen wollte, fragte er seinen Arzt, ob dies trotz der Verletzung möglich sei. Der Mediziner bestätigte ihm, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Teilnahme spräche und der Heilungsverlauf hierdurch nicht negativ beeinflusst würde. Sein Arbeitgeber erfuhr aus der Presse von seiner Teilnahme an einem Lauf und kündigte ihm fristlos.
Lesen sie in diesem aktuellen Beitrag aus dem LogistikManager, wie das Gericht hier entschied, und welche Konsequenzen dieses Urteil hat.
Wird ein Fahrer alkoholisiert erwischt, so ist der Führerschein für einige Zeit erst mal weg. Ist der festgestellte Alkoholspiegel aber sehr hoch, zieht dies schneller als gedacht ein lebenslanges Fahrverbot nach sich. Nicht nur für den Fahrer hat dies schwerwiegende Konsequenzen – auch für den Fuhrparkleiter, dem plötzlich eine Arbeitskraft fehlt.
Die Ordnungsbehörden sind rigoros: Das musste ein Fahrer erfahren, der mit einem Blutalkoholwert von 2,74 Promille ertappt wurde. Die zuständige Ordnungsbehörde zog seinen Führerschein ein und wollte diesen erst wieder herausrücken, wenn der Fahrer mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten belegte, dass er nicht alkoholkrank ist. Der Fahrer weigerte sich, die Untersuchung durchzuführen. Er legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und machte eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs geltend, indem er vor Gericht zog. Der Informationsdienst LogistikManager verrät Ihnen, wie die Ordnungsbehörde in diesem Fall entschieden hat:
Das Umweltministerium von Brandenburg plant auch für die Städte Potsdam und Frankfurt/Oder die Einführung von Umweltzonen. Die Entscheidung hängt davon ab, ob die bisher getroffenen Maßnahmen zur Absenkung der Feinstaubbelastung am Ende dieses Jahres die gewünschten Erfolge bringen. Ist das nicht der Fall, dann sollen die Umweltzonen zügig eingerichtet werden.
Mehr Informationen zum Thema geplante Umweltzonen gibt Ihnen der Informationsdienst LogistikManager.
In der vergangenen Woche stellte Ihnen die Redaktion des Informationsdiensts LogistikManager bereits einige Gefahrquellen vor, die Sie als Logistikleiter unbedingt im Auge haben müssen. Die Erfahrung zeigt, dass besonders Türe und Tore Sicherheitsrisiken bergen. Die folgende Checkliste gibt Ihnen eine wertvolle Praxishilfe zum Überprüfen dieser Gefahrquellen. Wenn Sie diese Liste konsequent durcharbeiten und regelmäßig die Vorgaben kontrollieren, werden Sie die Unfallquote in diesem Bereich bereits deutlich senken können.
Gerade um Spitzen oder urlaubsbedingte Personalengpässe zu bewältigen, greifen viele Kollegen gerne zu Leiharbeitnehmern. Doch hier heißt es aufgepasst, denn der Betriebsrat kann Ihnen schnell dazwischenfunken. Denn nach einem Urteil des Hessischen Arbeitsgerichts (Az.: 4 TaBV 203/06) hat der Betriebsrat auch bei kurzzeitig beschäftigten Leiharbeitern ein Mitbestimmungsrecht. Der Informationsdienst LogistikManager stellt Ihnen weitere Aspekte vor, auf die Sie beim Einsatz von Leiharbeitern achten müssen.
Als Logistikleiter werten Sie regelmäßig Ihre Unfallstatistiken aus. Dabei wird Ihnen in vielen Fällen auffallen, dass es gerade im Bereich von Türen und Toren immer wieder zu Arbeitsunfällen kommt. Der Informationsdienst LogistikManager zeigt auf, wie sich mit geringem Aufwand die Unfallzahlen nachhaltig gegen null drücken lassen.
Der Winter war mild – und damit bietet sich der perfekte Nährboden für Schädlinge. Und die können in Ihrem Lager Schäden in horrenden Summen anrichten. Lassen Sie es nicht so weit kommen - auch in Sachen Schädlingsvermeidung und -bekämpfung gilt – wie in so vielen anderen Themenbereichen in der Logistik – der Grundsatz ‘Vorbeugen ist besser als bekämpfen’. Schenken Sie den Schädlingen nicht erst dann Beachtung, wenn ein Befall auftritt, denn die oft hohen Kosten für eine Bekämpfungsmaßnahme übersteigen meist die der effektiven Vorbeugung. Und Vorbeugen ist gar nicht so aufwändig, wie Sie vielleicht denken mögen.
Für eine erfolgreiche Vorbeugung müssen Sie vor allem über mögliche Schädlinge in Ihrem Lager Bescheid wissen. Als ersten Schritt sollten Sie deshalb analysieren, welche Schädlinge in Ihrem Lager zur Gefahr werden könnten und welche Gefahren von diesen Schädlingen ausgehen.
Wie Sie ein Schädlings-Frühwarnsystem aufbauen, zeigt Ihnen der Praxisbeitrag aus dem Informationsdienst LogistikManager.
Eine kurze Zigarettenpause, ein schneller Gang zum Kaffeeautomaten – so lange sich Arbeitsunterbrechungen in überschaubarem Rahmen halten, sind viele Unternehmen nicht pingelig. Doch wenn Mitarbeiter diese Freiheiten ausnutzen, sieht so mancher Vorgesetzte rot.
Ein aktueller Beitrag aus dem LogistikManager zeigt auf, welche Folgen es für Arbeitgeber haben kann, wenn Sie hier gleich mit einer Kündigung reagieren:
Alles wird teurer – das ist auch bei den Transportkosten nicht anders. Der Fachinformationsdienst Logistik Manager zeigt Ihnen Beispiele und Begründungen für die höheren Preise. So erhöhte die Spedition Hellmann Worldwide Logistics ihre Transportentgelte zum Jahreswechsel um 5,9 %. Als Grund wurden die neuen Arbeitszeitrichtlinien der EU für Fahrpersonal, die die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von bisher 56,5 auf 48 Stunden senkt, sowie die gestiegenen Treibstoffkosten angegeben.
Haben Sie mit einem Mitarbeiter eine Bonuszahlung vereinbart, dann können Sie die Zahlung dieses Bonus nicht mit dem Argument einer fehlenden Zielvereinbarung ablehnen.
Das Oberlandesgerichts Brandenburg hat geurteilt: Seit letztem Jahr müssen Geschäftsbriefe zwar genaue Angaben aus dem Handelsregister wie Firmenbesitzer mit vollem Namen und genauer Anschrift des Firmensitzes enthalten. Allerdings stellt auch ein Fehlen dieser Angaben keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar...
Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits-, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung zwingen Sie, Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Verantwortungsbereich durchzuführen. Diese Beurteilungen müssen Sie laut Gesetz auch entsprechend dokumentieren. Oft sind die einzelnen Prüfpunkte nach den Einzelvorschriften identisch, müssen aber nach Ansicht vieler Betroffener getrennt festgehalten werden. Doch das ist nicht notwendig – Sie können Ihren Arbeitsaufwand hier erheblich reduzieren.
Nicht nur die gestiegenen Personalausgaben, sondern auch die ständig steigenden Treibstoffkosten machen vielen Logistik-Verantwortlichen zu schaffen. Arbeiten Sie mit Speditionen zusammen, dann kennen Sie das Thema Dieselpreisklauseln sicherlich schon. Hier schlagen Ihnen Speditionen bei anstehenden Vertragsverhandlungen einen so genannten Dieselpreisindex vor. Dabei wird zu einem bestimmten Stichtag ein durchschnittlicher Dieselpreis ermittelt und als 100 % angenommen. Steigt dieser Preis – etwa innerhalb eines Vierteljahres – um beispielsweise 19 % an, sieht die Dieselpreisklausel einen entsprechenden Aufschlag bei den Transportkosten vor. Mehr über dieses Thema erfahren Sie in diesem Beitrag aus dem Informationsdienst Logistikmanager.
Der Fahrer eines Lastwagens ist – genauso wie der Halter des Fahrzeugs – dafür verantwortlich, dass die Ladung ausreichend gesichert ist. Doch Vorsicht: Auch Sie als Auftraggeber sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle bei der Ladungssicherung in der Pflicht. Was dieses Urteil in der Praxis für Sie als Logistikleiter bedeutet, zeigt Ihnen der Praxisbeitrag aus dem Fachinformationsdienst LogistikManager.
Wussten Sie, dass pro Jahr Waren im Wert von 8 Milliarden Euro auf dem Transportweg verschwinden? Noch schlimmer ist, dass häufig das eigene Fahrpersonal in solche Diebstähle verwickelt ist. Dies berichtet der Fachinformationsdienst "Logistikmanager" In diesen Fällen verweigern die Versicherungen dann oft die Schadensregulierung, indem sie Ihnen Fehler bei der Fahrerauswahl ankreiden.
Doch wenn Sie einige Tipps beachten, läuft dieser Trick der Assekuranzen ins Leere.
Die vom Bundesverkehrsministerium geplante stärkere Spreizung der Mauttarife, die zum Teil eine erhebliche Verteuerung nach sich gezogen hätte, ist vorerst aufgeschoben. So sollten zum 1. Oktober 2008 die Mautsätze je nach Schadstoffklasse zwischen 9 und 52 % angehoben werden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hatte diesen Plan scharf kritisiert. Nach Ansicht des BGL komme eine solche Anhebung nur nach der Umsetzung der bereits 2003 beschlossenen europäischen Mautharmonisierung infrage.
Es ist jedes Jahr dasselbe: Alle wissen, dass der Winter kommt, doch beim ersten Schneefall ist das Verkehrschaos da. Die Räumfahrzeuge rücken zu spät aus – und schon kracht es auf den Straßen. Und genauso wie den Straßenmeistern mag es Ihnen als Logistik-Verantwortlichem auch schon ergangen sein: War da nicht der Unfall auf der vereisten Rampe, der noch einmal glimpflich verlief? Und obendrein war wegen der großen Nachfrage auch 3 Tage lang kein Streugut in ausreichender Menge zu beschaffen? Sie haben sicher beschlossen, dass im nächsten Winter alles besser laufen soll – dabei hilft Ihnen der Schnellscheck, den die Redaktion des Informationsdiensts Logistik Manager zusammengestellt hat.
Gerade in der Logistik kommt es immer wieder zu Spitzen im Arbeitsanfall. So mancher Logistikverantwortliche spannt dann Teilzeitkräfte auch einmal über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus ein.
Der LogistikManager rät zur Vorsicht, denn: Schnell kann so aus einer Teilzeit- eine Vollzeitstelle werden. Mit ein bisschen Umsicht lässt sich dies jedoch vermeiden.
Der Fall: Ein Unternehmen hatte eine Arbeitnehmerin als Teilzeitkraft mit einer Wochenarbeitszeit von 28,5 Stunden angestellt. Doch über die Jahre wurde besagte Mitarbeiterin in einem zeitlichen Umfang von 38,5 Wochenstunden eingesetzt. Als der Arbeitgeber sie wieder mit einer 28,5-Stunden-Woche beschäftigen wollte, verlangte die Mitarbeiterin Vollbeschäftigung und zog vor Gericht.
Der Europäische Gerichtshof hat Arbeitgeber in einer aktuellen Entscheidung dazu verpflichtet, genau zu kontrollieren, ob ihre Mitarbeiter die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch einhalten. Damit dürfte so manches moderne Arbeitszeitmodell wie das der Vertrauensarbeitszeit auf dem Schutthaufen der Geschichte landen, meint Uwe E. Wirth, Chefredakteur des LogistikManager.
In vielen Betrieben – gerade im Logistikbereich – wird das so genannte Vertrauensarbeitszeitmodell seit Längerem mit Erfolg eingesetzt. Es beruht auf dem Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und überlässt es Letzteren, ihre Arbeitszeit weitgehend je nach anstehendem Arbeitsaufwand und den persönlichen Bedürfnissen selbst einzuteilen. Die sonst üblichen Arbeitszeitkontrollen entfallen.
Konsignationslager sind eine feine Sache: Die Waren befinden sich praktisch schon im eigenen Haus, gehören aber bis zum Abruf noch dem Lieferanten. Dadurch binden Sie nicht unnötig Kapital. Doch hat diese Art der Lagerhaltung auch Eigenheiten, die schnell zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen können.
Aber wenn Sie diese 15 Tipps des LogistikManager beachten, werden Sie und auch Ihre Lieferanten vom „Konsi-Lager“ profitieren.
Jedes gut gefüllte Lager bindet Kapital. Doch wie wäre es, wenn die Teile und Komponenten erst dann bezahlt werden müssten, wenn sie in der Produktion gebraucht oder zur Auslieferung an Ihre Kunden fertig gemacht werden? Das können Sie mit einem Konsignationslager relativ schnell erreichen. Bei Ihrem Lieferanten werden Sie mit dieser Idee jedoch nicht immer Begeisterungsstürme auslösen, denn schließlich wird die Kapitalbindung auf ihn übertragen.
Aber bei genauerer Betrachtung wird ihm nach dem Motto „Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit“ kaum etwas anderes übrig bleiben, wenn er an der Zusammenarbeit mit Ihrem Hause interessiert ist.
Normalerweise ist die ordnungsgemäße Transportverpackung einer Ware nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Sache des Versenders. Doch kann diese Pflicht auch auf den Frachtführer übertragen werden. Kommt es in einem solchen Fall zu Schäden, so haften unter Umständen beide Seiten.
Der LogistikManager berichtete von einem Fall des Oberlandesgerichts (OLG) München:
Ein Frachtführer wurde auf Schadenersatz verklagt, nachdem beim Transport einer Sondermaschine von einem Sachverständigen Korrosionsschäden durch eindringende Feuchtigkeit und Salzwasser festgestellt wurden (OLG München, Urteil vom 15. März 2006, AZ: 7 U 1504/06). Der Versender begründete seine Forderung damit, dass im Auftrag deutlich vermerkt war: „Achtung: Diese Anlage muss komplett abgeplant werden! Unbedingt 2 große Wurfplanen mitnehmen.“
Die Siemens Business Services (SBS) stellte vor Kurzem eine RFID-Plombe vor, mit der sich die Kontrolle von Be- und Entladevorgängen bei LKW, Flugzeugen oder Containern effizienter gestalten lassen soll. Besonderer Clou der Lösung: Die Plombe schützt gegen unberechtigtes Öffnen von Verpackungen.
Die Plombe enthält neben einer eindeutigen Identifikationsnummer einen RFID-Chip. Der Versender soll den beladenen und verschlossenen Behälter mit dieser Plombe versiegeln. Anschließend kann er die Plombe mit einem Handterminal auf den Zustand „autorisiert verschlossen“ schalten.
Verschenken Sie kein wertvolles Kapital mehr, indem Sie bei Ihrer Staplerflotte vorschnell zu Mieten, Leasen oder ähnlichen Betriebsmodellen greifen. Denn der Schlüssel zum Erfolg – das bedeutet in diesem Fall: zu niedrigeren Betriebskosten – ist zunächst einmal das genaue Berechnen der tatsächlich anfallenden Kosten. Erst im zweiten Schritt gehen Sie dann die Optimierung an. Nur in dieser Reihenfolge kommen Sie auch zu effizienten Ergebnissen.
Stapler sind die Arbeitstiere der Logistik. Doch haben Sie schon einmal genau berechnet, was Ihre Flotte an Kosten produziert? Denn erst wenn Sie diese genau ermittelt haben, können Sie an eine effektive Optimierung denken. Denn wenn Sie vorschnell zu Mieten, Leasen oder ähnlichen Betriebsmodellen greifen, verschenken Sie mit ziemlicher Sicherheit wertvolles Kapital!
Dieser Leitfaden aus dem LogistikManager zeigt Ihnen, wie Sie zu optimalen Betriebskosten kommen.
Wollen Sie bei Ihrer Staplerflotte sparen, so gilt es zunächst, eine umfassende Gesamtkostenbetrachtung anzustellen. Und hier mag so manche Überraschung auf Sie warten. Am Rande einer Logistik-Gesprächsrunde nannte beispielsweise der Vertreter eines großen Speditionsunternehmens folgende Eckdaten seiner Staplerflotte:
E-Mails sind heutzutage aus dem täglichen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Um deren Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit sicherzustellen, bieten sich digitale Signaturen an. Diese sollen einerseits die Herkunft eines Schreibens eindeutig belegen und andererseits zeigen, ob deren Inhalt eventuell manipuliert worden ist.
Doch hat eine solche Signatur wirklich die gleiche Rechtskraft wie eine Unterschrift auf einem Fax oder gar auf Papier? Der LogistikManager hat sich dieser Frage angenommen:
Als Logistiker kennen Sie das Problem: Auslandsgeschäfte sind immer mit einem gewissen Risiko behaftet. Zwar ist das Währungsrisiko bei Geschäften mit anderen EU-Ländern Geschichte. Wenn Ihr Unternehmen jedoch Geschäftsbeziehungen mit Nicht-EU-Staaten unterhält, gilt es, diese Risiken wirkungsvoll zu minimieren.
Aber nicht nur Währungsrisiken können Ihre Gewinne gefährden. In fremden Ländern machen Ihnen auch Rechtsunsicherheiten das Leben manchmal richtig schwer – insbesondere bei Zahlungs- bzw. Transferschwierigkeiten.
Mit diesen 6 Tipps aus dem LogistikManager minimieren Sie Ihr Risiko:
Die Vergabe von Diensten und Tätigkeiten an spezialisierte Unternehmen – auf Neudeutsch auch Outsourcing genannt – ist auch in der Logistik oft ein probates Mittel, wirtschaftlicher zu arbeiten. Doch es gilt hier, den richtigen Partner zu finden, soll die Vergabe bisher intern erledigter Aufgaben zum wirtschaftlichen Erfolg werden, die eigene Organisation erleichtern und nicht in einer Katastrophe enden.
Doch das von vielen Logistikverantwortlichen gefürchtete Ausschreibungsverfahren verliert für Sie seinen Schrecken, wenn Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen und wie Sie im Einzelnen optimal vorgehen.
In diesem Beitrag aus dem LogistikManager erfahren Sie, welches die 4 Phasen einer Ausschreibung typischerweise sind und wie Sie sich in jeder Phase richtig verhalten, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Die Vergabe von Diensten und Tätigkeiten an spezialisierte Unternehmen – auf Neudeutsch auch Outsourcing genannt – ist auch in der Logistik oft ein probates Mittel, wirtschaftlicher zu arbeiten. Doch es gilt hier, den richtigen Partner zu finden, soll die Vergabe bisher intern erledigter Aufgaben zum wirtschaftlichen Erfolg werden, die eigene Organisation erleichtern und nicht in einer Katastrophe enden.
Wenn Sie diese 11 Regeln aus dem LogistikManager befolgen, verliert das von vielen Logistikverantwortlichen gefürchtete Ausschreibungsverfahren für Sie seinen Schrecken.
Mit diesen 11 goldenen Regeln umschiffen Sie die gefährlichsten Klippen eines Ausschreibungsverfahrens:
Als Logistikverantwortlicher sind Sie in Sachen Sicherheitsvorschriften – insbesondere zur Terrorabwehr – ja schon so einiges gewohnt. Doch nicht nur die EU tut sich in letzter Zeit mit neuen Vorschriften besonders hervor. Auch die Vereinigten Staaten arbeiten mit Hochdruck an diesem Thema.
So setzt das US-Department of Homeland Security auf privatwirtschaftlich durchgeführte Sicherheitskontrollen bei Transportunternehmen. Dabei müssen Firmen nicht nur ihre eigenen Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch die ihrer Handelspartner erklären. Deshalb landeten solche Fragebögen auch schon bei deutschen Unternehmen auf dem Tisch.
Doch der LogistikManager warnt: Vorsicht vor einer vorschnellen Beantwortung: Nicht nur Datenschutzbedenken sprechen gegen eine Beantwortung! Vielmehr warnen Experten vor der Offenlegung der eigenen Sicherheitsmaßnahmen:
Geraten diese in falsche Hände, dann öffnen Sie dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn Ihnen also in der nächsten Zeit solch ein Fragebogen auf den Schreibtisch flattert, beachten Sie die Tipps aus diesem Beitrag:
Diesen Fall kennen Sie möglicherweise bereits aus eigener Praxis: Bei Übernahme einer Stückfracht ist die Verpackung ohne äußerliche Beschädigung. In ebenso äußerlich einwandfreiem Zustand wird die Ware abgeliefert. Einige Tage später jedoch erhalten Sie zu Ihrer großen Überraschung eine schriftliche Reklamation. Beim Entfernen der Verpackung sei eine Beschädigung der Ware festgestellt worden, für die Sie als Frachtführer beziehungsweise Lieferant geradestehen sollen.
Haften Sie in diesem Fall wirklich? Lesen Sie in diesem Beitrag aus dem LogistikManager, wie Ihre Lage in dieser Situation aussieht:
Um diese Frage im Einzelfall sicher beantworten zu können, müssen Sie zunächst einen Blick in das Gesetz werfen:
Die Verwendung der Abkürzung „EG“ für Ursprungswaren aus der Europäischen Union wurde bisher bei Präferenznachweisen, Lieferanten- und Rechnungserklärungen in der Zollpraxis allgemein akzeptiert.
Seit Einführung der „Paneuropa-Kumulierung“ riskieren Sie mit dieser Kennzeichnung erhebliche Probleme! Denn rein formaljuristisch kennzeichnete der Iso-Alpha-Code „EG“ schon seit Längerem Waren, die aus der Arabischen Republik Ägypten stammen.
Bisher konnten Sie bereits erfahren, wie Sie mit der ABC- und der XYZ-Analyse erste Schritte zur Optimierung Ihrer Lagerhaltung unternehmen können. Mit diesen Methoden haben Sie schon ein gutes Stück auf dem Optimierungsweg zurückgelegt, doch erst die Kombination mit einem weiteren Verfahren macht die Sache richtig rund, wie Sie in diesem Beitrag aus LogistikManager erfahren:
Betrachtet die ABC-Analyse den Wertanteil der betreffenden Materialien am gesamten Umsatz Ihres Unternehmens, so bewerten Sie mit der XYZ-Methode die Verbrauchsvorhersehbarkeit der einzelnen Teile. Um aber wirklich zu einer strategischen Methodik zu gelangen, bedarf es einer weiteren Betrachtungsweise Ihrer Beschaffung, nämlich der Portfolio-Analyse, die die Wichtigkeit der Materialien für Ihr Unternehmen berücksichtigt.
In der Ausgabe vom 16.11. stellten wir Ihnen die Vorteile der ABC-Analyse vor. Doch mit dieser allein kommen Sie noch nicht zum gewünschten Ziel. Denn sie lässt neben dem Wert des Einzelteils auch die Häufigkeit des Bedarfs außer Acht.
Lernen Sie deshalb in diesem Beitrag aus dem LogistikManager die XYZ-Analyse kennen, die Ihnen bei der Optimierung Ihrer Lagerhaltung einen Schritt weiterhilft.
Die Vielzahl der zu beschaffenden Güter und deren Bedeutung im Produktionsprozess rufen geradezu nach einer Teilequalifikation. Hierbei sollten Sie jedoch nicht den Fehler begehen, für jedes einzelne Gut eine intensive Analyse zu starten, sondern sich auf die wichtigsten beschränken. Der LogistikManager stellt Ihnen in dieser und der nächsten Ausgabe 2 Verfahren vor.
Verfahren 1: Die ABC-Analyse
Das klassische Verfahren der Teilequalifikation ist die so genannte ABC-Analyse. Ziel dieser Methode ist die Ermittlung des Wertanteils der betreffenden Materialien am Umsatz Ihres Unternehmens.
Möglicherweise ist das ein Phänomen, dem Sie als Logistikleiter auch schon einmal begegnet sind: Regelmäßig vor Weihnachten und Ostern kommt es zu Engpässen bei Ladungsträgern wie Paletten, Kunststoffgebinden und Aufsetzgittern. Im LogistikManager war folgende Gegenstrategie zu lesen:
Der LogistikManager berichtete: In der Tschechischen Republik sind bereits seit dem 1. Juli 2006 zahlreiche neue Verkehrsvorschriften in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Kraftfahrer künftig ganzjährig auch tagsüber die Scheinwerfer an den Fahrzeugen einschalten. Außerdem muss der Fahrzeugführer ein Set Ersatzlampen mit sich führen. Bislang galt die Lichtpflicht nur in den Wintermonaten. Mit den neuen Gesetzen gleicht Tschechien die Verkehrsvorschriften an EU-Recht an.
Hersteller von Flurförderfahrzeugen dürfen nach der Maschinenrichtlinie ihre Geräte nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie sich „ohne jede Gefahr für Fahrer und andere Personen“ einsetzen lassen. Doch das entbindet Sie als Logistikverantwortlichen nicht von einigen Maßnahmen der Unfallverhütung.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber – also im Zweifelsfall Sie – verpflichtet festzustellen, welche Gefahren sich aus dem Einsatz der Fahrzeuge ergeben. Damit aber nicht genug: Sie müssen sich auch darum kümmern, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Das gilt insbesondere für die ungehinderte Sicht des Fahrers bei Staplern und Reachstackern.
LogistikManager-Empfehlung: Bei einer Neuanschaffung sollten Sie mit dem Hersteller bzw. Händler die Einsatzgegebenheiten durchsprechen und über geeignete Sicht-Hilfsmittel reden. Bei der Anschaffung von gebrauchten Geräten müssen Sie unbedingt prüfen, ob die Direktsicht vom Fahrerplatz aus genügt. Auch hier müssen Sie bei Mängeln technische Hilfsmittel nachrüsten.
Wenn Sie die folgenden 5 Punkte beachten, sollten Sie auf der sicheren Seite sein:
Mit der Einführung des digitalen Kontrollgeräts zu Erfassung der Lenkzeiten hat die EU auch die Mitführungspflicht von Tachoscheiben und Belegen erheblich erweitert. Seit dem 1. Mai muss Ihr Fahrpersonal Lenkzeiten über einen Zeitraum von 15 Tagen dokumentieren können. Bisher regelte die deutsche Fahrpersonalverordnung, dass Lenkzeiten der laufenden Woche und der letzte Tag der Vorwoche bei einer Kontrolle nachgewiesen werden mussten. Doch die LogistikManager-Redaktion weist darauf hin, dass mit der Einführung der digitalen Kontrollgeräte, die Lenkzeiten über einen Zeitraum von 28 Tagen erfassen können, auch hier neue EU-Vorschriften in Kraft treten (EG-Verordnung Nr. 561/2006 Artikel 26):
Der Logistikmanager berichtete kürzlich von einer aktuellen Studie zum Thema Transportlogistik. Darin zeigt die Technische Universität Kaiserslautern auf, dass bei der Planung und Durchführung von Planungsprozessen im Bereich Transport deutliche Defizite vorherrschen:
Bis zu 50 % Unterschiede in Straßenfrachten und bis zu 200 % Unterschiede bei Luft- und Seefrachten hat der Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik (BME) in seiner Frachten-Benchmarking-Studie festgestellt. Grund genug, um Ihre Frachtkosten einmal gründlich auf den Prüfstand zu stellen, meint die Redaktion des Logistikmanagers:
Für Fahrer von LKW und Bussen gilt seit 1. September eine neue Arbeitszeitregelung. Damit ist die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit für mobile Arbeitnehmer nun vollständig umgesetzt. Dramatische Veränderungen haben sich jedoch aus deutscher Sicht nicht ergeben, da die wesentlichen Bestimmungen bereits vorher im deutschen Arbeitszeitgesetz enthalten waren. Der Logistikmanager fasst hier für Sie die wichtigsten Punkte zusammen:
Ende März 2006 wurden die neuen AGB für Logistikgeschäfte vorgestellt – unser Informationsdienst Logistikmanager hatte sie seinen Lesern damals vorgestellt und kommentiert. Mit deren Ablehnung von Seiten der Spitzenverbände der verladenden Wirtschaft drohen die 20 Paragrafen zu Makulatur zu werden.
Eigentlich ist es eine Binsenweisheit: Bei guter Beleuchtung lässt es sich besser arbeiten. Doch gerade im Lager ist es in Sachen gutes Licht oft nicht zum Besten bestellt. Dabei spielt die optische Wahrnehmung im Logistikbereich eine wichtige Rolle. Kommissionierer müssen ihre Listen gut lesen, Staplerfahrer ihren Fahrweg gut einsehen und die Beschäftigten im Warenein- und -ausgang Lieferscheine, Stücklisten etc. schnell und einfach entziffern können. Eine gute Beleuchtung ist dabei von enormer Wichtigkeit.
Die Kosten im Logistik-Bereich entwickeln sich derzeit mit schwindelerregender Geschwindigkeit. Für Logistikverantwortliche bedeutet dies eine ganz besondere Herausforderung. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat seinen Kostenentwicklungs-Rechner auf seiner Internetseite freigeschaltet. Dieser Rechner ersetzt die bisherigen Übersichten zur Kostenentwicklung in der Logistikbranche.
Was das Tool leistet und wo Sie es finden, zeigt Ihnen die Redaktion des LogistikManager.
Wird eines Ihrer Lieferfahrzeuge in einen Unfall verwickelt, können Sie immer Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht mit dem Argument der Schadenminderungspflicht aus der Verantwortung ziehen und die Regulierung des Schadens teilweise verweigern.
Die Anforderungen an Logistiker werden immer höher, besonders die zunehmende Globalisierung bringt ganz neue Anforderungen mit sich. Die Fachhochschule Kempten und die Wilhelm-Büchner-Hochschule in Pfungstadt bietet nun neue Studiengänge an, die Führungskräfte in spe für ihre neuen Aufgaben in der Welt der internationalen Logistik fit machen. Der Informationsdienst LogistikManager stellt Ihnen hier zwei interessante Weiterbildungsangebote für aufstrebende Logistiker vor.
Feuerwehr und Arbeitsschutzgesetz verlangen Ihnen in Sachen Brandschutz einiges ab. So müssen Sie ausreichende Maßnahmen zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung ergreifen. Sie müssen Mitarbeiter benennen, die im Brandfall die Erstmaßnahmen ergreifen. Aus dem LogistikManagererfahren Sie, welche Regeln dieser Personenkreis dringend berücksichtigen muss:
Hoffentlich brauchen Sie und Ihre Mitarbeiter es nie zu erleben, dass ein Brand im Lager ausbricht. Sich aber auf umfangreiche Präventivmaßnahmen zu verlassen, kann sich schnell als teure, ja katastrophale Fehleinschätzung erweisen.
Da ist es schon besser, die Personen, die Sie zur Brandbekämpfung gewählt haben, gründlich auszubilden. Doch die Grundregeln der Brandbekämpfung werden im Ernstfall oft sträflich missachtet. Deshalb hier die Grundregeln der Branderstbekämpfung, die man nicht oft genug wiederholen kann:
Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Kuppelunfälle stehen bei tödlichen Lkw-Unfällen an zweiter Stelle. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass oft nicht technische Mängel, sondern falsches Verhalten der Beteiligten den Unfall verursacht. Weisen Sie als Logistikverantwortlicher Ihr Fahrpersonal in regelmäßigen Unterweisungen auf die wichtigsten Regeln beim Kuppeln hin.
Sie haben sicherlich Recht, wenn Sie davon ausgehen, dass zunächst der Führer eines Fahrzeugs für die Sicherheit verantwortlich ist. Aber auch Sie als Logistikverantwortlicher stehen in der Pflicht: Schließlich bewegen sich auf Ihrem Werksgelände eigene und fremde Fahrzeuge, und Sie müssen Ihre Beschäftigten vor Verkehrsgefahren ausreichend schützen.
Der LogistikManager hat für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die Sie ein besonderes Augenmerk legen sollten:
Im Business-to-Business-Bereich entscheiden oft mehrere Personen darüber, ob ein Angebot angenommen wird. Deshalb muss die entsprechende Geschäftskorrespondenz auch in vielen Fällen erst über mehrere Schreibtische wandern, bevor eine Rückmeldung erfolgt. Es gibt allerdings ein einfaches Mittel, diesen Prozess zu verkürzen:
Wenn Sie als Logistiker Waren nach Übersee verschicken, wählen Sie sicherlich häufig den Seeweg. Daher ist Ihnen bestimmt auch der Begriff Konnossement schon oft begegnet. Dieses Dokument stellt sozusagen die Papier gewordene Ware dar und hat im Seefrachtverkehr vielfältige Funktionen.
LogistikManager -Insider-Wissen: Grundsätzlich ist das Konnossement (Seeladeschein, engl. Bill of Lading [B/L]) zunächst ein Beleg zwischen Be- und Verfrachter. Der Befrachter ist in der Regel der Anlieferer zum Schiff und der Verfrachter eine Reederei. Als solches hat es folgende Funktionen:
Es belegt den Abschluss eines Seefrachtvertrags zwischen dem Verschiffer (beispielsweise einer Spedition) und der Reederei,
bestätigt die Übernahme der Waren durch die Reederei,
verpflichtet die Reederei, die Waren demjenigen zu übergeben, der das Konnossement vorlegt,
beweist die ordnungsgemäße Bezahlung der Frachtgebühren und
belegt die Eigentumsrechte an der Ware.
Der Inhalt dieses Papieres ist in § 643 HGB geregelt und muss immer folgende Angaben enthalten:
Name des Verfrachters
Name des Kapitäns
Name und Nationalität des Schiffes
Name des Abladers
Name des Empfängers n Verladehafen n Löschhafen (oder Ort, an dem weitere Weisungen einzuholen sind)
Art, Ausmaße und Gewicht der Waren
Warenmarkierung und Verfassung (eventuelle Beschädigung) der Ware
Während in Deutschland Verkehrsminister Tiefensee sich in Sachen Mauterhöhung hart und unnachgiebig zeigt und damit den Zorn der Logistikbranche auf sich zieht, prüft der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz derzeit, ob die bereits beschlossene Anhebung der LKW-Maut (LSVA) für Euro-3-LKW hinausgeschoben werden kann, das berichtet der Informationsdienst LogistikManager.
Zum 1.12.2010 werden die bisher verwendeten orangefarbigen Quadrate mit Warnsymbolen, die vor Gefahren mit Chemikalien und deren Zubereitungen warnen, durch die neuen GHSWarnsymbole abgelöst.
Der LogistikManager verrät Ihnen, wo Sie ein Faltblatt mit den wichtigsten Änderungen zum Download finden.
Sicherlich kennen Sie das Bild: Vor den Lagerhallen treffen Sie regelmäßig eine fast immer gleich zusammengesetzte Truppe von Mitarbeitern, die eine kurze Pause einlegt, um dem blauen Dunst zuzusprechen. Und oft herrscht bei diesen Rauchern auch noch die feste Überzeugung vor, diese kleinen Pausen müssten nicht an der Zeiterfassung als Nichtarbeitszeit gestempelt werden.
Die deutschen Transportunternehmen ächzen unter der Kostenexplosion und fürchten weitere finanzielle Belastungen wie etwa die Erhöhung der LKW-Maut. Die Kollegen in Österreich hingegen können in den kommenden Monaten auf Entlastung hoffen. Der Informationsdienst LogistikManager berichtet in einer aktuellen Ausgabe, dass der österreichische Finanzminister und Vizekanzler Wilhelm Molterer Transportunternehmen entlasten will. So plant der Politiker, das System, nach dem die Steuer für schwere LKW berechnet wird, erheblich zu vereinfachen und gleichzeitig die Kraftfahrtzeugsteuer zu senken.
Greift ein Mitarbeiter in die Kasse oder begeht er Warendiebstahl, dann können Sie ihm in der Regel kündigen. Allerdings müssen Sie dabei immer den Wert des Diebesguts berücksichtigen, wenn Sie vor Gericht keine Schlappe kassieren wollen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter aus der Kaffeekasse des Betriebs unberechtigterweise 600 Euro entnommen. Als sein Chef davon erfuhr, sprach er dem Mann kurzerhand die fristlose Kündigung aus, ohne auf die Einwände des Betriebsrats Rücksicht zu nehmen.
Der ehemalige Mitarbeiter wollte diese Kündigung nicht akzeptieren und zog vor das Arbeitsgericht Ludwigshafen.
Der LogistikManager berichtet, wie das Gericht entschied, und welche Folgen dies für Sie als Logistikleiter hat.
Die VDI-Richtlinie 3578 ‘Anbaugeräte für Gabelstapler’ liegt ab sofort in einer komplett überarbeiteten Version vor, dies berichtet der Informationsdienst LogistikManager in einer aktuellen Ausgabe.
Unter den Terminus ‘Anbaugeräte’ fallen alle Zusatzgeräte für Gabelstapler, die zur Lastaufnahme, Transportsicherung und Lastbewegung dienen, wenn ein Transport der Last nicht allein durch die Gabelzinken erfolgen kann. Mehr über diese Richtlinie und wo Sie sie erhalten....
Der Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) kritisiert die Zustimmung des Bundesrats zur Mauterhöhung. Seiner Meinung nach ist dieser Kompromiss nur durch die Drohungen des Bundesverkehrsministers mit Investitionskürzungen erpresst worden. Nach Berechnungen des BGL belastet der Kompromiss die Wirtschaft ab dem nächsten Jahr mit zusätzlichen Kosten von rund 1,8 Milliarden Euro.
Welche Punkte der Verband für besonders bedenklich hält und welche finanziellen Konsequenzen die Erhöhung für Logistikunternehmen hat, stellt der LogistikManager vor...
Bislang war bei Kontrollen gegen Schwarzarbeit eine abschließende Klärung vor Ort oft nicht möglich. Meldungen zur Sozialversicherung sind bislang nach § 28a SGB IV generell nicht bereits vor oder mit Beginn der Beschäftigung abzugeben. Vielmehr sind sie erst mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens aber innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn, vom Arbeitgeber zu übermitteln, das berichtet der Informationsdienst LogistikManager.
Auch die Verpackung Ihrer Waren trägt zum erheblichen Teil dazu bei,
wie es beim Versand um die Ladungssicherung bestellt ist. Das sollten Sie wissen.
Lager:
Lagerum- und -neubau sind komplexe Angelegenheiten. Diese Tipps sollten Sie
dabei in jedem Fall beherzigen.
Qualitätsmanagement:
Wenn trotz intakter Verpackung Ware bei Ihnen beschädigt
ankommt, ist oft Ärger vorprogrammiert. Doch wenn Sie richtig reagieren, bleiben Sie
selten auf dem Schaden sitzen.
Das und vieles mehr lesen Sie in der nächsten Ausgabe des LogistikManagers
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