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Vorsicht beim Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln!

veröffentlicht am 20.03.2011 unter Fuhrparkmanagement
Für Transporteure von tiefgefrorenen Lebensmitteln zur Erinnerung: Seit 1.1.2009 müssen die Temperaturaufzeichnungsgeräte in Beförderungsmitteln und Lagereinrichtungen für tiefgefrorene Lebensmittel laut EG-Verordnung 37/2005 den Normen EN 12830 (Typprüfung) sowie EN 13486 (regelmäßige Prüfung) entsprechen.
Seit dem Jahr 2002 werden Frachtführer, die Lebensmittel transportieren, in der Europäischen Union als Lebensmittelunternehmen betrachtet und sind deshalb nach der EG-Verordnung 178/2002 für die Rückverfolgbarkeit der Transportkette mitverantwortlich. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs in der gesamten Europäischen Union rechnen.

Des Weiteren bekommt der Transportunternehmer für die Fahrzeuge, die nicht entsprechend ausgestattet sind, keine ATP-Bescheinigung, die bei grenzüberschreitenden Frischdienst-Transporten vorgeschrieben ist. Das ATP ist ein Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Transporte zu verwenden sind.

In diesem Übereinkommen werden die Bedingungen definiert, die bei der Beförderung leicht verderblicher Waren im grenzüberschreitenden Verkehr zu beachten sind. Das ATP regelt sowohl die Beförderung als auch die Ausstattung der Fahrzeuge, die für die Beförderung eingesetzt werden.
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