Das Verkehrsministerium teilte mit, dass die Antragsfrist für das Förderprogramm der „De-Minimis“-Beihilfen bis zum 30.6.2010 verlängert wird. Gemäß der ursprünglichen Antragsfrist sollten die Anträge bis zum 31.3.2010 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vorliegen.
Geplant ist auch eine Aufstockung von 1.400 auf 2.000 € je mautpflichtigem Lastkraftwagen (ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht). Auch die Aufstockung des Jahreslimits pro Unternehmen von 33.000 € ist im Gespräch. Der Eingang des Formblatts beim Bundesamt gilt als Datum der Antragstellung.
Der Grund für diese Verlängerung ist, dass der „Fördertopf“, wie im vorherigen Jahr, bisher bei Weitem nicht ausgeschöpft wurde. Nehmen Sie deshalb den bürokratischen Aufwand auf sich und stellen Sie den Antrag - es lohnt sich. Und: Gerade in der heutigen schwierigen Zeit sollte man kein Geld verschwenden.
Die Fördermittel werden im Windhundverfahren - also in der Reihenfolge des Eingangs - bewilligt. Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhinweise, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen auf der Internetseite des
BAG zur Verfügung.
Mein Tipp: Des Weiteren können Informationen über Förderungen und zinsgünstige Darlehen, wie zum Beispiel das KfW-Förderprogramm für Euro-5- und EEV-Fahrzeuge, unter
www.kfw-foerderbank.de eingesehen werden.
Diese Förderungen können allerdings in der Regel nicht direkt bei der KfW beantragt werden, sondern nur über die Hausbank, die dann zusammen mit Ihnen den Antrag stellen muss.