Shop
Newsletter
Termine
Kontakt
LOGISTIKMANAGER - Praxis-Werkzeuge und Know-How für Logistik-Profis
Über 11.2011
zufriedene Leser
seit 2006
Facebook 
Drucken  |   Newsletter  |   tweet this!  |   Facebook  |  

Schadensmeldung: Fallstricke vermeiden, schneller ans Geld kommen (Teil 1)

veröffentlicht am 02.05.2011 unter Fuhrparkmanagement
Immer wieder versuchen Versicherungen, nach Unfällen die Regulierung zu verschleppen, weil aus ihrer Sicht die Schadenmeldung zu wünschen übrig ließ. Unser zweiteiliger Beitrag zeigt einige der gefährlichsten Fallstricke in Sachen Schadensmeldung auf - und liefert wertvolle Praxistipps, wie Sie Ärger mit der Versicherung vermeiden.
Wird eines Ihrer Fahrzeuge gestohlen oder bei einem durch den Fahrer selbst verschuldeten Unfall beschädigt, ist das ein Fall für die Teilkasko- oder hoffentlich zusätzlich abgeschlossene Vollkaskoversicherung. Doch immer häufiger wissen Kollegen davon zu berichten, dass es bei der Schadenabwicklung unvorhergesehene Probleme gab. Dabei kommt es nicht nur bei eigenen, sondern auch immer häufiger bei Leasing-Fahrzeugen zu Verzögerungen bei der Regulierung. Die Versicherer scheinen bei solchen Schadenmeldungen zunehmend kritisch zu agieren und fragen auch bei kleineren Fällen genauer nach.

Versuchen Sie niemals, Vorschäden zu verheimlichen!

Oft entstehen Rückfragen oder auch genauere Prüfungen seitens der Versicherungen aus der Tatsache heraus, dass Schadenmeldungen nicht mit der notwendigen Sorgfalt beziehungsweise dem gebotenen Sachverstand behandelt wurden. So gibt es viele Fahrzeugverantwortliche, die nach einem Unfall oder Schaden einem Fahrer die mühselige Arbeit der Schadenmeldung abnehmen wollen.

Das ist an sich eigentlich eine noble Idee, doch wann haben Sie das Fahrzeug vor dem Unfall das letzte Mal gesehen? Wenn dies nämlich schon eine Weile her ist, wissen Sie oft auch nichts von dem Vorschaden, der beispielsweise bei einer kleinen Parkrempelei entstanden ist und den der Fahrer nicht gemeldet hat.

Und so füllen Sie allzu leicht vorschnell unter Vorschäden ein kleines, aber bedeutungsvolles "keine" ein. Schickt dann die Versicherung einen Gutachter in die Werkstatt, ist der Ärger geradezu programmiert. Die Assekuranz kann dann nämlich geneigt sein, einen Versicherungsbetrug zu wittern und die Regulierung zu verweigern oder zumindest zu verzögern.

Auch beim Full-Service-Leasing meldet meistens die Leasing-Gesellschaft den Schaden und füllt die Schadenmeldung aus. Doch woher soll der Mitarbeiter wissen, in welchem Zustand sich das Fahrzeug vor dem Schadeneintritt befand? Auch bei den tatsächlichen Laufleistungen wird oft nicht der korrekte Wert angegeben, sondern mehr oder weniger großzügig geschätzt. Hier liefert der Meldende der Versicherung unwissentlich Munition, mit der die Regulierung verweigert werden kann.

Denn wenn die betreffende Assekuranz von einem Vorschaden, einer falschen Kilometerangabe oder auch von falschen Aussagen zum Unfallhergang erfährt, wird sie den Schadenausgleich mit ziemlicher Sicherheit zunächst einmal verweigern.

Und hier verstehen auch die Gerichte keinen Spaß und geben in der Regel der Versicherung in solchen Fällen Recht. Als Beispiel sei hier ein Fall genannt, der beim Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Hier wurde ein Fahrzeug gestohlen, und der Versicherungsnehmer gab bei der Schadenmeldung an, das Fahrzeug sei unfallfrei und er hätte auch niemals von einem Dritten Schadenzahlungen erhalten. Tatsächlich hatte der Wagen bei einem vorhergehenden Unfall einen Schaden abbekommen, für den die gegnerische Versicherung auf Gutachterbasis aufkam.

Was der Fahrzeughalter nicht wusste: Versicherungen können sich über die so genannte Uniwagnis-Datei von allen Schadenregulierungen, die von den Autoversicherern abgewickelt wurden, recht einfach detaillierte Informationen verschaffen. So auch in diesem Fall. Als Folge verweigerte die Versicherung die Regulierung mit dem Argument der nicht befolgten Aufklärungsobliegenheit des Halters. Die Richter sahen dies genauso und gaben der Versicherung Recht. (BGH, Urteil vom 17.1.2007, Az. IV ZR 106/06)

Vorschau: 8 konkrete Praxistipps, was Sie bei der Schadensmeldung beachten sollten um schneller an Ihr Geld zu kommen und Ärger zu vermeiden, lesen Sie in Teil 2 dieses Beitrags.
zum Seitenanfang oder Beitrag weiterempfehlen
Mit diesem 79-teiligen Logistik-Praxispaket können Sie sofort direkt messbare Erfolge vorweisen >> hier!

Weitere aktuelle Beiträge rund um das Thema Logistik:

  • Betriebssicherheit: Vermeiden Sie unbedingt diese Fallen!
  • So verhindern Sie als Fuhrparkleiter eine unberechtigte Fahrzeugnutzung
  • Spritfresser falsche Fahrgestell-Geometrie
  • Kostentreiber Luftdruck: Falscher Luftdruck kostet Sie bares Geld
  • Das Wechselkennzeichen kommt Mitte 2012
Hier gelangen Sie zum 30-Tage GRATIS-TEST des LogistikManagers
Aktuelle Ausgabe
  • Lesen Sie hier alles über die Inhalte der aktuellen Ausgabe
  • Testen Sie den LogistikManager jetzt 30 Tage lang KOSTENLOS!
Nur für Abonnenten:

Laden Sie hier die komplette aktuelle Ausgabe herunter
Themenvorschau

  • Sicherheit:
    Das müssen Sie und Ihre Fahrer über die Gefahrgutverordnung und das ADR unbedingt wissen
  • Einkauf:
    So verbessern Sie die Leistungen Ihrer Lieferanten und Dienstleister nachhaltig
Das und vieles mehr lesen Sie in der nächsten Ausgabe des LogistikManagers
Über welche Themen
möchten Sie von uns
regelmäßig und kostenlos
informiert werden?

 Logistik
 Fuhrpark
Einkaufsmanagement
Rohstoffeinkauf
Stahl- / Metallpreise
alle Themen
E-Mail:  
Datenschutz-Hinweise
Für Logistikleiter
Logistik-News
Logistik-Tipps
Toplinks für Logistikleiter
Logistik-Glossar
Für Fuhrparkleiter
Fuhrpark-News
Fuhrpark-Tipps
Toplinks für Fuhrparkleiter
Fuhrpark-Glossar
Aktuelles
Termine
E-Mail Newsletter
Produktinfo
Über uns
Der Chefredakteur
Jetzt GRATIS testen!
Lesermeinungen
Mediadaten
Abonnentenbereich
Stichwortsuche
Checklisten
Musterbriefe / Formulare
GRATIS-Downloads
Aktuelle Ausgabe
Ausgaben-Archiv
RSS-Feeds
Empfangen Sie unsere
Tipps & News kostenlos
über Ihren RSS-Reader:

 RSS Logistik

 RSS Fuhrpark

 RSS Fuhrpark & Logistik
Ausgezeichnet durch
Fairness Stiftung
© 2012, Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sitemap  |   Impressum / AGB  |   Datenschutz
Seitenanfang
X
GRATIS: Newsletter + E-Book
Fuhrparkmanagement
Sie erhalten unseren kostenlosen Newsletter "Logistik aktuell" und exklusive Angebote für Führungskräfte aus diesen Bereichen.
Zusätzlich erhalten Sie das E-Book "Fuhrparkmanagement".
Wir geben Ihre E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter!
Datenschutz-Hinweise