Shop
Newsletter
Termine
Kontakt
LOGISTIKMANAGER - Praxis-Werkzeuge und Know-How für Logistik-Profis
Über 11.2011
zufriedene Leser
seit 2006
Facebook 
Drucken  |   Newsletter  |   tweet this!  |   Facebook  |  

Recht in Fuhrpark und Logistik: Zu geringer Lohn kann Lohnwucher sein!

veröffentlicht am 22.01.2010 unter Fuhrparkmanagement
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 22.4.2009 entschieden, dass der Tatbestand des Lohnwuchers im Sinne von § 138 Absatz 2 BGB erfüllt ist, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der Branche gültigen Tariflohns (ohne Zulagen und unregelmäßigen Zusatzleistungen) beträgt (Az. 5 AZR 436/08).
Nachfolgend die Details zum Fall, den das BAG entschieden hat
Die als Hilfskraft angestellte Klägerin war zwischen 1992 und 2002 in dem Gartenbaubetrieb des Beklagten bei Hamburg beschäftigt. Sie erhielt einen Stundenlohn von zuletzt 3,25 € netto. Zusätzlich gewährte ihr der Arbeitgeber u. a. eine Wohnung und einen Gemüsegarten zur Bewirtschaftung als Sachbezüge.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer waren keine Tarifvertragsparteien und deshalb auch nicht tarifgebunden. Die Klägerin strebte mit der Argumentation des Lohnwuchers eine Nachzahlung vom Beklagten in Höhe von knapp 37.000 € auf Basis der tariflichen Vergütung an. Der tarifliche Stundenlohn betrug zuletzt 7,84 € brutto. Die Klägerin arbeitete durchschnittlich 269 Stunden im Monat. In den vorinstanzlichen Entscheidungen war die Klage, insbesondere unter der Berücksichtigung der eingeräumten Wohngelegenheit auf dem Betriebsgelände, erfolglos.

Auf die Revision der Klägerin hin hat das BAG das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen mit der Argumentation, dass Lohnwucher regelmäßig dann vorliege, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreiche.

Vorsicht: Lohnwucher wird auch strafrechtlich verfolgt!
Gemäß § 291 StGB wird Lohnwucher mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe belegt. In besonders schweren Fällen werden sogar Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren verhängt.
zum Seitenanfang oder Beitrag weiterempfehlen
Mit diesem 79-teiligen Logistik-Praxispaket können Sie sofort direkt messbare Erfolge vorweisen >> hier!

Weitere aktuelle Beiträge rund um das Thema Logistik:

  • Recht in Fuhrpark und Logistik: Steuern sparen durch Ablasten von LKWs
  • Recht in Fuhrpark und Logistik: Vor Einbau von GPS- und Navigationsgeräten Betriebsrat und Personalrat fragen!
  • Mitarbeiter-Incentives im Fuhrpark: Wie Ihre Dienstwagenfahrer mit wenig Aufwand Steuern sparen
Hier gelangen Sie zum 30-Tage GRATIS-TEST des LogistikManagers
Aktuelle Ausgabe
  • Lesen Sie hier alles über die Inhalte der aktuellen Ausgabe
  • Testen Sie den LogistikManager jetzt 30 Tage lang KOSTENLOS!
Nur für Abonnenten:

Laden Sie hier die komplette aktuelle Ausgabe herunter
Themenvorschau

  • Sicherheit:
    Das müssen Sie und Ihre Fahrer über die Gefahrgutverordnung und das ADR unbedingt wissen
  • Einkauf:
    So verbessern Sie die Leistungen Ihrer Lieferanten und Dienstleister nachhaltig
Das und vieles mehr lesen Sie in der nächsten Ausgabe des LogistikManagers
Über welche Themen
möchten Sie von uns
regelmäßig und kostenlos
informiert werden?

 Logistik
 Fuhrpark
Einkaufsmanagement
Rohstoffeinkauf
Stahl- / Metallpreise
alle Themen
E-Mail:  
Datenschutz-Hinweise
Für Logistikleiter
Logistik-News
Logistik-Tipps
Toplinks für Logistikleiter
Logistik-Glossar
Für Fuhrparkleiter
Fuhrpark-News
Fuhrpark-Tipps
Toplinks für Fuhrparkleiter
Fuhrpark-Glossar
Aktuelles
Termine
E-Mail Newsletter
Produktinfo
Über uns
Der Chefredakteur
Jetzt GRATIS testen!
Lesermeinungen
Mediadaten
Abonnentenbereich
Stichwortsuche
Checklisten
Musterbriefe / Formulare
GRATIS-Downloads
Aktuelle Ausgabe
Ausgaben-Archiv
RSS-Feeds
Empfangen Sie unsere
Tipps & News kostenlos
über Ihren RSS-Reader:

 RSS Logistik

 RSS Fuhrpark

 RSS Fuhrpark & Logistik
Ausgezeichnet durch
Fairness Stiftung
© 2012, Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sitemap  |   Impressum / AGB  |   Datenschutz
Seitenanfang
X
GRATIS: Newsletter + E-Book
Fuhrparkmanagement
Sie erhalten unseren kostenlosen Newsletter "Logistik aktuell" und exklusive Angebote für Führungskräfte aus diesen Bereichen.
Zusätzlich erhalten Sie das E-Book "Fuhrparkmanagement".
Wir geben Ihre E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter!
Datenschutz-Hinweise