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Quick-Info: Fahrerkarten & Co.

veröffentlicht am 12.01.2012 unter Fuhrparkmanagement
Wir präsentieren Ihnen heute Wissenswertes über Fahrerkarten sowie andere Aufzeichnungen der Fahr- und Ruhezeiten.
Da bei Kontrollen immer geprüft wird, ob der betreffende Fahrer die Gesamtzeiten (Tage, Wochen und Monate) eingehalten hat, muss grundsätzlich nachvollziehbar sein, wann der Fahrer in der letzten Zeit gefahren ist beziehungsweise wann er Ruhepausen eingelegt hat.

Beachten Sie stets diese 3 Punkte bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten:

  1. Es sind alle Unterlagen zu Fahr- und Ruhezeiten der letzten 28 Kalendertage mitzuführen. Das gilt für Tachoscheiben, Kontrollblätter, Freizeitbescheinigungen des Arbeitgebers ebenso wie für die Daten der Fahrerkarte.
  2. Geht eine Fahrerkarte unterwegs kaputt und lassen sich keine Daten mehr auf ihr aufzeichnen, muss der Fahrer vom digitalen Kontrollgerät einen Ausdruck aller Fahrten anfertigen lassen. Auch diese Ausdrucke muss der Fahrer dann für 28 Tage mit sich führen. Danach müssen Sie sie von ihm einfordern und wie alle anderen Unterlagen archivieren.
  3. Kontrollblätter, die Sie im Unternehmen archivieren und deren Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist, sind spätestens am 31. März des Folgejahres zu vernichten. Sie müssen alle Unterlagen zur Fahrzeitdokumentation in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form außerhalb des Fahrzeuges mindestens 1 Jahr lang aufbewahren, unabhängig davon, ob die Daten aus analogen und digitalen Kontrollgeräten stammen. Betroffen sind die Kontrollblätter und Ausdrucke sowie handschriftliche Aufzeichnungen (Tageskontrollblätter), die Daten von Fahrerkarte und Kontrollgerät. Auch die von Ihnen ausgestellten Fahrpersonalbescheinigungen (§ 20 FPersV in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 2 VO (EWG) 3821/85) sowie Unterlagen (z. B. Niederschriften, Ereignisprotokolle), die im Rahmen einer Straßen oder Betriebskontrolle erstellt wurden, sind zu archivieren.
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