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Ladungssicherung: Empfindliche Strafen drohen bei Vernachlässigung

veröffentlicht am 11.03.2010 unter Fuhrparkmanagement
Wie Sie in der nachfolgenden Auflistung sehen können, werden alle Beteiligte vom Gesetzgeber bestraft, wenn sie ihre Ladungssicherungspflichten vernachlässigen. Was die Behörden inzwischen auch konsequent vollziehen. Weisen Sie Ihr Personal vor allem auch darauf hin, dass es hier nicht nur bei einer Geldstrafe bleibt, sondern auch Punkte in Flensburg gibt.
Strafen für Fahrzeugführer:
mangelnde Ladungssicherung ohne Gefährdung 50 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 75 € und 3 Punkte, Ursache für einen Unfall, sofern kein Mensch zu Schaden kam, 100 € und 3 Punkte (lt. Bußgeldkatalog).

Strafen für den Fahrzeughalter (Transportunternehmer):
mangelnde Ladungssicherung ohne Gefährdung 270 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 325 € und 3 Punkte, Ursache für einen Unfall, sofern kein Mensch verletzt oder getötet wurde, 390 € und 3 Punkte (lt. Bußgeldkatalog).

Strafen für den Absender (Auftraggeber des Transportes):
mangelnde Ladungssicherung ohne Gefährdung 50 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 75 € und 3 Punkte, Ursache für einen Unfall, sofern kein Mensch zu Schaden kam, 100 € und 3 Punkte (lt. Bußgeldkatalog).

Wenn die verantwortlichen Unternehmen bei der Ladungssicherung ungeeignetes Fahrpersonal einsetzen (d. h. ohne oder mit mangelhafter Ladungssicherungsschulung), können folgende Strafen ausgesprochen werden: mangelnde Ladungssicherung ohne Gefährdung 180 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 220 € und 3 Punkte, mit Unfall, sofern kein Mensch zu Schaden kam, 265 € und 3 Punkte (lt. Bußgeldkatalog).

Werden allerdings, verursacht durch eine mangelhafte Ladungssicherung, Personen verletzt oder gar getötet, ist eine Strafanzeige mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu erwarten (§ 315 Absatz 1 StGB). Des Weiteren droht allen Beteiligten bei grober Fahrlässigkeit eine Regressforderung der beteiligten Versicherungen.

Das sind die verhältnismäßig geringen Strafen in Deutschland; im europäischen Ausland haben die Beteiligten mit wesentlich höheren Strafen zu rechnen. Sie und Ihre Auftraggeber müssen also unbedingt darauf achten, dass die Ladungssicherungsverantwortung nicht vernachlässigt wird.

6 Vorsorgemaßnahmen und Tipps für Sie, den Fuhrparkleiter beziehungsweise Fuhrpark-Verantwortlichen, damit Sie auf der sicheren Seite bleiben:

1. Führen Sie, sofern Sie dies noch nicht tun, alljährlich eine Ladungssicherungsschulung durch. Sorgen Sie dafür, dass alle dabei sind, die sich an Ladungssicherungsarbeiten direkt oder indirekt beteiligen. Dies sind zum Beispiel Kraftfahrer, Stapelfahrer, Verlade- und Lagerpersonal sowie Disponenten. Dokumentieren Sie diese Schulungen durch das Abzeichnen aller Beteiligten mittels einer Teilnehmerliste.
2. Erstellen Sie eine „Arbeitsanweisung Ladungssicherung“, die den Beteiligten gegen Unterschrift übergeben wird. In dieser Arbeitsanweisung werden alle Pflichten und Maßnahmen, die für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung Ihrer Transportgüter notwendig sind, verständlich aufgeführt (möglichst mittels Abbildungen).
3. Setzen Sie auf keinen Fall neue Mitarbeiter ein, bevor diese eine entsprechende Schulung beziehungsweise Belehrung bekommen haben.
4. Überprüfen Sie stichprobenweise, ob sich das Personal an diese Anweisungen hält. Dokumentieren Sie Ihre Stichproben schriftlich mit Ort, Datum, Zeitpunkt und Sachverhalt der durchgeführten Kontrollen.
5. Im Fall eines Ladungssicherungsschadens sollten Sie diesen per Foto dokumentieren und an Ihr Schwarzes Brett hängen, verbunden mit der Anweisung, was zu tun ist, um solche Schäden künftig zu verhindern. Derartige Vorfälle müssen dann auch bei der nächsten Schulung besonders angesprochen werden.
6. Überprüfen Sie regelmäßig die notwendigen Ladungssicherungsmittel auf deren Einsatzfähigkeit und dokumentieren Sie dies auch schriftlich.
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