News & Tipps für Fuhrparkleiter
Die Frage nach einem kostenoptimalen Fuhrpark ist nicht ganz einfach zu beantworten. Untrennbar verbunden mit diesem Problem ist die Frage nach dem In- oder Outsourcing. Eine Totalauslagerung des Fuhrparks auf Subunternehmer, was viele Speditionen gemacht haben, um die Fixkostenbelastung des Fuhrparks zu einer Variablen zu machen, kann sich in der heutigen Zeit zum Bumerang entwickeln. In der Praxis heben sich die erhofften Kosteneinsparungen meist wieder auf.
Wenn Sie Just-in-Time-Lieferungen vereinbart haben, müssen Sie sich auch drauf verlassen können, dass pünktlich geliefert wird. Sonst fallen schnell hohe Ausfallkosten an - die in der Regel der Logistikdienstleister mit Hinweis auf die Begrenzung der Haftung durch HGB-Klauseln oder seine allgemeinen Geschäftsbedingungen dann nicht mal zahlen will. Es lohnt sich aber nachzuhaken.
Gehaltsumwandlungsmodelle, bei denen auch Mitarbeiter in den Genuss eines Dienstwagens kommen, obwohl ihnen eigentlich keiner zusteht, sind in vielen Unternehmen beliebt. Doch Vorsicht: Sie als Fuhrparkleiter müssen einige Dinge genau beachten, wenn Sie keinen Ärger bekommen wollen! Und auch eventuelle Folgekosten für das Unternehmen wollen genau bedacht sein.
Frage: Mit dem Hinweis, dass seine Lkw immer wieder lange auf das Be- und Entladen warten müssen, verlangt einer unserer Transportdienstleister nun auf einmal Standgelder. Er behauptet, die Lkw müssten teilweise stundenlang warten. Können wir diese Forderung zurückweisen?
Dienstwagenfahrer, die ihr Fahrzeug auch privat nutzen dürfen, werden vom Finanzamt erheblich geschröpft. Um hier ein bisschen zu sparen, blieb bisher oft nur der umständliche Weg der Besteuerung nach der Fahrtenbuchmethode. Denn wurde nach der pauschalen 1-%-Regelung gearbeitet, musste der Fahrer für die Fahrten zwischen Arbeitsstelle und Wohnung noch einmal pro Kilometer 0,03 % des Listenfahrzeugpreises berappen, auch wenn er diese Fahrten gar nicht mit dem Fahrzeug zurücklegte. Doch diesem Treiben des Fiskus hat der Bundesfinanzhof mit 2 bemerkenswerten Urteilen nun einen Riegel vorgeschoben.
Wer sein Flensburg-Konto mit 14 bis 17 Punkten gefüllt hat, kann seinen Kontostand durch ein Aufbauseminar entlasten. Doch Vorsicht: Manchmal ist der Führerschein trotzdem weg.
Handys sind aus dem Fuhrpark kaum noch wegzudenken. So lassen sich beispielsweise Fahrer unterwegs schnell umdisponieren, Vertreter machen ihr Fahrzeug zum mobilen Büro, und im Pannenfall können Sie als Fuhrparkleiter schnell reagieren. Und billig ist die mobile Kommunikation allemal - sinken doch die Kosten seit Jahren stetig. Doch wenn Sie einmal einen Blick in die Handyrechnungen der letzten Jahre werfen, werden Sie meistens feststellen, dass Sie Ihrem Anbieter immer größere Beträge überwiesen haben. Dieser Steigerung können Sie aber wirkungsvoll gegensteuern und Ihren Obolus an den Provider sogar schnell halbieren.
Wenn Sie gegen stetig steigende Handykosten etwas unternehmen wollen, sollten Sie sich zunächst einmal einen Überblick verschaffen, welche Verträge Sie bei welchen Anbietern abgeschlossen haben. Gerade hier hat sich in vielen Unternehmen im Laufe der Zeit ein wahrer Wirrwarr entwickelt. Da wurde ganz schnell ein neues Gerät gebraucht und auf die Schnelle ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen, oder ein Teil der Verträge wurde gekündigt, weil sich ein günstigeres Angebot ergeben hat, wobei nicht alle Verträge neu abgeschlossen wurden, da teilweise die Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen war.
Ein weiterer Punkt sind die anfallenden Gesprächsgebühren, die teilweise recht unterschiedlich ausfallen können. So nutzt beispielsweise der Außendienst sein Mobiltelefon recht ausgiebig, während der LKW-Fahrer kaum Gespräche führt. Deshalb sollten Sie auch diese Gebühren genau unter die Lupe nehmen.
Tipp: Nehmen Sie sich die Zeit, um alle Fakten sorgfältig zusammenzutragen, denn nur mit guten und umfassenden Daten können Sie das Sparpotenzial wirklich optimal ausnutzen.
Für die Verkehrssicherheit Ihrer Fuhrpark-Fahrzeuge spielt die korrekte Bereifung eine entscheidende Rolle. Abgenutzte Slicks sind genauso gefährlich wie Sommerbereifung im Winter. Das Reifenmanagement bei einem kleinen Fuhrpark mag noch überschaubar sein und sich mit einer guten Werkstatt so nebenher erledigen lassen. Dagegen steigt der Arbeitsaufwand bei größer werdenden Fahrzeugzahlen schnell überproportional an und wird zum Fulltime-Job.
Mit dem Handy hinter dem Steuer zu telefonieren, ist verboten. Dabei genügt es auch nicht, einfach auf den Seitenstreifen zu fahren, um ein Telefonat entgegenzunehmen. Ein Autofahrer bleibt auch dann ein normaler Verkehrsteilnehmer, wenn er sein Fahrzeug auf den Seitenstreifen lenkt und dort mit laufendem Motor stehen bleibt. Telefoniert er hierbei mit seinem Handy, so begeht er in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft wird.
Versicherungen sind für Sie als Fuhrparkverantwortlichen sicherlich „das tägliche Brot“, da Sie die Fahrzeuge aus Ihrem Fuhrpark versichern müssen, wenn diese am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen sollen. Doch bei genauerer Betrachtung sollten Sie neben diesen Fahrzeugversicherungen auch intensiv über andere Policen nachdenken, wenn Sie sich vor bösen Überraschungen schützen wollen.
Bei allen Versicherungsfragen sollten Sie immer eine goldene Regel beherzigen: Fehlende Versicherungen oder auch Unterversicherungen können Sie teuer zu stehen kommen, wenn es zu einem Schaden kommt. Gleichzeitig sollten Sie aber auch immer eines bedenken: Versicherungen kosten Geld - Geld, das immer erst einmal verdient sein will. Wenn Sie diese beiden Antipoden berücksichtigen, wird recht schnell klar, dass es genauso verkehrt ist, Gespräche mit Versicherungsvertretern und Maklern zu meiden, wie sich von ebendiesen jede Risikoversicherung aufschwatzen zu lassen. Doch stellt sich hier die Frage: Welche Versicherungen sind für Sie und Ihr Unternehmen wichtig und welche eher verzichtbar? Entscheidungshilfen liefert Ihnen der folgende Beitrag aus dem
LogistikManager.
Während der Fahrt ist es nicht erlaubt, mit einem Handy zu telefonieren - es sei denn, der Fahrer benutzt eine Freisprecheinrichtung. Doch wie sieht es eigentlich mit so genannten Headsets aus? Bisher gab es keine richterliche Feststellung, ob auch solche Einrichtungen als Freisprecheinrichtungen zu werten sind. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart schafft Klarheit.
Das wirtschaftliche Umfeld ist hart, und auch die Kapitalbeschaffung für Investitionen wird immer schwerer. Das führt bei vielen Unternehmen zu einer angespannten Lage hinsichtlich der freien finanziellen Mittel, also der Liquidität. Doch mit dem „Sale-andlease-back“-Verfahren können Sie mit Ihrem Fuhrpark schnell und sicher für freie Mittel sorgen.
Auch wenn die Ordnungsbehörde oder die Polizei bei der Beweissicherung Fehler macht, schützt das nicht immer davor, dass die so gewonnenen Beweise vor Gericht ungültig sind.
Behördliches Unrecht wie beispielsweise bei einer Polizeikontrolle hebt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht unbedingt die gesetzliche Verantwortung für ein Vergehen auf - insbesondere dann, wenn das unrechtmäßige Eingreifen dem Schutz anderer gilt.
Das musste eine betrunkene Radfahrerin erfahren, die bei einer frühmorgendlichen Polizeikontrolle durch glasige Augen, undeutliche Aussprache und erheblichen Alkoholgeruch auffiel. Die Beamten veranlassten eine sofortige Blutentnahme, bei der sich herausstellte, dass die Radfahrerin mit einem Blutalkoholwert von 1,45 Promille unterwegs war. Darüber hinaus wies der Test deutliche Spuren von Amphetamin aus, was auf einen erheblichen Cannabis-Konsum schließen ließ. Die Beamten entzogen der Frau daraufhin sofort die Fahrerlaubnis.
Da die Blutprobe ohne ihre Einwilligung genommen wurde, warf die Frau den Polizisten ein fehlerhaftes Vorgehen vor und zog vor Gericht. Der
LogistikManager stellt Ihnen die Entscheidung der Richter vor:
Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 273/2009 gebilligt, die einen Übergangszeitraum für elektronische Vorab-Zollerklärungen bis zum 31. Dezember 2010 vorsieht. Damit können Wirtschaftsbeteiligte summarische Vorab-Eingangs- und Ausgangsanmeldungen beim Zoll abgeben oder die bisherige Methode weiterverwenden.
Fahrer müssen gut ausgebildet sein, um ihren Pflichten richtig nachgehen zu können. Dieser Meinung ist auch der Gesetzgeber und hat bereits 2006 das so genannte Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz erlassen, das zum Oktober letzten Jahres in Kraft getreten ist.
Alle 5 Jahre steht eine Weiterbildungsmaßnahme an, ohne die Ihre Fahrer nicht mehr fahren dürfen.
Fahrerlaubnisinhaber, die ihren Führerschein nach dem 10. September 2009 erworben haben, also zur Grundqualifikation verpflichtet sind, müssen eine Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise der beschleunigten
Grundqualifikation abschließen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist, müssen die Weiterbildung zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abschließen.
Fahrer müssen gut ausgebildet sein, um ihren Pflichten richtig nachgehen zu können. Dieser Meinung ist auch der Gesetzgeber und hat bereits 2006 das so genannte Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erlassen, das zum Oktober letzten Jahres in Kraft getreten ist. Allerdings gab es hier noch eine Übergangsfrist, die zum 10. September dieses Jahres ausläuft. Ab diesem Zeitpunkt ist das BKrFQG sozusagen ‘scharf gestellt. Wer als Fahrer dann die notwendigen Prüfungen und Zusatzqualifikationen nicht vorweisen kann, darf auch nicht mehr fahren.
Wie so vieles, was Sie als Fuhrparkverantwortlicher so richtig beschäftigt, geht auch das neue BKrFQG auf eine EU-Richtlinie zurück. Es schreibt nämlich die so genannte Grundqualifikation vor. Das Gesetz wurde bereits am 15.7.2003 vom Europarat verabschiedet und 2006 in nationales Recht überführt. Es gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen im gewerbsmäßigen oder geschäftsmäßigen Verkehr bewegen, und für Busfahrer, die Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen fahren. Für Busfahrer ist dieses Gesetz übrigens schon seit dem 10. Oktober letzten Jahres zwingend.
Was dies für Sie als Fuhrparkverantwortlicher bedeutet, welche Fahrer davon betroffen sind und wie Sie diese jetzt fit für die neuen Anforderungen machen, zeigt Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes
LogistikManager.
Technik macht heutzutage das Autofahren leichter. Insbesondere die modernen Einparkhilfen sind recht beliebt, erleichtern sie doch das Einfädeln in knappe Parklücken erheblich. Doch Vorsicht: Kommt es zu einem Schaden, weil die Parkhilfe nicht Alarm geschlagen hat, so ist der Fahrer oft trotzdem schuld am Schaden und muss ihn selber tragen.
Eine teure Erfahrung bezüglich der Fahrerverantwortlichkeit musste ein Fahrer machen, der bei einer Autovermietung ausdrücklich ein Fahrzeug mit einer Parkhilfe gemietet hatte. Doch trotz dieser Technik passierte ihm ein Missgeschick, als er versuchte, in einem Parkhaus rückwärts in eine Parklücke zu fahren. Er verließ sich nämlich blind auf die feine Technik und fuhr so ‘nach Gehör’. Was er - weil er auf den obligatorischen Blick nach hinten verzichtete - übersah, war der Hohlraum in der Wand, der sich gemeinerweise genau in der Höhe des Sensorfelds befand und so das System narrte. Es kam, wie es kommen musste: Er führ heftig gegen die Wand und beschädigte dabei das Mietfahrzeug.
Welche Folgen dies für den Fahrer hatte, und wie Sie eine solche Situation von vornherein vermeiden...
Nach einer Erhebung des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) haben im letzten Jahresquartal 2008 24 % aller Transportunternehmen LKW stillgelegt und 27 % Fahrpersonal abgebaut. 52 % aller Befragten gaben an, dass ihr Betriebsergebnis schlecht ausgefallen sei und sie mit sinkenden Umsätzen sowie einer zurückgehenden Fahrzeugauslastung zu kämpfen hatten.
Doch damit ist nach Erkenntnissen des Verbands das Schlimmste für die Branche noch lange nicht überstanden. Welche Zahlen der BgL für das erste Halbjahr 2009 erwartet und welche Bereiche besonders von Einschnitten betroffen sein werden, berichtet der Fachinformationsdienst
LogistikManager.
Zum 1.12.2010 werden die bisher verwendeten orangefarbigen Quadrate mit Warnsymbolen, die vor Gefahren mit Chemikalien und deren Zubereitungen warnen, durch die neuen GHSWarnsymbole abgelöst.
Schwere Nutzfahrzeuge sollen nach dem Willen der EU-Kommission ab 2012 mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein, die sich beim Starten desMotors automatisch einschalten. Sie sollen gegenüber der normalen Fahrbeleuchtung bis zu 90 % weniger Strom verbrauchen. Bereits heute gilt in 12 EUStaaten ein Tagfahrlicht-Gebot.