News & Tipps für Fuhrparkleiter
Macht einer Ihrer Mitarbeiter im privaten Fahrzeug Kundenbesuche und hat auf dem Weg einen Unfall, müssen Sie als Fuhrparkleiter bzw. Arbeitgeber immer für den Schaden geradestehen.
Auch wenn solche Fahrten in Ihrem Unternehmen normalerweise mit Poolfahrzeugen erledigt werden - der oben genannte Fall tritt nur allzu schnell ein. Es kommt - auch, wenn der Fuhrpark prächtig bestückt ist - immer wieder einmal zu Fahrzeugengpässen, insbesondere wenn ein Fahrzeug überraschend in die Werkstatt muss.
Gerade bei Fahrpersonal gilt: Alkohol und Drogen müssen grundsätzlich tabu sein. Dabei stehen Sie als Fuhrparkverantwortlicher besonders in der Pflicht, wenn es darum geht, Fälle von betrunkenen oder unter Drogen stehenden Fahrern zu verhindern. Dass dies oft nicht ohne Kontrollen geht, ist klar.
Der LogistikManager empfiehlt: Wenn Sie solche Kontrollen einführen wollen - insbesondere ohne konkreten Verdacht -, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten, um Streitigkeiten vor dem Arbeitsrichter aus dem Weg zu gehen.
Beispiel aus der Fuhrpark-Praxis:Trotz der 2006 eingeführten Besteuerung von Biodiesel liegen die Kosten immer noch deutlich unter denen des herkömmlichen Diesels. Gleiches gilt für reines Pflanzenöl, das erst ab Anfang 2008 der Besteuerung unterliegen wird. Doch nicht immer lohnt sich der Umstieg finanziell, und auch die Eigenarten des alternativen Treibstoffs wollen bedacht sein.
Mit diesem Leitfaden aus dem LogistikManager finden Sie als Fuhrpark-Verantwortlicher schnell heraus, ob Sie den Umstieg auf Pflanzenöl wagen können.Betrachten Sie nur die Literpreise von Diesel, Biodiesel und Pflanzenöl, so spricht eigentlich alles für eine Umstellung Ihres Fuhrparks. Bei einer größeren Abnahmemenge kostet ein Liter Pflanzenöl etwa 70 Cent und ist damit gegenüber Diesel etwa 30 % billiger.
Gegenüber Biodiesel sparen Sie immerhin noch über 10 %. Bei einer Fahrleistung von etwa 130.000 km pro Jahr sparen Sie im Vergleich mit Diesel also etwa 11.000 €, gegenüber Biodiesel immerhin noch etwa 4.300 €.
Diese Zahlen klingen verlockend.
Doch Vorsicht! Beim Betrieb mit dem alternativen Kraftstoff kommen noch andere Kosten auf Sie zu: Begeht einer Ihrer Fahrer einen Verkehrsverstoß, so kommt es, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann, zu einer Nachfrage beim Halter, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gelenkt hat. Doch nicht immer sind Sie als Halter zur Namensnennung verpflichtet.
Lesen Sie dazu dieses Beispiel aus dem LogistikManager:So wurde in Österreich bei einem in Deutschland gemeldeten Fahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Die österreichischen Behörden gingen zunächst davon aus, dass der Halter das Fahrzeug zum besagten Zeitpunkt selbst fuhr. Im darauf folgenden Strafverfahren erhob dieser Einspruch und behauptete, er könne den Fahrer nicht nennen.
Lesen Sie hier die Antwort aus dem Redaktionsteam:
Der Mautfaktor ermittelt sich aus dem Autobahnkilometeranteil multipliziert mit dem Lastkilometerfaktor.
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