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Gefahrguttransporte: So schulen Sie Ihre Mitarbeiter in Sachen Gefahrgut richtig und dokumentieren diese Schulung rechtsgültig

veröffentlicht am 28.10.2010 unter Fuhrparkmanagement
Mitarbeiter können nur dann mit Gefahrgütern richtig umgehen, wenn Sie entsprechende Schulungen durchführen. Wir zeigen Ihnen in diesem Logistik-Tipp, worauf Sie hierbei unbedingt achten müssen und wie Sie diese Schulungen regelkonform dokumentieren.

Der Umgang mit Gefahrstoffen
verlangt von Ihren Mitarbeitern nicht nur eine Menge Umsicht, sondern auch eine gehörige Portion Wissen um die Eigenschaften und die Gefährlichkeit des zu handhabenden Stoffs oder Produkts. Doch beides können Sie nicht voraussetzen, Sie müssen ihnen dies vermitteln, und zwar in entsprechenden Schulungen.

Die Gefahrstoffverordnung spricht in § 14 Abs. 2 hierzu eine ganz klare Sprache: „Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Die Unterweisung muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.“

Es genügt also nicht, wenn Sie Ihre Betriebsanweisungen an den betreffenden Stellen aushängen und sich darauf verlassen, dass Ihre Mitarbeiter diese auch aufmerksam lesen.

Vielmehr gibt besagter Paragraf eindeutig vor, dass:
  • der Inhalt der Betriebsanweisungen Punkt für Punkt in den Schulungen erklärt und erläutert wird,
  • Sie diese Schulungen vor Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz durchführen,
  • diese Schulungen mindestens einmal pro Jahr wiederholt werden müssen,
  • in den Schulungen auf die Gefahren der jeweiligen Güter hingewiesen wird,
  • in den Schulungen vermittelt wird, was bei einem Unfall zu tun ist, und
  • sichergestellt wird, dass alle Mitarbeiter den Inhalt der Schulungen verstanden haben.

Diese Punkte sollte jede Gefahrgut-Schulung umfassen:

Wenn Sie bereits entsprechende Betriebsanweisungen zu allen im Unternehmen vorkommenden Gefahrgütern angefertigt haben, haben Sie auch schon einen groben Ablaufplan Ihrer Schulungen vorbereitet. Allerdings haben Sie in diesen Betriebsanweisungen alle Punkte hoch komprimiert zusammengefasst.

In den Unterrichtungen gilt es, diese Inhalte zu vertiefen, zu festigen und auch weiter zu erklären. Hierbei hilft Ihnen das bereits mehrfach erwähnte Sicherheitsdatenblatt, das detailliert Auskünfte über Gefahren und auch deren Abwehr gibt. Setzen Sie bei Ihren Schulungen nicht allzu viel Vorwissen voraus und versuchen Sie, mit anschaulichen Beispielen zu arbeiten.

Grundsätzlich können Sie sich beim Ablauf der Schulungen an dem Aufbau der Betriebsanweisung orientieren:

1. Genaue Bezeichnung des Gefahrstoffs.

Hier sollten Sie insbesondere bei Zubereitungen, also Gemischen, klar sagen, welcher gefährliche Stoff sich darin befindet.

2. Gefahren für Mensch und Umwelt.
Gehen Sie hier zunächst darauf ein, worin die Gefährlichkeit liegt und durch welche Umstände sie akut wird. Bei einer Lauge wäre das zum Beispiel das Verätzen durch Berühren, Schlucken oder Einatmen der Dämpfe. Gehen Sie hierbei auch immer auf besonders gefährliche Umstände, wie beispielsweise den Augenkontakt mit einer Lauge, ein. Außerdem sollten Sie aufzeigen, wie gefährlich der betreffende
Stoff für die Umwelt sein kann, wenn er unkontrolliert austritt.

3. Hintergrundwissen.
Im 3. Teil der Schulung vermitteln Sie alles Wissen, das Ihre Mitarbeiter beim täglichen Umgang mit den betreffenden Gefahrstoffen beachten müssen. Gehen Sie hier insbesondere auf eventuelle Schutzeinrichtungen wie Handschuhe, Schutzkleidung oder Atemschutzmaske ein. Auch sollten Sie nicht vergessen, Ihr Personal über den richtigen Einsatz dieser Schutzeinrichtungen zu informieren.

Tipp: Üben Sie den richtigen Umgang mit Schutzeinrichtungen immer auch praktisch und zeigen Sie dabei auf, welche Fehler oft gemacht werden.

4. Maßnahmen.
Danach sollten Sie eingehend behandeln, was zu unternehmen ist, wenn es zu einer gefährlichen Situation, wie beispielsweise zum Verschütten eines Gefahrstoffs, kommt. Zeigen Sie hierbei auch, welche Hilfsmittel, wie Granulat oder zusätzliche Schutzeinrichtungen, eingesetzt werden.

5. Erste Hilfe.
Unter diesem Punkt sollten Sie nicht nur aufzeigen, welche Maßnahmen bei Unfällen ergriffen werden müssen, sondern auch, wie beispielsweise Augenduschen oder andere Ersthilfsmittel korrekt eingesetzt werden.

6. Entsorgung.
Im letzten Schritt der Schulung müssen Sie auf alle Fälle vermitteln, wie ein aufgenommenes Gefahrgut richtig entsorgt wird. Auch hier sollten Sie die bereitgestellten Hilfsmittel sowie deren Anwendung genau und anhand einer praktischen Übung demonstrieren.

Achtung: Kommen in Ihrem Unternehmen Gefahrstoffe vor, die miteinander reagieren können, sollten Sie auf diesen Umstand immer besonders hinweisen. Das können beispielsweise Säuren und Laugen sein, die bei Mischung unter heftiger Hitzeentwicklung reagieren können. Hier ist es bei der Entsorgung schon zu hässlichen Unfällen bekommen, weil ein Mitarbeiter solche Stoffe in denselben Abfallbehälter füllen wollte.

7. Feedback.
Nach jeder Schulung sollten Sie übrigens eine Fragerunde eröffnen, in der Sie auf Verständnisprobleme einzelner Mitarbeiter eingehen können.


So dokumentieren Sie den vorschriftsgemäßen Ablauf der Gefahrgut-Schulungen

Um besagtem § 14 Rechnung zu tragen, sind Sie verpflichtet, die Schulungen auch schriftlich zu dokumentieren. Dabei müssen Sie folgende Dinge festhalten:

  • Ort und Datum der Schulung
  • Inhalt, also welche Gefahrstoffe behandelt wurden
  • mögliche Gefahren
  • entsprechende Schutz- und Gegenmaßnahmen
  • welche Personen an der Schulung teilgenommen haben

Gerade der letzte Punkt ist wichtig, denn im Zweifelsfall können Sie bei einer einfachen Auflistung nicht glaubhaft belegen, dass wirklich alle Personen an der Schulung teilgenommen haben.

Deshalb verlangt die Gefahrgutverordnung ausdrücklich, dass sämtliche Teilnehmer den Besuch der Schulung mit ihrer eigenhändig geleisteten Unterschrift bestätigen.
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