Nachdem am 16.12.2011 auch der Bundesrat die entsprechende Verordnung abgesegnet hat, wird bis Mitte 2012 das sogenannte Wechselkennzeichen eingeführt.
1 Nummernschild für 2 Kraftfahrzeuge
2 Kraftfahrzeuge der gleichen Klasse (M1, L, O) können dann mit nur einem Nummernschild angemeldet werden, das sich in einer speziellen Halterung an beiden Fahrzeugen anbringen lässt.
Die Fahrzeuge dürfen jedoch nicht gleichzeitig gefahren werden. Das nicht im Verkehr befindliche Fahrzeug darf zudem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Das Wechselkennzeichen soll Steuern und Versicherungskosten sparen.
So sieht das Wechselkennzeichen konkret aus
Künftig wird es hierfür ein 2-teiliges Fahrzeugkennzeichen geben: ein kleineres Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Fahrzeug verbleibt, sowie die Hauptnummernschilder vorn und hinten, die abwechselnd auf dem einen oder anderen Auto angebracht werden.
Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes LogistikManager weist darauf hin, dass diese Regelung nicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten soll.