Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitteilte, werden die im Rahmen der Förderprogramme „De-Minimis“ sowie „Aus- und Weiterbildung“ zur Verfügung stehenden Mittel im „Windhundverfahren“ verteilt. Das bedeutet nach Aussage des BAG, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden.
Nachdem für 2009 Mittel übriggeblieben sind, werden die Förderhöchstgrenzen pro Maßnahme und Lastkraftwagen für 2010 aufgestockt. Anträge für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ müssen Sie bis zum 15. Februar 2010 gestellt haben; für „De-Minimis“ ist der letzte Termin für die Antragstellung der 31. März 2010. Maßgeblich ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrags beim BAG. Das bedeutet, Sie müssen unbedingt darauf achten, den Antrag vollständig ausgefüllt mit allen dazugehörigen Unterlagen zu dem entsprechenden Termin einzureichen.
Die notwendigen Vordrucke sowie Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen seit dem 1. November auf der BAG-Internetseite (
www.bag.bund.de) bereit. Fragen zu den Förderprogrammen bittet das BAG per E-Mail zu stellen: info.foerderprogramme@bag.bund.de