News & Tipps für Fuhrparkleiter
Nach dem Willen des Verkehrsausschusses von EU-Parlament und EU-Rat wird bald die Einführung eines intelligenten Verkehrssystems (IVS) starten. Der Dienst soll einheitliche Mindeststandards umfassen und in allen Mitgliedstaaten funktionstüchtig sein. Straßennutzer können ab 2012 darüber aktuelle Verkehrsnachrichten kostenfrei erhalten.
Sicherlich werden auch Sie Ihre Fahrer dazu anhalten, Waren pünktlich abzuliefern. Dabei brauchen Sie aber nicht zu befürchten, für eventuelle Ordnungsstrafen wegen überzogener Fahrzeit oder zu schnellen Fahrens geradestehen zu müssen. Solche Vergehen liegen immer in der Verantwortung des jeweiligen Fahrers.
Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter kosten durch die höheren Steuern viel Geld und dürfen nicht mehr überall unterwegs sein. Mit nur wenig Aufwand lassen Sie Vater Staat bei der Nachrüstung sogar mitbezahlen. Bisher gab es den Zuschuss zur Nachrüstung von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen nur für Fahrzeuge, die privat genutzt werden.
In manchen Dienstwagen-Überlassungsverträgen verpflichten Unternehmen den Dienstwagennutzer dazu, beim Verlassen des Unternehmens den Leasing- oder Mietvertrag beziehungsweise das gekaufte Fahrzeug zu übernehmen.
Ladungssicherung ist ein komplexes Thema, das wohl jedem Logistiker und Fuhrparkleiter zuweilen Kopfzerbrechen bereitet.
In den letzten Jahren ist die Ladungssicherung immer mehr im Fokus der Kontrollbehörden. Verstärkt wurde dieser Trend durch die ständig bessere Aus- und Weiterbildung der Polizei, die dadurch die bestehenden Mängel zielgerichteter beanstanden kann. Hinzu kommt die Verschärfung des § 22 StVO, der am 1.1.2006 dahingehend geändert wurde, dass die Ladung auch bei Vollbremsungen und heftigen Ausweichbewegungen ihren Standort nicht verändern darf.
Das Verkehrsministerium teilte mit, dass die Antragsfrist für das Förderprogramm der „De-Minimis“-Beihilfen bis zum 30.6.2010 verlängert wird. Gemäß der ursprünglichen Antragsfrist sollten die Anträge bis zum 31.3.2010 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vorliegen.
Nach den Bestimmungen in § 22 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie die Ladung so sichern, dass selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung die Ladung noch sicher steht. Diese Sicherung muss nach den „anerkannten Regelungen der Technik“ vorgenommen werden.
Es gibt in Europa keine einheitlichen Regelungen zum Fahren mit Abblendlicht am Tag. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht über die Vorschriften der europäischen Länder aufgelistet.
Für Notrufe bei Unfällen und plötzlichen ernsten Erkrankungen ist EU-weit die Rufnummer 112 geschaltet. Unter dieser Nummer erreichen Sie die Notrufzentrale, die alle notwendigen Maßnahmen (Krankenwagen, Polizei, Notarzt, Feuerwehr) einleitet. Weiterhin gültig sind zusätzlich die bekannten nationalen Rufnummern in den verschiedenen Ländern.
Denn 20- und 50-€-Noten werden am häufigsten gefälscht! Im 2. Halbjahr 2009 war die 20-€-Banknote mit 47 % Spitzenreiter unter den Euro-Blüten, gefolgt von der 50-€-Banknote mit 39 %. Insgesamt wurden in 6 Monaten 447.000 gefälschte Euro-Banknoten aus dem Verkehr gezogen – das geht aus dem Bericht der Europäischen Zentralbank (EZB) hervor.
Die elektronischen Medien erleben einen explosionsartigen Boom und haben den Vorteil, dass sie auch von kleineren Firmen ohne großen Aufwand genutzt werden können. Als herausragend ist hier vor allem das Internet zu nennen, das zudem als Werbemedium zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Um Ihr Unternehmen in der heutigen Zeit wirtschaftlich betreiben zu können, müssen Sie die Einsatzmittel optimal nutzen. Das bedeutet im Fahrzeugbereich, dass Sie neu gekaufte Nutzfahrzeuge in der Transportbranche mindestens 8 Jahre einsetzen müssen, um sie betriebswirtschaftlich abschreiben zu können.
In einem Urteil des Landessozialgerichts Mainz vom 20.1.2010 (Az.: L 6 R 381/08) wurde entschieden, dass bei einer Übernahme von Bußgeldern für Angestellte nicht zwingend die Sozialversicherungspflicht greift. Im vorliegenden Fall beschäftigte ein Unternehmen 3 Disponenten. Aufgrund von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten bekamen diese Bußgeldbescheide.
Die deutsche Förderbank KfW teilte mit, dass der vorübergehende Antragsstopp im Programm zur „Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge“ aufgehoben worden ist. Die neue Richtlinie zur „Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge“ ist am 30.1.2010 in Kraft getreten.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 4.6.2009 (Az.: 11 K 4502/07E) entschieden, dass ein Fahrzeugführer, der Kurierfahrten vom Kunden ausgehend durchführt, seine Privatfahrten dorthin voll absetzen kann.
Als Fahrzeughalter können Sie Ihr Uraltfahrzeug nicht ohne Weiteres an einen unbekannten Dritten zum Ausschlachten übergeben, ohne dafür zu sorgen, dass es ordnungsgemäß entsorgt wird. Zum einen benötigen Sie, sofern das Fahrzeug im Inventarbuch Ihrer Firma geführt wird, für das Finanzamt einen schriftlichen Nachweis über den Verkauf oder die Entsorgung des Fahrzeugs (ansonsten kann eine saftige Nachzahlung fällig sein), zum anderen müssen Sie sich auch aus abfallrechtlicher Sicht um die ordnungsgemäße Entsorgung kümmern.
Wie Sie in der nachfolgenden Auflistung sehen können, werden alle Beteiligte vom Gesetzgeber bestraft, wenn sie ihre Ladungssicherungspflichten vernachlässigen. Was die Behörden inzwischen auch konsequent vollziehen. Weisen Sie Ihr Personal vor allem auch darauf hin, dass es hier nicht nur bei einer Geldstrafe bleibt, sondern auch Punkte in Flensburg gibt.
Das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und auch das Bundesarbeitsgericht waren der Meinung, dass es zum Weisungsrecht des Arbeitgebers gehöre, sofern es betrieblich notwendig sei, dass ein Arbeitnehmer auch am Sonntag arbeiten muss.
Mit Wirkung zum 14. Mai 2010 tritt die EU-Kabotage-Verordnung 1072/2009 in Kraft. Das bedeutet für Sie, dass Sie, wenn Sie innerhalb eines anderen Staates der EU Güterbeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchführen (Kabotage), nachfolgende Regelungen beachten müssen:
Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes
LogistikManager , interviewte Reinhard Vogt, Logistikleiter der Brauerei Riegele KG, Augsburg, unter anderem Herr über einen Fuhrpark von 26 Lastkraftwagen, zu Zukunftsperspektiven und Chancen in der Branche.
Die Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit von Fahrzeugen steigen, die Sanktionen werden drakonischer: Ein Ausweg kann der Einsatz von alternativen Antriebstechniken sein. So erfreuen sich per Erdgas angetriebene Fahrzeuge zunehmender Beliebtheit. Allerdings sind Tankstellen, die Erdgas anbieten, im Vergleich zu den Autogas-Tankstellen recht rar gesät. Gründliche Recherche vor Fahrtantritt tut also Not.
Wie die EU-Umweltagentur EEA in ihrer Emissionsbilanz mitgeteilt hat, haben die Feinstaubemissionen der Lastkraftwagen zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2007 in der Europäischen Union um 34 % abgenommen. Der Ausstoss von Stickoxiden (NOx) sei seit dem Jahr 2002 um 13 % gesunken. In keinem anderen Sektor seien so signifikante Fortschritte zu verzeichnen wie beim Schwerverkehr.
Fuhrpark-Verantwortliche müssen sich in Zeiten gestiegener ökonomischer und ökologischer Anforderungen neuen Herausforderungen stellen. Welche Möglichkeiten es gibt, die
Beschaffung von Dienstfahrzeugen zu optimieren, zeigen Experten auf dem Thementag „
Nachhaltige Fuhrpark-Konzepte“, den der
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik am 23. Februar 2010 in Frankfurt/Sulzbach (Main-Taunus-Zentrum) veranstaltet.
Die Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit von Fahrzeugen steigen, die Sanktionen werden strenger: Ein Ausweg kann der Einsatz von alternativen Antriebstechniken sein. Heute stellen wir Ihnen vor, welche Faktoren es beim Einsatz von Erdgasfahrzeugen zu beachten gilt:
Seit dem 1. Januar müssen Sie bei einem grenzüberschreitenden Fahrzeugeinsatz in die Slowakische Republik mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine On-Board-Unit (OBU) von SkyToll zur Mauterhebung im Fahrzeug mitführen. Das Mautsystem wird „MYTO“ genannt; es basiert auf einer Kombination aus satellitengestütztem GPS und Mikrowellen- Technologie. Die Maut wird voll elektronisch über eine OBU abgebucht; die bis dato notwendige Vignette wurde abgeschafft.
Oft werden in der Logistik Fahrzeuge eingesetzt, die aus steuerlichen Gründen halbgelastet – also mit in den Fahrzeugpapieren eingetragenem niedrigerem zulässigen Gesamtgewicht – zugelassen sind. Solche Fahrzeuge setzte auch ein Unternehmen ein, das Sattelzugauflieger herstellt und diese mit Fahrzeugen ausliefert, deren zulässiges Gesamtgewicht bei der Zulassung per Eintrag in den Papieren auf 11.900 Kilogramm herabgesetzt worden war, obwohl die Fahrzeuge ab Werk mehr als 12 Tonnen wiegen durften.
Auf die Hilfe von GPS- und Navigationsgeräten mag heute kaum noch jemand verzichten, helfen sie einem doch, sein Ziel auch bei schwierigen Verkehrslagen sicher zu finden. Darüber hinaus lassen sich so eine Reihe von hilfreichen Zusatzfunktionen nutzen, die noch mehr und sogar wettbewerbsverbessernde Vorteile bieten: Sie können bei telematikgestützten Geräten immer feststellen, wo Ihre Fahrzeuge unterwegs sind, und beispielsweise Ihre Kunden rechtzeitig informieren, wenn die begehrte Lieferung noch im Stau steckt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 22.4.2009 entschieden, dass der Tatbestand des Lohnwuchers im Sinne von § 138 Absatz 2 BGB erfüllt ist, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der Branche gültigen Tariflohns (ohne Zulagen und unregelmäßigen Zusatzleistungen) beträgt (Az. 5 AZR 436/08).
Schon diese 3 Alltags-Beispiele zeigen dies ganz deutlich:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 werden die AU-Plaketten bei der nächstfälligen Hauptuntersuchung (HU) Ihrer Fahrzeuge nicht mehr am Fahrzeug angebracht. Seit 1985 sind die Plaketten für die AU Bestandteil der Kfz-Kennzeichen. Nun werden sie langsam aus dem Straßenbild verschwinden. Hintergrund ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die ab Jahresanfang in Deutschland umgesetzt wird. Bisher galt die 6-eckige Plakette auf Ihrem Fahrzeug als sichtbarer Nachweis für die zumindest alle 2 Jahre fällige Abgasuntersuchung. Diese wird nun in die Hauptuntersuchung (HU) integriert.
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Fahrer bzw. Sie nicht schuld sind, einen Anwalt einschalten, können Sie der Gegenseite die Anwaltskosten in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt. In diesem Sinne hat das Amtsgericht Kassel (30.6.09, Az. 415 C 6208/08) entschieden. Im vorliegenden Fall wollte der Unfallverursacher zwar den Schaden bezahlen, nicht jedoch die Anwaltskosten seines Unfallgegners.
Eine der großen Herausforderungen 2010 wird sicher das Thema "Nachhaltigkeit" sein. Die Ansprüche an die Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge Ihres Fuhrparks steigen. In
Teil 1 unserer Serie haben wir Ihnen vorgestellt, welche Vor- und Nachteile der Einsatz von Bio-Diesel mit sich bringt. Lesen Sie heute, worauf es beim Einsatz von Fahrzeugen mit Hybrid-Antrieb ankommt.
Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitteilte, werden die im Rahmen der Förderprogramme „De-Minimis“ sowie „Aus- und Weiterbildung“ zur Verfügung stehenden Mittel im „Windhundverfahren“ verteilt. Das bedeutet nach Aussage des BAG, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden.
Bitte denken Sie daran, dass Ihre Kraftfahrer mit den Führerscheinklassen C (C, C1, C1E, CE) bis zum 10.9.2014 den Eintrag 95 in Spalte 12 ihres EU-Führerscheins benötigen. Die Übergangsfrist vom 10.9.2014 bis 10.9.2016 gilt nur für Führerscheinbesitzer, deren Schein in dieser Zeit ausläuft. Um die 95 eingetragen zu bekommen, muss jeder Ihrer Fahrer eine Weiterbildung mit 35 Stunden durchgeführt haben. Je früher Sie mit dieser Weiterbildung beginnen, desto problemloser geht es.
Die Klimakatastrophe gehört derzeit zu den Themen, über die am intensivsten in den Medien berichtet wird. Damit wächst der Druck auf Unternehmen, verstärkt auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu achten. Das betrifft in besonderem Maße auch den Fuhrpark: Bei Fahrzeugen, die nicht den neuesten Vorgaben entsprechen, drohen Strafen und
Bußgelder.
Wie die EU-Umweltagentur EEA in ihrer Emissionsbilanz mitgeteilt hat, haben die
Feinstaubemissionen der Lastkraftwagen zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2007 in der Europäischen Union um 34 % abgenommen. Stickoxide (NOx) sind seit dem Jahr 2002 um 13 % gesunken. In keinem anderen Sektor seien so signifikante Fortschritte zu verzeichnen wie beim Schwerverkehr.
Tschechien möchte ab Februar 2010 eine Maut einführen, die von der Tageszeit abhängig ist. Für die Strecke von Prag nach Brünn (ca. 200 km) beispielsweise müssen Sie dann am Freitag von 15 bis 21 Uhr einen bis zu 50 % höheren Mautsatz bezahlen.
Wenn Sie mit Ihren Fahrzeugen in ganz Europa unterwegs sind, können Sie bestimmt ein trauriges Lied über den Mautgeräte-Dschungel singen. Nach und nach führt jedes Land in der Europäischen Union sein eigenes Mautsystem mit speziellen Geräten ein. Ein Fernfahrer sagte mir kürzlich: „Bald muss meine Windschutzscheibe ausgebaut werden, damit ich alle Geräte zur Mauterfassung unterbringen kann.“
Wie Sie sicherlich wissen, müssen Sie die Führerscheine Ihrer angestellten Kraftfahrer regelmäßig kontrollieren. Das ist für Sie verpflichtend – unabhängig davon, ob der Fahrer einen Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen Ihres Unternehmens führt.
Seit 1. Oktober 2009 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 2.610 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht die Vorgaben der
Abgasnorm Euro 5 einhalten. Euro-4-Fahrzeuge werden in diesem Bereich nicht mehr zugelassen.
Gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3.6.2008 (IV-2 Ss (OWi) 84/08 – (OWi) 39/08 III) darf auch während des vorübergehenden Haltens auf dem Seitenstreifen nicht mit einem Handy telefoniert werden. Nach Meinung des Gerichts bleibt der Betroffene auf dem Seitenstreifen weiterhin ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs und darf deswegen dort auch nicht mit dem Handy telefonieren. Hierbei handele es sich um einen Verstoß gegen § 18 Abs. 8 StVO (Verbot des Haltens auf Seitenstreifen auf Autobahnen und Kraftstraßen) in Tateinheit mit § 23 Abs. 1a StVO (Verbot des Betriebes eines Mobil- oder Autotelefons per Hörer).
Im Zuge der 2010 anstehenden Überarbeitung der Tachografen-Verordnung möchte die EU-Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, an einer Vereinheitlichung der Strafen für Verkehrsdelikte arbeiten. Der Kommission sind die sehr unterschiedlichen Sanktionen in den Ländern der Europäischen Union bei Unregelmäßigkeiten ein Dorn im Auge, sie will daher eine einheitliche Regelung einführen. Zurzeit variieren die Bußgelder bei gleichen Vergehen im Straßenverkehr und bei Verstoß gegen Sozialvorschriften bis zum 10-Fachen, was einige Fahrer und Unternehmer schon schmerzlich feststellen mussten.
Bekanntermaßen müssen Sie, wenn Sie Fahrzeuge zu gewerblichen Zwecken mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) über 2,8 Tonnen zur Güterbeförderung in Deutschland einsetzen, dafür sorgen, dass die
Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden, und diese Aufzeichnungen aufbewahren.
Auch wenn wir es nach den letzten goldenen Oktobertagen nicht glauben mögen - die kalte Saison steht bevor. Schnee, Eis und glatte Straßen stellen für Ihre Fahrer eine echte Gefährdung dar. Wir haben für Sie einen 10-Punkte-Schnellcheck zusammengestellt, mit dem Sie prüfen, wie gut Ihr Fuhrpark für den Winter gerüstet ist:
Zum 1. September dieses Jahres wurden in Österreich die Bußgelder erhöht. Bei fest installierten Tempoüberprüfungsanlagen beträgt das Bußgeld auf Autobahnen 30 € für Tempoüberschreitungen bis zu 10 km/Stunde, 45 € für bis zu 20 km/Stunde und 60 € für bis zu 30 km/Stunde. Bei "Soforttickets" auf Autobahnen ist es etwas preisgünstiger: Bei Tempoverstößen von bis zu 10 km/Stunde kostet es 20 €, bei 20 km/Stunde 35 €, und bei einer Tempoüberschreitung von 30 km/Stunde werden 50 € fällig.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage im Verkehrsgewerbe sind, nach Meinung der Industrie- und Handelskammern (IHK) Reutlingen, Ulm und Weingarten, zusätzliche Belastungen nicht zu verkraften. Daher fordern die 3 IHKs, die Erhöhung der Lastkraftwagen-Maut sofort auszusetzen.
Für jeden dritten LKW-Fahrer ist die Erhöhung der
LKW-Maut das größte Ärgernis des Jahres 2009, zu diesem Schluss kommt die aktuelle Fahrerbefragung des ADAC Truckservice. Auch die Wirtschaftskrise, steigender Stress und Termindruck sorgen dafür, dass sich die "Könige der Landstraße" oft wenig königlich fühlen.
Ab dem Jahr 2010 werden die Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg erst nach 3 Jahren wieder gelöscht! Bisher wurden die Verkehrssünderpunkte bereits nach 2 Jahren gelöscht, es sei denn, es kamen innerhalb der 2-Jahres-Frist neue Punkte hinzu – in diesem Fall blieben die alten Punkte für weitere 2 Jahre erhalten. Diese Verlängerungsregelung für Altbestände soll mit der Neuregelung entfallen.
Hier die aktuellen Trends auf einen Blick: Wie der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e. V. berichtete, verringerte sich im vergangenen Jahr bei PKW-Neuzulassungen die durchschnittliche CO2-Emission pro Fahrzeug von 170 auf 165 g/km. Der Kraftstoffverbrauch ging gleichzeitig um 2,9 % zurück. Der Privatanteil der Neuzulassungen schwankte von Jahr zu Jahr. 2008 gab es mit einem Anteil von 40,2 % eine leichte Korrektur nach oben. Jeder 10. Pkw wurde als Mietwagen zugelassen.
Bei Dienstleistern ist der Posten "Personalkosten" ein sehr hoher Kostenfaktor, der vor allem in Krisenzeiten für Sie als Fuhrpark-Verantwortlichen eine große Belastung darstellt. Für viele so genannte Fachberater gibt es deshalb eine einfache Formel: Halbierung des Personals gleich Halbierung der Kosten!
Mit dem 10.9.2009 ist die letzte Stufe des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Sie ab sofort bei einer Neueinstellung eines Kraftfahrers besonders das Erteilungsdatum des Führerscheins prüfen müssen.
Der Senat, die 2. Kammer des französischen Parlaments, hat abschließend das Umweltschutz-Rahmengesetz „Grenelle 1“ verabschiedet. Das Gesetz schreibt u. a. ab 2011 die Mautpflicht für Lastkraftwagen ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse auf fast allen Nationalstraßen und den bis heute noch gebührenfreien Autobahnabschnitten vor. Davon betroffen sind rund 10.000 km. Die organisatorische und technische Umsetzung der Maut ist noch nicht geregelt.
Österreich wird ab Januar 2010 auf allen mautpflichtigen Straßen die Mauthöhe von den Emissionen eines Lastkraftwagens abhängig machen. Eine entsprechende Verordnung soll am 1.1.2010 in Kraft treten. Pikanterweise sollen Fahrzeuge der Euro-Klassen EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) und Euro-6 (Tarifgruppe A), die erst frühestens ab 2011 verfügbar sein werden, 10 % weniger bezahlen. Euro-4- und Euro-5-Lastkraftwagen (Tarifgruppe B) sollen zirka 4 % weniger bezahlen.
Im Rahmen des EU-Projekts SETPOS (
www.setpos.eu), das den Ausbau und die Vernetzung gesicherter Lastkraftwagen-Parkplätze in Europa fördert, ist die neue Internet-Plattform
www.truckinform.eu entstanden. Damit steht ein europaweiter Informations- und Reservierungsservice für Raststätten, Autohöfe und Lastkraftwagen-Parkplätze zur Verfügung, der auch auf Deutsch kostenlos angeboten wird.
Die Frage nach einem kostenoptimalen Fuhrpark ist nicht ganz einfach zu beantworten. Untrennbar verbunden mit diesem Problem ist die Frage nach dem In- oder Outsourcing. Eine Totalauslagerung des Fuhrparks auf Subunternehmer, was viele Speditionen gemacht haben, um die Fixkostenbelastung des Fuhrparks zu einer Variablen zu machen, kann sich in der heutigen Zeit zum Bumerang entwickeln. In der Praxis heben sich die erhofften Kosteneinsparungen meist wieder auf.
Wenn Sie Just-in-Time-Lieferungen vereinbart haben, müssen Sie sich auch drauf verlassen können, dass pünktlich geliefert wird. Sonst fallen schnell hohe Ausfallkosten an – die in der Regel der Logistikdienstleister mit Hinweis auf die Begrenzung der Haftung durch HGB-Klauseln oder seine allgemeinen Geschäftsbedingungen dann nicht mal zahlen will. Es lohnt sich aber nachzuhaken.
Gehaltsumwandlungsmodelle, bei denen auch Mitarbeiter in den Genuss eines Dienstwagens kommen, obwohl ihnen eigentlich keiner zusteht, sind in vielen Unternehmen beliebt. Doch Vorsicht: Sie als Fuhrparkleiter müssen einige Dinge genau beachten, wenn Sie keinen Ärger bekommen wollen! Und auch eventuelle Folgekosten für das Unternehmen wollen genau bedacht sein.
Frage: Mit dem Hinweis, dass seine Lkw immer wieder lange auf das Be- und Entladen warten müssen, verlangt einer unserer Transportdienstleister nun auf einmal Standgelder. Er behauptet, die Lkw müssten teilweise stundenlang warten. Können wir diese Forderung zurückweisen?
Dienstwagenfahrer, die ihr Fahrzeug auch privat nutzen dürfen, werden vom Finanzamt erheblich geschröpft. Um hier ein bisschen zu sparen, blieb bisher oft nur der umständliche Weg der Besteuerung nach der Fahrtenbuchmethode. Denn wurde nach der pauschalen 1-%-Regelung gearbeitet, musste der Fahrer für die Fahrten zwischen Arbeitsstelle und Wohnung noch einmal pro Kilometer 0,03 % des Listenfahrzeugpreises berappen, auch wenn er diese Fahrten gar nicht mit dem Fahrzeug zurücklegte. Doch diesem Treiben des Fiskus hat der Bundesfinanzhof mit 2 bemerkenswerten Urteilen nun einen Riegel vorgeschoben.
Wer sein Flensburg-Konto mit 14 bis 17 Punkten gefüllt hat, kann seinen Kontostand durch ein Aufbauseminar entlasten. Doch Vorsicht: Manchmal ist der Führerschein trotzdem weg.
Handys sind aus dem Fuhrpark kaum noch wegzudenken. So lassen sich beispielsweise Fahrer unterwegs schnell umdisponieren, Vertreter machen ihr Fahrzeug zum mobilen Büro, und im Pannenfall können Sie als Fuhrparkleiter schnell reagieren. Und billig ist die mobile Kommunikation allemal – sinken doch die Kosten seit Jahren stetig. Doch wenn Sie einmal einen Blick in die Handyrechnungen der letzten Jahre werfen, werden Sie meistens feststellen, dass Sie Ihrem Anbieter immer größere Beträge überwiesen haben. Dieser Steigerung können Sie aber wirkungsvoll gegensteuern und Ihren Obolus an den Provider sogar schnell halbieren.
Wenn Sie gegen stetig steigende Handykosten etwas unternehmen wollen, sollten Sie sich zunächst einmal einen Überblick verschaffen, welche Verträge Sie bei welchen Anbietern abgeschlossen haben. Gerade hier hat sich in vielen Unternehmen im Laufe der Zeit ein wahrer Wirrwarr entwickelt. Da wurde ganz schnell ein neues Gerät gebraucht und auf die Schnelle ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen, oder ein Teil der Verträge wurde gekündigt, weil sich ein günstigeres Angebot ergeben hat, wobei nicht alle Verträge neu abgeschlossen wurden, da teilweise die Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen war.
Ein weiterer Punkt sind die anfallenden Gesprächsgebühren, die teilweise recht unterschiedlich ausfallen können. So nutzt beispielsweise der Außendienst sein Mobiltelefon recht ausgiebig, während der LKW-Fahrer kaum Gespräche führt. Deshalb sollten Sie auch diese Gebühren genau unter die Lupe nehmen.
Tipp: Nehmen Sie sich die Zeit, um alle Fakten sorgfältig zusammenzutragen, denn nur mit guten und umfassenden Daten können Sie das Sparpotenzial wirklich optimal ausnutzen.
Für die Verkehrssicherheit Ihrer Fuhrpark-Fahrzeuge spielt die korrekte Bereifung eine entscheidende Rolle. Abgenutzte Slicks sind genauso gefährlich wie Sommerbereifung im Winter. Das Reifenmanagement bei einem kleinen Fuhrpark mag noch überschaubar sein und sich mit einer guten Werkstatt so nebenher erledigen lassen. Dagegen steigt der Arbeitsaufwand bei größer werdenden Fahrzeugzahlen schnell überproportional an und wird zum Fulltime-Job.
Mit dem Handy hinter dem Steuer zu telefonieren, ist verboten. Dabei genügt es auch nicht, einfach auf den Seitenstreifen zu fahren, um ein Telefonat entgegenzunehmen. Ein Autofahrer bleibt auch dann ein normaler Verkehrsteilnehmer, wenn er sein Fahrzeug auf den Seitenstreifen lenkt und dort mit laufendem Motor stehen bleibt. Telefoniert er hierbei mit seinem Handy, so begeht er in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft wird.
Versicherungen sind für Sie als Fuhrparkverantwortlichen sicherlich „das tägliche Brot“, da Sie die Fahrzeuge aus Ihrem Fuhrpark versichern müssen, wenn diese am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen sollen. Doch bei genauerer Betrachtung sollten Sie neben diesen Fahrzeugversicherungen auch intensiv über andere Policen nachdenken, wenn Sie sich vor bösen Überraschungen schützen wollen.
Bei allen Versicherungsfragen sollten Sie immer eine goldene Regel beherzigen: Fehlende Versicherungen oder auch Unterversicherungen können Sie teuer zu stehen kommen, wenn es zu einem Schaden kommt. Gleichzeitig sollten Sie aber auch immer eines bedenken: Versicherungen kosten Geld – Geld, das immer erst einmal verdient sein will. Wenn Sie diese beiden Antipoden berücksichtigen, wird recht schnell klar, dass es genauso verkehrt ist, Gespräche mit Versicherungsvertretern und Maklern zu meiden, wie sich von ebendiesen jede Risikoversicherung aufschwatzen zu lassen. Doch stellt sich hier die Frage: Welche Versicherungen sind für Sie und Ihr Unternehmen wichtig und welche eher verzichtbar? Entscheidungshilfen liefert Ihnen der folgende Beitrag aus dem
LogistikManager.
Während der Fahrt ist es nicht erlaubt, mit einem Handy zu telefonieren – es sei denn, der Fahrer benutzt eine Freisprecheinrichtung. Doch wie sieht es eigentlich mit so genannten Headsets aus? Bisher gab es keine richterliche Feststellung, ob auch solche Einrichtungen als Freisprecheinrichtungen zu werten sind. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart schafft Klarheit.
Das wirtschaftliche Umfeld ist hart, und auch die Kapitalbeschaffung für Investitionen wird immer schwerer. Das führt bei vielen Unternehmen zu einer angespannten Lage hinsichtlich der freien finanziellen Mittel, also der Liquidität. Doch mit dem „Sale-andlease-back“-Verfahren können Sie mit Ihrem Fuhrpark schnell und sicher für freie Mittel sorgen.
Auch wenn die Ordnungsbehörde oder die Polizei bei der Beweissicherung Fehler macht, schützt das nicht immer davor, dass die so gewonnenen Beweise vor Gericht ungültig sind.
Behördliches Unrecht wie beispielsweise bei einer Polizeikontrolle hebt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht unbedingt die gesetzliche Verantwortung für ein Vergehen auf – insbesondere dann, wenn das unrechtmäßige Eingreifen dem Schutz anderer gilt.
Das musste eine betrunkene Radfahrerin erfahren, die bei einer frühmorgendlichen Polizeikontrolle durch glasige Augen, undeutliche Aussprache und erheblichen Alkoholgeruch auffiel. Die Beamten veranlassten eine sofortige Blutentnahme, bei der sich herausstellte, dass die Radfahrerin mit einem Blutalkoholwert von 1,45 Promille unterwegs war. Darüber hinaus wies der Test deutliche Spuren von Amphetamin aus, was auf einen erheblichen Cannabis-Konsum schließen ließ. Die Beamten entzogen der Frau daraufhin sofort die Fahrerlaubnis.
Da die Blutprobe ohne ihre Einwilligung genommen wurde, warf die Frau den Polizisten ein fehlerhaftes Vorgehen vor und zog vor Gericht. Der
LogistikManager stellt Ihnen die Entscheidung der Richter vor:
Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 273/2009 gebilligt, die einen Übergangszeitraum für elektronische Vorab-Zollerklärungen bis zum 31. Dezember 2010 vorsieht. Damit können Wirtschaftsbeteiligte summarische Vorab-Eingangs- und Ausgangsanmeldungen beim Zoll abgeben oder die bisherige Methode weiterverwenden.
Fahrer müssen gut ausgebildet sein, um ihren Pflichten richtig nachgehen zu können. Dieser Meinung ist auch der Gesetzgeber und hat bereits 2006 das so genannte Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz erlassen, das zum Oktober letzten Jahres in Kraft getreten ist.
Alle 5 Jahre steht eine Weiterbildungsmaßnahme an, ohne die Ihre Fahrer nicht mehr fahren dürfen.
Fahrerlaubnisinhaber, die ihren Führerschein nach dem 10. September 2009 erworben haben, also zur Grundqualifikation verpflichtet sind, müssen eine Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise der beschleunigten
Grundqualifikation abschließen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist, müssen die Weiterbildung zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abschließen.
Fahrer müssen gut ausgebildet sein, um ihren Pflichten richtig nachgehen zu können. Dieser Meinung ist auch der Gesetzgeber und hat bereits 2006 das so genannte Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erlassen, das zum Oktober letzten Jahres in Kraft getreten ist. Allerdings gab es hier noch eine Übergangsfrist, die zum 10. September dieses Jahres ausläuft. Ab diesem Zeitpunkt ist das BKrFQG sozusagen ‘scharf gestellt. Wer als Fahrer dann die notwendigen Prüfungen und Zusatzqualifikationen nicht vorweisen kann, darf auch nicht mehr fahren.
Wie so vieles, was Sie als Fuhrparkverantwortlicher so richtig beschäftigt, geht auch das neue BKrFQG auf eine EU-Richtlinie zurück. Es schreibt nämlich die so genannte Grundqualifikation vor. Das Gesetz wurde bereits am 15.7.2003 vom Europarat verabschiedet und 2006 in nationales Recht überführt. Es gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen im gewerbsmäßigen oder geschäftsmäßigen Verkehr bewegen, und für Busfahrer, die Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen fahren. Für Busfahrer ist dieses Gesetz übrigens schon seit dem 10. Oktober letzten Jahres zwingend.
Was dies für Sie als Fuhrparkverantwortlicher bedeutet, welche Fahrer davon betroffen sind und wie Sie diese jetzt fit für die neuen Anforderungen machen, zeigt Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes
LogistikManager.
Technik macht heutzutage das Autofahren leichter. Insbesondere die modernen Einparkhilfen sind recht beliebt, erleichtern sie doch das Einfädeln in knappe Parklücken erheblich. Doch Vorsicht: Kommt es zu einem Schaden, weil die Parkhilfe nicht Alarm geschlagen hat, so ist der Fahrer oft trotzdem schuld am Schaden und muss ihn selber tragen.
Eine teure Erfahrung bezüglich der Fahrerverantwortlichkeit musste ein Fahrer machen, der bei einer Autovermietung ausdrücklich ein Fahrzeug mit einer Parkhilfe gemietet hatte. Doch trotz dieser Technik passierte ihm ein Missgeschick, als er versuchte, in einem Parkhaus rückwärts in eine Parklücke zu fahren. Er verließ sich nämlich blind auf die feine Technik und fuhr so ‘nach Gehör’. Was er – weil er auf den obligatorischen Blick nach hinten verzichtete – übersah, war der Hohlraum in der Wand, der sich gemeinerweise genau in der Höhe des Sensorfelds befand und so das System narrte. Es kam, wie es kommen musste: Er führ heftig gegen die Wand und beschädigte dabei das Mietfahrzeug.
Welche Folgen dies für den Fahrer hatte, und wie Sie eine solche Situation von vornherein vermeiden...
Nach einer Erhebung des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) haben im letzten Jahresquartal 2008 24 % aller Transportunternehmen LKW stillgelegt und 27 % Fahrpersonal abgebaut. 52 % aller Befragten gaben an, dass ihr Betriebsergebnis schlecht ausgefallen sei und sie mit sinkenden Umsätzen sowie einer zurückgehenden Fahrzeugauslastung zu kämpfen hatten.
Doch damit ist nach Erkenntnissen des Verbands das Schlimmste für die Branche noch lange nicht überstanden. Welche Zahlen der BgL für das erste Halbjahr 2009 erwartet und welche Bereiche besonders von Einschnitten betroffen sein werden, berichtet der Fachinformationsdienst
LogistikManager.
Zum 1.12.2010 werden die bisher verwendeten orangefarbigen Quadrate mit Warnsymbolen, die vor Gefahren mit Chemikalien und deren Zubereitungen warnen, durch die neuen GHSWarnsymbole abgelöst.
Schwere Nutzfahrzeuge sollen nach dem Willen der EU-Kommission ab 2012 mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein, die sich beim Starten desMotors automatisch einschalten. Sie sollen gegenüber der normalen Fahrbeleuchtung bis zu 90 % weniger Strom verbrauchen. Bereits heute gilt in 12 EUStaaten ein Tagfahrlicht-Gebot.
Wie lange darf ein Fahrer eines Busses oder eines LKWs in der Woche hinter dem Steuer sitzen? Der Ausschuss des Europäischen Parlaments hatte jüngst über diese Frage beraten. In einigen Punkten wie der Gesamtarbeitszeit herrschte bei den Politikern Konsens, andere stehen noch zur Verhandlung.
Während der Fahrt ist es nicht erlaubt, mit einem Handy zu telefonieren – es sei denn, der Fahrer benutzt eine Freisprecheinrichtung. Doch wie sieht es eigentlich mit so genannten Headsets aus? Bisher gab es keine richterliche Feststellung, ob auch solche Einrichtungen als Freisprecheinrichtungen zu werten sind. Der
LogistikManager stellt Ihnen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vor, das hier Klarheit schafft.
Geschäfte sind heutzutage international. Zwar sind bei uns in Europa die Zollgrenzen weitgehend gefallen und der Warenverkehr wird zumindest in der Europäischen Union nicht mehr durch Schlagbäume an den Grenzen gebremst, doch das Thema Zoll kommt immer wieder auf, wenn es um Warentransporte in andere Länder wie beispielsweise die Schweiz, Türkei oder außereuropäische Länder geht. Und hier hat sich für viele unbemerkt seit dem Jahreswechsel einiges geändert. Darüber hinaus wird sich zum 1. Juli dieses Jahres noch einmal eine einschneidende Änderung ergeben. Dann wird nämlich die Zollabwicklung komplett auf elektronischem Weg erledigt.
Reifenpannen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch ganz schön ins Geld gehen. Denn neue Pneus kosten heute einiges, insbesondere, wenn das Fahrzeug mit Breitreifen ausgestattet ist. Doch mit ein wenig Umsicht Ihrer Fahrer und einer guten Werkstatt können Sie so manchen Euro sparen. Wie das geht, zeigt der
LogistikManager.
Zwar stieg im Sommer letzten Jahres die transportierte Gütermenge auf deutschen Straßen um 4,7 Prozent auf 1.793 Milliarden Tonnen an und auch die Verkehrsleistung in Tonnenkilometern konnte um 3,8 Prozent auf 243.7 Milliarden zulegen. Doch dieser Trend kehrte sich bereits im weiteren Jahresverlauf ins Gegenteil.
Sicher haben Sie im Internet auch schon Angebote unterbreitet bekommen, in denen Ihnen angeboten wurde, ein Strohmann würde – gegen entsprechende Bezahlung natürlich – lästige neue Punkte auf Ihrem Flensburger Punktekonto übernehmen.
Doch nicht nur die Preise sind happig, auch aus strafrechtlicher Sicht sollten Sie und auch ihre Fahrer solche Angebote besser links liegen lassen.
Welche Konsequenzen es hat, wenn einer Ihrer Fahrer sich auf ein solch dubioses Angebot einlässt, zeigt der
LogistikManager.
Wird ein Fahrzeug aus Ihrem Fuhrpark gestohlen, so ist dies in der Regel kein Grund zum Verzweifeln, wenn Sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben. Doch Vorsicht: Sie sollten niemals bei der Meldung versuchen, mit nicht ganz korrekten Angaben die Zahlung der Assekuranz nach oben zu korrigieren. Das kann für Sie als Fuhrparkleiter überaus unangenehme Folgen haben, wie ein aktuelles Gerichtsurteil des OLG Köln zeigt.
Warum es daher überaus wichtig ist, den Zustand der Fahrzeuge im Fuhrpark genau zu kennen, zeigt der folgende Beitrag aus dem
LogistikManager.
Im Frühjahr steht bei jedem Fuhrpark der Wechsel auf Sommerbereifung an. Das heißt in vielen Unternehmen, die Sommerreifen müssen aus dem Lager geholt und die Winterreifen anschließend eingelagert werden. Fuhrpark-Experte Uwe E. Wirth, Chefredakteur vom
LogistikManager, gibt Ihnen praxiserprobte Tipps, wie Sie bei der Reifenlagerung teure Fehler vermeiden.
Rechnet einer Ihrer Fahrer seinen geldwerten Vorteil für seinen Dienstwagen nach der Fahrtenbuchmethode ab, so kann er im Einzelfall jede Menge Steuern sparen. Doch fanden die Finanzbeamten in der Vergangenheit auch nur einen kleinen Fehler im Fahrtenbuch, dann erklärten sie es für ungültig und versteuerten gnadenlos nach der 1-%-Methode. Doch damit ist es nach einem äußerst bemerkenswerten Urteil des Bundesfinanzhofes vorbei.
Welche Vorteile das Urteil für Ihren Fuhrpark bringt, berichtet der
LogistikManager.
Eigentlich sollten jedem Fahrer die Verkehrsregeln in Fleisch und Blut übergegangen sein. Doch immer wieder tauchen Fragen auf, deren Beantwortung selbst gestandene Verkehrsrechts-Experten ins Schwitzen bringt. Insbesondere in Sachen Überholverbot und Fahrverbotszeiten stellen Fahrer immer wieder die gleichen Fragen.
Die Redaktion vom
LogistikManager hat für Sie einige der häufigsten Fragen zum Thema Verkehrsrecht zusammengestellt. Nach der Lektüre dieses Artikels können Sie als Fuhrparkleiter sie leicht und kompetent beantworten.
Kaum ein Unternehmen, das eine Fahrzeugflotte zur Auslieferung von Waren oder als Servicewagen betreibt, mag auf den Werbeeffekt einer ansprechenden Fahrzeugbeschriftung verzichten. Die hierfür anfallenden Kosten können schließlich steuerlich geltend gemacht werden. Doch für viele Fuhrpark-Verantwortliche hat die Buchhaltung nach der Firmenbilanz eine schlechte Nachricht: Das Finanzamt verlangt eine mehrjährige Abschreibung dieser Kosten und verweigert die Anerkennung als En-Block-Betriebsausgaben-Abschreibung.
Der
LogistikManager meint: Das brauchen Sie sich als Fuhrpark-Verantwortlicher nicht gefallen lassen. Tipps, wie Sie sich dagegen wehren.
Der Nutzfahrzeughersteller Daimler hat angekündigt, Transportunternehmern Mehrkosten durch die zum 01.01.09 erhöhte Lkw-Maut zu vergüten, so eine aktuelle Information des
Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V..Ab 1. März – also mit einer zweimonatigen Verzögerung – sollen für alle bestehenden Frachtverträge die Mehrkosten sowohl in der Beschaffungslogistik als auch in der Fahrzeugdistribution des Konzerns pauschal kompensiert werden, so eine aktuelle Mitteilung des Konzerns.
Neueinstellungen sind immer auch Vertrauenssache, denn wer kann schon in eine andere Person hineinsehen. Doch nichts ist ärgerlicher als ein neu eingestellter Fahrer, der in Flensburg schon ein gut gefülltes Punktekonto hat. Insbesondere wenn er sich dann in der Probezeit zusammenreißt und erst danach mit einem Fehlverhalten die magische Grenze zum Fahrverbot oder Führerscheinentzug überschreitet, ist guter Rat oft teurer.
Doch das muss nicht sein: Der
LogistikManager gibt Tipps, wie Sie mit relativ wenig Aufwand in Erfahrung bringen, wie es um dem Punktestand der einzelnen infrage kommenden Kandidaten bestellt ist.
So mancher Fahrer ist unsicher, wenn BAG oder Polizei ihn und sein Fahrzeug kontrollieren. Mit Ihren Fragen wenden sich die Fahrer meist an Sie, den Fuhrparkverantwortlichen. Was ist erlaubt - und was nicht? Wie weit dürfen Polizei und BAG bei ihren Kontrollen gehen?
Der
LogistikManager hat für Sie die am häufigsten auftretenden Fragen und die Antworten darauf zusammengestellt.
Sie kennen das als Fuhrparkverantwortlicher: Immer wieder tragen Fahrer Fragen zum Verkehrsrecht, zu Kontrollen der Behörden oder auch zur Lenkzeitverordnung an Sie heran. Da kommt man manchmal ins Schwitzen, denn nicht immer liegt die richtige Antwort auf der Hand.
Der
LogistikManager hat für Sie die häufigsten Fragen samt Antworten für Sie zusammengetragen.
Nach einem Unfall sitzt der Schreck bei vielen Fahrern so tief, dass sie – nachdem alle Formalitäten erledigt sind – erst einmal den einen oder anderen Schnaps brauchen, um die Nerven wieder zu beruhigen. Besucht sie dann die Polizei, um noch offene Fragen zu klären, sind manche Beamten geneigt, eine Blutalkoholkontrolle zu veranlassen.
Liegen die Werte dann aufgrund des 'Nachtrunks' oberhalb der zulässigen Grenzen, kann es passieren, dass sich die Versicherung aus der Verantwortung ziehen will. Sie unterstellt dem Fahrer nämlich, dass dieser nur deswegen trank, um seine Alkoholisierung beim Unfall zu verschleiern.
Der
LogistikManager stellt Ihnen ein Urteil vor, bei dem das Gericht dieser Argumentation der Versicherung nicht folgen wollte:
Wer als Fahrer bei einer Verkehrsübertretung erwischt wird, wird entsprechend der Schwere der Übertretung nach dem geltenden Buß- und Verwarnungsgeldkatalog bestraft. Im günstigsten Fall kommt ein Delinquent dann mit einer mehr oder weniger hohen Geldbuße davon, in schlimmeren Fällen sammelt er die unbeliebten Flensburger Punkte.
Doch was sich für den normalen Autofahrer noch recht übersichtlich darstellt – er hat es nämlich nur mit einem dieser Kataloge zu tun –, ist für Profis unter den Kraftfahrern und deren Fuhrparkleiter ungleich komplizierter. Sie müssen sich nämlich noch mit weiteren solcher Kataloge auseinandersetzen. In dieser Folge zeigen wir auf, womit der Verwarnungsgeldkatalog nach dem Geltungsbereich Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn (GGVSE) in Sachen Straße aufwartet.
Welche Bußgelder drohen und was der Verwarnungskatalog für Fuhrparkleiter bedeutet, stellt Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes
LogistikManager vor.
Dienstwagen gehören zu den beliebtesten Mitarbeiter-Incentives. Doch das Finanzamt trübt die Freude über den schicken neuen Wagen so manches Mal.
Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes
LogistikManager verrät Ihnen einen Tipp, wie Ihre Mitarbeiter in Sachen ‘Dienstwagen-Besteuerung’ bares Geld sparen.
Wer als Fahrer bei einer Verkehrsübertretung erwischt wird, wird entsprechend der Schwere der Übertretung nach dem geltenden Buß- und Verwarnungsgeldkatalog bestraft. Im günstigsten Fall kommt ein Delinquent dann mit einer mehr oder weniger hohen Geldbuße davon, in schlimmeren Fällen sammelt er die unbeliebten Flensburger Punkte.
Die Zeiten, in denen man eigentlich nur einen Führerschein und einen LKW benötigte, um gewerblich Güter zu transportieren, sind schon lange vorbei. Heute brauchen Sie hierzu eine so genannte EU-, eine Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrslizenz. Doch um diese zu bekommen, müssen Sie eine ganze Reihe von Unterlagen und Bescheinigungen zusammentragen.
Welche das sind und warum Sie als Fuhrparkleiter diese Vorgaben unbedingt beachten sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag aus dem
LogistikManager.
Gefahrguttransporte müssen immer entsprechend gekennzeichnet sein. Denken Sie dabei neben den normalen Gefahren-Warntafeln auch immer an die zugehörigen Gefahrenzettel (Placards), die die Ladung eingehender beschreiben.
Gefährliche Güter und Waren können Mensch und Umwelt erheblich gefährden und müssen nach dem ADR durch entsprechende Kennzeichen beschildert werden, um auf diese Gefahren hinzuweisen. Dabei spielen die Gefahrgutzettel eine entscheidende Rolle und sollten niemals vergessen werden.
Der Fachinformationsdienst
LogistikManager präsentiert Ihnen im folgenden Beitrag eine Übersicht, was bei dem Einsatz von Gefahrgutzetteln zu beachten ist.
Als erfahrener Fuhrpark-Verantwortlicher wissen Sie: Gefahrguttransporte unterliegen in der EU strengen Vorschriften. Und diese werden mit schöner Regelmäßigkeit überarbeitet. So ist es auch jetzt, denn die Neufassung der ADR trat zum Jahreswechsel in Kraft. Der Gesetzestext der im Bundesgesetzblatt vom 22.9.2008 abgedruckt wurde, umfasst gut 260 Seiten und ist äußerst schwer durchzuarbeiten, da teilweise nur die textlichen Änderungen zur alten ADR aufgeführt werden.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Weisungen, die Sie Ihren Fahrern mit auf den Weg geben müssen. Diese sind nämlich sehr detailliert und müssen in schriftlicher Form mit an Bord sein.
Der
LogistikManager hat für Sie in dieser Artikelserie die wichtigsten Änderungen zusammengetragen:
Das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei haben im vergangenen Jahr 637.168 Kontrollen durchgeführt und dabei bei fast 18 % der Fälle Beanstandungen festgestellt. Von den 167.192 Verstößen betrafen alleine 107.732 – also rund 64 % – die Lenk- und Ruhezeiten.
Warum Sie als Fuhrparkleiter akribisch auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bei Ihren Fahrern achten sollten, zeigt der
LogistikManager.
Sie erinnern sich bestimmt: Im Oktober stimmte der Bundesrat dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Anhebung der Bußgelder für Verkehrsvergehen zu. Die neuen Strafen haben es in sich und können so manchen Fahrer schnell in finanzielle Schwierigkeiten stürzen. Deshalb sollte jeder Fahrer die neuen Sätze kennen.
Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes
LogistikManager stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen in einer kurzen Übersicht vor.
Nach einer Studie der Marktforschungsinstitute ProgTrans und ZEW werden die Transportmengen im ersten Halbjahr 2009 weltweit zurückgehen, das berichtet der
LogistikManager.
Einzig die Nachfrage nach KEP-Leistungen soll nach der Befragung von rund 300 Spitzenkräften in der Transport- und der verladenden Wirtschaft stabil bleiben
Mit dem Kritisieren von Mitarbeitern ist das so eine Sache: Einerseits ist Kritik ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterführung. Andererseits ist so mancher Fahrer sehr dünnhäutig, wenn es um die Beurteilung seiner Leistung geht. In dem folgenden Fall aus dem
LogistikManager nahm ein Fahrer die Kritik seines Chefs sehr persönlich - und verklagte ihn auf Schmerzensgeld.
Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs wird oft das alte zu guten Konditionen in Zahlung gegeben. Doch bei einer Rückabwicklung des Kaufs –
etwa wegen Mängeln am Neufahrzeug – kann vom Käufer nicht der hohe Betrag der Inzahlungnahme, sondern nur der tatsächliche Wert angesetzt werden.
Juristisch gesehen ist die Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs bei einem Neukauf ein einziger rechtlicher Vorgang. Dies musste sich ein Kläger vom Bundesgerichtshof sagen lassen – obwohl er mit seiner Ansicht, solche Geschäfte seien 2 getrennt zu betrachtende Vorgänge, vor Gericht bereits 2-mal erfolgreich war.
Der LogistikManager berichtete über den folgenden Fall: Der Mann hatte bei seinem Händler beim Neukauf seinen gebrauchten Wagen in Zahlung gegeben. Allerdings war der Gebrauchte von der Hausbank finanziert. Der Händler löste zur Inzahlungnahme also das Darlehen der Bank ab. Dieser Darlehenswert überstieg zum Zeitpunkt der Rückgabe den Zeitwert des Fahrzeugs um etwa 6.000 €. Diese Differenz war also aus Sicht des Händlers ein versteckter Preisnachlass, mit dem er seinen Kunden zum Neukauf bewegen wollte.
Der Winter ist in vollem Gange: Schneebedeckte und vereiste Straßen machen es Ihren Fahrern schwer, Sichtbehinderungen durch vereiste Scheiben, Nebel oder Schneegestöber gehören zum Fahreralltag. Sicherlich haben Sie schon vor Wochen alles getan, um Ihren Fuhrpark winterfest zu machen und Ihrer Halterpflicht nachzukommen. Doch allzu oft vergessen viele Kollegen einige kleine Details, die sich bei einem Unfall als teuer und ärgerlich erweisen. Und leider wird es dann nicht nur teuer, es drohen auch Punkte in Flensburg oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Die Redaktion vom
LogistikManager stellt Ihnen einige wichtige Vorschriften vor, die Sie und Ihre Fahrer unbedingt beachten müssen.
Sie kennen die Geschichten, in denen Kollegen, die es beispielsweise bei der Tourenplanung mit den zulässigen
Lenkzeiten nicht allzu genau genommen haben, wegen Selbstanzeigen durch ihre Fahrer jede Menge Ärger bekommen haben. In vielen dieser Geschichten wird kolportiert, dass die Fahrer, die sich wegen Lenkzeitüberschreitungen selbst angezeigt haben, straffrei blieben, während der Fuhrparkleiter von der vollen Wucht der Behörden getroffen und zum Teil erheblich bestraft wurde.
LogistikManager stellt klar, was es mit diesen Geschichten auf sich hat und wie die Realität für Fuhrparkleiter hier aussieht.
Gerade bei Poolfahrzeugen kommt es häufig vor, dass statt Diesel Benzin oder Super getankt wird. Wenn dann noch der Motor gestartet wird, ist der Schaden in der Regel groß. Deshalb sollten Sie gerade bei diesen Fahrzeugen vor der Übergabe auf den benötigten Treibstoff hinweisen. Denn sonst bleiben Sie – bzw. Ihre Firma – im Zweifelsfall auf den gesamten Reparaturkosten sitzen.
Der
LogistikManager gibt im folgenden Beitrag Tipps, wie Sie sich vor einer solch folgenschweren Fehlbetankung schützen.
Obwohl die Landesverkehrsminister sich gegen weitere Pilotprojekte mit dem Gigaliner ausgesprochen hatten, darf seit Neuestem ein solcher knapp 25 Meter langer Lastzug in Mecklenburg-Vorpommern fahren, das berichtet der Informationsdienst
LogistikManager in einer aktuellen Ausgabe.
Kommt es nach einem Rotlichtverstoß zu einem Unfall, verweigern Versicherungen unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Fahrers oft die Regulierung des Schadens. Doch das brauchen Sie nicht einfach zu akzeptieren.
Der Informationsdienst
LogistikManager rät: Hat einer Ihrer Fahrer nach dem Nichtbeachten
einer roten Ampel einen Unfall verursacht, lassen Sie sich niemals mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit von Ihrer Versicherung abspeisen.
Neben Leasing oder Miete ist der Kauf von Firmenfahrzeugen immer noch sehr beliebt. Doch am Ende der geplanten Laufzeit im Unternehmen stellt sich für viele Fuhrpark-Verantwortliche die Frage, wie sie die ‘Alten’ schnell vom Hof bekommen und dabei möglichst wenig Geld verlieren.
Die Experten vom
LogistikManager zeigen Ihnen, wie Sie abgelegte Fahrzeuge nicht nur schnell, sondern auch Gewinn bringend loswerden.
Mit der Neuregelung der in Deutschland geltenden Lkw-Kabotagebestimmungen, die zum 14.Mai 2008 in Kraft getreten sind, hat der Gesetzgeber vielen Frachtunternehmen, die im Ausland ansässig sind, aber den deutschen Markt bedienen, ein Kuckucksei ins Nest gelegt. Doch auch Sie als Einkäufer von Transport- und Logistikdienstleistungen sind betroffen.
Als Fuhrpark-Verantwortlicher kennen Sie das Spiel zur Genüge: Wenn die Leasingdauer eines Dienstfahrzeugs abgelaufen ist, stellt Ihnen der Mitarbeiter oft ein Fahrzeug auf den Hof, das im wahrsten Sinne des Wortes abgewirtschaftet ist. Da begegnen Ihnen oft Fahrzeuge mit verbeulter Karosserie, stumpfem Lack, ramponierten Felgen und Reifen sowie vollkommen verdrecktem Motorraum. Dass dies bei der Rückgabe an die Leasinggesellschaft erhebliche Nachzahlungen verursacht, kümmert die wenigsten.
Die Experten vom
LogistikManager raten Fuhrparkverantwortlichen: Mit ein bisschen Vorsorge vermeiden Sie hier das Schlimmste und nehmen die Fahrer nachhaltig in Sachen Pflege in die Pflicht. Dazu müssen Sie eigentlich nur in Ihre Überlassungsverträge eine Passage aufnehmen, die alle Fahrer zum pfleglichen Umgang mit ihren Fahrzeugen verpflichtet.
Kennen Sie noch die alten grauen Führerscheine? So mancher Fahrer hängt aus sentimentalen Gründen oder aus Bequemlichkeit an seinem nach der Fahrprüfung ausgehändigten grauen Führerschein. Doch im Ausland kann es damit Probleme geben. In letzter Zeit mehren sich Meldungen, dass Besitzer der alten ‘grauen’ und ‘rosa’ Führerscheine im Ausland Ärger mit der Polizei hatten und zu Bußgeldern verdonnert wurden.
Müssen diese Bußgelder bezahlt werden? Oder hat der alte Führerschein auch weiterhin im Ausland Gültigkeit? Die Experten vom
LogistikManager stellen Ihnen hier einen Tipp vor, der Klarheit schafft.
Jeder Fahrer weiß: Ein Plattfuß durch einen eingefahrenen Nagel macht die Weiterfahrt unmöglich. Ein Reifenwechsel unterwegs ist zum einen keine angenehme Tätigkeit und obendrein oft ein gefährliches Unterfangen. Hier versprechen die Run-Flat Techniken mehr oder weniger wirkungsvolle Hilfe.
Der
LogistikManager stellt Ihnen in einer aktuellen Ausgabe eine Neuheit des Reifenherstellers Continental vor, die den Schrecken von Reifenpannen mindern soll: Die 'ContiSeal'-Technik ist mit einem moderatenMehrpreis von etwa 20 % noch recht erschwinglich ist und kann laut Hersteller bei etwa 85 % der Reifenpannen seine Stärken ausspielen kann.
Sie kennen das: Ein Mitarbeiter verlässt, kurz nachdem er seinen neuen Dienstwagen übernommen hat, das Unternehmen, und Sie haben plötzlich ein nutzloses Fahrzeug auf dem Hof stehen. Aber auch andere Gegebenheiten bescheren Ihnen schnell jede Menge abgelegter Fahrzeuge, bei denen das Ende des Leasingvertrags noch lange nicht erreicht ist.
Wird ein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße abgestellt, dann muss der Fahrer immer die Handbremse anziehen. Doch auch diese Sicherung kann manchmal nicht ausreichend sein. Versicherungen schauen im Schadenfall genau hin, wie es um die Abrollsicherung bestellt war.
Der Informationsdienst
LogistikManager stellt Ihnen einen aktuellen Fall vor, in dem es ernste Folgen hatte, dass ein Fahrer die Sicherung seines Fahrzeugs nicht ernst genug nahm.
Der Fahrermangel belastet Sie als Fuhrpark-Verantwortlichen sicherlich besonders stark. Doch der Markt an Fahrern, die eine Stelle suchen, gleicht dem Flussbett des Tiber in Rom in einem Jahrhundertsommer – er ist speitrocken! Fahrer sind Mangelware.
Besonders hart trifft der Fahrermangel Unternehmen, die ihre Transportaufgaben zumindest teilweise in Eigenregie betreiben. Fehlen hier Fahrer und bleiben Fahrzeuge deswegen auf dem Hof, muss die fehlende Transportkapazität von außen zugekauft werden. Bei der angespannten Personallage in der Logistik ein oft hoffnungsloses Unterfangen, das – wenn überhaupt – nur zu horrenden Preisen gelingt. So mancher blickt da ins Ausland, um an qualifizierte Fachkräfte zu kommen. Doch hier gilt es, aufgrund der Vielzahl gesetzlicher Regelungen besondere Vorsicht walten zu lassen, berichtet der Informationsdienst
LogistikManager.
Der Fahrermangel ist in diesen Tagen eine der größten Herausforderungen, die es für Furhrparkverantwortliche zu meistern gibt. Als sei das noch nicht schlimm genug, kommt es infolge dieses Mangels auch vermehrt zu Kündigungen von eigenen Mitarbeitern.
Fahrkräfte sind eben Mangelware, und so manches Unternehmen geizt nicht mit guten Konditionen in Form von satten Gehältern für Neueingestellte. Da mögen einige Fahrer sicher leicht versucht sein, ihr Gehalt durch einen Stellenwechsel zu verbessern. Und genau diese Tatsache stellt eine Zwickmühle für den Fuhrparkverantwortlichen dar.
Will er einen Wechselwilligen halten, kann er dies durchaus oft über eine Gehaltserhöhung erreichen. Doch dies hat einen erheblichen Pferdefuß: Die Kollegen des auf diese Weise Gehaltenen werden mit ziemlicher Sicherheit davon Wind bekommen und ihrerseits dann mit Forderungen an Sie herantreten. Und damit beginnt dann ein nicht mehr enden wollendes Spiel.
Winken Sie aber in solchen Situationen nicht mit einem saftigen Gehaltsscheck, dann haben Sie ein ganz anderes Problem am Hals: Sie müssen einen Nachfolger suchen – und den werden Sie meist auch nur mit einem attraktiven Gehalt ködern können. Auch diese Tatsache dürften die 'alten Hasen' schnell mitbekommen. Der Effekt dürfte der gleiche sein.
Wie Sie es auch drehen und wenden: Jeder drohende Personalwechsel kostet Sie Geld, sei es in Form von Halte-Zulagen zum Gehalt oder höheren Gehaltszahlungen an die Neuangestellten. Aus diesem Dilemma gibt es aber einen Ausweg, weiß der Informationsdienst
LogistikManager .
Sicherlich haben Sie schon vom – von vielen als monströs bezeichneten – Masterplan Güterverkehr und Logistik gehört. Und sicherlich werden Sie darin auch eine Reihe von Punkten gefunden haben, die Sie nicht für der Weisheit letzten Schluss halten. Doch hat besagter Masterplan auch seine guten Seiten. Denn im Vorfeld hat das Bundesverkehrsministerium das Bundesamt für Verkehr mit einer Studie beauftragt, die herausfinden sollte, wie es um die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsmarktlage bei Transport und Logistik bestellt ist, das berichtet der Informationsdienst
LogistikManager .
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Firmenfahrzeuge auch zum privaten Gebrauch zur Verfügung, so können Sie dies dem Finanzamt entweder nach der 1-%-Methode oder mit dem Fahrtenbuch schmackhaft machen.
LogistikManager Die -Redaktion mahnt allerdings zur Vorsicht! Denn: Der Fiskus versucht neuerdings, mit der sogenannten Chi-Quadrat-Methode vermeintliche Fahrtenbuch-Manipulationen aufzudecken.
Das Finanzamt sieht auch bei privat genutzten Firmenfahrzeugen immer den geldwerten Vorteil und fordert daher seinen Steueranteil – entweder pauschal nach der 1-%-Methode oder nach der tatsächlichen privaten Nutzung des Fahrzeugs. Diesen Anteil muss der Mitarbeiter mit einem akribisch geführten Fahrtenbuch protokollieren und berufliche Fahrten fein säuberlich von den privaten trennen.
Doch wie es im Leben so ist, manchmal vergisst auch der zuverlässigste Arbeitnehmer, eine Fahrt im Fahrtenbuch einzutragen. Mit einem oder auch mehreren Nachträgen korrespondiert der Kilometerzähler dann schnell wieder mit den Einträgen. Nun, das wissen auch die Finanzbeamten und versuchen mit neuen Methoden, solchen Manipulationen auf die Schliche zu kommen.
Das steckt hinter der Chi-Quadrat-Methode
Während der Ferienzeit haben Sie als Fuhrparkverantwortlicher mit einer besonderern Herausforderung zu tun: Ihre Fahrer müssen diverse Fahrverbote beachten. Tun sie dies nicht, drohen schnell hohe Strafen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat seine neue Ausgabe der Ausweichstreckenkarten für die in der Urlaubszeit geltenden Fahrverbote veröffentlicht. Damit lassen sich kritische Strecken vor Fahrtplanung schnell ermitteln und Probleme vermeiden, darauf weist der Informationsdienst
LogistikManager hin.
Das Thema Hybrid-Fahrzeuge ist derzeit in Anbetracht der hohen Treibstoffpreise aktuell – und das nicht nur im Bereich PKW. Der schwedische Lkw-Hersteller Volvo hat jüngst zwei Hybrid-Fahrzeuge vorgestellt, die ab sofort im Müllentsorgungsbetrieb getestet werden sollen. Damit möchte Volvo weitere Erfahrungen sammeln, die die Serienherstellung schwerer Nutzfahrzeuge mit dieser Technik zum Ziel haben. Schon 2006 hatte Volvo Konzeptfahrzeuge in Hybridbauweise vorgestellt.
Die Preise an den Zapfsäulen sind in den vergangenen Monaten förmlich explodiert. So mancher Fuhrparkverantwortliche denkt da über Alternativen zum Betrieb seiner Flotte nach. Eine der derzeit populärsten Alternativen ist der Gasbetrieb von Fahrzeugen. Mit Auto- und Erdgas stehen hier zwei unterschiedliche Techniken zur Auswahl, die erhebliches Sparpotenzial versprechen.
Der LogistikManager hat sich die beiden Alternativen genau angeschaut und gibt Ihnen Tipps, wie Sie für Ihren Fuhrpark die geeignete Lösung finden.
Nach Berechnungen des Fahrzeugbewerters Eurotax Schwacke kann sich der Umstieg auf alternative Fahrzeugantriebe nicht nur bei den Betriebskosten, sondern auch hinsichtlich des erzielbaren Wiederverkaufswerts lohnen, dies berichtet der Informationsdienst
LogistikManager . Demnach lassen sich bei mit Autogas betriebenen Fahrzeugen bis zu 2 % höhere Wiederverkaufspreise gegenüber klassischen Benzinern erzielen.
In ersten Teil des Beitrags haben wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, wie Sie das richtige Konzept für Ihren Fahrzeugpool finden.
Erfahren Sie nun im 2. Teil aus dem
LogistikManager , welche Vor- und Nachteile Kurzzeitmiete und Langzeitmiete für Sie haben:
- Die Kurzzeitmiete
Hiermit decken Sie kurzfristige und nicht vorhersehbare Nachfragespitzen ab. Allerdings ist diese Art der Miete relativ teuer. Rechnen Sie hier mit spitzem Stift nach, wie sich die Einsparungen durch die Verringerung der Poolfahrzeug-Anzahl zu den Mietkosten verhalten. Kommt es zu einem Nullsummenspiel, bringt Ihnen das nichts.
LogistikManager-Tipp: Rechnen Sie nicht mit den normalen Mietpreisen der einzelnen Vermieter! Alle diese Gesellschaften haben inzwischen spezielle Flottenangebote, die etwa 25 % günstiger sind als die Normaltarife. Allerdings sind die Angebote der verschiedenen Anbieter nicht direkt vergleichbar. Lassen Sie sich deshalb immer auf Ihre Bedürfnisse angepasste Angebote unterbreiten
Derzeit gibt es aus der Wirtschaft viele positive Signale Doch was uns grundsätzlich froh stimmt, bedeutet für Sie als Fuhrparkverantwortlichen neue Herausforderungen, so der Informationsdienst
LogistikManager So stellt der Vertrieb munter kurzfristig neue Außendienstmitarbeiter ein, und die müssen vom ersten Arbeitstag mobil sein. Aber auch beim bestehenden Personal werden Sie als Fuhrparkverantworlicher sicher einen deutlichen Mobilitätsanstieg verzeichnen.
Kurz, Sie müssen alle zum richtigen Zeitpunkt mit Fahrzeugen versorgen. Dabei hatten Sie doch erst in der jüngeren Vergangenheit den Bereitschaftspool verkleinert und Leasingverträge nicht erneuert, um Kosten zu sparen.
Da ist guter Rat teuer, gilt es doch, kurzfristig Fahrzeuge zu beschaffen, ohne sich mit Neuanschaffungen oder neuen Leasingfahrzeugen gleich langfristig festzulegen. Hier bieten sich Mietfahrzeuge geradezu an.
Doch Vorsicht, dabei können Sie schnell mehr Geld ausgeben, als Ihnen lieb ist. Es kommt nämlich immer auf den Einzelfall an. Wie Sie mit ein bisschen Systematik zielsicher das günstigste Beschaffungsmodell finden...
Die Kosten für die beim Einsatz der neuen digitalen Kontrollgeräte notwendige Fahrerkarte braucht ein Unternehmen nicht zu tragen. Dies berichtet der Informationsdienst
LogistikManager .
Mit geheimnisvollen alternativen Reifenfüllungen ist es wie mit so manchen anderen Wunderdingen: Man kann daran glauben – oder auch nicht.
Eine Alternative, die ihre Qualitäten auch unter wissenschaftlichen Bedingungen unter Beweis stellt, ist ein Bestandteil unserer Luft - Stickstoff. Wie Sie dieses Reifenfüllmedium für Ihren Fuhrpark nutzen und damit als Fuhrparkleiter Kosten sparen zeigt Ihnen der
LogistikManager im folgenden Beitrag.
Das kann richtig teuer werden: Seit 2008 droht Ihren Fahrern ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, wenn sie während der Arbeit den Sozialversicherungsausweis nicht mitführen.
Bislang konnten Ihre Fahrer ein Bußgeld vermeiden, wenn sie den Kontrolleuren der Zollverwaltung den Personalausweis statt des Sozialversicherungsausweises vorlegten. Diese Ausweichmöglichkeit hat der Gesetzgeber nun aber gestrichen. Mehr zu dieser Vorschrift erläutert der
LogistikManager.
Als Fuhrparkverantwortlicher erlegt Ihnen der Gesetzgeber eine Reihe von Verpflichtungen auf, die Ihnen bei Nichtbeachtung schnell eine Menge Ärger einbringen. Fährt zum Beispiel jemand aus Ihrem Unternehmen ein Firmenfahrzeug ohne Führerschein, so droht der Gesetzgeber gar mit Freiheitsstrafe – und zwar nicht nur dem Fahrer, sondern auch Ihnen! Der Gesetzgeber nimmt in Sachen Halterhaftung zunächst immer den Halter in die Pflicht. Das ist normalerweise Ihr Unternehmen und damit zum Beispiel der Geschäftsführer. Doch Ihr Chef macht es sich in der Regel einfach und delegiert diese Verantwortung auf Sie als Fuhrparkverantwortlichen.
Dies kann Fuhrparkverantwortliche im Extremfall sogar ins Gefängnis bringen, wie der
LogistikManager berichtet. Wie Sie sich davor schützen, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Macht einer Ihrer Mitarbeiter im privaten Fahrzeug Kundenbesuche und hat auf dem Weg einen Unfall, müssen Sie immer für den Schaden geradestehen. Auch wenn solche Fahrten in Ihrem Unternehmen normalerweise mit Poolfahrzeugen erledigt werden, tritt der obengenannte Fall nur allzu schnell ein. Es kommt – auch, wenn der Fuhrpark prächtig bestückt ist – immer wieder einmal zu Fahrzeugengpässen, insbesondere wenn ein Fahrzeug überraschend in die Werkstatt muss.
Welche Konsequenzen dies haben kann, zeigt die Redaktion vom
LogistikManager .
Diesel ist in einigen Ländern wesentlich billiger als in Deutschland. Liegt der eigene Unternehmenssitz dann auch noch in Grenznähe, ist man schnell versucht, bei einer Stippvisite billigen Treibstoff in Kanistern abzufüllen und damit dann daheim die Fahrzeuge zu betreiben. Doch dabei sollten Ihre Fahrer und Sie sich besser nicht erwischen lassen.
Billiger im Ausland tanken ist zwar verlockend, kann aber schnell recht teuer werden und im Einzelfall sogar zu einer Freiheitsstrafe führen, wie der LogistikManager im folgenden Beitrag zeigt.
Ihre Fahrer sind oft in Österreich unterwegs? Dann sollten Sie sicherstellen, dass jedes Fahrzeug über eine aktuelle Vignette verfügt. Ein Verstoß gegen die Vignettenpflicht ist teuer – er kann bis zu 3.000 Euro kosten, so berichtet der
LogistikManager.
Wer schon mal in der Schweiz das Tempolimit überschritten hat und dabei erwischt wurde weiß: Die Eidgenossen verstehen hier keinen Spaß. Die Strafen für Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind drakonisch.
Seit Anfang 2007 werden in der Schweiz Tempoverstöße gar automatisch in Haftstrafen umgewandelt, wenn die Bußgelder nicht bezahlt werden. Diese Strafen sind empfindlich, denn pro 100 Franken Bußgeld wandert der Sünder einen Tag ins Gefängnis. Wird ein Fahrer bei einem Tempoverstoß von bis zu 20 Stundenkilometern erwischt, und zahlt er das Bußgeld nicht rechtzeitig, muss er also mindestens mit einer eintägigen Haftstrafe rechnen.
Das Gemeine daran: Reist der Delinquent erneut in die Schweiz ein, droht ihm an der Grenze die sofortige Festnahme! Ihre Ware bleibt in einem solchen Fall erst mal an der Grenze stehen, bis Sie einen Ersatzfahrer schicken.
Einen Tipp, wie sich solche Komplikationen vermeiden lassen, lesen Sie in diesem Beitrag aus dem
LogistikManager.
Die Maut hat im vergangenen Jahr fast 3,3 Milliarden Euro in die Kassen des Bundesfinanzministers gespült, eine Steigerung von 8,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Wer sich nun freut und denkt, dass dieses Geld dem Straßenbau zugute komme, und damit für den Fernverkehr eine Erleichterung bringe, freut sich zu früh, wie der folgende Beitrag aus dem Informationsdienst
LogistikManager zeigt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlaubt in genau definierten Fällen eine Ungleichbehandlung bei ausdrücklich in diesem Gesetz verankerten Verbotsmerkmalen. So definiert der deutsche Gesetzgeber diese Ausnahmen auch sehr genau bei Kündigungen aus Altersgründen (§ 10 AGG). Doch inzwischen beschäftigen sich die Arbeitsgerichte häufig mit diesen Fällen und kommen – für viele überraschend – zu einer ganz anderen Rechtsauffassung.
So sieht beispielsweise das Arbeitsgericht Osnabrück in einem Urteil (AG Osnabrück, Urteil vom 5. Februar 2007, Az. 3 Ca 778/06) die Rechtslage komplett anders und hält die Umsetzung des europäischen Antidiskriminierungsgesetzes in deutsches Recht für rechtswidrig und damit für ungültig. Der
LogistikManager berichtet über dieses Urteil und die Konsequenzen, die es für Sie als Fuhrparkleiter hat.
Erinnern Sie sich noch an das peinliche Debakel bei der Mauteinführung? Wegen technischer Pannen konnte die Autobahnmaut nicht wie geplant zum 1.9.2003, sondern erst zum 1.1.2005 eingeführt werden. Dass dies für den Betreiber Toll collect nicht folgenlos bleiben würden, war vorhersehbar. Die Bundesregierung fordert seit Längerem von Toll Collect Vertragsstrafen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro und die Erstattung von 3,5 Milliarden Euro Einnahmeausfällen.
Doch bislang ohne erkennbares Ergebnis. Nun scheint jedoch Bewegung in die Angelegenheit zu kommen, wie der
LogistikManager in einer aktuellen Ausgabe berichtet.
LKW-Parkplätze an der Autobahn sind Mangelware: Mehr als 17.000 Parkplätze sollen laut einer Meldung des Webportals Autohof.net fehlen, bis zum Jahr 2015 könnte sich diese Zahl auf 41.000 erhöhen, wenn nicht schnellstens gegengesteuert wird. Die Bundesregierung möchte diesem Mangel mit Ausgaben von 250 Millionen Euro bis zum Jahr 2015 für den Neubau und die Sanierung von Autobahnparkplätzen entgegenwirken. Der
LogistikManager stellt Ihnen vor, wo Sie sich im Internet über das LKW-Parkplatzangebot an den deutschen und österreichischen Autobahnen informieren können.
Fahrpersonal ist knapp. Umso ärgerlicher, wenn einer Ihrer Fahrer seinen ‘Lappen’ verliert. Doch nicht immer heißt das, dass er seinen beruflichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Denn wenn man es geschickt anstellt, erlauben manche Gerichte trotz Fahrverbot das berufliche Führen von Fahrzeugen, oder sie verkürzen die Sperrfrist um entscheidende Monate. Der
LogistikManager zeigt, wann und wie Sie und Ihre Fahrer eine Chance haben, diese Ausnahme auch zu nutzen.
Obwohl die LKW-Verkäufe im Dezember um mehr als 12 % gegenüber dem Vorjahr einbrachen, konnten sich die Hersteller über ein Rekordjahr freuen. Laut den offiziellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wurden nämlich im Jahr 2007 mehr als 10 % mehr Nutzfahrzeuge als im Vorjahr neu zugelassen (insgesamt rund 275.000). Mehr Details zu dieser Entwicklung stellt Ihnen der
LogistikManager.....
Im polnischen Verkehrsrecht hat es eine Änderung gegeben, die für viele Berufskraftfahrer unangenehme Folgen haben kann. Denn ab diesem Jahr müssen alle Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen eine schriftliche Erlaubnis des Halters mit sich führen, die ihnen die Benutzung des Fahrzeugs erlaubt. Der
LogistikManager zeigt Ihnen, was in dieser Erlaubnis stehen muss.
Bei fristlosen Kündigungen Ihrer Mitarbeiter im Fuhrpark sollten Sie vorsichtig sein: Denn der Gekündigte hat einen Anspruch auf Bezahlung seines normalen Arbeitslohns, wenn diese Kündigung von einem Gericht für ungültig erklärt wird.
Darauf weist der Informationsdienst LogistikManager in seiner aktuellen Ausgabe hin. Ein Arbeitgeber aus Rheinland-Pfalz hatte die Situation falsch eingeschätzt und musste teuer dafür bezahlen. Mehr über den Fall und wie Sie Ärger dieser Art vermeiden, verrät Ihnen unser Beitrag.
Denken Sie daran, dass nach der neuen Führerscheinrichtlinie die Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nur noch befristet gelten. So müssen Fahrer einen Gesundheits- und einen Sehtest ablegen, um ihren Führerschein für die nächsten fünf Jahre zu verlängern, das berichtet der Informationsdienst
LogistikManager.
Tankkarten sind praktisch – und zwar für alle Beteiligten. Sie als Fuhrparkleiter bekommen regelmäßig die aufbereiteten Abrechnungsdaten, und Ihre Fahrer müssen die Kosten für Treibstoff und Service nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Doch wenn Sie bei der Einführung der praktischen Plastikkärtchen nicht aufpassen, öffnen Sie Betrugsversuchen Lücken, die so groß wie Scheunentore sind! Auch bei der Auswahl des richtigen Kartenanbieters sollten Sie mit spitzem Stift rechnen.
Denn wie heißt es so schön: Was dem einen recht ist, muss dem anderen noch lange nicht billig sein. Allein die rein wirtschaftliche Betrachtung zeigt, dass der Einsatz von Tankkarten nicht nur bei großen, sondern auch bei mittleren und kleineren Fuhrparks sinnvoll ist.
Die Berliner Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern haben ihre Mitglieder offiziell dazu aufgefordert, gegen die Umweltzone und die damit verbundenen Fahrverbote gerichtlich vorzugehen. So sollten Unternehmen, deren Anträge auf Ausnahmegenehmigungen abgelehnt wurden, gegen diese Bescheide klagen.
Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt bereits letzten Monat die Betriebsgenehmigung für einige Ruß-Nachrüstfilter zurückgezogen hat, haben die Hersteller dieser Systeme dem Amt weitere Partikelminderungssysteme zur Löschung der Betriebserlaubnis gemeldet.
Welche Modelle davon betroffen sind und wie Sie als Fuhrparkleiter vermeiden, auf den unbrauchbaren Rußfiltern sitzenzubleiben, zeigt Ihnen der Chefredakteur vom LogistikManager
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums wird die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses, ausländische Bußgelder auch in Deutschland zu vollstrecken, noch einmal verschoben. Auch die ursprünglich geplante rückwirkende Eintreibung ausländischer Bußen ist nicht mehr geplant. Dies berichtet der Informationsdienst
LogistikManager . Das Ministerium begründete die Verschiebung mit juristischen Problemen.
Wird beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs eine Garantie abgeschlossen, enthält diese Vereinbarung häufig eine Klausel, die entsprechende Inspektionen vorschreibt. Werden diese nicht eingehalten, dann erlischt der Garantieanspruch. Dieser Sichtweise folgten auch viele Gerichte. So sprach beispielsweise das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 11.4.2006 (Az.: 13 U 111/05) einen Händler vom Garantieanspruch frei.
Ein neues Urteil des BGH sieht die Sache ganz anders.
Fährt einer Ihrer Fahrer seinen Firmenwagen zu Schrott, so ist das schon ärgerlich genug. Wenn in einem solchen Fall Ihre Firma für den Schaden aufkommt, freut sich sicher zunächst mancher Unfallverursacher. Doch da hat er sich oft zu früh gefreut, denn der Bundesfinanzhof macht ihm mit einem aktuellen Urteil einen Strich durch die Rechnung und verlangt in bestimmten Fällen die Versteuerung des Schadensbetrags als geldwerten Vorteil.
Mit einer Verschärfung der Bußgeldregelungen bittet das Bundesverkehrsministerium zukünftig insbesondere Alkoholsünder, Drängler und notorische Falschparker stärker zur Kasse. Die Regelsätze im
Bußgeldkatalog werden bis auf wenige Ausnahmen um 60 bis 100 % angehoben. Betroffen sind davon auch Verstöße, die keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. Dies kann auch Ihren Fuhrpark betreffen: Die Redaktion vom
LogistikManager hat die wichtigsten Änderungen für Sie recherchiert.
Eines ist sicher: Die Unternehmenssteuerreform kommt. Und sie hat auch erhebliche Auswirkungen auf Sie als Fuhrparkmanager. Das Gesetzpaket tritt schon im kommenden Jahr in Kraft, darüber hinaus sollen einige Regelungen sogar schon für dieses Wirtschaftsjahr gelten.
Ziel der Unternehmenssteuerreform sind international wettbewerbsfähige Steuersätze und eine Vereinfachung des Steuerrechts. Hierzu soll beispielsweise die Körperschaftssteuer auf 15 % gesenkt und für Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer von 25 % eingeführt werden. Darüber hinaus soll die Gewerbesteuer in Zukunft nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar, jedoch pauschal auf die Einkommensteuer anrechenbar sein.
Wenn man andere Verkehrsteilnehmer beobachtet, mag man es zwar kaum glauben, aber es sollte inzwischen allgemein bekannt sein, dass das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt nicht erlaubt ist. Als guter Fuhrparkmanager haben Sie die Dienstwagennutzer Ihrer Fahrzeugflotte sicherlich auf dieses Verbot aufmerksam gemacht. Doch nicht nur das Telefonieren mit dem Handy ist untersagt, sondern grundsätzlich die Benutzung eines solchen Geräts.
Als Flottenmanager sollte Sie sich in Sachen Recht stets gut absichern. Das gilt insbesondere für die Bereiche Halterhaftung und Ordnungwidrigkeiten. Eine neue Versicherung für Flottenmanager bietet hier Schutz. Der
LogistikManager stellt Ihnen wichtige Details dazu vor.
Für viele Fuhrparkleiter eine positive Nachricht: Die Strafsteuer für Partikelfilter ist erst mal vom Tisch. Diese Strafsteuer hatte so manchem Fuhrparkleiter in den vergangenen Monaten Kopfschmerzen verursacht.
Der LogistikManager hat für Sie die neue Handhabung durch die Finanzämter unter die Lupe genommen:
Das Thema Maut und Straßengebühren ist für viele Fuhrparkmanager ein echtes Ärgernis. Ständig ändert sich etwas auf den internationalen Strecken, das sorgt für so manch böse Überraschung, Wer sich als Fuhrparkleiter vor unliebsamen Überraschungen schützen will, braucht aktuelle Informationen zu den Mautregelungen auf internationalen Strecken.
Die Redaktion vom LogistikManager hält Sie stets auf dem Laufenden, auf welche Änderungen Sie sich in Sachen Maut einstellen müssen. Lesen Sie heute, was es in Litauen, den Alpentunneln, Tschechien und dem Elsass Neues in Sachen Maut und Straßengebühren gibt.
Klauseln in Dienstwagennutzungsverträgen, die Ihre Mitarbeiter zur Übernahme von Unfallkosten verpflichten, sind rechtlich unwirksam!
Lesen Sie in diesem Beitrag aus dem LogistikManager , wie Sie Ihre Mitarbeiter trotzdem an Unfallschäden beteiligen können.
Stellen Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auch privat genutzt wird, so versuchen viele Fuhrparkverantwortliche, die Haftung des Unternehmens für Unfallschäden bei Privatfahrten mit Klauseln im Überlassungsvertrag zu begrenzen. Oft soll sich der Betroffene verpflichten, zumindest einen Teil der Reparaturkosten selbst zu tragen.
Nach einem Urteil des Hessischen Arbeitsgerichts (Hess. AG, Urteil vom 24.5.2006, Az: 8 Sa 1729/05) sind solche Klauseln aber unter folgenden 2 Voraussetzungen rechtlich unhaltbar:
Stehen bei Ihnen auf dem Hof auch Transporter wie Sprinter, Daily & Co.? Falls ja, dann rät die
LogistikManager-Redaktion dringend:
Werfen Sie schleunigst einmal einen Blick auf ein unscheinbares Bauteil: das Reifenventil. Denn ab Werk verbauen die Hersteller immer noch häufig billige Gummiventile, die für diese Wagenklasse vollkommen ungeeignet sind.
Wenn Sie als Logistiker ein neues Fahrzeug ordern, sollten Sie davon ausgehen können, dass es geltenden Regeln und Ansprüchen bezüglich der Sicherheit entspricht. Und kaum ein Hersteller verspricht nicht, dass seine Fahrzeuge in puncto Sicherheitsausstattung up to date sind.
Doch scheinen die Autobauer trotz ihrer groß angelegten Crash-Tests, ausgeklügelten Fahrsicherheits-Programme und ABS-Systeme den Blick auf Details zu vernachlässigen.
Braust ein Fahrer mit 60 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone und wird erwischt, so geht er in der Regel einen Monat zu Fuß und zahlt obendrein ein 3-stelliges Bußgeld. Doch ein solches Fahrverbot ist nach Meinung des Amtsgerichts Hanau nicht immer rechtens.
Wie der LogistikManager berichtete, passierte Folgendes im Team eines ihrer Kollegen: Ein Fahrer war im geschlossenen Ortsgebiet mit etwa 60 km/h unterwegs gewesen und übersah, dass auf seiner Strecke nur Tempo 30 erlaubt war. Zu seinem Pech wurde er geblitzt, die Behörde verhängte ein einmonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld von 125 Euro.
Natürlich war der Betroffene mit dieser Bestrafung nicht einverstanden. Seine Begründung:
Verursacht jemand einen Schaden, muss er dafür auch geradestehen – insbesondere dann, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Doch Sie als Fuhrparkverantwortlicher ahnen es sicher schon: Nicht immer haftet Ihr Fahrpersonal in vollem Umfang. Und dann ist es schnell passiert, dass Sie Ihr Budget mit der Schadensregulierung belasten müssen.
Unterläuft einem Angestellten ein Fehler und entsteht hieraus ein Schaden, dann gilt nämlich nicht oben genannter Grundsatz der persönlichen Haftung, selbst dann, wenn der Betreffende den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.
Der LogistikManager berichtete von einem Fall, in dem ein Fuhrparkverantwortlicher genau dies vor Gericht erfahren musste:Die Erfahrung zeigt es deutlich:
Staplerbetrieb ist immer mit erheblichen Betriebsgefahren verbunden. Dies gilt nicht nur für Stapler im Unternehmen. Besondere Gefahren lauern beim Betrieb von Mitnahmestaplern, die dem Fahrpersonal auf Tour das Be- und Entladen erheblich erleichtern. Denn hier gilt es, nicht nur die Sicherheit während des Staplerbetriebs sicherzustellen, sondern auch die Vorschriften für den Träger-LKW zu beachten.
Mit dieser 10-Punkte-Liste aus dem LogistikManager schaffen Sie nachhaltige Sicherheit und begrenzen Ihre Haftung, wenn trotzdem einmal ein Malheur geschieht. Macht einer Ihrer Mitarbeiter im privaten Fahrzeug Kundenbesuche und hat auf dem Weg einen Unfall, müssen Sie als Fuhrparkleiter bzw. Arbeitgeber immer für den Schaden geradestehen.
Auch wenn solche Fahrten in Ihrem Unternehmen normalerweise mit Poolfahrzeugen erledigt werden – der oben genannte Fall tritt nur allzu schnell ein. Es kommt – auch, wenn der Fuhrpark prächtig bestückt ist – immer wieder einmal zu Fahrzeugengpässen, insbesondere wenn ein Fahrzeug überraschend in die Werkstatt muss.
Gerade bei Fahrpersonal gilt: Alkohol und Drogen müssen grundsätzlich tabu sein. Dabei stehen Sie als Fuhrparkverantwortlicher besonders in der Pflicht, wenn es darum geht, Fälle von betrunkenen oder unter Drogen stehenden Fahrern zu verhindern. Dass dies oft nicht ohne Kontrollen geht, ist klar.
Der LogistikManager empfiehlt: Wenn Sie solche Kontrollen einführen wollen – insbesondere ohne konkreten Verdacht –, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten, um Streitigkeiten vor dem Arbeitsrichter aus dem Weg zu gehen.
Beispiel aus der Fuhrpark-Praxis:Trotz der 2006 eingeführten Besteuerung von Biodiesel liegen die Kosten immer noch deutlich unter denen des herkömmlichen Diesels. Gleiches gilt für reines Pflanzenöl, das erst ab Anfang 2008 der Besteuerung unterliegen wird. Doch nicht immer lohnt sich der Umstieg finanziell, und auch die Eigenarten des alternativen Treibstoffs wollen bedacht sein.
Mit diesem Leitfaden aus dem LogistikManager finden Sie als Fuhrpark-Verantwortlicher schnell heraus, ob Sie den Umstieg auf Pflanzenöl wagen können.Betrachten Sie nur die Literpreise von Diesel, Biodiesel und Pflanzenöl, so spricht eigentlich alles für eine Umstellung Ihres Fuhrparks. Bei einer größeren Abnahmemenge kostet ein Liter Pflanzenöl etwa 70 Cent und ist damit gegenüber Diesel etwa 30 % billiger.
Gegenüber Biodiesel sparen Sie immerhin noch über 10 %. Bei einer Fahrleistung von etwa 130.000 km pro Jahr sparen Sie im Vergleich mit Diesel also etwa 11.000 €, gegenüber Biodiesel immerhin noch etwa 4.300 €.
Diese Zahlen klingen verlockend.
Doch Vorsicht! Beim Betrieb mit dem alternativen Kraftstoff kommen noch andere Kosten auf Sie zu: Begeht einer Ihrer Fahrer einen Verkehrsverstoß, so kommt es, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann, zu einer Nachfrage beim Halter, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gelenkt hat. Doch nicht immer sind Sie als Halter zur Namensnennung verpflichtet.
Lesen Sie dazu dieses Beispiel aus dem LogistikManager:So wurde in Österreich bei einem in Deutschland gemeldeten Fahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Die österreichischen Behörden gingen zunächst davon aus, dass der Halter das Fahrzeug zum besagten Zeitpunkt selbst fuhr. Im darauf folgenden Strafverfahren erhob dieser Einspruch und behauptete, er könne den Fahrer nicht nennen.
BMW ist Vorreiter bei der Run-Flat-Technik der Serienbereifung. Ab Werk sind alle BMW-Modelle mit dieser Technik zu bekommen. Die Technik verspricht selbst bei einem kompletten Verlust des Reifendrucks eine Weiterfahrt ohne Reifenwechsel.
Doch nicht alle diese Systeme halten auch wirklich das, was sie versprechen. Dazu kommen oft noch handfeste Nachteile wie höhere Kosten oder auch mangelnde Kompatibilität zur klassischen Felgen-Reifen-Kombination.
Reifenpannen sind zumindest immer ärgerlich. Denn bei konventionellen Reifen muss der Fahrer anhalten und entweder den Reifen wechseln oder den Schaden mit dem bordeigenen Pannen-Set vor Ort beheben.
Geschieht der Reifenschaden bei höheren Geschwindigkeiten oder an unübersichtlichen Stellen, kommt neben dem Ärger eine erhebliche Gefährdung des Fahrers hinzu. Hier versprechen die unterschiedlichen Run-Flat-Systeme wirkungsvolle Abhilfe, denn sie sollen eine problemlose Weiterfahrt bis zur nächsten Werkstatt erlauben.
Inzwischen bieten unter anderem BMW, Audi, Ford, Mercedes, Opel, Volvo und VW solche Systeme für ihre Fahrzeuge an. Doch viele Fuhrpark-Verantwortliche zögern immer noch, diese Technik einzusetzen –
und der LogistikManager bestätigt: Dieses Zögern hat seine Berechtigung! Denn die Run-Flat-Bereifung ist schließlich etwa 20% teurer als herkömmliche Reifen-Felgen-Kombinationen.
Achtung: Die unterschiedlichen Run-Flat-Techniken lassen sich nicht kombinieren
Die Run-Flat-Technik verhindert, dass der Reifen ohne Luft von der Felge springt, sowie durch konstruktive Maßnahmen das Einsinken des Reifens nach Druckverlust. Die Hersteller verwenden dabei unterschiedliche Techniken:
Wenn einer Ihrer Fahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt – sei es hinter dem Steuer oder als Fußgänger - ist der Führerschein schnell weg. Und das ist für Sie als Fuhrparkleiter in Anbetracht des akuten Fahrermangels mehr als ärgerlich.
Dass zu geringer Luftdruck die Fahrsicherheit gefährdet, sollte heutzutage eigentlich jeder Fahrer wissen. Schon aus diesem Grund muss der Reifendruck regelmäßig überprüft werden. Doch gerade für Sie als Fuhrparkleiter gibt es noch einen weiteren Grund, warum der Druck bei allen Fahrzeugen in Ihrem Fuhrpark stimmen sollte: Zu wenig Luft in den Reifen kostet Sie bares Geld!
In einer aktuellen Ausgabe stellt der Informationsdienst
LogistikManager eine nteressante neue Statistik des Bundesamts Güterverkehr (BAG) vor. Der Studie zufolge sind auf Deutschen Autobahnen immer mehr schadstoffarme LKW unterwegs. Fahrzeuge der Schadstoffklasse S5 legten im ersten Halbjahr 2008 demnach 4.099.300.000 Kilometer auf Mautstrecken zurück. Im Vergleichszeitraum desletzten Jahres waren es nur 1.884.843.000 Kilometer. Dies entspricht einer Zunahme von über 117 %.
Kommt es durch ein schlecht gewartetes Fahrzeug zu einem Unfall, greift nach Ansicht des Bundesgerichtshofs immer die Halterhaftung – und als Fuhrparkleiter trifft Sie diese Haftung auch im strafrechtlichen Sinne. Im vorliegenden Fall hatte der Werkstattleiter einer größeren Spedition bei der Überprüfung eines Sattelzuges festgestellt, dass die vorderen Bremsen nicht mehr richtig funktionierten. Er informierte den Junior-Chef, der auch die Fuhrparkleitung wahrnahm, über diesen Mangel. Dieser jedoch ignorierte die Warnung und schickte den Zug auf Tour.
Es kam, wie es kommen musste: In den Niederlanden verlor der Fahrer in einer innerörtlichen Straße mit einem Gefälle wegen der defekten Bremsen die Herrschaft über das Fahrzeug und fuhr in einen Supermarkt. Dabei verloren sowohl der Fahrer als auch 2 Supermarkt-Kunden ihr Leben. Bei der Untersuchung des Unfallhergangs kam heraus, dass nicht nur die Vorderbremsen, sondern auch die Bremsen der Hinterachse versagt haben.
Der Fall ging vor das Landgericht Detmold. Wie die Richter entschieden, und was das für Sie als Fuhrparkleiter in der Praxis bedeutet, lesen Sie im folgenden Beitrag aus dem Informationsdienst
LogistikManager Eine häufige Unfallursache ist die, dass ein Fahrer vergisst den Blinker zu setzen oder diesen zu spät betätigt. Doch auch zu frühes Blinken kann ernste Folgen haben, dies zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Coburg, über das der
LogistikManager berichtet: Setzt ein Fahrer vor dem Abbiegen den Blinker zu früh, dann kann er bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen bekommen.
Sie können davon sicherlich auch ein Lied singen: Einige Menschen neigen dazu, Dinge, die sie zwar nutzen dürfen, die ihnen aber nicht gehören, nicht allzu pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Firmenfahrzeuge und oft auch für Dienstfahrzeuge, die Mitarbeiter privat nutzen.
Die mangelnde Fahrzeugpflege führt zu einer erhöhten Ausfallquote oder dazu, dass die Fahrzeugrückgabe nach der Leasingzeit für Sie ein teures Unterfangen wird. Darüber hinaus schauen viele auch nicht auf die Kosten und treten häufig kräftiger aufs Gas als notwendig.
Doch mit ein bisschen Vorsorge und unseren Expertentipps aus dem LogistikManagerschieben Sie dem gröbsten Pflegemangel wirkungsvoll einen Riegel vor. Schon die ersten Planungen zu einer Umweltzone Ruhr auf einem Gesamtgebiet von 16.000 km2 sorgten für einen Sturm von Protesten. Nach diesen Plänen wären im Ruhrgebiet etwa 60 % aller Nutzfahrzeuge mit einem Fahrverbot belegt worden. Nun ist dieser von Politikern und Beamten geplante Moloch endgültig vom Tisch.
Worauf Sie sich als Logistikleiter stattdessen ab Oktober einstellen müssen, verrät Ihnen der Informationsdienst LogistikManager .
Bei allem Verständnis für den Termindruck, unter dem Ihre Fahrer stehen: Hüten Sie sich davor, ihnen die Kosten für Bußgelder aufgrund zu schnellen Fahrens oder Falschparkens zu erstatten.
Der
LogistikManager zeigt ihnen, warum eine solche Übernahme für Fuhrparkleiter fatale Folgen haben und sie in Teufels Küche bringen können.
Oft braucht es bei Firmenfahrzeugen kein Abtrenngitter oder Netz zur Ladungssicherung. Denn viele Kombifahrzeuge werden nicht dazu benutzt, größere Mengen an Waren und Mustern zu transportieren. Häufig bevorzugen Außendienstler, die beruflich mit relativ wenig Gepäck – wie beispielsweise Aktentasche und Laptop – unterwegs sind, Kombifahrzeuge, weil sich auch hier Kinderwagen oder Sportgeräte leicht einladen und transportieren lassen.
Doch auch kleine Gegenstände müssen ordnungsgemäß gesichert werden – ein Laptop kann sich bei einem Unfall als tödliches Geschoss erweisen! Welche Alternative es zu Abtrenngittern & Co. gibt, zeigt Ihnen der Informationsdienst
LogistikManager.
Lade- und Entladepersonal wird beim Entladen von Frachtcontainern oft unbemerkt gesundheitsgefährdenden Chemikalien ausgesetzt. Hierbei handelt es sich häufig um Ausdünstungen von Chemikalien aus Waren und Transportbehältern. Der
LogistikManager stellt Ihnen Informationsquellen vor, wo Sie viele Tipps finden, wie Sie Ihre Mitarbeiter beim Laden und Entladen gefährlicher Güter schützen.
Am 1.10.2008 startete auch in Frankfurt am Main die Umweltzone. Sie umfasst fast die gesamte Stadt (die Fläche innerhalb des „Autobahnrings“). Hier dürfen ab diesem Datum nur noch schadstoffarme Fahrzeuge unterwegs sein.
Warum Sie gerade in der Mainmetropole als Fuhrparkleiter darauf achten müssen, dass Ihre Fahrer sich an die Regelungen halten, zeigt Ihnen der
LogistikManager.
Continental warnt vor dem Kauf von Reifen mit der Bezeichnung Continental HDR1. Diese sind nach Angaben des Herstellers zwar für den Einsatz im Regionalverkehr und die Montage auf der Antriebsachse entwickelt worden, doch ausschließlich für den Einsatz in Südamerika oder Teilen Asiens, so eine aktuelle Meldung aus dem Informationsdienst
LogistikManager.
Um dem leidigen Stress bei einer von den ersten Schneeflocken diktierten Winterfestmach-Aktion aus dem Weg zu gehen, sollten Sie schon jetzt damit beginnen, Ihre Fahrzeuge auf Winterfestigkeit zu prüfen.
Die Redaktion vom
LogistikManager hat für Sie einen 10-Punkte-Plan zusammengestellt, mit dem Sie Ihren Fuhrpark schon jetzt winterfest machen können.
Wer ohne die erforderliche Feinstaubplakette in die so genannten Umweltzonen fährt, riskiert saftige Bußgelder. Es ist dafür für Sie als Fuhrparkleiter enorm wichtig, sich in Sachen Umweltzonen auf dem Laufenden zu halten. Der
LogistikManager berichtet über die neuen Umweltzonen und die Folgen, die eine Nichtbeachtung der Fahrverbote mit sich bringt.
Fährt ein Fahrer notorisch zu schnell, dann muss er auch mit einem Fahrverbot rechnen, wenn seine tatsächliche Geschwindigkeit unter dem hierfür im Gesetz vorgesehenen Rahmen lag. Allerdings müssen die Behörden ein solches Fahrverbot immer möglichst zeitnah aussprechen. Vergeht nämlich zwischen Tat und Verurteilung zu viel Zeit, so ist die ‘Besinnungsfunktion’ einer solchen Strafe nicht mehr gegeben.
Der
LogistikManager stellt Ihnen einen aktuellen Fall vor, der vor Gericht geklärt werden musste...
Nach Schätzungen des Verbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) kann sich die Nachrüstung für dieselgetriebene Transporter der Schadstoffklassen Euro 1 und Euro 2 durchaus lohnen. Diese Fahrzeuge bekommen nämlich entweder nur die rote Plakette oder gar keine und dürfen somit nicht in den inzwischen in allen Ballungsräumen etablierten Umweltzonen unterwegs sein. Das betrifft rund 800.000 solcher in Deutschland zugelassenen Transporter, so der Informationsdienst
LogistikManager .