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Energie wird immer teurer. Doch mit einigen wenigen Maßnahmen können Sie hier wirkungsvoll Geld sparen und tun obendrein noch etwas für die Umwelt. Wie das geht, verrät der erfahrene Logistikprofi Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager.
Mit dem Handy hinter dem Steuer zu telefonieren, ist verboten. Dabei genügt es auch nicht, einfach auf den Seitenstreifen zu fahren, um ein Telefonat entgegenzunehmen. Ein Autofahrer bleibt auch dann ein normaler Verkehrsteilnehmer, wenn er sein Fahrzeug auf den Seitenstreifen lenkt und dort mit laufendem Motor stehen bleibt. Telefoniert er hierbei mit seinem Handy, so begeht er in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft wird.
Um eine Kündigung rechtskonform auszusprechen, muss sie schriftlich erfolgen und dem Gekündigten ordnungsgemäß zugestellt werden. Der Gekündigte kann sich nicht darauf berufen, die Kündigung übersehen zu haben. Mit diesem Argument versuchen Gekündigte immer wieder, die Rechtskraft der Kündigung infrage zu stellen.
Vor einiger Zeit tauchten in der Presse und in den einschlägigen Internetforen Berichte auf, nach denen auch der digitale Tachograf manipuliert werden kann. Ob es auf die dort beschriebene Art und Weise geht, spielt eigentlich keine Rolle. Denn wird ein Fahrer - oder gar ein Unternehmen - dabei erwischt, gibt es richtig Ärger.
Kein Unternehmen kann sich heute falsches Verhalten am Telefon leisten. Ist nämlich ein Anrufer – warum auch immer – unzufrieden, dann ist er schneller bei der Konkurrenz, als Ihnen lieb sein kann.
Kunden werten jeden Kontakt mit Ihnen und insbesondere jeden Anruf nach folgenden Kriterien:
- War mir der Gesprächspartner sympathisch?
- Ist er auf meine Fragen eingegangen?
- Hat er mich beraten oder nur verkauft?
- Kann er mir individuelle Lösungen anbieten?
Jedes Gespräch am Telefon mit Ihrem Kunden ist ein gewichtiger Differenzierungsfaktor, der zum Pro oder Contra entscheidend beiträgt. Und Untersuchungen zeigen klar, dass falsches Verhalten immer noch tagtäglich viele Geschäftsbeziehungen aufs Spiel setzt. Und noch etwas machen diese Untersuchungen ganz deutlich: Schlechtes Telefonierverhalten lässt sich fast immer auf eine der 7 Todsünden zurückführen. Der
LogistikManager zeigt die 7 Telefon-Todsünden auf und gibt Ihnen praxiserprobte Tipps, wie Sie diese vermeiden.
Viele Unternehmen verfahren bei den turnusmäßigen Gehaltserhöhungen nach der Pauschalmethode, die eine generelle Anhebung der einzelnen Gehälter um einen gewissen Prozentsatz bedeutet. Doch was viele Vorgesetzte hierbei oft vergessen, ist, dass diese Anhebung für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten muss. Ausnahmen sind nur in den seltensten Fällen durchsetzbar.
Logistik ist ohne moderne IT, drahtlose Datenübertragung und mobile Geräte kaum noch denkbar. Doch so schön und effektiv diese neue EDV-Welt auch sein mag, droht mit den modernen Techniken und Geräten eine ganze Reihe handfester Sicherheitsrisiken, die Sie teuer zu stehen kommen können. Doch mit ein bisschen Umsicht und Disziplin können Sie diese Gefahren bannen – und dies sogar, ohne gleich zum IT-Experten mutieren zu müssen. Denn oft werden wertvolle Daten gar nicht bewusst gestohlen, sondern geraten durch Unachtsamkeit - wie etwa das Verlieren von Laptops oder PDAs – in falsche Hände.
Gerade in der Logistik kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme eingestellt und nachher als Praktikanten weiterbeschäftigt werden.
Doch Vorsicht: Wenn Sie solche Arbeitskräfte als vollwertige Mitarbeiter beschäftigen, haben sie oft ein Anrecht auf tarifliche Bezahlung. Als Praktikanten gelten nämlich im rechtlichen Sinne nur Personen, die Sie nicht als vollwertige Arbeitskräfte beschäftigen und in Ihren Dienstplänen führen. Das musste ein Arbeitgeber erfahren, der einen jungen Mann im Rahmen einer Berufsvorbereitung einsetzte.
Das Erfurter Landgericht hat in einem Urteil den Verkauf von WORLD-Paletten mit dem umstrittenen WORLD-Aufdruck in einem Oval untersagt. Die Klage hatte die EPAL, die das Euro-Paletten-System betreibt, eingereicht. Nach Ansicht des Gerichts besteht durch die grafische Gestaltung des WORLD-Schriftzugs in einem Oval eine zu große Gefahr der Verwechslung mit Paletten des Euro-Systems, die mit dem Schriftzug „EUR“ oder „EPAL“ in einem Oval gekennzeichnet sind. Damit liegt eine unerlaubte Annäherung vor, die eindeutig die Markenrechte der EPAL „im Sinne einer rechtswidrigen Beeinträchtigung“ verletzt. (LG Erfurt, Urteil vom 12.3.2009, Az.: 3 O 987/08)
Auch elektrische Leitungen und Maschinen zählen zu den Betriebseinrichtungen und unterliegen damit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese schreibt vor, dass solche Einrichtungen regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen sind.
Da Sie als Logistiker sicherlich nicht auch noch eine Elektrikerlehre hinter sich gebracht haben, werden Sie mit ziemlicher Sicherheit einen Fachmann mit dieser Überprüfung beauftragen. Doch wenn Sie glauben, damit allen Ihren Verpflichtungen nachgekommen zu sein, haben Sie sich gründlich getäuscht.
Denn der Gesetzgeber verlangt, dass
- alle zu prüfenden Geräte und
- die durchzuführenden Prüfungen
genau dokumentiert werden.
Dazu genügt es nicht, dem Elektriker einfach einen Auftrag in die Hand zu drücken, der sich darin erschöpft, er möge alle elektrischen Einrichtungen prüfen und die Unbedenklichkeit bestätigen. Zunächst müssen Sie nämlich sicherstellen, dass alle infrage kommenden Einrichtungen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Darüber hinaus muss immer klar sein, welche Einrichtungen zu überprüfen sind.
Der
LogistikManager zeigt Ihnen im weiteren Beitrag, worauf es hier konkret zu achten gilt.
Die Transportgefahren sind vielfältig und lauern an jedem Schlagloch dieser Welt, ob es nun Bruchschäden, Kippschäden, Überhitzung, Unterkühlung, Diebstahl oder Ähnliche sind.
Werden bei einer Havarie oder einem Unfall Fahrzeug oder Ladung beschädigt, ist die Versicherungslage relativ eindeutig. Wer aber kommt für die Nebenkosten eines Unfalls auf, z. B. wenn ein Lkw seine Ladung verliert und die Autobahn zur Müllkippe macht? So geschehen am 17. März 2003 auf der BAB A 81. Durch einen geplatzten Reifen stürzte erst ein Laster um, geriet in Brand und brach anschließend auseinander. Dabei wurde auch die Ladung ein Raub der Flammen: 25 t Orangen.
Die zuständige Autobahnmeisterei hatte nun nicht nur den ausgebrannten Lkw von der Fahrbahn zu schieben und den Beton intensiv zu reinigen, sie musste auch noch einen riesigen Haufen verklebter und verkohlter Apfelsinen entsorgen. Da sie den Batzen nicht irgendwo in der Landschaft abkippen konnte, übergab sie ihn ordentlich einer Müllverbrennungsanlage. Die nachfolgenden Rechnungen waren nicht minder ordentlich
, so berichtet der Informationsdienst LogistikManager RFID ist ein Thema, das in dieser Zeit wohl jeden Logistikverantwortlichen beschäftigt. Immer mehr Unternehmen denken darüber nach, auf diese hochmoderne umzusteigen. Doch der Wechsel ist nicht unproblematisch, denn RFID ist hochkomplex, es gibt eine Vielzahl von Fallstricken, die es zu vermeiden gibt. Bereits in der vergangenen Woche stellten wir Ihnen einige Punkte vor, die es vor der Entscheidung pro oder contra RFID zu bedenken gibt.
Lesen Sie im zweiten Teil unserer Checkliste, weitere fünf Aspekte, die es zu beachten gilt.
Warenverfolgung ist in der Logistik ein Thema, das auch Sie sicherlich im wahrsten Sinne des Wortes ‘bewegt’. Neben den klassischen Techniken wie Barcode – sei es in der 2D- oder der 3D-Ausführung – drängt dabei immer mehr die RFID-Technik in den logistischen Alltag. Um das Für und Wider ist in der Branche schon mehr als genügend diskutiert worden. Fakt ist: RFID steht vor der Tür oder ist schon Realität. Doch RFID ist ein komplexes Thema und es gibt eine ganze Reihe von Beispielen, bei denen die Einführung dieser Technik erhebliche Schwierigkeiten bereitete.
Doch wenn Sie 10 Punkte beachten, verliert auch diese Technik schnell ihren Schrecken. Die Radio Frequency Identification (RFID) hat sicherlich manche Stärken gegenüber ihrem doch schon recht betagten, aber immer noch sehr lebendigen Bruder Barcode-Identifikation. Denn der Strichcode verlangt nach Nähe zum zu verfolgenden Objekt, also der Ware. Darüber hinaus muss der Code immer räumlich so ausgerichtet sein, dass das Lesegerät freie Sicht auf das Etikett hat.
Die RFID-Technik kann hingegen Waren auch aus größerer Entfernung sicher erkennen und selbst größere Mengen oder Verpackungseinheiten stellen sie nicht vor ernste Probleme. Sind auf einer Palette mehrere mit RFID-Tags versehene Wareneinheiten, so kann diese Technik diese meistens problemlos ‘fast in einem Rutsch’ abfragen und sicher erkennen. Trotz dieser Vorteile sind Sie als Logistik- Verantwortlicher sicher schlecht beraten, wenn Sie vorschnell und ohne sorgfältige Vorbereitung in eine RFID-Einführung stolpern. Doch wenn Sie unsere 10-Punkte-Checkliste beherzigen, werden Sie erstens recht schnell feststellen können, ob RFID wirklich die richtige Technik für Ihre Logistik-Probleme ist, und zweitens hilft sie Ihnen bei der Einführung der neuen Tracktechnik.
Lesen Sie hier die ersten 5 Tipps zur erfolgreichen Einführung von RFID...
In Sachen Haftung beim Warentransport gilt es einiges zu beachten, wenn Sie keine böse Überraschung erleben wollen. Insbesondere bei Containern müssen Sie genau zwischen der LCL- und der FCL-Variante unterscheiden.
Das Kürzel FCL steht für den englischen Ausdruck ‘Full Container Load’, während LCL ‘Less than full Container Load’ bedeutet. Und genau die beiden Worte ‘Less than’ haben es in sich, wenn es um die Haftung für Schäden durch nicht richtig verpackte Waren geht.
Der LCL-Container
Das ist ein vom Ablader gepackter Container, der dem Verfrachter vollbeladen übergeben wird (Haus-Haus- Verkehr). Ort der Anlieferung – entsprechend der Auslieferung – ist hier nicht der Terminal, sondern der so genannte Container-Yard, also der Stapelplatz am Kai, wo der Beförderer den Container übernimmt und nach computergesteuertem Plan so zur Verschiffung bereitstellt, dass er unmittelbar auf seinen richtigen Stellplatz im Schiff verladen wird.
Lade- und Entladepersonal wird beim Entladen von Frachtcontainern oft unbemerkt gesundheitsgefährdenden Chemikalien ausgesetzt. Hierbei handelt es sich häufig um Ausdünstungen von Chemikalien aus Waren und Transportbehältern.
Kaum ein anderer Industriebereich wird derartig von neuen IT-Techniken bestimmt wie die Logistik. Dabei kommen hier auch vermehrt mobile Geräte zum Einsatz, die Ihre Daten zunehmend über Funktechniken mit dem Unternehmensnetzwerk austauschen. So praktisch und effektiv solche Lösungen auch sind: Sie sollten sich immer vor Augen halten, dass sie auch neue Gefahren in Form von Datendiebstahl und Geschäftsschädigung mit sich bringen. Doch mit ein bisschen Aufmerksamkeit und dem richtigen Systempartner können Sie solche Gefährdungen zumindest zum großen Teil verhindern.
Schwarzarbeit belastet unsere Sozialkassen, weil denen schlicht und ergreifend Zahlungen vorenthalten werden. Und das führt wiederum zu höheren Zahlungen bei den Ehrlichen. Deshalb versucht der Gesetzgeber schon seit längerer Zeit, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Als letztes Glied dieser Maßnahmen trat zum 21.12.2008 das Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch in Kraft. Es schreibt für gewisse Branchen vor, dass z. B. neue Mitarbeiter schneller als bisher bei der Rentenversicherung zu melden sind. Doch was viele nicht wissen: Das allein genügt nicht, um dem geänderten Gesetz Rechnung zu tragen.
Seit dem 1.1.2009 müssen Unternehmen aus bestimmten Branchen neue Arbeitnehmer schneller bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Der
LogistikManager zu den neuen Bestimmungen:
Kommt es bei einem Seecontainer- Transport zu Schäden, können Sie nicht immer den beauftragten Spediteur oder die Reederei zur Verantwortung ziehen. Das gilt insbesondere, wenn der Spediteur den Container schon im beladenen Zustand übernimmt. Darüber hinaus sollten Sie nach Schäden immer darauf achten, dass die Schadensmeldung und auch die Begutachtung möglichst zeitnah erfolgen, wenn Sie nicht auf einem Schaden sitzen bleiben wollen.
Ein Aufrege-Thema tritt in eine neue Phase ein: Der Vorstand des Bundesverbands Güterkraftverkehr und Entsorgung (BGL) hat beschlossen, gegen die erhöhte LKW-Maut rechtlich vorzugehen. Ein Rechtsgutachten gibt nach Informationen des BGL klare Hinweise darauf, dass die deutsche LKW-Maut nicht im Einklang mit der EU-Richtlinie steht.
Warum der BGL diese Ansicht vertritt, und was er sich von einer Klage verspricht, zeigt Ihnen Uwe E. Wirth, Chefredakteur des
LogistikManager.
Professionelle Ladungssicherung gehört zu den wichtigsten Aufgaben in der Logistik. Eine komplexe Thematik, denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen. Eine Software will hier Hilfestellung bieten: Sie hilft Logistikern dabei, im Handumdrehen die richtigen Ladungssicherungsmittel zu ermitteln.
Spanngurte sind die Tausendsassas unter den Warensicherungsmitteln. Nicht nur zu Ladungssicherung beim externen Transport leisten Sie gute Dienste, sondern auch wenn Material im Unternehmen bewegt werden soll.
Doch oft sind diese Ladungssicherungen in einem erbärmlichen Zustand und können Ihre Aufgabe nicht mehr sicher erfüllen. Logistikexperte Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes
LogistikManager zeigt, wie Sie dieses Sicherheitsrisiko erkennen und ausmerzen.
Dem Packen beziehungsweise Verpacken von Waren kommt in unserer auf Arbeitsteilung ausgerichteten Welt eine immer höhere Bedeutung zu. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie viel Sie ein Verpackungsvorgang kostet? Mit optimalen Packplätzen können Sie sich so manchen Euro sparen!
Praxistipps, wie Sie die Kosten bei Verpackung und Versand senken, gibt Ihnen der
LogistikManager:
Wird ein Mitarbeiter derartig gemobbt, dass körperliche oder psychische Schäden entstehen, kann das beschäftigende Unternehmen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein. Doch stecken hier die Gerichte inzwischen den Rahmen recht eng und verlangen einen eindeutigen Beweis, dass die Schäden ausschließlich durch Mobbing entstanden sind.
Das musste ein Gepäckabfertiger vom Vorsitzenden Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main erfahren. Er war bei einer Spedition beschäftigt und wurde hier laut eigenen Aussagen von seinem Vorgesetzten wiederholt derartig beleidigt und erheblich beschimpft, dass er einen Nervenzusammenbruch erlitt. Seiner Meinung nach hätte der Arbeitgeber gegen seinen Vorgesetzten vorgehen und die Schikanen nachhaltig unterbinden müssen. Da dieser aber nichts unternahm, sei seine Firma ihrer Fürsorgepflicht offensichtlich nicht nachgekommen. Deshalb stünde ihm ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zu.
Wie die Richter hier entschieden und was das Urteil für Sie als Logistikverantwortlichen bedeutet.
Insbesondere im Lagerbereich werden viele Mitarbeiter mit Löhnen beschäftigt, die zum Teil deutlich unter dem statistischen Durchschnittslohn liegen. Und gerade hier versuchen Mitarbeiter oft, mit dem Argument der Sittenwidrigkeit höhere Löhne zu erstreiten. Doch lassen Sie sich keine Angst einjagen – nur in den seltensten Fällen erkennen Richter die Tatsache der Sittenwidrigkeit an.
Der
LogistikManager präsentiert Ihnen ein Gerichtsurteil, in dem die Richter hier pro Logistikunternehmen entschieden.
Das Transportrecht ist nicht nur kompliziert, es verändert sich auch ständig. Vor allem Spediteure, Fahrer und Lagerhalter haben sich mit den unablässigen Abänderungen und Neufassungen herumzuplagen. Aber auch Einkäufer müssen in Sachen Transportrecht und Rechtsprechung auf dem Laufenden sein.
Wussten Sie z. B., dass eine E-Mail für eine Haftbarhaltung (schriftliches Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen) juristisch auch ausgedruckt nicht dem so genannten Schriftformerfordernis genügt und damit unwirksam ist? Das jedenfalls hat das OLG München mit seinem Urteil vom 23.7.2008 (Az.: 7 U 2446/08) rechtskräftig entschieden.
Weitere Rechtsfallen und Tipps, wie Sie sie vermeiden, zeigt der
LogistikManager.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, auf die Kostenbremse zu treten. Eine clevere Möglichkeit dazu bieten Zolllager: Das Führen und Nutzen eines Zolllagers bietet viele Vorteile, vor allem in finanzieller Hinsicht.
Durch ein Zolllager können Sie beispielsweise mit der Bezahlung von Einfuhrabgaben jonglieren. Sie können sich diese bei Transitwaren sogar komplett sparen. Voraussetzung allerdings ist, dass das Zolllager 100%ig nach den Vorschriften der Zollbehörden geführt wird und bei Prüfungen und Inventuren keine unerklärlichen Differenzen auftauchen.
Denn sonst ist die Bewilligung für ein Zolllager genauso schnell, wie Sie sie erhalten haben, auch wieder weg! Lesen Sie heute, was bei der Benutzung von Zolllagern unbedingt zu beachten ist.
Auch beim Mahnrecht hat sich zum Jahreswechsel einiges getan. Die Änderungen betreffen aber nur Lieferungen ins europäische Ausland. Denn bei solchen Geschäften lassen sich Mahnverfahren jetzt leichter und schneller durchführen.
Mit dem seit Jahreswechsel gültigen „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ hat der deutsche Gesetzgeber einige EU-Vorschriften in deutsches Recht überführt, die es gerade beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit geringwertigen Lieferungen erheblich leichter machen sollen, Forderungen durchzusetzen. Hierzu gibt es nämlich ab sofort das sogenannte Europäische Mahnverfahren nach der EGVerordnung 1896/2006.
Der
LogistikManager stellt das Verfahren vor und zeigt, wie Sie als Gläubiger davon profitieren.
Wenn Sie Waren aus dem Ausland importieren, um sie anschließend wieder in ein anderes Land zu exportieren, müssen Sie jedes Mal an der Grenze die üblichen Zollabgaben entrichten. Das können Sie sich sparen, wenn Sie so genannte Zolllager benutzen.
Nehmen wir an, Sie importieren Ware aus China nach Deutschland, um sie dann in die Schweiz oder nach Russland weiterzusenden. Im Prinzip müssen Sie die Ware dabei in Deutschland und dann nochmals in Russland verzollen. Diese Doppelverzollung können Sie sich sparen, wenn Sie die Lieferung in einem Zolllager in Deutschland zwischenlagern. So sparen Sie z. B. bei einem Warenwert von 300.000 Euro die 12 % Einfuhrzoll in Deutschland – das macht immerhin den stolzen Betrag von 36.000 Euro! Doch was ist eigentlich ein Zolllager, was kann es leisten, und welche Funktionen hat es?
Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen der
LogistikManager im folgenden Beitrag.
Das Land Thüringen hat einem Spediteur die Erlaubnis, mit den 25 m langen Fahrzeugen weiterhin Zwiebacktransporte von Ohrdruf nach Gotha durchzuführen, bis Ende 2009 verlängert. Bisher kam es bei diesen Transporten nach Ansicht des Landesverkehrsministeriums weder zu Behinderungen noch zu Unfällen. Nach Angaben des Spediteurs lassen sich durch den Transport mit den gegenüber der üblichen Baugröße überlangen Fahrzeugen Fahrten von etwa 600 km pro Tag und 152 l Treibstoff einsparen. Diese Verlängerung stößt aber nicht überall auf Gegenliebe. Der
LogistikManager zu den Hintergründen:
Analysen der Berufsgenossenschaften zeigen, dass der Kippunfall bei Staplerunfällen die traurige Unfallstatistik tödlicher Unfälle anführt. Doch mit den heute erhältlichen Sicherheitseinrichtungen können Sie Unfällen in der Regel gut vorbeugen.
Man findet sie in fast jedem Unternehmen: Pkw – meist in Form von praktischen Kombis –, mit denen die Logistik ausrückt, wenn es brennt. Und es brennt immer dann, wenn ein wichtiger Auftrag noch schnell zum Kunden muss und entweder kein externer Kurierfahrer aufzutreiben oder die gesamte eigene Flotte schon auf Tour ist.
Wie ist es um die Ladungssicherheit Ihrer Flotte bestellt? Haben Sie dabei einige Mängel entdeckt und über Nachrüstungen oder gar eine Neuanschaffung nachgedacht? Wenn Sie schon einige Prospekte der Autohersteller studiert haben, so lag sicherlich ein freudiges Lächeln auf Ihrem Gesicht. Die Hersteller preisen hier nämlich oft jede Menge Rückhaltesysteme wie Gitter oder Netze an, die optimal auf die jeweiligen Fahrzeuge angepasst sein sollen.
Doch Vorsicht: Kaum eines dieser vollmundig angepriesenen Systeme entspricht den vorgeschriebenen DIN-Normen, so Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes
LogistikManager.
Sie als Logistik-Verantwortlicher sind dazu verpflichtet, Ihren Fahrern entsprechende Einrichtungen zur Ladungssicherung zur Verfügung zu stellen, wenn Sie eigene Kombis unterhalten. Welche weitreichenden Konsequenzen diese Verpflichtung hat und wie Sie als Logistik-Verantwortlicher auf der sicheren Seite sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind in Unternehmen ein beliebtes Instrument, in Sachen Personal flexibel zu bleiben. Doch Arbeitsrecht ist eine knifflige Materie - und wer bei geschlossenen Verträgen formale Fehler macht, landet schnell vor dem Kadi. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts gab einer Mitarbeiterin Recht, die ihren Arbeitgeber aufgrund eines formellen Verstoßes auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht brachte.
Der
LogistikManager stellt Ihnen die Hintergründe des Urteils vor und gibt Tipps, wie Sie sich davor schützen, in eine ähnliche Situation zu geraten.
Wussten Sie, dass der 1. Juli 2009 für Sie als Logistik-Verantwortlichen ein richtig wichtiger Termin ist? Ab diesem Datum müssen Sie nämlich bei Exporten am so genannten ATLAS-Verfahren (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) teilnehmen. Dann müssen Sie Ihre Ausfuhranmeldungen auf elektronischem Weg an die Zollbehörden melden. Die klassische Papiermethode ist ab diesem Datum nicht mehr möglich. Zwar haben Sie noch Zeit, um auf ATLAS umzusteigen, doch sollten Sie sich schon heute damit auseinandersetzen. Denn ATLAS funktioniert schon jetzt und kann Ihnen eine ganze Reihe von Vorteilen bieten.
Der Informationsdienst
LogistikManager stellt Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die Sie schon jetzt über ATLAS wissen müssen.
Sie als erfahrener Logistiker wissen: Das beste Lager ist kein Lager! Doch ganz ohne geht es auch nicht. Nur eine Tatsache ist nicht wegzudiskutieren: Lager kosten Geld. Ein Grund mehr, über die Effektivität dieser Einrichtungen nachzudenken. Insbesondere bei der Warenkommissionierung lässt sich nämlich oft mit wenig Aufwand so mancher Rationalisierungsschatz heben
Der Informationsdienst
LogistikManager zeigt Ihnen, wie Sie hier bei der Warenkommissionierung die Kosten senken.
Im August 2008 kam die neue TRGS 600 heraus und löste damit die bisher gültige TRGS 440 ab. Seitdem herrscht gerade bei vielen Logistikern Unsicherheit darüber, was diese neue Regel für den logistischen Alltag bedeutet. Verordnungen wie z. B. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geben immer nur recht allgemeine Hinweise und bieten dem Praktiker kaum konkrete Anhaltspunkte, wie er sich in speziellen Fällen verhalten soll.
Deshalb gibt es zum Thema „Gefährliche Materialien“ der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die so genannten Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) heraus, die wesentlich konkreter gehalten sind.
Wo Sie konkrete Informationen und Tipps zum Umgang mit Gefahrstoffen finden, zeigt Ihnen die Redaktion des
LogistikManager.
In der vergangenen Woche verriet Ihnen die Redaktion des Informationsdienstes
LogistikManager Tipps, wie Sie Ihre Kunden Schritt für Schritt zu Freunden machen. Doch auch Freundschaften können nur dann Bestand haben, wenn sie gepflegt und Konflikte gemeinsam gelöst werden. Im Geschäftsleben spielt das Beschwerdemanagement hier eine große Rolle.
Lesen Sie heute im zweiten Teil des Beitrags, wie Sie Kundenreklamationen souverän handhaben und sogar als Kundenbindungsinstrument einsetzen.
Freunde sind treu – Kunden nicht immer! Genau aus diesem Grund sollten Sie alles daran setzen, aus Ihren Kunden Freunde zu machen. Das geht nicht, meinen Sie? Doch – wenn Sie einige Maßnahmen ergreifen, ist das nicht einmal ein Hexenwerk. Wir befinden uns in einer Zeit des zielorientierten Handelns. Lippenbekenntnisse genügen nicht mehr, wenn es um Kundenzufriedenheit geht. Für dauerhafte Erfolge müssen Sie Ihr Unternehmen voll auf die Kundenerwartungen ausrichten, um deren Bedürfnisse voll zu befriedigen.
Der
LogistikManager gibt Ihnen praxiserprobte Tipps, wie Sie Ihre Kunden in zehn Schritten dauerhaft an Ihr Unternehmen binden:
Kosten sparen – das wird 2009 für Logistiker eines der ganz großen Themen sein. Nutzen Sie verborgene Sparpotenziale, um dieses Ziel zu erreichen. Wie Sie bei der Reinigung Ihres Lagers Kosten sparen, zeigt Ihnen unser zweiteiliger Beitrag aus dem Informationsdienst
LogistikManager.
Sie haben die 11 Fragen zur Reinigungstechnik aus dem
ersten Teil dieses Beitrags beantwortet?
Ein Lager muss sauber sein, das ist klar. Doch bei der Wahl der richtigen Reinigungstechnik und der richtigen Maschinen sind sich viele Logistikverantwortliche oft recht unsicher und verschenken dabei so manchen Euro. Mit ein bisschen Systematik finden Sie jetzt schnell die richtige Ausstattung und laufen nicht mehr in die Kostenfalle.
Haben Sie sich schon einmal die Mühe gemacht und genau ausgerechnet, wie teuer Sie die Lagerreinigung im Jahr zu stehen kommt? Da kommen nämlich schnell gehörige Summen zusammen. Bei genauerer Betrachtung lässt sich aber gerade in diesem Bereich so manches sparen – in der Zeit der unablässig steigenden Kosten sicherlich ein willkommenes Potenzial, um zumindest teilweise gegensteuern zu können.
Wie Sie hier Kostensenkungspotenziale nutzen, zeigt Ihnen Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes
LogistikManager.
Mit der Initiative DHL Discover Logistics möchte DHL Studierende und Berufsanfänger über die Tätigkeiten in der Logistik informieren. Der
LogistikManager stellt Ihnen das Portal und die Möglichkeiten, die sich Berufsanfängern hier bieten, vor:
Das ergibt sich aus einemaktuellen Urteil des OLG Celle (Az. 11 U 280/05). Hier ging es umeinen Absender, der ein Transportunternehmen mit der Durchführung einer Beförderung beauftragt hatte. Dieses beauftragte seinerseits einen Unterfrachtführer, der die Sendung zwar unversehrt übergibt – aber kein Geld vom Frachtführer. Denn der macht geltend, dass er die Original- Frachtunterlagen noch nicht erhalten hat – und verweist auf seine AGB, wonach in diesem Fall ein Zurückbehalten
des Rechnungsbetrags möglich ist.
Wie heißt es doch so schön in § 240 des Handelsgesetzbuchs? „Zu Beginn eines Handelsgewerbes sowie am Ende jedes Geschäftsjahres ist jeder Kaufmann verpflichtet, Vermögen und Schulden seines Unternehmens festzustellen. In der Praxis bedeutet dies
eine Inventur. Doch für viele Logistik-Verantwortliche ist die Inventur eine überaus lästige und zeitaufwändige Prozedur, die jedes Mal den gesamten gut organisierten Lagerbetriebkräftig durcheinanderwirbelt. Der
LogistikManager stellt Ihnen einige praxiserprobte Methoden vor, mit denen diese gesetzlich vorgeschriebene Bestandsaufnahme schnell ihren Schrecken verliert.
Zu Spitzenzeiten oder auch als Urlaubsvertretung trifft man sie fast in jedem Lager an:
temporär beschäftigte Aushilfen. Doch während man für die typische Urlaubsvertretung leicht auf Schüler oder Studenten zurückgreifen kann, ist dies in Spitzenzeiten oft nicht möglich, weil besagter Personenkreis die Schulbank drücken muss. Gerade hier kann sich das Arbeitszeitmodell
„Teilzeit auf Abruf“ bewähren.
Doch wie immer gilt es hier, einige Fallstricke zu umgehen. Der LogistikManager gibt Ihnen hier einen Überblick:Hersteller von Flurförderfahrzeugen dürfen nach der Maschinenrichtlinie ihre Geräte nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie sich „ohne jede Gefahr für Fahrer und andere Personen“ einsetzen lassen. Doch das entbindet Sie als Logistikverantwortlichen nicht von einigen Maßnahmen der Unfallverhütung.
Lagereinrichtungen müssen in Schuss gehalten werden – dazu gehört auch die Gebäudereinigung. Wann haben Sie das letzte Mal genau geprüft, welche Kosten hier anfallen? Denn bei der Unterhaltung einer eigenen Putztruppe samt Reinigungsmittel und -geräten kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen. Doch mit einer geschickten Fremdvergabe können Sie hier leicht bis zu 20 % der Kosten sparen.
Tipps, wie Sie das schaffen, gibt Ihnen der Informationsdienst
LogistikManager.
Ende März 2006 wurden die neuen AGB für
Logistikgeschäfte vorgestellt – unser Informationsdienst Logistikmanager hatte sie seinen Lesern damals vorgestellt und kommentiert. Mit deren Ablehnung von Seiten der Spitzenverbände der verladenden Wirtschaft drohen die 20 Paragrafen zu Makulatur zu werden.
Für Fahrer von LKW und Bussen gilt seit 1. September eine neue Arbeitszeitregelung. Damit ist die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit für mobile Arbeitnehmer nun vollständig umgesetzt. Dramatische Veränderungen haben sich jedoch aus deutscher Sicht nicht ergeben, da die wesentlichen Bestimmungen bereits vorher im deutschen Arbeitszeitgesetz enthalten waren.
Der
Logistikmanager berichtete kürzlich von einer aktuellen Studie zum Thema Transportlogistik. Darin zeigt die Technische Universität Kaiserslautern auf, dass
bei der Planung und Durchführung von Planungsprozessen im Bereich Transport deutliche Defizite vorherrschen:
Die PMSG Personalmarkt Services hat in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Baumgartner und Partner im Zeitraum von September 2006 bis Januar 2007 eine umfangreiche Vergütungsstudie bei Spezialisten und Führungskräften in der Logistik durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Mehr als 1.800 Führungskräfte sowie mehr als 10.000 Logistikspezialisten wurden für die Studie befragt.
Der Informationsdienst
LogistikManager stellt Ihnen einige der wichtigsten Daten aus dieser hochinteressanten Studie vor.
Mitarbeiter richtig führen - das gehört zu den schwierigsten Aufgaben, die Sie als Logistikleiter zu bewältigen haben. Es gibt zahllose 'Fettnäpfchen' und Kommunikationsfallen, die es zu umgehen gilt.
Uwe E. Wirth, Chefredakteur des
LogistikManager gibt Ihnen in Teil 2 unseres Praxisbeitrags weitere Tipps, wie Sie Ihre Mitarbeiter erfolgreich führen.
Immer wieder fordern Teilzeit-Mitarbeiter nach der Ableistung von angeordneten Überstunden eine Beschäftigung in Vollzeit ein. Doch das müssen Sie nicht einfach hinnehmen.
Der Informationsdienst
LogistikManager stellt Ihnen ein aktuelles Urteil vor, in dem die Richter zugunsten des Arbeitgebers entschieden.
Sie als Führungskraft in der Logistik wissen: Jeder Führungsfehler rächt sich mehr oder weniger schnell grausam. Treiben Sie Ihre Mitarbeiter gnadenlos zu Höchstleistungen, so bricht auf lange Sicht die Performance deutlich ein. Loben Sie zu viel, wird dieses – durchaus wertvolle – Führungsinstrument allzu schnell stumpf und wirkt nicht mehr. Die Fehler, die eine Führungskraft machen kann, sind vielfältig. Doch mit ein bisschen Überlegung und Fingerspitzengefühl können Sie Ihre Performance als Führungskraft schnell steigern.
Uwe E. Wirth, Chefredakteur des
LogistikManager meint dazu: ‚Wenn jemand behauptet, Führen könne man nicht lernen, so lügt er wie gedruckt! Wenn Sie nämlich einmal Ihre Führungsfehler genauer untersuchen, so wer- den Sie feststellen, dass diese fast immer durch die gleichen Ursachen bedingt waren. Und genau hier können Sie ansetzen’.
Lesen Sie hier Uwe E. Wirths Praxistipps für erfolgreiche Mitarbeiterführung.
Bisher mussten Fahrer ihre abgelaufenen Fahrerkarten noch 7 Tage nach dem Ablaufdatum mit sich führen. Diese Frist ist auf 28 Tage verlängert worden. Wird die Karte ausgetauscht, muss der Fahrer die Daten dieser 28 Tage in anderer Form belegen können. Dies ist eine der Neuerungen, die die Fahrpersonalverordnung 2008 mit sich brachte, das berichtet der Informationsdienst
LogistikManager.
Sicherlich sind für Sie als Logistiker Reklamationen, Warenretournierungen und Kundenbeschwerden zunächst einmal ein lästiges Übel, das man leider nicht abschaffen kann. Doch bei genauerer Betrachtung können Sie sich hier ungeahnte Optimierungspotenziale erschließen, wenn Sie auf die Hinweise Ihrer Kunden hören. Denn wenn Sie richtig mit Reklamationen umgehen, bekommen Sie wertvolle Anregungen, die Ihnen helfen, Ihre Prozesse und Qualitätsstandards zu verbessern – und das noch quasi frei Haus!
Ein Kunde, der sich beschwert, ist zunächst einmal nicht gern gesehen. Doch wenn Sie es geschickt anstellen, verrät er Ihnen unbewusst, wie Sie besser im Wettbewerb bestehen können, indem Sie Ihre Prozesse und Standards optimieren. Doch damit Ihnen der Kunde auch verrät, wo es bei Ihnen in der Logistik hakt, müssen Sie und Ihre Mitarbeiter mit Kundenkontakt einige Voraussetzungen erfüllen: Der Informationsdienst
LogistikManager gibt Ihnen Praxistipps, wie Sie sich fit für Reklamationen machen....
Sicherlich unterhalten Sie als Logistikverantwortlicher zahlreiche Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen Lieferanten. Haben Sie sich nicht schon öfters gefragt, ob der gewählte Lieferant auch wirklich der beste für Ihre Ansprüche ist? Das bekommen Sie nur durch eine objektive Bewertung heraus, die diesen – hinsichtlich der für Sie wichtigen Kenngrößen – beurteilt. Dazu können Sie auf unterschiedliche Methoden zurückgreifen. Dabei gilt es jedoch, die richtige zu finden, um auch zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen.
Wenn Sie einschlägige
Literatur zum Thema Lieferantenbewertung durchforsten, stoßen Sie auf eine Vielzahl wohlklingender Methoden. Doch in der Praxis erweisen sich viele dieser Verfahren durch ihre Komplexität als unpraktikabel. Und nicht immer müssen Ihre Analysen auch wirklich bis ins Detail gehen. Oft führen schon die folgenden recht einfachen Analysemethoden zu einer ausreichenden Lieferantenbewertung:
- der Einfaktorenvergleich
- der Mehrfaktorenvergleich
- die Ratingmatrix
Wie Sie diese Methoden einsetzen und welche Vor- und Nachteile diese haben, verrät Ihnen die Redaktion des
LogistikManager.
Bei jedem Rechtsgeschäft gibt es Verjährungsfristen, innerhalb derer die Partner ihr Recht geltend gemacht haben müssen. Doch Vorsicht: Nicht immer gelten bei Transportverträgen die kurzen Fristen des Handelsgesetzbuchs. Und das kann erhebliche Auswirkungen haben, wenn Ihr Transportunternehmen plötzlich die Bezahlung nicht erbrachter Transporte einfordert, darauf weist der
LogistikManager hin.
Mauterhöhung, steigende Treibstoffpreise: Im Bereich Logistik wachsen die Herausforderungen. Der Informationsdienst
LogistikManager berichtet über die aktuelle Stellungnahme des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) zu diesem Thema. Dieser befürchtet wegen der hohen Treibstoffpreise gar eine Pleitewelle bei Transportunternehmen.
Jeder weiß: Wer Alkohol getrunken oder andere Drogen zu sich genommen hat, gehört nicht hinters Steuer. Aber auch wenn ein vernünftiger Fahrer das Auto stehen lässt, ist sein Führerschein noch lange nicht sicher. Die Gerichte legen selbst an Fußgänger und Fahrradfahrer hohe Maßstäbe bei Alkohol- und Drogenmissbrauch an - schließlich sind auch diese Verkehrsteilnehmer und können sich als Gefahrenquelle erweisen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, die Verkehrsregeln zu befolgen. Doch dies ist vielen nicht bewusst– sie sind hier allzu sorglos und risikieren damit ihren Führerschein.
Der
LogistikManager meint: Gerade in Zeiten, in denen Fachpersonal in der Logistikbranche so knapp ist, ist der Führerscheinverlust eines Fahrers für Sie als Logistikleiter oder Fuhrparkverantwortlicher nicht nur ärgerlich, sondern überaus kritisch.
Viele – gerade kleinere – Logistik-Unternehmen scheuen vor der Ausbildung neuer Kräfte im eigenen Unternehmen zurück. Doch auf Dauer kann sich das als fatal erweisen. Deshalb hier einige Tipps aus dem Informationsdienst
LogistikManager , wie Sie eine eigene Ausbildung auch unter schwierigen Bedingungen realisieren können.
Das Bundesverkehrsministerium plant, das Förderprogramm bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern. Die Europäische Kommission soll einer solchen Verlängerung bereits zugestimmt haben. Gleichzeitig möchte das Ministerium den Fördertopf um 77 Millionen Euro aufstocken. Dies sei insbesondere deshalb notwendig, da das ursprünglich bis zum September dieses Jahres geplante Förderprogramm die vorgesehenen Mittel von 108 Millionen Euro bereits aufgebraucht habe.
Derzeit liegen nach Angaben des Ministeriums noch etwa 8.000 unbearbeitete Förderungsanträge vor. Auch die langen Lieferzeiten für neue LKW – derzeit bis zu 12 Monaten – lassen eine Verlängerung des Programms angeraten erscheinen.
Das Bundesministerium für Verkehr hat dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) bestätigt, dass im 2-Fahrer-Betrieb die Benutzung der Schlafkabinen auch während der Fahrt erlaubt ist, dies berichtet der Informationsdienst LogistikManager .
Für Sie als Logistikleiter gilt es, mit den aktuellen Entwicklungen in Sachen Umweltzonen stets auf dem Laufenden zu bleiben. Wenn Fahrzeuge Ihres Fuhrparks in Umweltzonen unterwegs sind, aber keine Feinstaubplakette haben, drohen empfindliche Strafen. Wer beispielsweise in Köln seit dem 1.4. ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone einfährt und dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld von 40 Euro berappen, so der
LogistikManager in einer aktuellen Ausgabe. Bisher ahndeten die Behörden dieses Vergehen nur mit einer Ermahnung. Die Stadt Köln hat bisher mehr als 400.000 solcher Plaketten verkauft.
Der Informationsdienst
LogistikManager berichtet, dass das Umweltministerium von Brandenburg auch für die Städte Potsdam und Frankfurt/Oder die Einführung von Umweltzonen plant.
Die Entscheidung hängt davon ab, ob die bisher getroffenen Maßnahmen zur Absenkung der Feinstaubbelastung am Ende dieses Jahres die gewünschten Erfolge bringen. Ist das nicht der Fall, werden die Umweltzonen zügig eingerichtet werden.
Krane spielen immer dann Ihre Stärken aus, wenn Stapler an ihre Grenzen – wie beispielsweise Gewicht und Maße der zu transportierenden Waren – stoßen. Doch so praktisch diese Lastenheber auch sind, im Betrieb müssen Sie als Logistikleiter einiges beachten, wenn Sie unnötige und oft auch teure Unfälle vermeiden wollen.
Immer wieder hört und liest man von Kranunfällen, bei denen Menschen und Einrichtungen ebenso wie die transportierten Materialien zu Schaden kommen.
Auch hier gelten Vorschriften zur Sicherheit, deren Nichtbeachtung Sie teuer zu stehen kommen kann. Als Kranbetreiber müssen Sie nämlich die Sicherheit Ihrer Hebemaschinen durch Überprüfungen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gewährleisten. Tun Sie das nicht, müssen Sie persönlich für die bei einem Unfall entstandenen Schäden haften.
Für Krananlagen sind die Vorschriften BGV D6 Krane und die BerufsgenossenschaftlichenGrundsätze BGG 905 wichtig.
Die Experten des Informationsdiensts LogistikManager zeigen Ihnen, worauf Sie beim Lastentransport per Kran achten müssen...
Mit der neuen Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften droht auch Verladern ein Bußgeld, wenn gegen die seit 2007 geltenden Lenk- und Ruhezeiten verstoßen wird. Wie Sie dies als Logistikleiter vermeiden, zeigt Ihnen der
LogistikManager in einer aktuellen Ausgabe.
Die Sache erregte großes Medieninteresse: Die Polizei nahm automatisierte Massenkontrollen von Fahrzeugkennzeichen vor. Besonders in Hessen und Schleswig-Holstein war diese Praktik verbreitet. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist dieses Vorgehen unzulässig, berichtet der LogistikManager.
Warum die Richter diese Ansicht vertreten....
Sie sollten Ihren Fahrern grundsätzlich verbieten, Trailer für die Nacht oder an Wochenenden auf öffentlichen Plätzen abzusatteln. Die Begründung liefert ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 6 U 20/07).
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Fahrer einen mit Chassisteilen beladenen Trailer Freitagabends im Berliner Raum abgestellt. Anschließend war der Fahrer mit der Sattelzugmaschine nach Hause gefahren. Als er am Sonntag die Tour fortsetzen wollte, folgte die böse Überraschung: Trailer und Inhalt waren verschwunden. Warenschaden: über 53.000 Euro.
Doch es kommt noch schlimmer, berichtet der Informationsdienst
Einkaufs- und Logistikrecht aktuell.
Stehen bei Ihnen auf dem Hof auch Transporter wie Sprinter, Daily & Co.?
Dann werfen Sie schleunigst einmal einen Blick auf ein unscheinbares Bauteil: das Reifenventil. Denn ab Werk verbauen die Hersteller immer noch häufig billige Gummiventile, die für diese Wagenklasse vollkommen ungeeignet sind.
Wenn Sie als Logistiker ein neues Fahrzeug ordern, sollten Sie davon ausgehen können, dass es geltenden Regeln und Ansprüchen bezüglich der Sicherheit entspricht. Und kaum ein Hersteller verspricht nicht, dass seine Fahrzeuge in puncto Sicherheitsausstattung up to date sind. Dass die Autobauer trotz großangelegter Crash- Tests, ausgeklügelten Fahrsicherheits-Programme und ABS-Systeme zuweilen den Blick auf Details zu Vernachlässigen scheinen, berichtet der
LogistikManager.
Gerade bei Verzurrmitteln sind sich Fahrer, aber auch Ladungsverantwortliche, oft unsicher, ob die von ihnen gewählten Zurrmittel und –methoden auch wirklich eine ausreichende Fixierung der Lasten sicherstellen. Hier kann Ihnen eine Software des Zurrmittelherstellers Braun Verzurrsysteme die Beurteilung erheblich erleichtern.
Was diese kostenlose Software kann und wo sie zum download bereitsteht, zeigen Ihnen die Fachredakteure des Informationsdiensts
LogistikManager.
Als Logistik-Verantwortlicher werden Sie sicherlich auch ob der immer stärker steigenden Kosten für die Entsorgung von nicht mehr gebrauchten Verpackungsmaterialien klagen. Doch mit ein bisschen Geschick können Sie sich diese Kosten sparen.
Uwe Wirth, der Chefredakteur des Informationsdienstes
LogistikManager zeigt Ihnen, wie Sie die Verpackungsverordnung zu Ihren Gunsten nutzen.
Sicherlich können Sie als Logistikverantwortlicher auch so manche Geschichte erzählen, wie schwierig es ist, bei Transportschäden die Regulierung über die Bühne zu bekommen. Doch wenn Sie einige wichtige Punkte beachten, verliert die Schadensregulierung viel von ihrem Schrecken, und Sie kommen schneller an Ihr Geld. Der schlimmste Fall bei Schadensregulierungen sind immer wieder zu spät entdeckte Defekte bei gelieferten Waren. Wer bei der Wareneingangskontrolle nicht mit der nötigen Akribie vorgeht, riskiert schnell ernsthafte Probleme beim Nachweis, dass die Schäden auf dem Transportweg entstanden sind.
Die Redaktion des Informationsdiensts LogistikManager gibt Ihnen Praxistipps.
Die meisten Unternehmer begrüßen es, wenn sich ihre Mitarbeiter sportlich fit halten. Doch was ist, wenn der Mitarbeiter krankgeschrieben ist und sich während dieser Zeit anstrengende Sportarten – etwa Marathonlaufen – widmet? Ist dies bereits ein Kündigungsgrund? Hier ein aktueller Fall:
Ein Lagerist stürzte auf dem Weg zur Arbeit und brach sich dabei das linke Schulterblatt. Daraufhin wurde er für 6 Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben. Da in diesem Zeitraum jedoch 2 Marathonläufe stattfanden, an denen der leidenschaftliche Sportler teilnehmen wollte, fragte er seinen Arzt, ob dies trotz der Verletzung möglich sei. Der Mediziner bestätigte ihm, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Teilnahme spräche und der Heilungsverlauf hierdurch nicht negativ beeinflusst würde. Sein Arbeitgeber erfuhr aus der Presse von seiner Teilnahme an einem Lauf und kündigte ihm fristlos.
Lesen sie in diesem aktuellen Beitrag aus dem
LogistikManager, wie das Gericht hier entschied, und welche Konsequenzen dieses Urteil hat.
Wird ein Fahrer alkoholisiert erwischt, so ist der Führerschein für einige Zeit erst mal weg. Ist der festgestellte Alkoholspiegel aber sehr hoch, zieht dies schneller als gedacht ein lebenslanges Fahrverbot nach sich. Nicht nur für den Fahrer hat dies schwerwiegende Konsequenzen – auch für den Fuhrparkleiter, dem plötzlich eine Arbeitskraft fehlt.
Die Ordnungsbehörden sind rigoros: Das musste ein Fahrer erfahren, der mit einem Blutalkoholwert von 2,74 Promille ertappt wurde. Die zuständige Ordnungsbehörde zog seinen Führerschein ein und wollte diesen erst wieder herausrücken, wenn der Fahrer mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten belegte, dass er nicht alkoholkrank ist. Der Fahrer weigerte sich, die Untersuchung durchzuführen. Er legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und machte eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs geltend, indem er vor Gericht zog. Der Informationsdienst LogistikManager verrät Ihnen, wie die Ordnungsbehörde in diesem Fall entschieden hat:
Das Umweltministerium von Brandenburg plant auch für die Städte Potsdam und Frankfurt/Oder die Einführung von Umweltzonen. Die Entscheidung hängt davon ab, ob die bisher getroffenen Maßnahmen zur Absenkung der Feinstaubbelastung am Ende dieses Jahres die gewünschten Erfolge bringen. Ist das nicht der Fall, dann sollen die Umweltzonen zügig eingerichtet werden.
Mehr Informationen zum Thema geplante Umweltzonen gibt Ihnen der Informationsdienst LogistikManager.
In der vergangenen Woche stellte Ihnen die Redaktion des Informationsdiensts
LogistikManager bereits einige Gefahrquellen vor, die Sie als Logistikleiter unbedingt im Auge haben müssen. Die Erfahrung zeigt, dass besonders Türe und Tore Sicherheitsrisiken bergen. Die folgende Checkliste gibt Ihnen eine wertvolle Praxishilfe zum Überprüfen dieser Gefahrquellen. Wenn Sie diese Liste konsequent durcharbeiten und regelmäßig die Vorgaben kontrollieren, werden Sie die Unfallquote in diesem Bereich bereits deutlich senken können.
Gerade um Spitzen oder urlaubsbedingte Personalengpässe zu bewältigen, greifen viele Kollegen gerne zu Leiharbeitnehmern. Doch hier heißt es aufgepasst, denn der Betriebsrat kann Ihnen schnell dazwischenfunken. Denn nach einem Urteil des Hessischen Arbeitsgerichts (Az.: 4 TaBV 203/06) hat der Betriebsrat auch bei kurzzeitig beschäftigten Leiharbeitern ein Mitbestimmungsrecht. Der Informationsdienst
LogistikManager stellt Ihnen weitere Aspekte vor, auf die Sie beim Einsatz von Leiharbeitern achten müssen.
Als Logistikleiter werten Sie regelmäßig Ihre Unfallstatistiken aus. Dabei wird Ihnen in vielen Fällen auffallen, dass es gerade im Bereich von Türen und Toren immer wieder zu Arbeitsunfällen kommt. Der Informationsdienst
LogistikManager zeigt auf, wie sich mit geringem Aufwand die Unfallzahlen nachhaltig gegen null drücken lassen.
Eine kurze Zigarettenpause, ein schneller Gang zum Kaffeeautomaten – so lange sich Arbeitsunterbrechungen in überschaubarem Rahmen halten, sind viele Unternehmen nicht pingelig. Doch wenn Mitarbeiter diese Freiheiten ausnutzen, sieht so mancher Vorgesetzte rot.
Ein aktueller Beitrag aus dem LogistikManager zeigt auf, welche Folgen es für Arbeitgeber haben kann, wenn Sie hier gleich mit einer Kündigung reagieren:
Der Winter war mild – und damit bietet sich der perfekte Nährboden für Schädlinge. Und die können in Ihrem Lager Schäden in horrenden Summen anrichten. Lassen Sie es nicht so weit kommen - auch in Sachen Schädlingsvermeidung und -bekämpfung gilt – wie in so vielen anderen Themenbereichen in der Logistik – der Grundsatz ‘Vorbeugen ist besser als bekämpfen’. Schenken Sie den Schädlingen nicht erst dann Beachtung, wenn ein Befall auftritt, denn die oft hohen Kosten für eine Bekämpfungsmaßnahme übersteigen meist die der effektiven Vorbeugung. Und Vorbeugen ist gar nicht so aufwändig, wie Sie vielleicht denken mögen.
Für eine erfolgreiche Vorbeugung müssen Sie vor allem über mögliche Schädlinge in Ihrem Lager Bescheid wissen. Als ersten Schritt sollten Sie deshalb analysieren, welche Schädlinge in Ihrem Lager zur Gefahr werden könnten und welche Gefahren von diesen Schädlingen ausgehen.
Wie Sie ein Schädlings-Frühwarnsystem aufbauen, zeigt Ihnen der Praxisbeitrag aus dem Informationsdienst
LogistikManager.
Haben Sie mit einem Mitarbeiter eine Bonuszahlung vereinbart, dann können Sie die Zahlung dieses Bonus nicht mit dem Argument einer fehlenden Zielvereinbarung ablehnen.
Alles wird teurer – das ist auch bei den Transportkosten nicht anders. Der Fachinformationsdienst Logistik Manager zeigt Ihnen Beispiele und Begründungen für die höheren Preise. So erhöhte die Spedition Hellmann Worldwide Logistics ihre Transportentgelte zum Jahreswechsel um 5,9 %. Als Grund wurden die neuen Arbeitszeitrichtlinien der EU für Fahrpersonal, die die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von bisher 56,5 auf 48 Stunden senkt, sowie die gestiegenen Treibstoffkosten angegeben.
Das Oberlandesgerichts Brandenburg hat geurteilt: Seit letztem Jahr müssen Geschäftsbriefe zwar genaue Angaben aus dem Handelsregister wie Firmenbesitzer mit vollem Namen und genauer Anschrift des Firmensitzes enthalten. Allerdings stellt auch ein Fehlen dieser Angaben keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar...
Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits-, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung zwingen Sie, Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Verantwortungsbereich durchzuführen. Diese Beurteilungen müssen Sie laut Gesetz auch entsprechend dokumentieren. Oft sind die einzelnen Prüfpunkte nach den Einzelvorschriften identisch, müssen aber nach Ansicht vieler Betroffener getrennt festgehalten werden. Doch das ist nicht notwendig – Sie können Ihren Arbeitsaufwand hier erheblich reduzieren.
Nicht nur die gestiegenen Personalausgaben, sondern auch die ständig steigenden Treibstoffkosten machen vielen Logistik-Verantwortlichen zu schaffen.
Arbeiten Sie mit Speditionen zusammen, dann kennen Sie das Thema Dieselpreisklauseln sicherlich schon. Hier schlagen Ihnen Speditionen bei anstehenden Vertragsverhandlungen einen so genannten Dieselpreisindex vor. Dabei wird zu einem bestimmten Stichtag ein durchschnittlicher Dieselpreis ermittelt und als 100 % angenommen. Steigt dieser Preis – etwa innerhalb eines Vierteljahres – um beispielsweise 19 % an, sieht die Dieselpreisklausel einen entsprechenden Aufschlag bei den Transportkosten vor. Mehr über dieses Thema erfahren Sie in diesem Beitrag aus dem Informationsdienst Logistikmanager.
Der Fahrer eines Lastwagens ist – genauso wie der Halter des Fahrzeugs – dafür verantwortlich, dass die Ladung ausreichend gesichert ist. Doch Vorsicht: Auch Sie als Auftraggeber sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle bei der Ladungssicherung in der Pflicht. Was dieses Urteil in der Praxis für Sie als Logistikleiter bedeutet, zeigt Ihnen der Praxisbeitrag aus dem Fachinformationsdienst
LogistikManager.
Wussten Sie, dass pro Jahr Waren im Wert von 8 Milliarden Euro auf dem Transportweg verschwinden? Noch schlimmer ist, dass häufig das eigene Fahrpersonal in solche Diebstähle verwickelt ist. Dies berichtet der Fachinformationsdienst "Logistikmanager" In diesen Fällen verweigern die Versicherungen dann oft die Schadensregulierung, indem sie Ihnen Fehler bei der Fahrerauswahl ankreiden.
Doch wenn Sie einige Tipps beachten, läuft dieser Trick der Assekuranzen ins Leere.
Die vom Bundesverkehrsministerium geplante stärkere Spreizung der Mauttarife, die zum Teil eine erhebliche Verteuerung nach sich gezogen hätte, ist vorerst aufgeschoben. So sollten zum 1. Oktober 2008 die Mautsätze je nach Schadstoffklasse zwischen 9 und 52 % angehoben werden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hatte diesen Plan scharf kritisiert. Nach Ansicht des BGL komme eine solche Anhebung nur nach der Umsetzung der bereits 2003 beschlossenen europäischen Mautharmonisierung infrage.
Es ist jedes Jahr dasselbe: Alle wissen, dass der Winter kommt, doch beim ersten Schneefall ist das Verkehrschaos da. Die Räumfahrzeuge rücken zu spät aus – und schon kracht es auf den Straßen. Und genauso wie den Straßenmeistern mag es Ihnen als Logistik-Verantwortlichem auch schon ergangen sein: War da nicht der Unfall auf der vereisten Rampe, der noch einmal glimpflich verlief? Und obendrein war wegen der großen Nachfrage auch 3 Tage lang kein Streugut in ausreichender Menge zu beschaffen? Sie haben sicher beschlossen, dass im nächsten Winter alles besser laufen soll – dabei hilft Ihnen der Schnellscheck, den die Redaktion des Informationsdiensts Logistik Manager zusammengestellt hat.
Gerade in der Logistik kommt es immer wieder zu Spitzen im Arbeitsanfall. So mancher Logistikverantwortliche spannt dann Teilzeitkräfte auch einmal über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus ein.
Der LogistikManager rät zur Vorsicht, denn: Schnell kann so aus einer Teilzeit- eine Vollzeitstelle werden. Mit ein bisschen Umsicht lässt sich dies jedoch vermeiden.
Der Fall: Ein Unternehmen hatte eine Arbeitnehmerin als Teilzeitkraft mit einer Wochenarbeitszeit von 28,5 Stunden angestellt. Doch über die Jahre wurde besagte Mitarbeiterin in einem zeitlichen Umfang von 38,5 Wochenstunden eingesetzt. Als der Arbeitgeber sie wieder mit einer 28,5-Stunden-Woche beschäftigen wollte, verlangte die Mitarbeiterin Vollbeschäftigung und zog vor Gericht.
Und so entschied das Gericht:Der Europäische Gerichtshof hat Arbeitgeber in einer aktuellen Entscheidung dazu verpflichtet, genau zu kontrollieren, ob ihre Mitarbeiter die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch einhalten. Damit dürfte so manches moderne Arbeitszeitmodell wie das der Vertrauensarbeitszeit auf dem Schutthaufen der Geschichte landen, meint Uwe E. Wirth, Chefredakteur des
LogistikManager.
In vielen Betrieben – gerade im Logistikbereich – wird das so genannte Vertrauensarbeitszeitmodell seit Längerem mit Erfolg eingesetzt. Es beruht auf dem Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und überlässt es Letzteren, ihre Arbeitszeit weitgehend je nach anstehendem Arbeitsaufwand und den persönlichen Bedürfnissen selbst einzuteilen. Die sonst üblichen Arbeitszeitkontrollen entfallen.
Konsignationslager sind eine feine Sache: Die Waren befinden sich praktisch schon im eigenen Haus, gehören aber bis zum Abruf noch dem Lieferanten. Dadurch binden Sie nicht unnötig Kapital. Doch hat diese Art der Lagerhaltung auch Eigenheiten, die schnell zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen können.
Aber wenn Sie diese 15 Tipps des LogistikManager beachten, werden Sie und auch Ihre Lieferanten vom „Konsi-Lager“ profitieren.Jedes gut gefüllte Lager bindet Kapital. Doch wie wäre es, wenn die Teile und Komponenten erst dann bezahlt werden müssten, wenn sie in der Produktion gebraucht oder zur Auslieferung an Ihre Kunden fertig gemacht werden? Das können Sie mit einem Konsignationslager relativ schnell erreichen. Bei Ihrem Lieferanten werden Sie mit dieser Idee jedoch nicht immer Begeisterungsstürme auslösen, denn schließlich wird die Kapitalbindung auf ihn übertragen.
Aber bei genauerer Betrachtung wird ihm nach dem Motto „Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit“ kaum etwas anderes übrig bleiben, wenn er an der Zusammenarbeit mit Ihrem Hause interessiert ist.
Normalerweise ist die ordnungsgemäße Transportverpackung einer Ware nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Sache des Versenders. Doch kann diese Pflicht auch auf den Frachtführer übertragen werden. Kommt es in einem solchen Fall zu Schäden, so haften unter Umständen beide Seiten.
Der LogistikManager berichtete von einem Fall des Oberlandesgerichts (OLG) München: Ein Frachtführer wurde auf Schadenersatz verklagt, nachdem beim Transport einer Sondermaschine von einem Sachverständigen Korrosionsschäden durch eindringende Feuchtigkeit und Salzwasser festgestellt wurden (OLG München, Urteil vom 15. März 2006, AZ: 7 U 1504/06). Der Versender begründete seine Forderung damit, dass im Auftrag deutlich vermerkt war: „Achtung: Diese Anlage muss komplett abgeplant werden! Unbedingt 2 große Wurfplanen mitnehmen.“
Die Siemens Business Services (SBS) stellte vor Kurzem eine RFID-Plombe vor, mit der sich die Kontrolle von Be- und Entladevorgängen bei LKW, Flugzeugen oder Containern effizienter gestalten lassen soll. Besonderer Clou der Lösung: Die Plombe schützt gegen unberechtigtes Öffnen von Verpackungen.
Der LogistikManager berichtete darüber:Die Plombe enthält neben einer eindeutigen Identifikationsnummer einen RFID-Chip. Der Versender soll den beladenen und verschlossenen Behälter mit dieser Plombe versiegeln. Anschließend kann er die Plombe mit einem Handterminal auf den Zustand „autorisiert verschlossen“ schalten.
Verschenken Sie kein wertvolles Kapital mehr, indem Sie bei Ihrer Staplerflotte vorschnell zu Mieten, Leasen oder ähnlichen Betriebsmodellen greifen. Denn der Schlüssel zum Erfolg – das bedeutet in diesem Fall: zu niedrigeren Betriebskosten – ist zunächst einmal das genaue Berechnen der tatsächlich anfallenden Kosten. Erst im zweiten Schritt gehen Sie dann die Optimierung an. Nur in dieser Reihenfolge kommen Sie auch zu effizienten Ergebnissen.
Im ersten Teil dieses Beitrags aus dem
LogistikManager haben Sie erfahren, wie Sie
die Treibstoffkosten und die direkten Kosten Ihrer Staplerflotte herausfinden.
Lernen Sie nun die weiteren Schritte kennen, mit denen Sie Ihre Betriebskosten effizient und auf Dauer senken.Stapler sind die Arbeitstiere der Logistik. Doch haben Sie schon einmal genau berechnet, was Ihre Flotte an Kosten produziert? Denn erst wenn Sie diese genau ermittelt haben, können Sie an eine effektive Optimierung denken. Denn wenn Sie vorschnell zu Mieten, Leasen oder ähnlichen Betriebsmodellen greifen, verschenken Sie mit ziemlicher Sicherheit wertvolles Kapital!
Dieser Leitfaden aus dem LogistikManager zeigt Ihnen, wie Sie zu optimalen Betriebskosten kommen. Wollen Sie bei Ihrer Staplerflotte sparen, so gilt es zunächst, eine umfassende Gesamtkostenbetrachtung anzustellen. Und hier mag so manche Überraschung auf Sie warten. Am Rande einer Logistik-Gesprächsrunde nannte beispielsweise der Vertreter eines großen Speditionsunternehmens folgende Eckdaten seiner Staplerflotte:
E-Mails sind heutzutage aus dem täglichen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Um deren Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit sicherzustellen, bieten sich digitale Signaturen an. Diese sollen einerseits die Herkunft eines Schreibens eindeutig belegen und andererseits zeigen, ob deren Inhalt eventuell manipuliert worden ist.
Doch hat eine solche Signatur wirklich die gleiche Rechtskraft wie eine Unterschrift auf einem Fax oder gar auf Papier? Der
LogistikManager hat sich dieser Frage angenommen:
Als Logistiker kennen Sie das Problem: Auslandsgeschäfte sind immer mit einem gewissen Risiko behaftet. Zwar ist das Währungsrisiko bei Geschäften mit anderen EU-Ländern Geschichte. Wenn Ihr Unternehmen jedoch Geschäftsbeziehungen mit Nicht-EU-Staaten unterhält, gilt es, diese Risiken wirkungsvoll zu minimieren.
Aber nicht nur Währungsrisiken können Ihre Gewinne gefährden. In fremden Ländern machen Ihnen auch Rechtsunsicherheiten das Leben manchmal richtig schwer – insbesondere bei Zahlungs- bzw. Transferschwierigkeiten.
Mit diesen 6 Tipps aus dem LogistikManager minimieren Sie Ihr Risiko: Die Vergabe von Diensten und Tätigkeiten an spezialisierte Unternehmen – auf Neudeutsch auch Outsourcing genannt – ist auch in der Logistik oft ein probates Mittel, wirtschaftlicher zu arbeiten. Doch es gilt hier, den richtigen Partner zu finden, soll die Vergabe bisher intern erledigter Aufgaben zum wirtschaftlichen Erfolg werden, die eigene Organisation erleichtern und nicht in einer Katastrophe enden.
Doch das von vielen Logistikverantwortlichen gefürchtete Ausschreibungsverfahren verliert für Sie seinen Schrecken, wenn Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen und wie Sie im Einzelnen optimal vorgehen.
In diesem Beitrag aus dem LogistikManager erfahren Sie, welches die 4 Phasen einer Ausschreibung typischerweise sind und wie Sie sich in jeder Phase richtig verhalten, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Vergabe von Diensten und Tätigkeiten an spezialisierte Unternehmen – auf Neudeutsch auch Outsourcing genannt – ist auch in der Logistik oft ein probates Mittel, wirtschaftlicher zu arbeiten. Doch es gilt hier, den richtigen Partner zu finden, soll die Vergabe bisher intern erledigter Aufgaben zum wirtschaftlichen Erfolg werden, die eigene Organisation erleichtern und nicht in einer Katastrophe enden.
Wenn Sie diese 11 Regeln aus dem
LogistikManager befolgen, verliert das von vielen Logistikverantwortlichen gefürchtete Ausschreibungsverfahren für Sie seinen Schrecken.
Mit diesen 11 goldenen Regeln umschiffen Sie die gefährlichsten Klippen eines Ausschreibungsverfahrens:Als Logistikverantwortlicher sind Sie in Sachen Sicherheitsvorschriften – insbesondere zur Terrorabwehr – ja schon so einiges gewohnt. Doch nicht nur die EU tut sich in letzter Zeit mit neuen Vorschriften besonders hervor. Auch die Vereinigten Staaten arbeiten mit Hochdruck an diesem Thema.
So setzt das
US-Department of Homeland Security auf privatwirtschaftlich durchgeführte Sicherheitskontrollen bei Transportunternehmen. Dabei müssen Firmen nicht nur ihre eigenen Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch die ihrer Handelspartner erklären. Deshalb landeten solche Fragebögen auch schon bei deutschen Unternehmen auf dem Tisch.
Doch der LogistikManager warnt: Vorsicht vor einer vorschnellen Beantwortung: Nicht nur Datenschutzbedenken sprechen gegen eine Beantwortung! Vielmehr warnen Experten vor der Offenlegung der eigenen Sicherheitsmaßnahmen:
Geraten diese in falsche Hände, dann öffnen Sie dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn Ihnen also in der nächsten Zeit solch ein Fragebogen auf den Schreibtisch flattert, beachten Sie die Tipps aus diesem Beitrag:
Diesen Fall kennen Sie möglicherweise bereits aus eigener Praxis: Bei Übernahme einer Stückfracht ist die Verpackung ohne äußerliche Beschädigung. In ebenso äußerlich einwandfreiem Zustand wird die Ware abgeliefert. Einige Tage später jedoch erhalten Sie zu Ihrer großen Überraschung eine schriftliche Reklamation. Beim Entfernen der Verpackung sei eine Beschädigung der Ware festgestellt worden, für die Sie als Frachtführer beziehungsweise Lieferant geradestehen sollen.
Haften Sie in diesem Fall wirklich? Lesen Sie in diesem Beitrag aus dem LogistikManager, wie Ihre Lage in dieser Situation aussieht:Um diese Frage im Einzelfall sicher beantworten zu können, müssen Sie zunächst einen Blick in das Gesetz werfen:
Die Verwendung der Abkürzung „EG“ für Ursprungswaren aus der Europäischen Union wurde bisher bei Präferenznachweisen, Lieferanten- und Rechnungserklärungen in der Zollpraxis allgemein akzeptiert.
Doch der LogistikManager mahnt zur Vorsicht:
Seit Einführung der „Paneuropa-Kumulierung“ riskieren Sie mit dieser Kennzeichnung erhebliche Probleme! Denn rein formaljuristisch kennzeichnete der Iso-Alpha-Code „EG“ schon seit Längerem Waren, die aus der Arabischen Republik Ägypten stammen.
Bisher konnten Sie bereits erfahren, wie Sie mit der ABC- und der XYZ-Analyse erste Schritte zur Optimierung Ihrer Lagerhaltung unternehmen können. Mit diesen Methoden haben Sie schon ein gutes Stück auf dem Optimierungsweg zurückgelegt, doch erst die Kombination mit einem weiteren Verfahren macht die Sache richtig rund, wie Sie in diesem Beitrag aus
LogistikManager erfahren:
Betrachtet die
ABC-Analyse den Wertanteil der betreffenden Materialien am gesamten Umsatz Ihres Unternehmens, so bewerten Sie mit der
XYZ-Methode die Verbrauchsvorhersehbarkeit der einzelnen Teile. Um aber wirklich zu einer strategischen Methodik zu gelangen, bedarf es einer weiteren Betrachtungsweise Ihrer Beschaffung, nämlich der
Portfolio-Analyse, die die Wichtigkeit der Materialien für Ihr Unternehmen berücksichtigt.
Die Portfolio-AnalyseIn der Ausgabe vom 16.11. stellten wir Ihnen die
Vorteile der ABC-Analyse vor. Doch mit dieser allein kommen Sie noch nicht zum gewünschten Ziel. Denn sie lässt neben dem Wert des Einzelteils auch die Häufigkeit des Bedarfs außer Acht.
Lernen Sie deshalb in diesem Beitrag aus dem
LogistikManager die XYZ-Analyse kennen, die Ihnen bei der Optimierung Ihrer Lagerhaltung einen Schritt weiterhilft.
Verfahren 2: Die XYZ-AnalyseDie Vielzahl der zu beschaffenden Güter und deren Bedeutung im Produktionsprozess rufen geradezu nach einer Teilequalifikation. Hierbei sollten Sie jedoch nicht den Fehler begehen, für jedes einzelne Gut eine intensive Analyse zu starten, sondern sich auf die wichtigsten beschränken. Der
LogistikManager stellt Ihnen in dieser und der nächsten Ausgabe 2 Verfahren vor.
Verfahren 1: Die ABC-AnalyseDas klassische Verfahren der Teilequalifikation ist die so genannte ABC-Analyse. Ziel dieser Methode ist die Ermittlung des Wertanteils der betreffenden Materialien am Umsatz Ihres Unternehmens.
Möglicherweise ist das ein Phänomen, dem Sie als Logistikleiter auch schon einmal begegnet sind: Regelmäßig vor Weihnachten und Ostern kommt es zu Engpässen bei Ladungsträgern wie Paletten, Kunststoffgebinden und Aufsetzgittern. Im
LogistikManager war folgende Gegenstrategie zu lesen:
Der
LogistikManager berichtete: In der Tschechischen Republik sind bereits seit dem 1. Juli 2006 zahlreiche neue Verkehrsvorschriften in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Kraftfahrer künftig
ganzjährig auch tagsüber die Scheinwerfer an den Fahrzeugen einschalten. Außerdem muss der Fahrzeugführer ein Set Ersatzlampen mit sich führen. Bislang galt die Lichtpflicht nur in den Wintermonaten. Mit den neuen Gesetzen gleicht Tschechien die Verkehrsvorschriften an EU-Recht an.
Hersteller von Flurförderfahrzeugen dürfen nach der Maschinenrichtlinie ihre Geräte nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie sich „ohne jede Gefahr für Fahrer und andere Personen“ einsetzen lassen. Doch das entbindet Sie als Logistikverantwortlichen nicht von einigen Maßnahmen der Unfallverhütung.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber – also im Zweifelsfall Sie – verpflichtet festzustellen, welche Gefahren sich aus dem Einsatz der Fahrzeuge ergeben. Damit aber nicht genug: Sie müssen sich auch darum kümmern, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Das gilt insbesondere für die ungehinderte Sicht des Fahrers bei Staplern und Reachstackern.
LogistikManager-Empfehlung: Bei einer Neuanschaffung sollten Sie mit dem Hersteller bzw. Händler die Einsatzgegebenheiten durchsprechen und über geeignete Sicht-Hilfsmittel reden. Bei der Anschaffung von gebrauchten Geräten müssen Sie unbedingt prüfen, ob die Direktsicht vom Fahrerplatz aus genügt. Auch hier müssen Sie bei Mängeln technische Hilfsmittel nachrüsten.
Wenn Sie die folgenden 5 Punkte beachten, sollten Sie auf der sicheren Seite sein:
Der
Logistikmanager berichtete kürzlich von einer aktuellen Studie zum Thema Transportlogistik. Darin zeigt die Technische Universität Kaiserslautern auf, dass
bei der Planung und Durchführung von Planungsprozessen im Bereich Transport deutliche Defizite vorherrschen:
Mit der Einführung des digitalen Kontrollgeräts zu Erfassung der Lenkzeiten hat die EU auch die Mitführungspflicht von Tachoscheiben und Belegen erheblich erweitert. Seit dem 1. Mai muss Ihr Fahrpersonal Lenkzeiten über einen Zeitraum von 15 Tagen dokumentieren können. Bisher regelte die deutsche Fahrpersonalverordnung, dass Lenkzeiten der laufenden Woche und der letzte Tag der Vorwoche bei einer Kontrolle nachgewiesen werden mussten. Doch die
LogistikManager-Redaktion weist darauf hin, dass mit der Einführung der digitalen Kontrollgeräte, die Lenkzeiten über einen Zeitraum von 28 Tagen erfassen können, auch hier neue EU-Vorschriften in Kraft treten (EG-Verordnung Nr. 561/2006 Artikel 26):
Bis zu 50 % Unterschiede in Straßenfrachten und bis zu 200 % Unterschiede bei Luft- und Seefrachten hat der
Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik (BME) in seiner Frachten-Benchmarking-Studie festgestellt. Grund genug, um Ihre Frachtkosten einmal gründlich auf den Prüfstand zu stellen, meint die Redaktion des
Logistikmanagers:
Für Fahrer von LKW und Bussen gilt seit 1. September eine neue Arbeitszeitregelung. Damit ist die
EU-Richtlinie zur Arbeitszeit für mobile Arbeitnehmer nun vollständig umgesetzt. Dramatische Veränderungen haben sich jedoch aus deutscher Sicht nicht ergeben, da die wesentlichen Bestimmungen bereits vorher im deutschen Arbeitszeitgesetz enthalten waren.
Der Logistikmanager fasst hier für Sie die wichtigsten Punkte zusammen:Ende März 2006 wurden die neuen AGB für Logistikgeschäfte vorgestellt – unser Informationsdienst Logistikmanager hatte sie seinen Lesern damals vorgestellt und kommentiert. Mit deren Ablehnung von Seiten der Spitzenverbände der verladenden Wirtschaft drohen die 20 Paragrafen zu Makulatur zu werden. Wenn Sie als Logistiker Waren nach Übersee verschicken, wählen Sie sicherlich häufig den Seeweg. Daher ist Ihnen bestimmt auch der Begriff Konnossement schon oft begegnet. Dieses Dokument stellt sozusagen die Papier gewordene Ware dar und hat im Seefrachtverkehr vielfältige Funktionen.
LogistikManager -Insider-Wissen: Grundsätzlich ist das Konnossement (Seeladeschein, engl. Bill of Lading [B/L]) zunächst ein Beleg zwischen Be- und Verfrachter. Der Befrachter ist in der Regel der Anlieferer zum Schiff und der Verfrachter eine Reederei. Als solches hat es folgende Funktionen:
- Es belegt den Abschluss eines Seefrachtvertrags zwischen dem Verschiffer (beispielsweise einer Spedition) und der Reederei,
- bestätigt die Übernahme der Waren durch die Reederei,
- verpflichtet die Reederei, die Waren demjenigen zu übergeben, der das Konnossement vorlegt,
- beweist die ordnungsgemäße Bezahlung der Frachtgebühren und
- belegt die Eigentumsrechte an der Ware.
Der Inhalt dieses Papieres ist in § 643 HGB geregelt und muss immer folgende Angaben enthalten:- Name des Verfrachters
- Name des Kapitäns
- Name und Nationalität des Schiffes
- Name des Abladers
- Name des Empfängers n Verladehafen n Löschhafen (oder Ort, an dem weitere Weisungen einzuholen sind)
- Art, Ausmaße und Gewicht der Waren
- Warenmarkierung und Verfassung (eventuelle Beschädigung) der Ware
- wer über die Ware bestimmen darf
- Anzahl der ausgefertigten Konnossement- Dokumente
Die Kosten im Logistik-Bereich entwickeln sich derzeit mit schwindelerregender Geschwindigkeit. Für Logistikverantwortliche bedeutet dies eine ganz besondere Herausforderung. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat seinen Kostenentwicklungs-Rechner auf seiner Internetseite freigeschaltet. Dieser Rechner ersetzt die bisherigen Übersichten zur Kostenentwicklung in der Logistikbranche.
Was das Tool leistet und wo Sie es finden, zeigt Ihnen die Redaktion des
LogistikManager.
Die Tankstellen von morgen werden zu komfortablen Entspannungs- und Genuss-Stationen
Wird eines Ihrer Lieferfahrzeuge in einen Unfall verwickelt, können Sie immer Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht mit dem Argument der Schadenminderungspflicht aus der Verantwortung ziehen und die Regulierung des Schadens teilweise verweigern.
Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Kuppelunfälle stehen bei tödlichen Lkw-Unfällen an zweiter Stelle. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass
oft nicht technische Mängel, sondern falsches Verhalten der Beteiligten den Unfall verursacht. Weisen Sie als Logistikverantwortlicher Ihr Fahrpersonal in regelmäßigen Unterweisungen auf die wichtigsten Regeln beim Kuppeln hin.
Sie haben sicherlich Recht, wenn Sie davon ausgehen, dass zunächst der Führer eines Fahrzeugs für die Sicherheit verantwortlich ist. Aber auch Sie als Logistikverantwortlicher stehen in der Pflicht: Schließlich bewegen sich auf Ihrem Werksgelände eigene und fremde Fahrzeuge, und Sie müssen Ihre Beschäftigten vor Verkehrsgefahren ausreichend schützen.
Der LogistikManager hat für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die Sie ein besonderes Augenmerk legen sollten:
Feuerwehr und Arbeitsschutzgesetz verlangen Ihnen in Sachen Brandschutz einiges ab. So müssen Sie ausreichende Maßnahmen zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung ergreifen. Sie müssen Mitarbeiter benennen, die im Brandfall die Erstmaßnahmen ergreifen.
Aus dem LogistikManager erfahren Sie, welche Regeln dieser Personenkreis dringend berücksichtigen muss:Hoffentlich brauchen Sie und Ihre Mitarbeiter es nie zu erleben, dass ein Brand im Lager ausbricht. Sich aber auf umfangreiche Präventivmaßnahmen zu verlassen, kann sich schnell als teure, ja katastrophale Fehleinschätzung erweisen.
Da ist es schon besser, die Personen, die Sie zur Brandbekämpfung gewählt haben, gründlich auszubilden. Doch die Grundregeln der Brandbekämpfung werden im Ernstfall oft sträflich missachtet. Deshalb hier die Grundregeln der Branderstbekämpfung, die man nicht oft genug wiederholen kann:
Die Anforderungen an Logistiker werden immer höher, besonders die zunehmende Globalisierung bringt ganz neue Anforderungen mit sich. Die Fachhochschule Kempten und die Wilhelm-Büchner-Hochschule in Pfungstadt bietetn nun neue Studiengänge an, die Führungskräfte in spe für ihre neuen Aufgaben in der Welt der internationalen Logistik fit machen. Der Informationsdienst
LogistikManager stellt Ihnen hier zwei interessante Weiterbildungsangebote für aufstrebende Logistiker vor.
Eigentlich ist es eine Binsenweisheit: Bei guter Beleuchtung lässt es sich besser arbeiten. Doch gerade im Lager ist es in Sachen gutes Licht oft nicht zum Besten bestellt. Dabei spielt die optische Wahrnehmung im Logistikbereich eine wichtige Rolle. Kommissionierer müssen ihre Listen gut lesen, Staplerfahrer ihren Fahrweg gut einsehen und die Beschäftigten im Warenein- und -ausgang Lieferscheine, Stücklisten etc. schnell und einfach entziffern können. Eine gute Beleuchtung ist dabei von enormer Wichtigkeit.
Während in Deutschland Verkehrsminister Tiefensee sich in Sachen Mauterhöhung hart und unnachgiebig zeigt und damit den Zorn der Logistikbranche auf sich zieht, prüft der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz derzeit, ob die bereits beschlossene Anhebung der LKW-Maut (LSVA) für Euro-3-LKW hinausgeschoben werden kann, das berichtet der Informationsdienst
LogistikManager.
Zum 1.12.2010 werden die bisher verwendeten orangefarbigen Quadrate mit Warnsymbolen, die vor Gefahren mit Chemikalien und deren Zubereitungen warnen, durch die neuen GHSWarnsymbole abgelöst.
Der
LogistikManager verrät Ihnen, wo Sie ein Faltblatt mit den wichtigsten Änderungen zum Download finden.
Sicherlich kennen Sie das Bild: Vor den Lagerhallen treffen Sie regelmäßig eine fast immer gleich zusammengesetzte Truppe von Mitarbeitern, die eine kurze Pause einlegt, um dem blauen Dunst zuzusprechen. Und oft herrscht bei diesen Rauchern auch noch die feste Überzeugung vor, diese kleinen Pausen müssten nicht an der Zeiterfassung als Nichtarbeitszeit gestempelt werden.
Warum dies ein Irrtum ist, zeigt Ihnen der
LogistikManager.
Die deutschen Transportunternehmen ächzen unter der Kostenexplosion und fürchten weitere finanzielle Belastungen wie etwa die Erhöhung der LKW-Maut. Die Kollegen in Österreich hingegen können in den kommenden Monaten auf Entlastung hoffen. Der Informationsdienst
LogistikManager berichtet in einer aktuellen Ausgabe, dass der österreichische Finanzminister und Vizekanzler Wilhelm Molterer Transportunternehmen entlasten will. So plant der Politiker, das System, nach dem die Steuer für schwere LKW berechnet wird, erheblich zu vereinfachen und gleichzeitig die Kraftfahrtzeugsteuer zu senken.
Greift ein Mitarbeiter in die Kasse oder begeht er Warendiebstahl, dann können Sie ihm in der Regel kündigen. Allerdings müssen Sie dabei immer den Wert des Diebesguts berücksichtigen, wenn Sie vor Gericht keine Schlappe kassieren wollen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter aus der Kaffeekasse des Betriebs unberechtigterweise 600 Euro entnommen. Als sein Chef davon erfuhr, sprach er dem Mann kurzerhand die fristlose Kündigung aus, ohne auf die Einwände des Betriebsrats Rücksicht zu nehmen.
Der ehemalige Mitarbeiter wollte diese Kündigung nicht akzeptieren und zog vor das Arbeitsgericht Ludwigshafen.
Der
LogistikManager berichtet, wie das Gericht entschied, und welche Folgen dies für Sie als Logistikleiter hat.
Die VDI-Richtlinie 3578 ‘Anbaugeräte für Gabelstapler’ liegt ab sofort in einer komplett überarbeiteten Version vor, dies berichtet der Informationsdienst
LogistikManager in einer aktuellen Ausgabe.
Unter den Terminus ‘Anbaugeräte’ fallen alle Zusatzgeräte für Gabelstapler, die zur Lastaufnahme, Transportsicherung und Lastbewegung dienen, wenn ein Transport der Last nicht allein durch die Gabelzinken erfolgen kann. Mehr über diese Richtlinie und wo Sie sie erhalten....
Im Business-to-Business-Bereich entscheiden oft mehrere Personen darüber, ob ein Angebot angenommen wird. Deshalb muss die entsprechende Geschäftskorrespondenz auch in vielen Fällen erst über mehrere Schreibtische wandern, bevor eine Rückmeldung erfolgt. Es gibt allerdings ein einfaches Mittel, diesen Prozess zu verkürzen:
Der Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) kritisiert die Zustimmung des Bundesrats zur Mauterhöhung. Seiner Meinung nach ist dieser Kompromiss nur durch die Drohungen des Bundesverkehrsministers mit Investitionskürzungen erpresst worden. Nach Berechnungen des BGL belastet der Kompromiss die Wirtschaft ab dem nächsten Jahr mit zusätzlichen Kosten von rund 1,8 Milliarden Euro.
Welche Punkte der Verband für besonders bedenklich hält und welche finanziellen Konsequenzen die Erhöhung für Logistikunternehmen hat, stellt der
LogistikManager vor...
Bislang war bei Kontrollen gegen Schwarzarbeit eine abschließende Klärung vor Ort oft nicht möglich. Meldungen zur Sozialversicherung sind bislang nach § 28a SGB IV generell nicht bereits vor oder mit Beginn der Beschäftigung abzugeben. Vielmehr sind sie erst mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens aber innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn, vom Arbeitgeber zu übermitteln, das berichtet der Informationsdienst
LogistikManager.