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Alles rund um das Thema Umweltzonen


In Umweltzonen ist kein Platz mehr für Luftverschmutzer.

Seit dem 01.01.08 bestehen in Deutschland die so genannten Umweltzonen. Einige Städte haben hier Bereiche eingeführt, in denen nur noch Fahrzeuge fahren dürfen, die eine Umwelt-Plakette erhalten haben. Diese Plaketten werden je nach Schadstoffaustoß vergeben.

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Achtung: Gesetzgeber bessert bei Umweltzonen nach - So vermeiden Sie die schlimmsten Belastungen


Obwohl die Einführung von Umweltzonen - nicht zuletzt auch wegen unseres heftigen Protests (siehe LogistikManager April und Mai 07) - von vielen Kommunen verschoben wurde, tritt nun ein, was viele Logistiker befürchtet haben:
Der Gesetzgeber hat an vielen Punkten seiner Verordnung nachgearbeitet, und somit dürften die Umweltzonen mit ihren Fahrverboten bald eingeführt werden. Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem Anwohner viel befahrener Straßen einen Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen haben, setzt die Kommunen zusätzlich unter Zugzwang, die Umweltzonen einzuführen.
Damit werden die Transportkosten massiv steigen. Doch mit ein bisschen Geschick können Sie zumindest teilweise gegenlenken.

Sie als Logistik-Verantwortlicher haben es sicher geahnt:
Die trügerische Ruhe um die Einführung der Umweltzonen mit ihren massiven Fahrverboten war nicht von allzu langer Dauer. Nachdem der Gesetzgeber schon Ende Mai mit der "Dreißigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung" die Regelungen zur Nachrüstung von Partikelfiltern nachgereicht hat, folgte im Juli der Entwurf zur "Ersten Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (35. BlmSchV).
Diese regelt die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringer Schadstoffbelastung. Somit können die meisten Gemeinden in der nächsten Zeit die geplanten Umweltzonen einführen. Dabei haben sich für die Betreiber älterer Fahrzeuge sogar einige Verbesserungen ergeben.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
  • Begünstigung von älteren Fahrzeugen mit G-Kat.

    Die im ursprünglichen Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern, die wegen eines Votums des Bundes- rats entfernt wurden, weil die Regierung die StVZO nicht entsprechend angepasst hatte, wurden wieder eingefügt.
    Gleichzeitig wird auf Wunsch der Länder die Schadstoffgruppe 4 auf Fahrzeuge ausgedehnt, die vor Euro 1 zugelassen wurden und mit G-Kat ausgestattet sind. Auch Fahrzeuge, die mit einem G-Kat nachgerüstet wurden, fallen in die Schadstoffgruppe 4.
  • Nachrüstungen von Partikelminderungssystemengeregelt.

    Nutzfahrzeuge und PKWs der Abgasstufe 1 können mit der Nachrüstung solcher Systeme in eine bessere Schadstoffgruppe eingruppiert werden.
  • Berücksichtigung regionaler Befreiungsmöglichkeiten verbessert.

    Die zuständigen Behörden können Fahrzeuge, die unter ein Fahrverbot fallen, unter bestimmten Umständen davon befreien, sofern dies nach den örtlichen Verhältnissen - also dem Maß und der Art der lokalen Schadstoffbelastung - vertretbar ist. Hierbei dürfen neben öffentlichen Interessen auch überwiegende und unaufschiebbare Individualinteressen eine solche Befreiung begründen.
    Diese Entscheidungen sollen nach Wunsch des Gesetzgebers ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand möglich sein. Insbesondere können die Kommunen für besondere Gruppen, wie beispielsweise Anlieger oder Handwerker, Allgemeinverfügungen erlassen. Hiermit müssen nicht für jedes dieser Fahrzeuge individuelle Verwaltungsakten angelegt werden. Sie haben also eine Chance, zumindest für einen begrenzten Zeitraum die Umweltzonen auch mit nicht dafür zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen.
    Übrigens sieht die Verordnung auch vor, dass die Polizei in unaufschiebbaren Fällen solche Ausnahmen von den Fahrverboten aussprechen kann. Inwieweit die einzelnen Kommunen diesen Spielraum ausnutzen werden, ist bisher nur teilweise bekannt. So können die Besitzer alter Fahrzeuge in Berlin sich jetzt schon um eine solche Ausnahmegenehmigung bemühen, doch warnte die Senatsverwaltung für Umwelt vor allzu großen Hoffnungen. Denn eine solche Ausnahmegenehmigung sei nur für besondere Härtefälle vorgesehen.

Grundsatzurteil verschärft den Druckauf Gemeinden


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2007, das Anwohnern von viel befahrenen Straßen ein Anrecht auf Verkehrsbeschränkungen einräumt, wird zu einer Reihe von Klagen gegen die Kommunen führen, die dann sicherlich notgedrungen die Umweltzonen kurzfristig einführen werden.
Bisher haben dies viele Gemeinden nicht getan, da kein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung existierte. Dach dem Urteil gilt dieses Argument nicht mehr, vielmehr kann jeder Bürger von seiner Kommune einen Schutz vor Feinstaub verlangen. So strengt die Deutsche Umwelthilfe bereits Musterklagen an.
Umweltzonen und die hiermit verbundenen Fahrverbote für viele Fahrzeuge werden also mit Sicherheit in kurzer Zeit in Ballungsräumen zu einem massiven Engpass von Transportkapazitäten führen.

Jetzt müssen Sie schnell handeln


Diese Entwicklung wird in der nächsten Zeit aber nicht nur zu einer Verknappung der Transportkapazitäten führen, sondern auch dafür sorgen, dass diese auch erheblich teurer werden.
Bereits in der April-Ausgabe haben wir einige Gegenmaßnahmen aufgezeigt, mit denen Sie die schlimmsten Auswirkungen zumindest abfedern können. Sollten Sie diese Ausgabe nicht mehr zur Hand haben, können Sie sie als PDFDatei im Exklusivbereich für Abonnenten herunterladen. Darüber hinaus sollten Sie aber noch eine Reihe weiterer Maßnahmen ergreifen:
  • Versuchen Sie, mit Ihren Transporteuren und Speditionen längerfristige Verträge mit entsprechenden Preisvereinbarungen auszuhandeln. Sicher werden Ihre Transporteure einem solchen Wunsch zunächst nicht mit Freude begegnen. Doch hier sollten Sie immer mit dem Argument einer zugesicherten längerfristigen Zusammenarbeit winken. Auch gestaffelte und zeitlich genau festgelegte Preissteigerungsraten bewirken sicherlich einiges an Wohlwollen Ihrer Partner.
  • Prüfen Sie bei Ihren eigenen Lieferfahrzeugen, ob eine Nachrüstung mit Filtern möglich ist. Bisher gab es keine rechtsverbindlichen Regeln, welche Fahrzeuge so eine bessere Klassifizierung erreichen können. Nachdem hier Klarheit geschaffen wurde, dürften die Hersteller bald entsprechende Nachrüstsätze anbieten.
  • Fragen Sie bei den Gemeinden nach, ob es Ausnahmeregelungen gibt. Das sollten Sie auf alle Fälle tun, wenn Sie bereits neue Fahrzeuge bestellt haben, aber durch die langen Lieferzeiten die Altfahrzeuge zur Überbrückung dringend benötigen. Dieses Argument wird manche Gemeinden dazu bewegen, zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
    Tipp: Machen Sie Ihren Spediteur auf die Ausnahmegenehmigungen aufmerksam. Wenn er nämlich eine solche auf Ihren Hinweis hin ergattern kann, haben Sie einen wirklichen Freund gewonnen!

Weiterführende Informationen zum Thema Umweltzonen

Der LogistikManager berät Sie kompetent und aktuell zu allen wichtigen Themen der Logistik. Im Bereich des Warentransports lässt sich mit der richtigen Vorgehensweise eine Menge an Geld sparen. Verteilen Sie die Ressourcen sinnvoll. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, z.B. beim Thema Umweltzonen. Testen Sie den LogistikManager 30 Tage lang gratis und verbessern Sie Ihre Logistik.

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