Shop
Newsletter
Termine
Kontakt
LOGISTIKMANAGER - Praxis-Werkzeuge und Know-How für Logistik-Profis
Über 11.2011
zufriedene Leser
seit 2006
Facebook 

Alles rund um das Thema Logistikleiter


Als Logistikleiter haben Sie die volle Verantwortung über alle Transporte.

Als Logistikleiter sind Sie der Verantwortliche für alle Transporte rund um Ihr Unternehmen. Sie sorgen dafür, dass die Koordination stimmt und fällen wichtige Entscheidungen bei Lieferausfall oder Verzögerungen.

Testen Sie unseren LogistikManager zum Thema Kontraktlogistik 30 Tage lang kostenlos

So delegieren Sie Ihre Sicherheitsverantwortung richtig


Als Logistikleiter sind Sie für die Sicherheit der in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden Maschinen und Einrichtungen verantwortlich - und das kann Sie ganz schön beschäftigen.
Doch Logistikleiter können diese Verantwortung zumindest teilweise auch auf andere Mitarbeiter übertragen. Ab einer gewissen Unternehmensgröße sind diese sogar verpflichtet, sich in puncto Sicherheit helfen zu lassen. Dabei müssen Logistikleiter aber einige Punkte beachten, wenn sie dies auch rechtssicher tun möchten.

Nicht nur im eigenen Interesse müssen Sie für Sicherheit im Lager und an anderen Orten in Ihrem Verantwortungsbereich sorgen. Denn der Gesetzgeber schreibt bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern vor, dass Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte zur Arbeitssicherheit Sie bei dieser Aufgabe unterstützen.
Logistikleiter müssen dabei diese beiden Funktionen streng voneinander getrennt betrachten, denn sie haben verschiedene Aufgaben und Verantwortungen.

Der Sicherheitsbeauftragte


Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist nach § 22 des Unfallversicherungs- Einordnungsgesetzes (UVEG) - SGB VI vom 7.8.1996 verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Auch die Berufsgenossenschaften schreiben in § 20 der BGV A1 die Bestellung einer solchen Kraft zwingend vor.
Die Ernennung müssen Logistikleiter immer schriftlich vornehmen, ein entsprechendes Musterformular finden Sie in unserem Exklusivbereich für Abonnenten.
Achtung: Der Sicherheitsbeauftragte muss ein Angestellter Ihres Unternehmens sein. Ihr Mitarbeiter ist hierbei immer ehrenamtlich und auf freiwilliger Basis tätig. Sie können also keinen Ihrer Angestellten per Weisung zwingen, diese Aufgabe zu übernehmen.

Darüber hinaus hat der Betriebs- oder Personalrat ein Mitbestimmungsrecht! Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsbeauftragten liegt darin, Führungskräfte und Kollegen gleichermaßen bei der Unfallvermeidung und dem Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Mit dieser Funktion ist übrigens kein Weisungsrecht verknüpft; ein Sicherheitsbeauftragter kann lediglich beraten und helfen.
Diese Personen müssen von ihrer Ausbildung sowie der Orts- und Sachkenntnis her in der Lage sein, Gefahren zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Sie unterstützen hierin auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Tipp: Wenn Sie einen Sicherheitsbeauftragten ernennen wollen:
Wählen Sie immer einen zuverlässigen und korrekt arbeitenden Mitarbeiter aus. Verzichten Sie - wenn möglich - auch darauf, leitende Angestellte mit dieser Aufgabe zu betrauen. Es ist immer etwas anderes, wenn einen ein gleichgestellter Kollege auf Fehler aufmerksam macht, als wenn dies der Chef tut.

Rechte und Pflichten desSicherheitsbeauftragten

Ein von Ihnen bestellter Sicherheitsbeauftragter hat die folgenden Rechte und Pflichten:

Rechte

  • Er darf durch die Ausübung seiner Tätigkeit nie benachteiligt werden.
  • Er kann Ihnen Verbesserungsvorschläge unterbreiten und auf deren Durchführung hinwirken.
  • Sie müssen ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Zeit einräumen.
  • Er kann sich bei vollem Gehalt ausund fortbilden lassen.
  • Er kann Kollegen auf sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten hinweisen und ggf. sofort eingreifen.
  • Er kann an Betriebsbegehungen und Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen.
  • Die Ergebnisse einer Betriebsbesichtigung nach § 9 UVV müssen ihm mitgeteilt werden.
  • Er ist jederzeit berechtigt, sein Amt niederzulegen.

Pflichten

  • Der Sicherheitsbeauftragte verpflichtet sich, alle Maßnahmen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes zu unterstützen.
  • Er muss von allen Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaften Kenntnis nehmen.
  • Er muss Sie als Vorgesetzten immer über mögliche Gefahren informieren.
  • Er muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit


Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben. Allerdings hat sie eine andere Funktion als die Sicherheitsfachkraft. Darüber hinaus sind die vorgeschriebenen Qualifikationen weiter reichend und genau festgelegt.
Außerdem können Logistikleiter diese Aufgabe nicht nur Angestellten, sondern auch externen Kräften übertragen. Genaueres hierzu finden Sie im 2. Teil dieses Artikels in der nächsten Ausgabe.

Mustervorlagen

Vorlagen zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften und -beauftragten finden Sie kostenlos unter www.logistik-manager.com.

LogistikManager gibt wertvolle Hinweise zum Thema Logistikleiter

Der LogistikManager berät Sie informativ und aktuell zu allen wichtigen Bereichen der Logistik. Im Bereich des Warentransports lässt sich mit der richtigen Vorgehensweise eine Menge an Geld sparen. Verteilen Sie die Ressourcen sinnvoll. Wir geben Ihnen wertvolle Ratschläge, z.B. beim Thema Logistikleiter. Testen Sie den LogistikManager 30 Tage lang kostenlos und optimieren Sie Ihre Logistik.

Testen Sie unseren LogistikManager zum Thema Kontraktlogistik 30 Tage lang kostenlos

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: Ratgeber Logistik, Lenk- und Ruhezeiten, Incoterms, Ausbildung in der Logistik.

Hier gelangen Sie zum 30-Tage GRATIS-TEST des LogistikManagers
Aktuelle Ausgabe
  • Lesen Sie hier alles über die Inhalte der aktuellen Ausgabe
  • Testen Sie den LogistikManager jetzt 30 Tage lang KOSTENLOS!
Nur für Abonnenten:

Laden Sie hier die komplette aktuelle Ausgabe herunter
Themenvorschau

  • Sicherheit:
    Das müssen Sie und Ihre Fahrer über die Gefahrgutverordnung und das ADR unbedingt wissen
  • Einkauf:
    So verbessern Sie die Leistungen Ihrer Lieferanten und Dienstleister nachhaltig
Das und vieles mehr lesen Sie in der nächsten Ausgabe des LogistikManagers
Über welche Themen
möchten Sie von uns
regelmäßig und kostenlos
informiert werden?

 Logistik
 Fuhrpark
Einkaufsmanagement
Rohstoffeinkauf
Stahl- / Metallpreise
alle Themen
E-Mail:  
Datenschutz-Hinweise
Für Logistikleiter
Logistik-News
Logistik-Tipps
Toplinks für Logistikleiter
Logistik-Glossar
Für Fuhrparkleiter
Fuhrpark-News
Fuhrpark-Tipps
Toplinks für Fuhrparkleiter
Fuhrpark-Glossar
Aktuelles
Termine
E-Mail Newsletter
Produktinfo
Über uns
Der Chefredakteur
Jetzt GRATIS testen!
Lesermeinungen
Mediadaten
Abonnentenbereich
Stichwortsuche
Checklisten
Musterbriefe / Formulare
GRATIS-Downloads
Aktuelle Ausgabe
Ausgaben-Archiv
RSS-Feeds
Empfangen Sie unsere
Tipps & News kostenlos
über Ihren RSS-Reader:

 RSS Logistik

 RSS Fuhrpark

 RSS Fuhrpark & Logistik
Ausgezeichnet durch
Fairness Stiftung
© 2012, Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sitemap  |   Impressum / AGB  |   Datenschutz
Seitenanfang
X
GRATIS: Newsletter + E-Book
Fuhrparkmanagement
Sie erhalten unseren kostenlosen Newsletter "Logistik aktuell" und exklusive Angebote für Führungskräfte aus diesen Bereichen.
Zusätzlich erhalten Sie das E-Book "Fuhrparkmanagement".
Wir geben Ihre E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter!
Datenschutz-Hinweise