Shop
Newsletter
Termine
Kontakt
LOGISTIKMANAGER - Praxis-Werkzeuge und Know-How für Logistik-Profis
Über 11.2011
zufriedene Leser
seit 2006
Facebook 

Alles rund um das Thema LKW Bußgeldkatalog

Ob Sonntagsfahrten oder ungesicherte Ladung, Vergehen im Straßenverkehr werden laut LKW Bußgeldkatalog geahndet.

Strengere Regeln bei der Ladungssicherung - Vermeiden Sie Strafen und Bußgeld, indem Sie immer den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog beachten

Dass Ladung auf Fahrzeugen richtig gegen Herabfallen und Verrutschen gesichert werden muss, ist klar. Doch nicht nur Fahrer und Speditionen sind hier in der Pflicht, auch Sie als Logistikverantwortlicher können zur Rechenschaft gezogen werden.

Neben den Berufsgenossenschaftlichen Regelungen gelten auch die Regeln der Straßenverkehrsordnung und damit verbunden der LKW Bußgeldkatalog. Und hier gab es einige Änderungen, die Sie als Logistikleiter unbedingt berücksichtigen müssen.

Testen Sie unseren LogistikManager zum Thema Kontraktlogistik 30 Tage lang kostenlos

Der Fahrzeugführer hat dafür zu sorgen, dass die Ladung seines Fahrzeugs keine Gefahr für andere und sich selbst darstellt. Doch in der Verantwortung ist - wie so oft - auch das ihn beschäftigende Unternehmen.

Dies geht klar aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften hervor (BGV D29 Fahrzeuge) Denn § 3 dieser Vorschriften sagt klar: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen der §§ 4 bis 30 beschaffen und ausgerüstet sind.

Auch § 22 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift spricht eine klare Sprache:

Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass nach DIN 75 410-2 und nach DIN 75 410-3 die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen aller Art gegeben ist. Doch geben Sie sich als Logistikverantwortlicher keiner Illusion hin, denn wenn beispielsweise ein Lastkraftwagen oder Transporter einer Fremdspedition an Ihrer Rampe von Ihren Mitarbeitern beladen wird, so treffen Sie diese Vorschriften genauso.

Straßenverkehrsordnung verlangt Sicherheit in jeder Situation

Darüber hinaus hat auch der Gesetzgeber in § 22 der Straßenverkehrsordnung recht detailliert festgeschrieben, wie Ladungssicherung auszusehen hat:

"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Die folgenden Absätze spezifizieren genauer, was zu beachten ist, um Bußgelder aus dem LKW Bußgeldkatalog zu vermeiden. Falls Sie der Text des gesamten Paragrafen interessiert, können Sie ihn im Downloadbereich auf www.logistikmanager. com herunterladen.

LKW Bußgeldkatalog sieht wesentlich höhere Strafen als bisher vor

Doch waren bis Anfang April 2004 diese gesetzlichen Regelungen ein recht schwaches Instrument, da die Strafen, die der LKW Bußgeldkatalog vorsah, eigentlich kaum jemanden so richtig abschrecken konnte.

Diese Tatsache und die Feststellung, dass mangelnde Ladungssicherung bei Unfällen mit Lastkraftwagen eine wesentliche Ursache spielte, bewogen den 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag, eine deutliche Sanktionsverschärfung zu fordern. In der Folge wurde der LKW Bußgeldkatalog vom Gesetzgeber mehrfach angepasst.

Achtung: Wenn die Behörden wegen Verstößen gegen die Ladungssicherungspflicht ein Bußgeld verhängen, so kann es außer dem Fahrer und der von Ihnen beauftragte Spedition auch Sie als Logistikverantwortlichen treffen. Und zwar immer dann, wenn ein Lastwagen von Ihren Mitarbeitern beladen wird.

Das heißt im Klartext: Vorhandene Ladungssicherungs-Einrichtungen und -Materialien müssen von Ihren Mitarbeitern richtig eingesetzt werden. Sollten solche nicht vorhanden sein, so müssen Sie sie zur Verfügung stellen oder die Beladung verweigern. Tun Sie das nicht, sind Sie in der Haftung und kassieren unter Umständen Bußgeldbescheide oder Punkte - und zwar persönlich!

Mit diesen Maßnahmen vermeiden Sie Bußgelder

Wenn Sie folgende Punkte berücksichtigen, haben Sie keine Bußgelder wegen Verstößen gegen § 22 der Straßenverkehrsordnung zu befürchten:

  • Weisen Sie Ihr Beladepersonal an, vorhandene Materialien zur Transportsicherung auch immer zu benutzen und richtig einzusetzen.
  • Sollten keine Materialien zur Ladungssicherung vorhanden sein, so muss Ihr Personal entweder solche selbst bereitstellen oder die Beladung verweigern.
  • Stellt Ihr Unternehmen Ladungssicherungs- Materialien zur Verfügung, so müssen Sie diese regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüfen. Ist diese nicht mehr gegeben, müssen Sie das Material sofort austauschen oder reparieren lassen.
  • Stellen Sie in regelmäßigen, jährlichen Unterweisungen sicher, dass Ihr Personal über die richtige Ladungssicherung Bescheid weiß.
  • Überprüfen Sie Ihr Personal, ob die Regeln der Ladungssicherung eingehalten werden.
  • Stellen Sie schon bei der Fahrtendisposition sicher, dass es zu keiner Überschreitung der Gesamt- und der Achslast kommen kann.
  • Veranlassen Sie bei einer eigenen Flotte mindestens einmal pro Jahr eine Überprüfung der Fahrzeuge auf ihre Betriebssicherheit.
    Dabei sollten Sie den Sicherungselementen und Ladehilfsmitteln besondere Aufmerksamkeit schenken. Diese Überprüfungen dürfen übrigens immer nur von entsprechend sachverständigem Personal durchgeführt werden.
  • Bewahren Sie die Prüfunterlagen sorgfältig auf. Das muss nicht im Fahrzeug sein.

Weiterführende Informationen zum Thema LKW Bußgeldkatalog

Der LogistikManager berät Sie kompetent und aktuell zu allen relevanten Bereichen der Logistik. Im Bereich des Warentransports lässt sich mit der richtigen Vorgehensweise eine Menge an Geld sparen. Verteilen Sie die Ressourcen sinnvoll. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, z.B. beim Thema LKW Bußgeldkatalog. Testen Sie den LogistikManager 30 Tage lang gratis und optimieren Sie Ihre Logistik.

Testen Sie unseren LogistikManager zum Thema Kontraktlogistik 30 Tage lang kostenlos

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: Lieferantensuche, Logistik, Bestandsmanagement, Feinstaubverordnung.

Hier gelangen Sie zum 30-Tage GRATIS-TEST des LogistikManagers
Aktuelle Ausgabe
  • Lesen Sie hier alles über die Inhalte der aktuellen Ausgabe
  • Testen Sie den LogistikManager jetzt 30 Tage lang KOSTENLOS!
Nur für Abonnenten:

Laden Sie hier die komplette aktuelle Ausgabe herunter
Themenvorschau

  • Leasing:
    Finanzierungsmodell mit Stärken und Schwächen
  • Zoll und Export:
    Hier lauern die Fallen bei Prüfungen durch Zollämter und das BAFA
  • Arbeitsschutz:
    Bewertung von Überlastungen bei manuellen Tätigkeiten (Teil 2)
Das und vieles mehr lesen Sie in der nächsten Ausgabe des LogistikManagers
Über welche Themen
möchten Sie von uns
regelmäßig und kostenlos
informiert werden?

 Logistik
 Fuhrpark
Einkaufsmanagement
Rohstoffeinkauf
Stahl- / Metallpreise
alle Themen
E-Mail:  
Datenschutz-Hinweise
Für Logistikleiter
Logistik-News
Logistik-Tipps
Toplinks für Logistikleiter
Logistik-Glossar
Für Fuhrparkleiter
Fuhrpark-News
Fuhrpark-Tipps
Toplinks für Fuhrparkleiter
Fuhrpark-Glossar
Aktuelles
Termine
E-Mail Newsletter
Produktinfo
Über uns
Der Chefredakteur
Jetzt GRATIS testen!
Lesermeinungen
Mediadaten
Abonnentenbereich
Stichwortsuche
Checklisten
Musterbriefe / Formulare
GRATIS-Downloads
Aktuelle Ausgabe
Ausgaben-Archiv
RSS-Feeds
Empfangen Sie unsere
Tipps & News kostenlos
über Ihren RSS-Reader:

 RSS Logistik

 RSS Fuhrpark

 RSS Fuhrpark & Logistik
Ratgeber-Übersicht
Einkaufsmanagement
Rohstoffeinkauf
Trends & Zukunft
Überischt aller Ratgerber
Ausgezeichnet durch
Fairness Stiftung
© 2012, Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sitemap  |   Impressum / AGB  |   Datenschutz
Seitenanfang