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Alles rund um das Thema UmweltzonenSeit dem 01.01.08 bestehen in Deutschland die so genannten Umweltzonen. Einige Städte haben hier Bereiche eingeführt, in denen nur noch Fahrzeuge fahren dürfen, die eine Umwelt-Plakette erhalten haben. Diese Plaketten werden je nach Schadstoffaustoß vergeben. Achtung: Gesetzgeber bessert bei Umweltzonen nach - So vermeiden Sie die schlimmsten BelastungenObwohl die Einführung von Umweltzonen - nicht zuletzt auch wegen unseres heftigen Protests (siehe LogistikManager April und Mai 07) - von vielen Kommunen verschoben wurde, tritt nun ein, was viele Logistiker befürchtet haben:
Der Gesetzgeber hat an vielen Punkten seiner Verordnung nachgearbeitet, und somit dürften die Umweltzonen mit ihren Fahrverboten bald eingeführt werden. Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem Anwohner viel befahrener Straßen einen Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen haben, setzt die Kommunen zusätzlich unter Zugzwang, die Umweltzonen einzuführen.
Damit werden die Transportkosten massiv steigen. Doch mit ein bisschen Geschick können Sie zumindest teilweise gegenlenken.
Sie als Logistik-Verantwortlicher haben es sicher geahnt:
Die trügerische Ruhe um die Einführung der Umweltzonen mit ihren massiven Fahrverboten war nicht von allzu langer Dauer. Nachdem der Gesetzgeber schon Ende Mai mit der "Dreißigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung" die Regelungen zur Nachrüstung von Partikelfiltern nachgereicht hat, folgte im Juli der Entwurf zur "Ersten Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (35. BlmSchV).
Diese regelt die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringer Schadstoffbelastung. Somit können die meisten Gemeinden in der nächsten Zeit die geplanten Umweltzonen einführen. Dabei haben sich für die Betreiber älterer Fahrzeuge sogar einige Verbesserungen ergeben.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
Grundsatzurteil verschärft den Druckauf GemeindenDas Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2007, das Anwohnern von viel befahrenen Straßen ein Anrecht auf Verkehrsbeschränkungen einräumt, wird zu einer Reihe von Klagen gegen die Kommunen führen, die dann sicherlich notgedrungen die Umweltzonen kurzfristig einführen werden.
Bisher haben dies viele Gemeinden nicht getan, da kein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung existierte. Dach dem Urteil gilt dieses Argument nicht mehr, vielmehr kann jeder Bürger von seiner Kommune einen Schutz vor Feinstaub verlangen. So strengt die Deutsche Umwelthilfe bereits Musterklagen an.
Umweltzonen und die hiermit verbundenen Fahrverbote für viele Fahrzeuge werden also mit Sicherheit in kurzer Zeit in Ballungsräumen zu einem massiven Engpass von Transportkapazitäten führen.
Jetzt müssen Sie schnell handelnDiese Entwicklung wird in der nächsten Zeit aber nicht nur zu einer Verknappung der Transportkapazitäten führen, sondern auch dafür sorgen, dass diese auch erheblich teurer werden.
Bereits in der April-Ausgabe haben wir einige Gegenmaßnahmen aufgezeigt, mit denen Sie die schlimmsten Auswirkungen zumindest abfedern können. Sollten Sie diese Ausgabe nicht mehr zur Hand haben, können Sie sie als PDFDatei im Exklusivbereich für Abonnenten herunterladen. Darüber hinaus sollten Sie aber noch eine Reihe weiterer Maßnahmen ergreifen:
Weiterführende Informationen zum Thema UmweltzonenDer LogistikManager berät Sie kompetent und aktuell zu allen wichtigen Themen der Logistik. Im Bereich des Warentransports lässt sich mit der richtigen Vorgehensweise eine Menge an Geld sparen. Verteilen Sie die Ressourcen sinnvoll. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, z.B. beim Thema Umweltzonen. Testen Sie den LogistikManager 30 Tage lang gratis und verbessern Sie Ihre Logistik. Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: Logistikanbieter, Speditionskosten, Lenkzeiten, Frachtraten. |
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