Alles rund um das Thema Mitführungspflicht Tachoscheiben

Seit dem 1. Januar 2008 gelten verschärfte Regelungen für die Mitführungspflicht von Tachoscheiben.

Seit dem 01. Januar 2008 gilt eine neue Regelung bei der Mitführungspflicht von Tachoscheiben. Bisher mussten die Fahrer bei Kontrollen nur die Schaublätter und Fahrkarte für die letzten 15 Kalendertage mitführen, nun ist der Zeitraum auf 28 Tage ausgedehnt.

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Unterschiede der Mitführungspflicht für Tachoscheiben zwischen analogem und digitalem Kontrollgerät

Für analoge Kontrollgeräte gilt, dass die Schaublätter des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage, die Fahrerkarte und alle während der vorausgehenden handschriftlichen Aufzeichnungen (zum Beispiel im Falle eines Defektes der Fahrerkarte) jederzeit mitgeführt werden müssen.

Fahrer die mit digitalem Kontrollgerät unterwegs sind haben ebenfalls die Fahrerkarte und alle handschriftlichen Aufzeichnungen mitzuführen. Sollten sie während der vorausgegangenen 28 Tage in einem Fahrzeug mit analogem Gerät unterwegs gewesen sein, so sind die Schaublätter für diese Fahrten ebenfalls mitzuführen.

Die Mitführungspflicht für Tachoscheiben hat sich also verlängert, was weiteren Mehraufwand für die Fahrer bedeutet.

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