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Alles rund um das Thema Logistikleiter

Als Logistikleiter haben Sie die volle Verantwortung über alle Transporte.

Als Logistikleiter sind Sie der Verantwortliche für alle Transporte rund um Ihr Unternehmen. Sie sorgen dafür, dass die Koordination stimmt und fällen wichtige Entscheidungen bei Lieferausfall oder Verzögerungen.

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So delegieren Sie Ihre Sicherheitsverantwortung richtig

Als Logistikleiter sind Sie für die Sicherheit der in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden Maschinen und Einrichtungen verantwortlich - und das kann Sie ganz schön beschäftigen.
Doch Logistikleiter können diese Verantwortung zumindest teilweise auch auf andere Mitarbeiter übertragen. Ab einer gewissen Unternehmensgröße sind diese sogar verpflichtet, sich in puncto Sicherheit helfen zu lassen. Dabei müssen Logistikleiter aber einige Punkte beachten, wenn sie dies auch rechtssicher tun möchten.

Nicht nur im eigenen Interesse müssen Sie für Sicherheit im Lager und an anderen Orten in Ihrem Verantwortungsbereich sorgen. Denn der Gesetzgeber schreibt bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern vor, dass Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte zur Arbeitssicherheit Sie bei dieser Aufgabe unterstützen.
Logistikleiter müssen dabei diese beiden Funktionen streng voneinander getrennt betrachten, denn sie haben verschiedene Aufgaben und Verantwortungen.

Der Sicherheitsbeauftragte

Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist nach § 22 des Unfallversicherungs- Einordnungsgesetzes (UVEG) - SGB VI vom 7.8.1996 verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Auch die Berufsgenossenschaften schreiben in § 20 der BGV A1 die Bestellung einer solchen Kraft zwingend vor.
Die Ernennung müssen Logistikleiter immer schriftlich vornehmen, ein entsprechendes Musterformular finden Sie in unserem Exklusivbereich für Abonnenten.
Achtung: Der Sicherheitsbeauftragte muss ein Angestellter Ihres Unternehmens sein. Ihr Mitarbeiter ist hierbei immer ehrenamtlich und auf freiwilliger Basis tätig. Sie können also keinen Ihrer Angestellten per Weisung zwingen, diese Aufgabe zu übernehmen.

Darüber hinaus hat der Betriebs- oder Personalrat ein Mitbestimmungsrecht! Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsbeauftragten liegt darin, Führungskräfte und Kollegen gleichermaßen bei der Unfallvermeidung und dem Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Mit dieser Funktion ist übrigens kein Weisungsrecht verknüpft; ein Sicherheitsbeauftragter kann lediglich beraten und helfen.
Diese Personen müssen von ihrer Ausbildung sowie der Orts- und Sachkenntnis her in der Lage sein, Gefahren zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Sie unterstützen hierin auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Tipp: Wenn Sie einen Sicherheitsbeauftragten ernennen wollen:
Wählen Sie immer einen zuverlässigen und korrekt arbeitenden Mitarbeiter aus. Verzichten Sie - wenn möglich - auch darauf, leitende Angestellte mit dieser Aufgabe zu betrauen. Es ist immer etwas anderes, wenn einen ein gleichgestellter Kollege auf Fehler aufmerksam macht, als wenn dies der Chef tut.

Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten

Ein von Ihnen bestellter Sicherheitsbeauftragter hat die folgenden Rechte und Pflichten:

Rechte

  • Er darf durch die Ausübung seiner Tätigkeit nie benachteiligt werden.
  • Er kann Ihnen Verbesserungsvorschläge unterbreiten und auf deren Durchführung hinwirken.
  • Sie müssen ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Zeit einräumen.
  • Er kann sich bei vollem Gehalt ausund fortbilden lassen.
  • Er kann Kollegen auf sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten hinweisen und ggf. sofort eingreifen.
  • Er kann an Betriebsbegehungen und Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen.
  • Die Ergebnisse einer Betriebsbesichtigung nach § 9 UVV müssen ihm mitgeteilt werden.
  • Er ist jederzeit berechtigt, sein Amt niederzulegen.

Pflichten

  • Der Sicherheitsbeauftragte verpflichtet sich, alle Maßnahmen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes zu unterstützen.
  • Er muss von allen Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaften Kenntnis nehmen.
  • Er muss Sie als Vorgesetzten immer über mögliche Gefahren informieren.
  • Er muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben. Allerdings hat sie eine andere Funktion als die Sicherheitsfachkraft. Darüber hinaus sind die vorgeschriebenen Qualifikationen weiter reichend und genau festgelegt.
Außerdem können Logistikleiter diese Aufgabe nicht nur Angestellten, sondern auch externen Kräften übertragen. Genaueres hierzu finden Sie im 2. Teil dieses Artikels in der nächsten Ausgabe.

Mustervorlagen

Vorlagen zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften und -beauftragten finden Sie kostenlos unter www.logistik-manager.com.

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Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: Logistik, Lenkzeiten, Ruhezeiten, Umweltzonen.



 

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