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Alles rund um das Thema LKW MautSeit dem 01. Januar 2005 gilt auf deutschen Autobahnen eine Mautpflicht für LKWs. Aber auch auf einigen stark frequentierten Bundesstraßen gilt die LKW Maut. Durch diese Maut haben sich die laufenden Kosten für die Speditionen erhöht, welche diese Erhöhung an Ihre Kunden weitergeben. Das ändert sich bei der Maut - und warum Sie jetzt schon reagieren solltenVor kurzem haben die Verkehrsminister der EU der "Euro-Vignettenrichtlinie" zugestimmt. Damit wird ab 2012 die LKW Maut auch auf Kleintransporter ab 3,5 Tonnen ausgedehnt. Ab diesem Zeitpunkt können dann auch stärkere Mautzuschläge oder -nachlässe nach Emissionsausstoß und nach Tageszeiten gestaffelt erhoben werden.
Nachdem die LKW-Maut eingeführt wurde, haben Sie als Logistikverantwortlicher sich sicher auch einen Spaß daraus gemacht, dieser zusätzlichen Belastung Ihres Budgets ein Schnippchen zu schlagen, indem Sie die mautpflichtigenZwölftonner teilweise durch Neufahrzeuge unterhalb dieser Gewichtsklasse ersetzt haben.
Doch Vorsicht: Ab 2012 werden nach dem Beschluss der EU-Verkehrsminister auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen mautpflichtig. Sie sollten schon jetzt mit spitzem Stift rechnen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen! Je nach Nutzungsdauer sollten Sie ab sofort bei Neuanschaffungen über Fahrzeuge unter dieser Gewichtsklasse nachdenken.
Beachten Sie bei Ihren Kalkulationen auch, dass sich bei Fahrzeugen ab 12 Tonnen schon bald eine Verschärfung der Mautgebühren nach Emissionsklassen ergibt. Sie sollten deshalb bei Kauf und Leasing bereits jetzt einen gründlichen Blick auf den Schadstoffausstoß Ihrer zukünftigen Fahrzeuge werfen.
Da bei der Staffelung nach Tageszeiten noch keine genaueren Bestimmungen vorliegen, müssen Sie hier noch nicht aktiv werden, doch es ist keine schlechte Idee, diesen Gesichtspunkt bei Neueinstellung von Fahrpersonal zu berücksichtigen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, sobald genauere Informationen zu diesem Thema vorliegen.
Entlastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge ab 12 Tonnen Die bisher angedachte Mautentschädigung deutscher Spediteure mit direkten Ausgleichszahlungen ist endgültig vom Tisch. Die Bundesregierung wird in dieser Sache nicht gegen die EU klagen, sondern plant eine Entlastung über die Absenkung der KFZ-Steuer für Fahrzeuge ab 12 Tonnen. Das Volumen der Absenkung soll bundesweit bei 150 Mio. Euro pro Jahr liegen. Auch ist eine stärkere Entlastung bei umweltfreundlichen Fahrzeugen geplant, die etwa 100 Mio. Euro betragen soll.
Stornierungsgebühren für manuelle Mautbuchungen im Internet und am Mautstellen-TerminalSeit dem 2. April 2006 erhebt Toll Collect im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) eine Stornierungsgebühr für manuelle Einbuchungen im Internet und am Mautstellen- Terminal in der Höhe von 3 Euro. Diese Gebühr gilt für Teil- und Vollstornierungen von Strecken.
Eine Strecke kann immer dann storniert werden, wenn der zu erstattende Betrag bzw. die Gutschrift größer als die erhobene Gebühr ist.
Nach wie vor können Vollstornierungen der gebuchten Strecke innerhalb der Karenzzeit ohne Gebühr erfolgen. Für eine gebührenfreie Vollstornierung stehen dem Nutzer beim Internet- Einbuchungssystem 5 Minuten Zeit zur Verfügung, am Mautstellen- Terminal bleiben 15 Minuten. Danach gelten die üblichen Stornierungsvoraussetzungen für gebuchte Fahrten.
Logistik-Tipp des Monats: Wegfall der degressiven Abschreibung gilt nur für MietwohngebäudeDie seit dem 1.1.2006 geltenden Änderungen bei Gebäudeabschreibungen gelten entgegen oft geäußerten Meinungen nicht für gewerblich und nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude. Die beschlossenen Änderungen zur Immobilienabschreibung beschränken sich ausschließlich auf Mietgebäude.
Für gewerblich und nicht zu Wohnzwecken genutzte Immobilien bleibt es bei den bisherigen Abschreibungsmöglichkeiten. Diese können Sie weiterhin gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG mit 3 % oder gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechend abschreiben.
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