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Seit dem 01. Januar 2005 gilt auf deutschen Autobahnen eine Mautpflicht für LKWs. Aber auch auf einigen stark frequentierten Bundesstraßen gilt die LKW Maut. Durch diese Maut haben sich die laufenden Kosten für die Speditionen erhöht, welche diese Erhöhung an Ihre Kunden weitergeben.
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Das ändert sich bei der Maut - und warum Sie
jetzt schon reagieren sollten
Vor kurzem haben die Verkehrsminister
der EU der "Euro-Vignettenrichtlinie"
zugestimmt. Damit
wird ab 2012 die LKW Maut auch
auf Kleintransporter ab 3,5 Tonnen
ausgedehnt. Ab diesem Zeitpunkt
können dann auch stärkere Mautzuschläge
oder -nachlässe nach Emissionsausstoß
und nach Tageszeiten
gestaffelt erhoben werden.
Nachdem die LKW-Maut eingeführt
wurde, haben Sie als Logistikverantwortlicher
sich sicher auch einen Spaß
daraus gemacht, dieser zusätzlichen Belastung
Ihres Budgets ein Schnippchen
zu schlagen, indem Sie die mautpflichtigen
Zwölftonner teilweise durch Neufahrzeuge
unterhalb dieser Gewichtsklasse
ersetzt haben.
Doch Vorsicht: Ab 2012 werden
nach dem Beschluss der EU-Verkehrsminister
auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen
mautpflichtig. Sie sollten schon
jetzt mit spitzem Stift rechnen und
rechtzeitig Maßnahmen ergreifen! Je
nach Nutzungsdauer sollten Sie ab sofort
bei Neuanschaffungen über Fahrzeuge
unter dieser Gewichtsklasse
nachdenken.
Beachten Sie bei Ihren Kalkulationen
auch, dass sich bei Fahrzeugen ab
12 Tonnen schon bald eine Verschärfung
der Mautgebühren nach Emissionsklassen
ergibt. Sie sollten deshalb
bei Kauf und Leasing bereits jetzt einen
gründlichen Blick auf den Schadstoffausstoß
Ihrer zukünftigen Fahrzeuge
werfen.
Da bei der Staffelung nach Tageszeiten
noch keine genaueren Bestimmungen
vorliegen, müssen Sie hier noch
nicht aktiv werden, doch es ist keine
schlechte Idee, diesen Gesichtspunkt
bei Neueinstellung von Fahrpersonal
zu berücksichtigen. Wir werden Sie
rechtzeitig informieren, sobald genauere
Informationen zu diesem Thema
vorliegen.
Entlastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
für Fahrzeuge ab 12 Tonnen
Die bisher angedachte Mautentschädigung
deutscher Spediteure mit direkten
Ausgleichszahlungen ist endgültig
vom Tisch. Die Bundesregierung wird
in dieser Sache nicht gegen die EU klagen,
sondern plant eine Entlastung
über die Absenkung der KFZ-Steuer für
Fahrzeuge ab 12 Tonnen. Das Volumen
der Absenkung soll bundesweit
bei 150 Mio. Euro pro Jahr liegen.
Auch ist eine stärkere Entlastung bei
umweltfreundlichen Fahrzeugen geplant,
die etwa 100 Mio. Euro betragen
soll.
Stornierungsgebühren für manuelle
Mautbuchungen im Internet und am
Mautstellen-Terminal
Seit dem 2. April 2006 erhebt Toll
Collect im Auftrag des Bundesamtes
für Güterverkehr (BAG) eine Stornierungsgebühr
für manuelle Einbuchungen
im Internet und am Mautstellen-
Terminal in der Höhe von 3 Euro. Diese
Gebühr gilt für Teil- und Vollstornierungen
von Strecken.
Eine Strecke kann immer dann storniert
werden, wenn der zu erstattende
Betrag bzw. die Gutschrift größer als
die erhobene Gebühr ist.
Nach wie vor können Vollstornierungen
der gebuchten Strecke innerhalb
der Karenzzeit ohne Gebühr erfolgen.
Für eine gebührenfreie Vollstornierung
stehen dem Nutzer beim Internet-
Einbuchungssystem 5 Minuten
Zeit zur Verfügung, am Mautstellen-
Terminal bleiben 15 Minuten. Danach
gelten die üblichen Stornierungsvoraussetzungen
für gebuchte Fahrten.
Logistik-Tipp des Monats: Wegfall
der degressiven Abschreibung gilt
nur für Mietwohngebäude
Die seit dem 1.1.2006 geltenden
Änderungen bei Gebäudeabschreibungen
gelten entgegen oft geäußerten
Meinungen nicht für gewerblich
und nicht zu Wohnzwecken genutzte
Gebäude. Die beschlossenen Änderungen
zur Immobilienabschreibung
beschränken sich ausschließlich auf
Mietgebäude.
Für gewerblich und
nicht zu Wohnzwecken genutzte Immobilien
bleibt es bei den bisherigen
Abschreibungsmöglichkeiten. Diese
können Sie weiterhin gemäß § 7 Abs.
4 Satz 1 Nr. 1 EStG mit 3 % oder gemäß
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG der tatsächlichen
Nutzungsdauer entsprechend
abschreiben.
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