Strengere Regeln bei der Ladungssicherung -
Vermeiden Sie Strafen und Bußgeld, indem Sie immer den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog beachten
Dass Ladung auf Fahrzeugen richtig
gegen Herabfallen und Verrutschen gesichert
werden muss, ist klar. Doch
nicht nur Fahrer und Speditionen sind
hier in der Pflicht, auch Sie als Logistikverantwortlicher
können zur Rechenschaft
gezogen werden. Neben den
Berufsgenossenschaftlichen Regelungen
gelten auch die Regeln der Straßenverkehrsordnung und damit verbunden der LKW Bußgeldkatalog.
Und hier gab es
einige Änderungen, die Sie als Logistikleiter
unbedingt berücksichtigen
müssen. Testen Sie unseren LogistikManager zum Thema LKW Bußgeldkatalog 30 Tage lang kostenlos
Der Fahrzeugführer hat dafür zu sorgen,
dass die Ladung seines Fahrzeugs
keine Gefahr für andere und sich selbst
darstellt. Doch in der Verantwortung
ist - wie so oft - auch das ihn beschäftigende
Unternehmen. Dies geht
klar aus den berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften hervor (BGV D29
Fahrzeuge) Denn § 3 dieser Vorschriften
sagt klar: Der Unternehmer hat dafür
zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend
den Bestimmungen der §§ 4 bis
30 beschaffen und ausgerüstet sind.
Auch § 22 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift
spricht eine klare Sprache:
Der Unternehmer hat dafür Sorge
zu tragen, dass nach DIN 75 410-2 und
nach DIN 75 410-3 die Ladungssicherung
auf Straßenfahrzeugen aller Art
gegeben ist. Doch geben Sie sich als
Logistikverantwortlicher keiner Illusion
hin, denn wenn beispielsweise ein
Lastkraftwagen oder Transporter einer
Fremdspedition an Ihrer Rampe von
Ihren Mitarbeitern beladen wird, so
treffen Sie diese Vorschriften genauso.
Straßenverkehrsordnung verlangt
Sicherheit in jeder Situation
Darüber hinaus hat auch der Gesetzgeber
in § 22 der Straßenverkehrsordnung
recht detailliert festgeschrieben,
wie Ladungssicherung auszusehen hat:
"Die Ladung einschließlich Geräte zur
Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen
sind so zu verstauen und zu sichern,
dass sie selbst bei Vollbremsung
oder plötzlicher Ausweichbewegung
nicht verrutschen, umfallen, hin- und
herrollen, herabfallen oder vermeidbaren
Lärm erzeugen können. Dabei sind
die anerkannten Regeln der Technik zu
beachten." Die folgenden Absätze spezifizieren
genauer, was zu beachten ist, um Bußgelder aus dem LKW Bußgeldkatalog zu vermeiden.
Falls Sie der Text des gesamten Paragrafen
interessiert, können Sie ihn im
Downloadbereich auf www.logistikmanager.
com herunterladen.
LKW Bußgeldkatalog sieht wesentlich
höhere Strafen als bisher vor
Doch waren bis Anfang April 2004
diese gesetzlichen Regelungen ein recht
schwaches Instrument, da die Strafen,
die der LKW Bußgeldkatalog vorsah, eigentlich
kaum jemanden so richtig abschrecken
konnte. Diese Tatsache und
die Feststellung, dass mangelnde Ladungssicherung
bei Unfällen mit Lastkraftwagen
eine wesentliche Ursache
spielte, bewogen den 40. Deutschen
Verkehrsgerichtstag, eine deutliche Sanktionsverschärfung
zu fordern. In der
Folge wurde der LKW Bußgeldkatalog vom
Gesetzgeber mehrfach angepasst.
Achtung: Wenn die Behörden wegen
Verstößen gegen die Ladungssicherungspflicht
ein Bußgeld verhängen,
so kann es außer dem Fahrer und der
von Ihnen beauftragte Spedition auch
Sie als Logistikverantwortlichen treffen.
Und zwar immer dann, wenn ein
Lastwagen von Ihren Mitarbeitern beladen
wird.
Das heißt im Klartext: Vorhandene
Ladungssicherungs-Einrichtungen und
-Materialien müssen von Ihren Mitarbeitern
richtig eingesetzt werden.
Sollten solche nicht vorhanden sein,
so müssen Sie sie zur Verfügung stellen
oder die Beladung verweigern.
Tun Sie das nicht, sind Sie in der Haftung
und kassieren unter Umständen
Bußgeldbescheide oder Punkte - und
zwar persönlich!
Mit diesen Maßnahmen vermeiden
Sie Bußgelder
Wenn Sie folgende Punkte berücksichtigen,
haben Sie keine Bußgelder wegen
Verstößen gegen § 22 der Straßenverkehrsordnung
zu befürchten:
- Weisen Sie Ihr Beladepersonal an, vorhandene
Materialien zur Transportsicherung
auch immer zu benutzen
und richtig einzusetzen.
- Sollten keine Materialien zur Ladungssicherung
vorhanden sein, so
muss Ihr Personal entweder solche
selbst bereitstellen oder die Beladung
verweigern.
- Stellt Ihr Unternehmen Ladungssicherungs-
Materialien zur Verfügung,
so müssen Sie diese regelmäßig auf
Funktionsfähigkeit überprüfen. Ist
diese nicht mehr gegeben, müssen Sie
das Material sofort austauschen oder
reparieren lassen.
- Stellen Sie in regelmäßigen, jährlichen
Unterweisungen sicher, dass Ihr Personal
über die richtige Ladungssicherung
Bescheid weiß.
- Überprüfen Sie Ihr Personal, ob die
Regeln der Ladungssicherung eingehalten
werden.
- Stellen Sie schon bei der Fahrtendisposition
sicher, dass es zu keiner
Überschreitung der Gesamt- und der
Achslast kommen kann.
- Veranlassen Sie bei einer eigenen Flotte
mindestens einmal pro Jahr eine
Überprüfung der Fahrzeuge auf ihre
Betriebssicherheit.
Dabei sollten Sie
den Sicherungselementen und Ladehilfsmitteln
besondere Aufmerksamkeit
schenken. Diese Überprüfungen
dürfen übrigens immer nur von entsprechend
sachverständigem Personal
durchgeführt werden.
- Bewahren Sie die Prüfunterlagen sorgfältig
auf. Das muss nicht im Fahrzeug
sein.
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