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Alles rund um das Thema Lenk- und RuhezeitenErfahren Sie hier alles zum Thema Lenk- und Ruhezeiten und welche Auswirkungen es hat, wenn Unternehmen sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten halten. Auch Auftraggebern droht Strafe bei Verstößen gegen Lenk- und RuhezeitenMit der neuen Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften droht auch Verladern ein Bußgeld, wenn gegen die seit 2007 geltenden Lenk und Ruhezeiten verstoßen wird. Sie sollten also keine Verträge mit einem Verkehrsunternehmen schließen, die dieses nur einhalten kann, indem seine Fahrer gegen diese Vorschriften verstoßen, weil sie zu enge Termine einhalten müssen. Prüfen Sie deswegen immer, ob Ihre Beförderungszeitpläne so ausgelegt sind, dass die Einhaltung der Vorschrift EG 561/2006 gewährleistet ist. Bundesrat stimmt dem Gesetz zu den neuen Lenk- und Ruhezeiten zuNach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den gesetzlichen Änderungen zum Fahrpersonalgesetz zugestimmt. Die Änderung war notwendig geworden, weil der Gesetzgeber es versäumt hatte, die Bußgeldvorschriften entsprechend anzupassen. Damit drohen bei Verstößengegen die neuen Lenk- und Ruhezeiten Fahrern bis zu 5.000 Euro und Unternehmen bis zu 15.000 Euro Bußgeld. EU-Kommission plant schärfere Regeln fürs Transportgewerbe: Das müssen Sie darüber wissen!Wenn es nach dem Willen der EUKommission geht, kommen auf Speditionen bald harte Zeiten zu. Denn Ende Mai beschloss sie ein Vorschlagspapier, das bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitsbedingungen und Verkehrsregeln mit drakonischen Strafen aufwartet. So droht beispielsweise ein Genehmigungsentzug, wenn ein Unternehmen öfters mit Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten auffällt. Andererseits enthält das Vorschlagspapier auch einige Lockerungen zur Kabotage, die viele Logistiker sicher begrüßen dürften. Auch wenn Sie von diesen Regelungen nicht direkt betroffen sind, sollten Sie einige Punkte berücksichtigen, um Problemen sicher aus dem Weg zu gehen. Ziel des Vorschlags der EU-Kommission ist es, Speditionen, die sich nicht an geltendes Recht halten, aus dem Verkehr zu ziehen. Die einzelnen Mitgliedstaaten dürfen Fuhrunternehmen künftig nur noch zulassen, wenn deren "Zuverlässigkeit nicht ernsthaft infrage gestellt ist". Bei folgenden Verstößen soll die Zuverlässigkeit eines Betriebes infrage gestellt werden:
Unternehmen, die entweder schwerwiegend oder wiederholt gegen oben aufgeführte Einzelbestimmungen verstoßen, droht ein Entzug ihrer Genehmigung. Dieser Entzug gilt dann in der gesamten Europäischen Union und bedeutet in der Regel das sichere Aus für das betreffende Unternehmen. Was auf den ersten Blick so aussieht, als würde es nur Speditionen und Frachtführer betreffen, hat aber weit reichende Konsequenzen für die gesamte Logistik. Arbeiten Sie zum Beispiel eng mit einer Spedition zusammen, um Ihre Waren zu Ihren Kunden zu bringen, und wird dieser die Genehmigung entzogen, so ist schnell Ihre gesamte Logistikkette gefährdet. Wenn Sie dann noch berücksichtigen, dass Frachtraum heutzutage äußerst knapp ist, werden Sie kaum eine Chance haben, den Ausfall Ihres Speditionspartners auf die Schnelle auszugleichen. So bauen Sie jetzt vor Zwar muss diesen Vorschlägen noch vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat zugestimmt werden, doch zur Sicherheit sollten Sie heute schon einige Maßnahmen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit Ihrer Logistik sicherzustellen:
Tipp: Wenn der Fuhrparkleiter einer Ihrer Speditionen plötzlich nicht mehr mit dem eigenen Dienstwagen vorfährt, sondern das Taxi benutzt, sollten Sie vorsichtig nachfragen, ob er seinen Führerschein noch hat. Denn bei Verstößen seiner Fahrer gegen Straßenverkehrs- und Lenkzeitvorschriften wird auch er zur Rechenschaft gezogen. Selbst diesen Fall haben die EU-Kommissare bedacht und sehen in ihrem Papier vor, dass dann auch hier ein Entzug der Genehmigung vorzusehen ist. Neue und einheitliche Kabotagevorschriften sollen Erleichterung bringenKabotagevorschriften wurden bisher innerhalb der Europäischen Union bilateral zwischen den Einzelstaaten geregelt. Das führte zu einem ziemlichen Wust an unterschiedlichen Vorschriften. Auch hiermit soll es nach den Vorstellungen der Kommission vorbei sein. Künftig soll ein Spediteur nach einem internationalen Transport im EU-Ausland innerhalb von 7 Tagen bis zu 3-mal Fracht für dort ansässige Kunden aufnehmen dürfen. So sollen teure und umweltschädliche Leerfahrten vermieden werden. Ob allerdings mit diesen Neuregelungen auch eine Preissenkung einhergeht, darf bezweifelt werden, denn die gestiegenen Kosten wegen der oben genannten Vorschriften dürften diese Kostenreduktion bei Weitem übersteigen. Zusammenführung nationaler Datenbanken führt zu erleichterter ÜberprüfungBisher haben die EU-Einzelstaaten Verstöße gegen Verkehrsregeln, Lenk- und Ruhezeiten etc. nur in nationalen Datenbanken gespeichert. Dies trägt nach Ansicht der EU-Kommission nicht gerade dazu bei, alle Verstöße eines schwarzen Schafes unter den Speditionen innerhalb Europas auch wirklich zur Prüfung der Zuverlässigkeit heranzuziehen. Deshalb sollen zukünftig alle nationalen Datenbanken untereinander verknüpft werden. Das bedeutet, dass die Genehmigungsbehörden auch wirklich jedes noch so kleine Vergehen im Ausland leicht finden können und somit die Gefahr eines Genehmigungsentzugs ansteigen wird. Auch wenn die Kommission sich von diesen Vereinfachungen Kosteneinsparungen von über 190 Milliarden Euro verspricht, kann das die leichtere Kontrollierbarkeit sicherlich nicht überdecken. Wie bereits gesagt, diese Vorschläge sind noch nicht vom EU-Parlament und vom EU-Ministerrat abgesegnet - somit können sich durchaus noch einige Änderungen ergeben. Doch wenn Sie einmal die EU-Gesetzesänderungen im Bereich der Logistik betrachten, ist die Wahrscheinlichkeit eines schnellen Durchwinkens durch die Instanzen recht hoch. Auch wenn es noch geraume Zeit dauern wird, bis das Paket dann in nationales Recht umgesetzt wird, sollten Sie heute schon handeln. Denn Logistikverträge haben eben auch oft längere Laufzeiten! Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: Speditionskosten, Logistik, Incoterms, Feinstaubverordnung. |
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