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In einem Konsignationslager werden Waren gelagert, die ein Kunde von einem Lieferanten bekommt. Das Besondere daran ist, dass die Ware so lange im Besitz des Zulieferers bleibt, bis der Kunde sie diesem Lager entnimmt. Erst nach dem Entnehmen muss der Kunde für die Ware bezahlen.
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Mit Konsignationslagern können Sie richtig Geld sparen
Konsignationslager sind eine feine
Sache: Die Waren befinden sich praktisch
schon im eigenen Haus, gehören
aber bis zum Abruf noch dem
Lieferanten. Dadurch binden Sie nicht
unnötig Kapital.
Doch hat diese Art der Lagerhaltung auch Eigenheiten,
die schnell zu erheblichen Unannehmlichkeiten
führen können. Aber wenn
Sie unsere 15 Tipps beachten, werden
Sie und auch Ihre Lieferanten vom
"Konsi-Lager" profitieren.
Jedes gut gefüllte Lager bindet Kapital.
Doch wie wäre es, wenn die Teile und
Komponenten erst dann bezahlt werden
müssten, wenn sie in der Produktion gebraucht
oder zur Auslieferung an Ihre
Kunden fertig gemacht werden?
Das können Sie mit einem Konsignationslager
relativ schnell erreichen. Bei Ihrem Lieferanten
werden Sie mit dieser Idee jedoch
nicht immer Begeisterungsstürme
auslösen, denn schließlich wird die Kapitalbindung
auf ihn übertragen.
Aber bei genauerer Betrachtung wird
ihm nach dem Motto "Wer nicht mit
der Zeit geht, der geht mit der Zeit"
kaum etwas anderes übrig bleiben, wenn
er an der Zusammenarbeit mit Ihrem
Hause interessiert ist.
Tipp: Kann Ihr Lieferant sich nicht so
recht mit Ihrer Idee des Konsignationslagers
anfreunden, so führen Sie
ihm einen Vorteil klar vor Augen. Die
Verbindung zwischen dem Lieferanten
und Ihnen wird nämlich bei einer solchen
Konstruktion wesentlich enger,
die Wahrscheinlichkeit eines schnellen
Partnerwechsels erheblich geringer.
Aber wie so oft im Logistikerleben
will bei der Einführung dieses Lagerkonzepts
einiges beachtet werden:
- Prüfen Sie bereits im Vorfeld die Realisierbarkeit
eines Konsignationslagers
mit einem Wirtschaftsprüfer. Denn
sonst sind Schwierigkeiten bei Jahresabschluss
und Inventur vorprogrammiert.
- Überlegen Sie sich, wer die Materialdisposition
und das Nachfüllen übernehmen
soll. Soll der Lieferant sich
um den Lagerbestand kümmern und
dafür Sorge tragen, dass sich dieser
immer in den vereinbarten Grenzen
hält, oder übernehmen Sie diesen
Part? Im ersten Fall müssen Sie zunächst
klären, ob der Lieferant dazu
überhaupt in der Lage ist!
- Klären Sie, bei welchen Warengruppen
ein Konsignationslager Vorteile
bringt. Denn bei häufig in größerer
Stückzahl benötigten Teilen wie beispielsweise
Schrauben ist der Kapitalbindungseffekt
eher gering.
- Klären Sie mit Ihrem Lieferanten genau
ab, wann der eigentliche Gefahren-
beziehungsweise Eigentumsübergang im Konsignationslager
stattfindet. Seien Sie hierbei fair:
Wenn die Waren bei Ihnen im Hause
sind, so kann sie Ihr Lieferant nicht
mehr vor Gefahren schützen.
Wenn er
also wünscht, dass der Gefahrenübergang
bei Anlieferung erfolgt, ist dieser
Wunsch verständlich. Beim Eigentumsübergang
sollten Sie sich aber
nicht zu Konzessionen hinreißen lassen
und diesen erst nach einer Entnahme
Ihrerseits zulassen.
- Legen Sie eindeutig fest, wer wann
die Wareneingangsprüfung im Konsignationslager durchführt.
Hier ist es eine gute Idee, die Prüfung
immer direkt nach der Anlieferung
durchzuführen.
- Daraus folgt in der Regel, dass Sie für
Bestandsdifferenzen verantwortlich
sind. Schließlich hat der Lieferant ja
keinen Zugriff mehr.
- Auch die Garantie- beziehungsweise
Gewährleistungsfrage beim Konsignationslager sollten Sie eindeutig
klären. Bestehen Sie darauf,
dass diese Frist frühestens ab dem Eigentumsübergang
läuft. Mit knallharten
Verhandlungen können Sie den
Beginn der Frist aber auch erst ab Inbetriebnahme
der Bauteile durchsetzen!
Legen Sie fest, auf welchem Wege und
wie oft Bestandsinformationen an Ihren
Lieferanten geschickt werden. Dies
kann in regelmäßigen Abständen erfolgen,
denkbar ist aber auch ein beschränkter
Zugriff auf Ihr Materialwirtschaftssystem.
- In diesem Zusammenhang gilt es,
auch die Modalitäten für Rücklieferungen
ins Lager eindeutig festzulegen.
Diese haben ja deutlichen Einfluss
auf die Lagerstandsbewertung.
- Legen Sie exakte Regelungen fest, in
welchem zeitlichen Rahmen Preisänderungen
und die Lagerstandsbewertung
durchgeführt werden können.
- Denken Sie daran, genau zu definieren,
wie es um die Rückgabemöglichkeit
nicht mehr benötigter Ware steht.
Bei reiner Katalogware sollte das kein
Problem sein.
- Bedenken Sie bei der Einführung eines
Konsignationslagers, ob gleiche Teile
von verschiedenen Lieferanten kommen.
Hier brauchen Sie Verfahren, die
eine klare Trennung der Bestände der
verschiedenen Quellen sicherstellen!
- Besondere Beachtung verdienen immer
die Kündigungsmodalitäten. Hier
muss festgelegt sein, wann ordentliche
Kündigungen von beiden Seiten
erfolgen können und welche Umstände
zu einer außerordentlichen Kündigung
berechtigen.
Tipp: Sie sollten nicht vergessen, vertraglich
festzulegen, was bei einer Kündigung
mit der Ware geschieht! Denn
sonst ist der Konflikt, ob der Lieferant
sie zurücknehmen muss oder Sie
zur Abnahme verpflichtet sind, vorprogrammiert.
- Oft wird bei der Einführung von
Konsignationslagern der Frage zu wenig
Beachtung geschenkt, ob und in
welchem Umfang der Lieferant seine
Waren wieder aus dem Lager abholen
kann, um kurzfristig andere Kunden
zu beliefern. Hier müssen Sie vertraglich
festlegen, dass definierte Mindestbestände
zu garantieren sind.
- Letztendlich sollten Sie besonders bei
Rücklieferungen und Auslagerungsvorgängen
immer auf die exakte Festhaltung
dieser Vorgänge achten, sonst
gibt es zwangsläufig vermeidbare Unstimmigkeiten.
In einer der nächsten Ausgaben werden
wir uns mit einer weitergehenden
Variante von Konsignationslagern beschäftigen.
Hierbei wird das gesamte
Lager von einem Dienstleister betrieben.
Neben den reinen Lagertätigkeiten
können Sie diesem beispielsweise auch
Aufgaben wie die Wareneingangskontrolle
übertragen.
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