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Alles rund um das Thema Konsignationslager

In einem Konsignationslager werden Waren gelagert, die ein Kunde von einem Lieferanten bekommt. Das Besondere daran ist, dass die Ware so lange im Besitz des Zulieferers bleibt, bis der Kunde sie diesem Lager entnimmt. Erst nach dem Entnehmen muss der Kunde für die Ware bezahlen.

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Mit Konsignationslagern können Sie richtig Geld sparen

Konsignationslager sind eine feine Sache: Die Waren befinden sich praktisch schon im eigenen Haus, gehören aber bis zum Abruf noch dem Lieferanten. Dadurch binden Sie nicht unnötig Kapital.

Doch hat diese Art der Lagerhaltung auch Eigenheiten, die schnell zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen können. Aber wenn Sie unsere 15 Tipps beachten, werden Sie und auch Ihre Lieferanten vom "Konsi-Lager" profitieren.

Jedes gut gefüllte Lager bindet Kapital. Doch wie wäre es, wenn die Teile und Komponenten erst dann bezahlt werden müssten, wenn sie in der Produktion gebraucht oder zur Auslieferung an Ihre Kunden fertig gemacht werden?

Das können Sie mit einem Konsignationslager relativ schnell erreichen. Bei Ihrem Lieferanten werden Sie mit dieser Idee jedoch nicht immer Begeisterungsstürme auslösen, denn schließlich wird die Kapitalbindung auf ihn übertragen. Aber bei genauerer Betrachtung wird ihm nach dem Motto "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit" kaum etwas anderes übrig bleiben, wenn er an der Zusammenarbeit mit Ihrem Hause interessiert ist.

Tipp: Kann Ihr Lieferant sich nicht so recht mit Ihrer Idee des Konsignationslagers anfreunden, so führen Sie ihm einen Vorteil klar vor Augen. Die Verbindung zwischen dem Lieferanten und Ihnen wird nämlich bei einer solchen Konstruktion wesentlich enger, die Wahrscheinlichkeit eines schnellen Partnerwechsels erheblich geringer.

Aber wie so oft im Logistikerleben will bei der Einführung dieses Lagerkonzepts einiges beachtet werden:

  • Prüfen Sie bereits im Vorfeld die Realisierbarkeit eines Konsignationslagers mit einem Wirtschaftsprüfer. Denn sonst sind Schwierigkeiten bei Jahresabschluss und Inventur vorprogrammiert.
  • Überlegen Sie sich, wer die Materialdisposition und das Nachfüllen übernehmen soll. Soll der Lieferant sich um den Lagerbestand kümmern und dafür Sorge tragen, dass sich dieser immer in den vereinbarten Grenzen hält, oder übernehmen Sie diesen Part? Im ersten Fall müssen Sie zunächst klären, ob der Lieferant dazu überhaupt in der Lage ist!
  • Klären Sie, bei welchen Warengruppen ein Konsignationslager Vorteile bringt. Denn bei häufig in größerer Stückzahl benötigten Teilen wie beispielsweise Schrauben ist der Kapitalbindungseffekt eher gering.
  • Klären Sie mit Ihrem Lieferanten genau ab, wann der eigentliche Gefahren- beziehungsweise Eigentumsübergang im Konsignationslager stattfindet. Seien Sie hierbei fair: Wenn die Waren bei Ihnen im Hause sind, so kann sie Ihr Lieferant nicht mehr vor Gefahren schützen.
    Wenn er also wünscht, dass der Gefahrenübergang bei Anlieferung erfolgt, ist dieser Wunsch verständlich. Beim Eigentumsübergang sollten Sie sich aber nicht zu Konzessionen hinreißen lassen und diesen erst nach einer Entnahme Ihrerseits zulassen.
  • Legen Sie eindeutig fest, wer wann die Wareneingangsprüfung im Konsignationslager durchführt. Hier ist es eine gute Idee, die Prüfung immer direkt nach der Anlieferung durchzuführen.
  • Daraus folgt in der Regel, dass Sie für Bestandsdifferenzen verantwortlich sind. Schließlich hat der Lieferant ja keinen Zugriff mehr.
  • Auch die Garantie- beziehungsweise Gewährleistungsfrage beim Konsignationslager sollten Sie eindeutig klären. Bestehen Sie darauf, dass diese Frist frühestens ab dem Eigentumsübergang läuft. Mit knallharten Verhandlungen können Sie den Beginn der Frist aber auch erst ab Inbetriebnahme der Bauteile durchsetzen!
    Legen Sie fest, auf welchem Wege und wie oft Bestandsinformationen an Ihren Lieferanten geschickt werden. Dies kann in regelmäßigen Abständen erfolgen, denkbar ist aber auch ein beschränkter Zugriff auf Ihr Materialwirtschaftssystem.
  • In diesem Zusammenhang gilt es, auch die Modalitäten für Rücklieferungen ins Lager eindeutig festzulegen. Diese haben ja deutlichen Einfluss auf die Lagerstandsbewertung.
  • Legen Sie exakte Regelungen fest, in welchem zeitlichen Rahmen Preisänderungen und die Lagerstandsbewertung durchgeführt werden können.
  • Denken Sie daran, genau zu definieren, wie es um die Rückgabemöglichkeit nicht mehr benötigter Ware steht. Bei reiner Katalogware sollte das kein Problem sein.
  • Bedenken Sie bei der Einführung eines Konsignationslagers, ob gleiche Teile von verschiedenen Lieferanten kommen. Hier brauchen Sie Verfahren, die eine klare Trennung der Bestände der verschiedenen Quellen sicherstellen!
  • Besondere Beachtung verdienen immer die Kündigungsmodalitäten. Hier muss festgelegt sein, wann ordentliche Kündigungen von beiden Seiten erfolgen können und welche Umstände zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.
    Tipp: Sie sollten nicht vergessen, vertraglich festzulegen, was bei einer Kündigung mit der Ware geschieht! Denn sonst ist der Konflikt, ob der Lieferant sie zurücknehmen muss oder Sie zur Abnahme verpflichtet sind, vorprogrammiert.
  • Oft wird bei der Einführung von Konsignationslagern der Frage zu wenig Beachtung geschenkt, ob und in welchem Umfang der Lieferant seine Waren wieder aus dem Lager abholen kann, um kurzfristig andere Kunden zu beliefern. Hier müssen Sie vertraglich festlegen, dass definierte Mindestbestände zu garantieren sind.
  • Letztendlich sollten Sie besonders bei Rücklieferungen und Auslagerungsvorgängen immer auf die exakte Festhaltung dieser Vorgänge achten, sonst gibt es zwangsläufig vermeidbare Unstimmigkeiten. In einer der nächsten Ausgaben werden wir uns mit einer weitergehenden Variante von Konsignationslagern beschäftigen.
    Hierbei wird das gesamte Lager von einem Dienstleister betrieben. Neben den reinen Lagertätigkeiten können Sie diesem beispielsweise auch Aufgaben wie die Wareneingangskontrolle übertragen.

Weiterführende Informationen zum Thema Konsignationslager

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