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Alles rund um das Thema Incoterms

Incoterms sind Richtlinien, um die Abläufe und Kostenberechnung im Speditionswesen zu regeln.

Die Incoterms sind eine Sammlung internationaler Regeln zur Interpretation spezifizierter Handelsbedingungen im Außenhandelschäft. Bereits 1936 wurden Sie das erste Mal aufgestellt und schufen eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel.

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Immer wieder Ärger mit INCOTERMS 2000

Umsicht und allergrößte Genauigkeit bei den Tücken der Details schützen Sie vor Nachteilen und Schäden
1936 konnten die Gründer der INCOTERMS (International Commercial Terms) in Paris nicht ahnen, dass ihre Grundsätze 70 Jahre später noch immer gelten würden - und für so manchen Verdruss bei Einkäufern sorgen.
Denn nur wer die Lieferkonditionen vertraglich haarklein festschreibt und die entsprechenden INCOTERMS-Klauseln in seine Beförderungs- und Versicherungsaufträge einbettet, befindet sich bei seinen globalen Beschaffungsaktivitäten auf der sicheren Seite.

Kleine Buchstaben, große Wirkung

Grundsätzlich sollte nach der Klausel immer der Begriff INCOTERMS 2000 auftauchen, um klarzustellen, wessen Vertragskind Ihr Beschaffungsgeschäft ist. Beispiel: FOB Hamburg Hafen XYZ (INCOTERMS 2000).
Sonst geht es Ihnen wie einem Kölner Importeur, der bei einem China-Einkauf als Lieferkondition lediglich FOB vereinbart hatte. Der Mann ging ganz selbstverständlich davon aus, dass sein chinesischer Lieferant die Ware auf das bereitgestellte Schiff entsprechend den INCOTERMS "Free On Board" liefern würde. Das aber machte der Chinese nicht. Da der kleine Zusatz INCOTERMS 2000 fehlte, war er fein raus.
Ohne eindeutige Festlegung wird z. B. auch Ihr amerikanischer Zulieferer die FOB-Klausel nach eigenen Vorstellungen auslegen, da die US-amerikanischen Trade Terms mit "FOB" die gegenseitigen Lieferverpflichtungen ganz anders regeln.

Lieber mehr als weniger

Mit "Hamburg" allein ist es aber auch nicht getan. Wird bei der präzisen Ortsangabe geschlampt, kann das böse Folgen haben. "DDU Hamburg, INCO - TERMS 2000" z. B. eröffnet einem argentinischen oder US-amerikanischen Zulieferer allerlei Möglichkeiten, denn sowohl in Argentinien wie in Amerika gibt es einen gleichnamigen Ort. Fehlt die Straßenangabe oder ist sie ungenau, kann der Lieferant seine Ware am Ortseingangsschild abladen - und hat mit diesem Streich auch noch alle Vertragsauflagen erfüllt.

Wer soll das bezahlen?

Probleme bereitet auch immer wieder die E-Gruppe. Von den 13 INCOTERMS bietet sie den Lieferanten besonders viele Vorteile. Um ihren Pflichten nachzukommen, müssen sie ihre Ware lediglich zur vereinbarten Zeit an einem vereinbarten Ort, z. B. dem eigenen Firmengelände, bereitstellen. Bekannt geworden ist da der Fall eines österreichischen Maschinenbauers. Laut vertraglicher Vereinbarung hatte er seinem Kunden die Ware, eine Schleifmaschine, EXW (Ex Works = Ab Werk) zu liefern.
Das war mit dem Bereitstellen der Warenpalette auf dem eigenen Betriebsgelände auch schnell getan. Beim Verladen kam es jedoch zu einer Havarie, verursacht durch Expedienten des Zulieferers. Der Einkäufer forderte Ersatz, den ihn der Lieferant aber verwehrte. Durch die EXW-Klausel war nach seiner Auffassung das Risiko des Beladens an seinen Kunden übergegangen. Das aber sah das Gericht ganz anders.
Wenn die Expedienten des Maschinenbauers auch aus lauteren Gründen gehandelt hatten, so war das Ergebnis ihres Einsatzes doch ein erheblicher Schadensfall, für den der Warenlieferant aufkommen musste. Immerhin knapp 100.000 Euro hatte er für die kleine Hilfeleistung zu berappen.

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