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Die Incoterms sind eine Sammlung internationaler Regeln zur Interpretation spezifizierter Handelsbedingungen im Außenhandelschäft. Bereits 1936 wurden Sie das erste Mal aufgestellt und schufen eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel.
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Immer wieder Ärger mit
INCOTERMS 2000
Umsicht und allergrößte Genauigkeit bei den Tücken der Details schützen
Sie vor Nachteilen und Schäden
1936 konnten die Gründer der
INCOTERMS (International
Commercial Terms) in Paris nicht
ahnen, dass ihre Grundsätze 70
Jahre später noch immer gelten
würden - und für so manchen
Verdruss bei Einkäufern sorgen.
Denn nur wer die Lieferkonditionen
vertraglich haarklein festschreibt
und die entsprechenden
INCOTERMS-Klauseln in seine
Beförderungs- und Versicherungsaufträge
einbettet, befindet sich
bei seinen globalen Beschaffungsaktivitäten
auf der sicheren Seite.
Kleine Buchstaben, große Wirkung
Grundsätzlich sollte nach der Klausel
immer der Begriff INCOTERMS 2000
auftauchen, um klarzustellen, wessen
Vertragskind Ihr Beschaffungsgeschäft
ist. Beispiel: FOB Hamburg Hafen
XYZ (INCOTERMS 2000).
Sonst geht es Ihnen wie einem Kölner
Importeur, der bei einem China-Einkauf
als Lieferkondition lediglich FOB
vereinbart hatte. Der Mann ging ganz
selbstverständlich davon aus, dass sein
chinesischer Lieferant die Ware auf das
bereitgestellte Schiff entsprechend den
INCOTERMS "Free On Board" liefern
würde. Das aber machte der Chinese
nicht. Da der kleine Zusatz INCOTERMS
2000 fehlte, war er fein
raus.
Ohne eindeutige Festlegung wird z. B.
auch Ihr amerikanischer Zulieferer die
FOB-Klausel nach eigenen Vorstellungen
auslegen, da die US-amerikanischen
Trade Terms mit "FOB" die gegenseitigen
Lieferverpflichtungen ganz
anders regeln.
Lieber mehr als weniger
Mit "Hamburg" allein ist es aber auch
nicht getan. Wird bei der präzisen
Ortsangabe geschlampt, kann das böse
Folgen haben. "DDU Hamburg, INCO -
TERMS 2000" z. B. eröffnet einem argentinischen
oder US-amerikanischen
Zulieferer allerlei Möglichkeiten, denn
sowohl in Argentinien wie in Amerika
gibt es einen gleichnamigen Ort.
Fehlt die Straßenangabe oder ist sie
ungenau, kann der Lieferant seine Ware
am Ortseingangsschild abladen -
und hat mit diesem Streich auch noch
alle Vertragsauflagen erfüllt.
Wer soll das bezahlen?
Probleme bereitet auch immer wieder
die E-Gruppe. Von den 13 INCOTERMS
bietet sie den Lieferanten besonders
viele Vorteile. Um ihren Pflichten
nachzukommen, müssen sie ihre
Ware lediglich zur vereinbarten Zeit
an einem vereinbarten Ort, z. B. dem
eigenen Firmengelände, bereitstellen.
Bekannt geworden ist da der Fall eines
österreichischen Maschinenbauers.
Laut vertraglicher Vereinbarung hatte er
seinem Kunden die Ware, eine Schleifmaschine,
EXW (Ex Works = Ab Werk)
zu liefern.
Das war mit dem Bereitstellen
der Warenpalette auf dem eigenen
Betriebsgelände auch schnell getan.
Beim Verladen kam es jedoch zu einer
Havarie, verursacht durch Expedienten
des Zulieferers. Der Einkäufer forderte
Ersatz, den ihn der Lieferant aber
verwehrte. Durch die EXW-Klausel war
nach seiner Auffassung das Risiko des
Beladens an seinen Kunden übergegangen.
Das aber sah das Gericht ganz
anders.
Wenn die Expedienten des Maschinenbauers
auch aus lauteren Gründen
gehandelt hatten, so war das Ergebnis
ihres Einsatzes doch ein erheblicher
Schadensfall, für den der Warenlieferant
aufkommen musste. Immerhin
knapp 100.000 Euro hatte er für die
kleine Hilfeleistung zu berappen.
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