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Seit März 2007 gilt für alle Fahrzeuge in Deutschland die Feinstaubverordnung. Im Zuge dessen gilt eine Plakettenpflicht. Jedes Auto wird gemäß seines Schadstoffaustosses mit der jeweiligen Plakette gekennzeichnet. Es gibt rote, gelbe und grüne Plaketten, aber auch Fahrzeuge, die aufgrund Ihrer Belastung für die Umwelt gar keine Plaketten erhalten. Fahrverbot für Umweltsünder - die FeinstaubverordnungFür Fahrzeuge ohne Plakette gilt seit Januar 2008 in einigen Großstädten in bestimmen Umweltzonen ein Fahrverbot. Ab 2010 soll dieses Verbot auf Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette ausgeweitet werden. Achten Sie also darauf, dass Ihr Fuhrpark die Bedingungen für die grüne Plakette erfüllt und nicht unverhofft den Transport abbrechen muss. Nehmen Sie die Feinstaubverordnung nicht auf die leichte Schulter. Testen Sie unseren LogistikManager zum Thema Feinstaubverordnung 30 Tage lang kostenlos
2008: Neue Fahrverbote wegen Feinstaubs - die Feinstaubverordnung
Nach Köln werden zum 1. März
2008 auch 8 Städte aus Baden-Württemberg
Umweltzonen ausweisen und
somit Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm
Euro 2 nicht erfüllen, sowie Benzinfahrzeuge
ohne Katalysator aus ihren
Innenstädten verbannen. Das Fahrverbot
gilt ab diesem Datum in folgenden
Städten: Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg,
Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch
Gmünd, Stuttgart und Tübingen. Von
2009 an sollen 9 weitere Städte, wie beispielsweise
Heilbronn oder Karlsruhe,
folgen.
In Stuttgart werden die bereits zum
1. Januar geltenden Transitverbote für
den Schwerlastverkehr durch das Fahrverbot
abgelöst. Nach der geltenden EURichtlinie
müssen Orte, in denen der
Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub
pro Kubikmeter Luft an mehr als
35 Tagen überschritten wird, Maßnahmen
zur Luftreinhaltung ergreifen.
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