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Alles rund um das Thema Feinstaubverordnung

Beachten Sie die Regeln der Feinstaubverordnung und vermeiden Sie böse Überraschungen.

Seit März 2007 gilt für alle Fahrzeuge in Deutschland die Feinstaubverordnung. Im Zuge dessen gilt eine Plakettenpflicht. Jedes Auto wird gemäß seines Schadstoffaustosses mit der jeweiligen Plakette gekennzeichnet. Es gibt rote, gelbe und grüne Plaketten, aber auch Fahrzeuge, die aufgrund Ihrer Belastung für die Umwelt gar keine Plaketten erhalten.

Fahrverbot für Umweltsünder - die Feinstaubverordnung

Für Fahrzeuge ohne Plakette gilt seit Januar 2008 in einigen Großstädten in bestimmen Umweltzonen ein Fahrverbot. Ab 2010 soll dieses Verbot auf Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette ausgeweitet werden. Achten Sie also darauf, dass Ihr Fuhrpark die Bedingungen für die grüne Plakette erfüllt und nicht unverhofft den Transport abbrechen muss. Nehmen Sie die Feinstaubverordnung nicht auf die leichte Schulter.

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2008: Neue Fahrverbote wegen Feinstaubs - die Feinstaubverordnung

Nach Köln werden zum 1. März 2008 auch 8 Städte aus Baden-Württemberg Umweltzonen ausweisen und somit Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 2 nicht erfüllen, sowie Benzinfahrzeuge ohne Katalysator aus ihren Innenstädten verbannen.
Das Fahrverbot gilt ab diesem Datum in folgenden Städten: Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart und Tübingen. Von 2009 an sollen 9 weitere Städte, wie beispielsweise Heilbronn oder Karlsruhe, folgen.

In Stuttgart werden die bereits zum 1. Januar geltenden Transitverbote für den Schwerlastverkehr durch das Fahrverbot abgelöst. Nach der geltenden EURichtlinie müssen Orte, in denen der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an mehr als 35 Tagen überschritten wird, Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergreifen.

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Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: Lenkzeiten, Kontraktlogistik, Speditionskosten, Logistikanbieter.



 

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