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Die neuen Umweltzonen: Ab dem 1.3.2007 nur mit Plakette befahrbar

Immer mehr deutsche Städte schließen sich ihren Vorgängern an und veröffentlichen Pläne zur Einrichtung von Umweltzonen. Jede deutsche Kommune entscheidet selbst, ob sie Ihre Stadt zur Umweltzonen ausweisen wollen oder nicht. Die Umweltzonen und die dazugehörige Umweltplakette dienen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Reduzierung des Feinstaubes.

Als Fuhrparkverantwortlicher haben Sie es sicher mitbekommen, dass viele Städte Fahrverbote für nicht schadstoffarme Fahrzeuge verhängen wollen. Ab dem 1. März dieses Jahres können die Kommunen loslegen und Fahrverbote für so genannte Umweltzonen aussprechen. Dort dürfen dann nur noch schadstoffarme Fahrzeuge - die obendrein mit einer Plakette gekennzeichnet sind - unterwegs sein. Wird eines Ihrer Fahrzeuge ohne "Pickerl" erwischt, werden 40 € Bußgeld fällig und der Fahrer bekommt einen Punkt auf seinem Flensburg-Konto "gutgeschrieben". Doch wenn Sie die folgenden Punkte beachten, kann Sie auch die kurze Frist bis zur Einführung nicht schrecken.

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Die Schadstoffklassen Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge in 4 Schadstoff-Klassen eingeteilt:

  • Schadstoffgruppe 1:
    PKW mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator, PKW nach Euro 1 und LKW nach Euro I oder schlechter. Diese Fahrzeuge erhalten keine Plakette und sind damit unweigerlich als "Stinker" gebrandmarkt.
  • Schadstoffgruppe 2:
    Jeder Preiserhöhungswunsch drängt den Einkauf in die reagierende Rolle. Und schon hat die Falle zugeschnappt: Sie sprechen über die Forderungen Ihres Lieferanten und nicht über die eigenen.
  • Schadstoffgruppe 3:
    Diesel-PKW nach Euro 3, LKW nach Euro III und Diesel-PKW ab 2.500 Kilogramm Gesamtgewicht und Nachrüstung entsprechend PM1.

Um herauszubekommen, welcher Schadstoffklasse Ihre Fahrzeuge zuzuordnen sind, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Die Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren:
Bei älteren Fahrzeugscheinen und -briefen finden Sie diese Angabe im Feld 1 (Fahrzeug- und Aufbauart) an der 5. und 6. Stelle. Bei nach dem 1. Oktober 2005 zugelassenen Fahrzeugen steht die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. So fallen zum Beispiel benzingetriebene Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 unter die Schadstoffklasse 4 und erhalten somit die grüne Plakette. Dieselfahrzeuge mit den Kennziffern 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 oder 73 bis 75 erhalten ebenfalls die grüne Plakette.

Tipp: Die Gesellschaft für technische Überwachung hat eine Webseite eingerichtet, die Ihnen hilft, die Schadstoffklassen zu ermitteln. Sie erreichen diese Seite unter folgender Adresse:http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php

Mautpflichtige Fahrzeuge:
Sind Ihre Fahrzeuge mautpflichtig, dann können Sie sich an der Maut-Klassifizierung orientieren.

Auch Fahrzeuge mit Auslandszulassung sind kennzeichnungspflichtig
Betreiben Sie auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge, müssen diese mit den Plaketten gekennzeichnet sein, wenn Sie in Umweltzonen fahren sollen. Die genaueren Hinweise, welcher Schadstoffklasse diese Fahrzeuge zugeordnet werden, entnehmen Sie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006. Unter der folgenden Adresse können Sie sich dieses als PDFem Internet herunterladen: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Neue Verkehrszeichen und die Plaketten im Detail
Gemäß ihrer Schadstoffklassen-Zuordnung erhalten die Fahrzeuge unterschiedliche Plaketten. Fahrzeuge der Klasse 4 bekommen eine grüne, solche der Klasse 3 eine gelbe und solche der Klasse 2 eine rote Plakette. Im weißen Feld ist das Kennzeichen des Fahrzeugs einzutragen. Die 8 Zentimeter großen Plaketten sind an der Innenseite der Windschutzscheibe zu befestigen und lassen sich nicht ohne Zerstörung von ihr entfernen.

Normalerweise erhalten Sie die Plaketten in der zuständigen Zulassungsbehörde. Eine Alternative dazu: Wenden Sie sich an einen zur Abnahme von Abgasuntersuchungen berechtigten Betrieb beziehungsweise berechtigte Organisation. Pikant übrigens, dass der genaue Preis bei Redaktionsschluss noch nicht fest stand - er dürfte aber zwischen 5 und 10 € liegen. Um die Umweltzonen kenntlich zu machen, wurden gleich noch 3 neue Verkehrszeichen eingeführt. Das Zeichen 207.1 weist zusammen mit dem darunterstehenden Zusatzzeichen auf den Beginn einer Umweltzone hin. Das Zeichen 270.2 kennzeichnet das Ende der Zone.

Kurioserweise war in der ersten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober für das Ende der Umweltzonen ein nicht regelkonformes Zeichen abgebildet; dies wurde am 9. November 2006 korrigiert. Ob hier ein Mitarbeiter des zuständigen Ministeriums sich hoffnungslos im eigenen Regelwerk verfangen hat oder ob es sich um einen schnöden Übertragungsfehler handelt, ist leider nicht überliefert. Damit dürften dann wohl die letzten Tage der oben erwähnten Fahrzeuge endgültig besiegelt sein. Also denken Sie schon heute daran, in der nächsten Jahresplanung entsprechenden Ersatz vorzusehen.

12 Städte verfügen schon über Umweltzonen und 33 Städte sind noch in Planung. Ab dem 1.08.2008 kommen noch Bremen und Pleidelsheim dazu und es folgen mehr. Damit Sie immer auf dem aktuellsten Stand zum Thema Umweltzonen sind, empfehlen wir Ihnen unseren monatlichen Fachinformationsdienst "FuhrparkManagement aktuell".

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