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Neue Ruhezeiten für LKW-Fahrer

Seit dem 11. April 2007 gelten EU-weit neue Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer. Bisher galten bis zu 74 Stunden Lenkzeiten pro Woche als geeignet, doch nach der neuen in Kraft getretenen Verordnung VO(EG) 561/2006 wurden die Lenkzeiten auf maximal 56 Stunden pro Woche beschränkt. Diese Vorschrift gilt auch, wenn in doppelter Besetzung gefahren wird. Desweiteren ist es gesetzlich vorgeschrieben häufigere und längere Ruhezeiten einzuhalten.

EU-Kommission plant schärfere Regeln fürs Transportgewerbe

Wenn es nach dem Willen der EU Kommission geht, kommen auf Speditionen bald harte Zeiten zu. Denn Ende Mai beschloss sie ein Vorschlagspapier, das bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitsbedingungen und Verkehrsregeln mit drakonischen Strafen aufwartet. So droht beispielsweise ein Genehmigungsentzug, wenn ein Unternehmen öfters mit Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten auffällt. Andererseits enthält das Vorschlagspapier auch einige Lockerungen zur Kabotage, die viele Logistiker sicher begrüßen dürften. Auch wenn Sie von diesen Regelungen nicht direkt betroffen sind, sollten Sie einige Punkte berücksichtigen, um Problemen sicher aus dem Weg zu gehen.

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Ziel des Vorschlags der EU-Kommission ist es, Speditionen, die sich nicht an geltendes Recht halten, aus dem Verkehr zu ziehen. Die einzelnen Mitgliedstaaten dürfen Fuhrunternehmen künftig nur noch zulassen, wenn deren "Zuverlässigkeit nicht ernsthaft infrage gestellt ist". Bei folgenden Verstößen soll die Zuverlässigkeit eines Betriebes infrage gestellt werden:

  • unkorrekte Benutzung der Fahrtenschreiber
  • Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten
  • Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
  • Verstoß gegen die Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter
  • Verstoß gegen die jeweiligen nationalen Vorschriften zu Arbeitsbedingungen
  • Verstoß gegen geltende Entlohnungsregeln

Unternehmen, die entweder schwerwiegend oder wiederholt gegen oben aufgeführte Einzelbestimmungen verstoßen, droht ein Entzug ihrer Genehmigung. Dieser Entzug gilt dann in der gesamten Europäischen Union und bedeutet in der Regel das sichere Aus für das betreffende Unternehmen.

So bauen Sie jetzt schon vor
Zwar muss diesen Vorschlägen noch vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat zugestimmt werden, doch zur Sicherheit sollten Sie heute schon einige Maßnahmen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit Ihrer Logistik sicherzustellen:

  • Arbeiten Sie schwerpunktmäßig mit wenigen Speditionen zusammen? Dann erweitern Sie diesen Kreis vorsichtshalber und binden neue Partner mit ein. Fällt ein Unternehmen aus, können Sie so leichter Frachtanteile verschieben
  • Prüfen Sie, wie es um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei den von Ihnen eingesetzten Speditionen bestellt ist. Vermuten Sie, dass beispielsweise ein Fuhrunternehmer unerlaubt Scheinselbstständige einsetzt, sollten Sie vorsichtig sein. Auch wenn zu vermuten ist, dass ein Unternehmen es mit den Lenk- und Ruhezeiten nicht so genau nimmt, seien Sie misstrauisch. Hier hilft oft ein vertrauensvolles Gespräch oder auch die Suche nach Alternativen.
  • Stellen Sie Ihre Speditionen bezüglich der Lieferzeiten nicht vor unlösbare Aufgaben. Wenn die Lieferzeiten nur durch einen Verstoß gegen die Lenkzeitvorschriften eingehalten werden können, ist Ärger geradezu vorprogrammiert.
  • Stellen Sie sich auf steigende Preise ein. Die strengeren Vorschriften bei den Lenk- und Ruhezeiten ziehen garantiert höhere Personalkosten bei den Speditionen nach sich. Wenn Sie bei zukünftigen Preisverhandlungen gnadenlos auf niedrige Preise setzen, werden Sie mit ziemlicher Sicherheit bei Unternehmen landen, die sich auf lange Sicht mit bewussten Regelverstößen selber ins Aus befördern.

User Tipp zu Lenk- und Ruhezeiten
Wenn der Fuhrparkleiter einer Ihrer Speditionen plötzlich nicht mehr mit dem eigenen Dienstwagen vorfährt, sondern das Taxi benutzt, sollten Sie vorsichtig nachfragen, ob er seinen Führerschein noch hat. Denn bei Verstößen seiner Fahrer gegen Straßenverkehrs- und Lenkzeitvorschriften wird auch er zur Rechenschaft gezogen. Selbst diesen Fall haben die EU-Kommissare bedacht und sehen in ihrem Papier vor, dass dann auch hier ein Entzug der Genehmigung vorzusehen ist.

Zusammenführung nationaler Datenbanken führt zu erleichterter Überprüfung
Bisher haben die EU-Einzelstaaten Verstöße gegen Verkehrsregeln, Lenk- und Ruhezeiten etc. nur in nationalen Datenbanken gespeichert. Dies trägt nach Ansicht der EU- Kommission nicht gerade dazu bei, alle Verstöße eines schwarzen Schafes unter den Speditionen innerhalb Europas auch wirklich zur Prüfung der Zuverlässigkeit heranzuziehen. Deshalb sollen zukünftig alle nationalen Datenbanken untereinander verknüpft werden. Das bedeutet, dass die Genehmigungsbehörden auch wirklich jedes noch so kleine Vergehen im Ausland leicht finden können und somit die Gefahr eines Genehmigungsentzugs ansteigen wird. Auch wenn die Kommission sich von diesen Vereinfachungen Kosteneinsparungen von über 190 Milliarden Euro verspricht, kann das die leichtere Kontrollierbarkeit sicherlich nicht überdecken.

Wie bereits gesagt, diese Vorschläge sind noch nicht vom EU-Parlament und vom EU-Ministerrat abgesegnet - somit können sich durchaus noch einige Änderungen ergeben. Doch wenn Sie einmal die EU-Gesetzesänderungen im Bereich der Logistik betrachten, ist die Wahrscheinlichkeit eines schnellen Durchwinkens durch die Instanzen recht hoch. Auch wenn es noch geraume Zeit dauern wird, bis das Paket dann in nationales Recht umgesetzt wird, sollten Sie heute schon handeln. Denn Logistikverträge haben eben auch oft längere Laufzeiten!

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