Das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei haben in diesem Jahr 637.168 Kontrollen durchgeführt und dabei bei fast 18 % der Fälle Beanstandungen festgestellt. Von den 167.192 Verstößen betrafen alleine 107.732 - also rund 64 % - die Lenk- und Ruhezeiten. Den Kontrolleuren kommt dabei der digitale Tachograf entgegen, der Verstöße gnadenlos aufzeichnet und die Feststellung solcher Vergehen erheblich erleichtert. Auch haben offensichtlich noch nicht alle Fahrer die neuen Lenk- und Ruhezeiten im Griff. Dass mit solchen Verstößen nicht zu spaßen ist, zeigen Bußgelder mit bis zu 15.000 Euro für Unternehmer und bis zu 5.000 Euro für Fahrer.
Tipp: Machen Sie Ihre Fahrer auf die verstärkten Kontrollen aufmerksam, und zeigen Sie die Folgen auf.
Bei der Umsetzung der seit dem 11. April 2007 in Europa geltenden neuen Lenk- und Ruhezeitverordnung ist den Bundesbehörden eine dicke Panne passiert: Die Regierung versäumte es nämlich, die entsprechenden Bußgeldvorschriften in deutsches Recht umzusetzen. Deshalb können Verstöße von LKW-Fahrern bis auf Weiteres überhaupt nicht geahndet werden. Laut "Hamburger Abendblatt" bestätigten dies die Hamburger Innenbehörde und der Europa-Abgeordnete Georg Jarzembowski. Klartext: Seit dem 11. April werden in Hamburg diese Bußgeldbescheide nicht mehr bearbeitet.
Aber auch auf Vorfälle, die vor diesem Datum liegen, hat diese Rechtslage Auswirkungen. So erließ das Amtsgericht Itzehoe einem LKW-Fahrer eine 1.500-€- Strafe, obwohl er schon Mitte 2006 gegen die damals geltenden Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte. Die entsprechenden Verordnungen sind nämlich nach Meinung des Gerichts unwirksam. Experten rechnen mit Verlusten bei Bußgeldern in 3-stelliger Millionenhöhe. Aus Regierungskreisen ist zu erfahren, dass nun mit Hochdruck an den Änderungen zum Fahrpersonalgesetz gearbeitet werden soll, um dieses noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten zu lassen.
Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat den gesetzlichen Änderungen zum Fahrpersonalgesetz zu. Die Änderung wurde notwendig, weil der Gesetzgeber es versäumt hatte, die Bußgeldvorschriften entsprechend anzupassen. Damit drohen bei Verstößen gegen die neuen Lenk- und Ruhezeiten Fahrern bis zu 5.000 Euro und Unternehmen bis zu 15.000 Euro Bußgeld.