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Mit der richtigen Fuhrparkberatung sparen Sie bei der Fahrzeugbeschaffung richtig Geld

Einen Fuhrpark zu leiten ist eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe, die eine professionelle Fuhrparkberatung benötigt. Besonders Fuhrparkleiter suchen oft nach einem kompetenten Ansprechpartner, wenn es um das Fuhrpark Controlling geht.

Mit der Unternehmenssteuerreform möchte die Bundesregierung Unternehmen steuerlich entlasten und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Doch auch hier gilt: Wenn Sie nicht aufpassen, legen Sie unter Umständen richtig drauf. Dies gilt insbesondere bei der Fahrzeugbeschaffung. Wenn Sie jedoch unsere Tipps zur Fuhrparkberatung berücksichtigen, können Sie sogar noch Geld sparen.

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Die Unternehmenssteuerreform kommt. Das Gesetz will Unternehmen steuerlich entlasten, um<

  • deren internationale und europäische Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern,
  • die Planungssicherheit von Unternehmen und der öffentlichen Haushalte sicherzustellen,
  • die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu reduzieren und dabei
  • eine umfassende Finanzierungsneutralität sicherzustellen.

Doch gerade bei der Finanzierungsneutralität müssen Sie als Fuhrparkleiter aufpassen und müssen sich auf eine professionelle Fuhrparkberatung verlassen können . Denn die beschlossenen Gesetzesänderungen haben erhebliche Auswirkungen auf das Leasinggeschäft bzw. die Steuerung Ihres Fuhrparks.

Die wichtigsten Änderungen der Reform
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen vorgenommen:

  • Die steuerliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften wird von 38,65 auf 29,83 % reduziert.
  • Dazu wird der Körperschaftssteuersatz von heute 25 % auf 15 % gesenkt.
  • Dauerschuldzinsen werden dann nicht mehr zu 50 %, sondern zu 25 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.
  • Um die Reform zu finanzieren, verbreitert der Gesetzgeber die Steuerbemessungsgrundlage.
  • Hierzu werden alle Fremdkapitalzinsen und deren Folgen - wie beispielsweise der fiktive Anteil von Leasingraten - bei der Bemessung der Gewerbesteuer berücksichtigt.
  • Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen wird begrenzt.

Mit diesen Auswirkungen auf Ihren Fuhrpark müssen Sie rechnen und sich einer kompetente Fuhrparkberatung unterziehen.

Alle oben genannten Punkte haben dramatische steuerliche Auswirkungen bei Leasingverträgen. Im Einzelnen sind dies:

  • Die Hinzurechnung von Zinsen und fiktiven Zinsen zum Gewerbeertrag (Gewinn) verändert sich.
  • Die degressive Abschreibung (AfA, Absetzung von Abnutzung) wird abgeschafft.
  • Die Möglichkeiten zur Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern werden erheblich eingeschränkt.

1. Das ändert sich bei der Hinzurechnung von Zinsen zum Gewerbeertrag
Bisher konnten Sie alle Leasingraten komplett vom Gewinn Ihres Unternehmens absetzen. Zukünftig ist dies mit dem Zinsanteil nicht mehr möglich. Da bei Leasingverträgen der Zinsanteil aber nicht explizit ausgewiesen wird, geht der Gesetzgeber immer von einem Zinsanteil von 20 % aus. Dieser Anteil wird dann zum Gewerbeertrag als Dauerschuldzins hinzugerechnet, wenn dieser Anteil zusammen mit anderen Dauerschuldzinsen die Hinzurechnungsfreigrenze von 100.000 € übersteigt. Und genau hier müssen Sie besonders aufpassen. Denn um festzustellen, ob bei Ihnen die zusätzliche Gewerbesteuerbelastung greift, müssen Sie folgende 6 Dinge beachten:

  • den vorläufigen Gewerbeertrag Ihres Unternehmens,
  • die vorausbezahlte Gewerbesteuer,
  • den Hebesatz Ihrer Gemeinde,
  • die Summe aller anderen Dauerschuldzinsen,
  • eventuelle Kürzungen
  • und die Summe aller Leasingraten pro Jahr.

2. Abschaffung der AfA
Grundsätzlich schafft die Streichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter Leasingverträgen einen Vorteil gegenüber dem Kauf oder der Bankfinanzierung von Firmenfahrzeugen.

Beispielsweise werden PKWs meistens über 72 Monate angeschrieben. Nach einer klassischen Laufzeit von 36 Monaten haben Sie also einen Buchwert von 50 % der Anschaffungskosten. Diese Art der degressiven Abschreibung haben Sie bisher wahrscheinlich bei Fahrzeugen mit einer hohen Laufleistung gewählt. Das ist nun nicht mehr möglich, Sie müssen also immer mit Buchverlusten rechnen.

3. Auswirkungen der eingeschränkten Sofortabschreibung
Bisher konnten Sie Anschaffungs- und Herstellkosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 € im Jahr der Anschaffung komplett als Betriebsausgaben abschreiben. Dieser Betrag wird auf 150 € gesenkt. Außerdem wird die so genannte "Poolbewertung" eingeführt. Hierbei müssen Sie die Anschaffungskosten aller geringwertigen Wirtschaftsgüter eines Kalenderjahres von mehr als 150 und weniger als 1.000 € in einem Sammelposten zusammenführen und diesen Betrag dann über 5 Jahre zu jeweils 20 % abschreiben.

Tipp & Fuhrparkberatung
Der Preis für nachträglich eingebautes Zubehör (beispielsweise Navigationsgeräte) für ein Fahrzeug liegt üblicherweise zwischen 150 und 1.000 €. Wird dieses Zubehör nach etwa 36 Monaten zusammen mit dem Fahrzeug verwertet, so hat es sich bereits amortisiert. Der steuerliche Aufwand folgt nach der neuen Regelung aber zu 40 % erst in den beiden Jahren nach der Verwertung. Da freut sich der Fiskus über die vorgezogenen Steuereinnahmen!
Wenn Sie allerdings nachträglich eingebautes Zubehör in den Leasingvertrag mit einbinden, hat das Finanzamt das Nachsehen! Wie Sie sehen, die Steuerreform hat es in sich und ist teilweise sehr kompliziert. Grundsätzlich lässt sich nämlich immer erst nach einer genaueren Analyse sagen, ob Ihr Unternehmen von der Reform profitiert oder nicht. Insbesondere bei der Fahrzeugbeschaffung gilt es, genau zu rechnen. Hier hilft Ihnen das Berechnungs-Tool von Car Professional Management bei einer ersten Abschätzung. Grundsätzlich lässt sich aber in den meisten Fällen sagen, dass das Fahrzeugleasing nach der Unternehmenssteuerreform beim derzeitigen Zinsniveau aus steuertechnischer Sicht meist die bessere Wahl gegenüber dem klassischen Kauf oder der Bankfinanzierung ist. Um solche Fehler zu vermeiden brauchen Sie eine kompetente Fuhrparkberatung, die Ihnen bei Fragen immer zur Seite steht.

Unser aktueller Ratgeber "LogistikManager" mit dem Schwerpunkt Fuhrparkberatung, berät Sie über die neusten News und Strategielösungen, damit Sie immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklung sind. Gerade im Fuhrparkmanagement muss man immer auf dem neusten Stand der Entwicklung sein, da sich die Gesetzgebung und Technik immer wieder weiterentwickelt. Wir machen es uns zur Aufgabe Ihnen eine kompetente und aktuelle Fuhrparkberatung zu liefern und verhelfen Ihnen zur eigenständigen Erfolgskontrolle durch unseren Ratgeber "LogistikManager".

Aktuelle und informative Tipps zu diesem Themenbereich liefert Ihnen auch EKALOG, Ihr Wissensportal für Einkauf, Logistik und Fuhrpark (www.ekalog.de).

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