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Fuhrpark Beratung - Krankheitsbedingte Kündigung

Auch wenn ein Mitarbeiter dauerhaft erkrankt ist, können Sie ihm nicht einfach kündigen, beziehen Sie sich auf eine kompetente Fuhrpark Beratung.

Als Leiter eines Fuhrparks übernehmen Sie eine äußerst verantwortungs- und niveauvolle Aufgabe, der eine erfahrene Fuhrpark Beratung benötigt."LogistikManager" ist der einzige unabhängige Fachinformationsdienst, der sich speziell auf die Fuhrpark Beratung von Fuhrparkmanagern bezieht. Dabei achten wir speziell, dass die laufenden Betriebskosten des Fuhrparkes so gering wie möglich gehalten werden und stehen mit effizienter Fuhrpark Beratung an Ihrer Seite, um Ihnen zu maximalen Aufstieg zu verhelfen.

Auch wenn ein Mitarbeiter auf Dauer krankgeschrieben ist und seine Arbeit nicht in vollem Umfang erfüllt, können Sie ihn nicht einfach per Kündigung vor die Tür setzen. Doch wenn Sie die folgenden Spielregeln beachten und vorab eine professionelle Fuhrpark Beratung erhalten, steigern Sie Ihre Chancen auf eine gerichtsfeste Kündigung erheblich.

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Stellen Sie sich vor, einer Ihrer altgedienten Fahrer darf nach langer Krankheit nur noch Gewichte bis zu 18 Kilogramm heben. Um seine Arbeit zu erfüllen, muss er jedoch Pakete mit einem Gewicht bis zu 31 Kilo bewegen. Als guter Chef versuchen Sie sicherlich, ihn an anderer Stelle im Fuhrpark zu beschäftigen. Doch was ist, wenn Sie keine adäquaten Aufgaben haben? Wenn Sie jetzt glauben, der betreffende Mitarbeiter sei dauerhaft betriebsunfähig und somit leicht kündbar, haben Sie sich kräftig geirrt. So erging es auch einem Kollegen, der in einem Paketzentrum für Logistik verantwortlich war. Er hatte nämlich einem Mitarbeiter, dem genau dieses widerfahren war, mit dem oben genannten Argument gekündigt. Der Mitarbeiter klagte gegen die Kündigung und arbeitete an seinem alten Arbeitsplatz weiter, obwohl er dies nach dem Attest des Betriebsarztes eigentlich gar nicht mehr durfte. Mit einer fachmännischen Fuhrpark Beratung wäre es Ihnen sicherlich nicht passiert.

Doch gerade bei der Finanzierungsneutralität müssen Sie als Fuhrparkleiter aufpassen und müssen sich auf eine professionelle Fuhrpark Beratung verlassen können. Denn die beschlossenen Gesetzesänderungen haben erhebliche Auswirkungen auf das Leasinggeschäft bzw. die Steuerung Ihres Fuhrparks.

"Dauerhafte Leistungsunfähigkeit" ist streng definiert
Von den Richtern am Arbeitsgericht Köln erfuhr der Kollege, dass der betreffende Mitarbeiter zwar nur noch Pakete mit einem gewissen Höchstgewicht bewegen dürfe, er aber deswegen keinesfalls dauerhaft leistungsunfähig sei. Schließlich verrichte er einen großen Teil seiner Aufgaben noch, da er Pakete bis zu einem Gewicht von 18 Kilo weiterhin tragen könne. Dies zeigte sich nach Ansicht des Gerichts auch daran, dass der Mitarbeiter nach der angefochtenen Kündigung über ein Jahr an seinem Arbeitsplatz ohne einen Fehltag durch Krankheit gearbeitet hatte (LAG Köln, Urteil von 13.11.2006, Az.: 14 Sa 750/06). Lassen Sie sich bei solchen von einer qualifizierten Fuhrpark Beratung beraten.

So können Sie trotzdem kündigen
Doch dieses Urteil heiß nun nicht, dass Sie jeden Fahrer, der dauerhaft erkrankt ist und seine Aufgaben nur noch teilweise erfüllt, weiterbeschäftigen müssen. Denn eine so genannte "personenbedingte Kündigung" können Sie grundsätzlich auch bei Leistungsminderung eines Mitarbeiters aussprechen. Voraussetzung ist, dass die Leistungsminderung körperlich bedingt ist und er deswegen die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines steifen Arms nicht mehr als Fahrer arbeiten kann. Nehmen Sie eine fachmännische Fuhrpark Beratung in Anspruch, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen.

Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Kündigung muss die Leistung erheblich gemindert sein. Hier geht die Rechtsprechung von einer um mindestens ein Drittel verminderten Leistungsfähigkeit aus. Darüber hinaus prüfen die Richter, ob folgende Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung vorliegen:

  • negative Gesundheitsprognose
  • Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
  • Interessenabwägung

Mit einer kompetenten Fuhrpark Beratung können Sie diesen Fragen aus dem Weg gehen.

Negative Gesundheitsprognose:
Um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, muss also immer eine objektiv negative Gesundheitsprognose vorliegen, die belegt, dass die erhebliche Leistungsminderung weiter andauern wird. Diese Leistungsminderung müssen Sie glaubhaft darlegen und auch beweisen. Im vorliegenden Fall konnte das der Kollege nicht tun, weil das Attest des Betriebsarztes nur von einer geringen Leistungsminderung ausging. Durch eine Nehmen Sie eine fachmännische Fuhrpark Beratung in Anspruch, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen.

Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:
Zusätzlich muss es bei einer erheblichen Leistungsminderung Ihres Mitarbeiters auch immer zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihrer betrieblichen Interessen kommen. Dazu gehören z. B. gravierende Störungen des Betriebsablaufs, aber auch, wenn Ihr Unternehmen durch die weitere Entgeltfortzahlung über Gebühr beansprucht wird.

Vorsicht
Diese betriebliche Beeinträchtigung können Sie nicht geltend machen, wenn Sie den Fahrer auf Touren einsetzen, bei denen seine gesundheitlichen Einschränkungen keine Rolle spielen. Lassen Sie sich von einer Fuhrpark Beratung beraten.

Interessenabwägung:
Ihre Kündigung hat nur dann eine Chance, wenn Sie eine umfassende Interessenabwägung nachweisen. Hier müssen Sie den Nachweis bringen, dass die betrieblichen Interessen höher zu bewerten sind als die des Arbeitnehmers. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ihm eine Hilfskraft zur Seite stellen müssen, um schwere Lasten ein- und auszuladen.

Achtung
Nach § 84 Abs. 2 IX Sozialgesetzbuch sind Sie verpflichtet, ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" durchzuführen, sobald ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Tun Sie dies nicht, wertet es der Richter in einem Arbeitsgerichtsprozess immer negativ.

Unser aktueller Ratgeber mit dem Schwerpunkt Fuhrpark Beratung, berät Sie über die neusten News und Strategielösungen, damit Sie immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklung sind. Gerade im Fuhrparkmanagement ist es wichtig immer über die neusten Regelungen und Entwicklungen informiert zu sein, da sich die Gesetzgebung und Technik immer wieder weiterentwickelt. Wir machen es uns zur Aufgabe Ihnen eine kompetente und aktuelle Fuhrpark Beratung zu liefern und verhelfen Ihnen zur eigenständigen Erfolgskontrolle durch unseren Fachinformationsdienst "LogistikManager".

Aktuelle und informative Tipps zu diesem Themenbereich liefert Ihnen auch EKALOG, Ihr Wissensportal für Einkauf, Logistik und Fuhrpark (www.ekalog.de).

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