Gesetzesregelungen, Strafen und Bußgelder ändern sich von Jahr zu Jahr. Als LKW-Fahrer und Fuhrparkleiter muss man immer auf dem aktuellsten Wissensstand sein, denn immerhin hängt davon die berufliche Zukunft ab. Im Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer wird Ihnen ausführlich erklärt welche Ordnungswidrigkeit, welche Strafe nach sich zieht.
Dass Ladung auf Fahrzeugen richtig gegen Herabfallen und Verrutschen gesichert werden muss, ist klar. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften regeln, wie Ladung zu sichern, welche Einrichtungen hierzu am Fahrzeug vorgesehen sind und welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen. Doch auch der Gesetzgeber hat sich diesen Themas angenommen und in der Straßenverkehrsordnung Regeln festgelegt.
Im Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer gab es einige Änderungen, die Fahrer und Sie als Fuhrparkleiter unbedingt berücksichtigen müssen.
Der Fahrer eines Fahrzeuges hat dafür zu sorgen, dass die Ladung seines Fahrzeugs keine Gefahr für andere und sich selber darstellt. Doch in der Verantwortung ist - wie so oft - auch das ihn beschäftigende Unternehmen. Und wenn es sich um Firmenfahrzeuge handelt: Sie als Fuhrparkverantwortlicher. Dies geht aus den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften hervor (BGV D29 Fahrzeuge). Denn §3 sagt klar: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen der Paragrafen 4 bis 30 beschaffen und ausgerüstet sind. Auch §22 Absatz1 der Unfallverhütungsvorschriften spricht eine eindeutige Sprache: Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass nach DIN 75 410-2 und nach DIN 75 410-3 die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen aller Art gegeben ist.
Und auch der Gesetzgeber hat in §22 der Straßenverkehrsordnung recht detailliert festgeschrieben, wie Ladungssicherung auszusehen hat: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Die folgenden Absätze spezifizieren genauer, was zu beachten ist.
Doch waren diese gesetzlichen Regelungen bis Anfang April 2004 ein recht schwaches Instrument, da die Strafen, die der Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer vorsah, eigentlich niemanden so richtig schreckten. Diese Tatsache und die Feststellung, dass mangelnde Ladungssicherung bei LKW-Unfällen eine wesentliche Ursache spielte, bewog den 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag eine deutliche Sanktionsverschärfung zu fordern. In der Folge wurde der Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer mehrfach angepasst.
Achtung!
Wenn die Behörden wegen Verstößen gegen die Ladungssicherungspflicht ein Bußgeld verhängen, der im Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer gesetzlich eingetragen ist, so kann es außer dem Fahrer auch Sie als Fuhrparkverantwortlichen treffen. Und zwar immer dann, wenn Sie Ihrem Fahrer Ladungssicherungs- Materialien oder Einrichtungen nicht zur Verfügung gestellt haben, diese nicht ausreichend waren oder Sie deren korrekte Verwendung nicht regelmäßig überprüft haben.
Erfahren Sie mehr über den Inhalt im Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer und bleiben Sie immer auf dem neusten Stand der Entwicklung. Mit unserem monatlichen Fachinformationsdienst FuhrparkManagement aktuell" werden Sie immer über aktuelle Themen und News aus dem Themengebiet informiert.