Glossar rund um den Fuhrpark


Die wichtigsten Begriffe rund um die Logistik auf einen Blick.

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A

Ablauforganisation

regelt die Gliederung und Koordination von verschiedenen Aufgaben im Fuhrparkmanagement, außerdem werden die Befugnisse und Kompetenzen im Innenverhältnis und dem Verhältnis zwischen dem Unternehmen und externen Geschäftspartnern geregelt

Abrechnungsarten (beim Full-Service)

offene Abrechnung: variable Raten, die die einzelnen Kosten des Dienstleisters berücksichtigen; das Risiko liegt beim Fuhrpark-Betreiber

geschlossene Abrechnung: konstante Raten über die gesamte Laufzeit ohne Schlussabrechnung; tatsächliche Kosten werden nicht berücksichtigt; das Risiko liegt beim Full-Service-Anbieter

Abschlusszahlungen

am Ende eines Leasing-Vertrages ist meist eine Abschlusszahlung durch den Leasingnehmer zu leisten, die in der Regel den gesamten Aufwand des Leasinggebers abdeckt (Anschaffungskosten, Nebenkosten unter Berücksichtigung der vom Leasingnehmer bezahlten Beträge)

Amortisation

Andienungspreis

siehe Restwert

Andienungsrecht (des Leasinggebers)

eine Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer; der LG kann nach dem Ablauf der Leasingdauer vom LN verlangen, den vorher kalkulierten Restwert für das Fahrzeug zu bezahlen, der LN ist zum Kauf verpflichtet; bei Teilamortisationsverträgen wird häufig der Restwert auf diese Weise abgesichert (der Vertrag heißt dann auch: Andienungsvertrag); siehe: Teilamortisation

Andienungsvertrag

Annahmestelle

bezeichnet in der Altfahrzeug-Verordnung einen Betrieb oder Betriebsteil, der Altfahrzeuge zur Weiterleitung an einen Demontagebetriebe annimmt; mit „Rücknahmestelle“ dagegen wird eine Annahmestelle bezeichnet, an der Altfahrzeuge durch den Hersteller oder von diesem beauftragte Dritte zurückgenommen und weitergeleitet werden

Anschaffungskosten

alle Kosten, die im Rahmen der Anschaffung von Fahrzeugen anfallen – also außer dem Fahrzeugpreis auch sämtliche Nebenkosten

Anzahlung

Altfahrzeuge

nach der Altfahrzeugverordnung vom 21.6.2002 ein Kraftwagen mit einer Masse bis zu 3,5 t, der Abfall ist, also nicht mehr seiner Zweckbestimmung dient; Altautos müssen von den Herstellern bzw. Importeuren kostenfrei zurückgenommen und umweltfreundlich entsorgt werden
B

Betriebsgefahr

bezeichnet die unabhängig von einem Verschulden, z. B. des Autofahrers, bestehende Gefährdungshaftung für Risiken, die allein schon durch die Inbetriebnahme eines Kfz bestehen; so ist der Fahrer z. B. nicht schuld an einem Unfall, der durch das Platzen eines Reifens während der Fahrt passiert, aber trotzdem muss er ihm Rahmen der Gefährdungshaftung für diese Betriebsgefahr geradestehen; allerdings ist die Gefährdungshaftung in ihrer Höhe in der Regel auf 20-25 % des entstandenen Schadens beschränkt (bei Unfallbeteiligung von mehr als einem Fahrzeug); eine Befreiung von der Gefährdungshaftung ist nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall auch für einen "Idealfahrer" nicht vermeidbar gewesen wäre oder aber das Verschulden des Unfallgegners ganz erheblich überwiegt; siehe auch: Gefährdungshaftung

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Bilanzneutralität (bei Leasingverträgen)

durch einen Leasingvertrag verändern sich die Bilanzverhältnisse eines Unternehmens nicht, da das Leasingobjekt vom Leasinggeber aktiviert wird; der Leasingnehmer nimmt weder das Investitionsobjekt noch die Verbindlichkeiten in seine Bilanz auf, seine Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad bleiben also unverändert
C

Car-Policy

legt unternehmensintern fest, welcher Mitarbeiter welches Fahrzeug mit welcher Ausstattung erhält

Carsharing

die organisierte gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs (engl.: car = Auto, to share = teilen); unterscheidet sich von der Autovermietung u. a. durch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Anbieter und flexiblere Leih-Bedingungen

Cross-Border-Leasing

Leasingmodell, bei dem Leasinggeber und Leasingnehmer ihren Sitz in steuerrechtlich unterschiedlichen Staaten haben, woraus sich für Unternehmen umstrittene steuerrechtliche Möglichkeiten ergeben
D

Demontagebetrieb

Anlaufstelle für Altfahrzeuge, die hier zur Rücknahme oder weiteren Verwertung bearbeitet werden; die verschiedenen Teilbereiche (z.�B. Anlieferung, Eingangslager, Demontage etc.) müssen gekennzeichnet sein

Dienstfahrzeug

Fahrzeug, das ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt und das dienstlich oder auch privat genutzt werden kann

Privatfahrzeug des Arbeitnehmers, das er nach vertraglicher Vereinbarung oder Absprache mit dem Arbeitgeber zur dienstlichen Nutzung einsetzt

Dienstwagenordnung

Regelungen, die das Fuhrparkgeschehen steuern, z. B. im Hinblick auf Ausstattung der Fahrzeuge, Mitbestimmungsrecht der Mitarbeiter bei Fahrzeugauswahl, Höhe der Kostenbeteiligung bei privater Nutzung usw.

Differenzschaden

meint den im konkreten Fall entstandenen Schaden als Differenz des Wertes des beschädigten Gegenstands vor und nach dem Eintritt des Schadens; siehe auch: Normativer Schaden

Drittkäufer-benennungsrecht

kommt bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung und bei fristlosen Kündigungen des Leasingvertrags zum Tragen: der Leasingnehmer kann einen Dritten benennen, der das Leasingfahrzeug zu einem Preis ankauft, welcher höher liegt als der Einkaufspreis des Händlers
E

Erfüllungsschaden

Schaden, der jemandem dadurch entstanden ist, dass ein anderer einen Anspruch nicht erfüllt bzw. eine Leistung nicht erbracht hat; bei der Berechnung des Schadenersatzes wird geprüft, wie der Geschädigte stehen würde, wenn die Leistung erbracht worden wäre

Erhöhte Erstrate

Ersatzbeschaffung

dazu kommt es in der Regel, wenn ein Dienstfahrzeug ausfällt (ganz gleich, aus welchem Grund) und ersetzt werden muss; die Einzelheiten dazu sind im Fahrzeugüberlassungsvertrag genaustens geregelt

Ersatzwagen

Fahrzeuge, die vorübergehend genutzt werden können, wenn ein Dienstfahrzeug z. B. aufgrund von Reparaturen ausfällt
F

Fahreranteil

der Anteil, den der Fahrer eines Dienstwagens selbst zu tragen hat, wenn die Fahrzeugkosten das in der Dienstwagenordnung vorgegebene Budget überschreiten (z. B. aufgrund von individuellen Wünschen des Fahrers); kann vom Fahrer unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden

Fahrer-Rechtschutzversicherung

versichert nicht ein bestimmtes Kfz, sondern eine bestimmte Person; diese ist dann in jedem beliebigen Fahrzeug als berechtigter Fahrer und auch als Beifahrer versichert, ebenso als sonstiger Teilnehmer am Straßenverkehr (z. B. als Radfahrer oder Fußgänger); siehe auch: Fahrzeug-Rechtschutzversicherung

Fahrtenbuchmethode

Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils, der einem Arbeitnehmer entsteht, wenn er seinen Dienstwagen auch zur privaten Nutzen einsetzt; dieser geldwerte Vorteil ist zu versteuern, dazu muss der Arbeitnehmer seine Fahrten (handschriftich oder elektronisch) detailliert erfassen, damit er sie bei seiner Steuererklärung vollständig nachweisen kann

Fahrzeughalter

bezeichnet diejenige Person, die ein Kfz auf eigene Rechnung betreibt (also die Kosten dafür bestreitet), die Verfügungsgewalt ausübt bzw. aus der Verwendung Nutzen zieht, und nicht unbedingt den Eigentümer; beim Leasing ist stets der Leasingnehmer der Fahrzeughalter

Fahrzeug-Rechtschutzversicherung

hier erhält der Versicherungsnehmer den gleichen Rechtschutz wie beim Fahrerrechtschutz; zusätzlich sind auch alle anderen berechtigten Fahrer eines Fahrzeugs (Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher etc.) sowie die berechtigten Insassen dadurch versichert; wird in der Regel abgeschlossen, wenn ein Fahrzeug häufig von Personen gefahren wird, auf die das Fahrzeug nicht zugelassen ist; siehe auch: Fahrer-Rechtschutzversicherung

Fiktive Reparaturkosten

Kosten, die nach einem Verkehrsunfall für die Reparatur des Fahrzeugs anfallen würden (der Unfallgeschädigte ist nicht verpflichtet, den Wagen tatsächlich reparieren zu lassen; es kommt auch nicht darauf an, ob eine Reparatur fachgerecht war oder nicht)

Finanzierungs-Leasing

auch: Finance-Leasing; typische Leasingform, bei der dem Leasingnehmer das Leasingobjekt gegen eine feste Leasingrate für eine bestimmte Grundleasingzeit überlassen wird, die sich an der betrieblichen Nutzungsdauer des Objekts orientiert; der Vertrag kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden, der LN trägt als wirtschaftlicher Eigentümer die notwendigen Maßnahmen zur Werterhaltung (wie Wartung, Versicherung) sowie die objektbezogenen Risiken (wie z. B. Zerstörung oder Diebstahl); die Verträge sind eher mittel- bis langfristig, siehe auch: Operating-Leasing, Spezialleasing

Firmenwagenleasing (2-Vertrags-Modell)

Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag mit dem Leasinggeber ab, hat aber das Recht, den Wagen an den Arbeitnehmer zuvermieten.

Flotten-Leasing

Variante des Leasing, bei der in der Regel ein Rahmenvertrag für eine größere Anzahl von Fahrzeugen (ab ca. 10) abgeschlossen wird; meist in Verbindung mit einem Full-Service-Vertrag; kann Fahrzeuge derselben oder auch unterschiedlicher Marken umfassen

Full-Service-Leasing

beim Full-Service-Leasing im Fuhrpark können sämtliche Dienstleistungen an den Leasinggeber übertragen werden, um Kosten und Personalaufwand zu sparen; dazu gehören: Wartung, Reparatur, Ersatzwagenservice, Versicherung, Schadenregulierung, Führerscheinkontrolle, Tankkartenmanagement, Fuhrpark-Verwaltung etc.

Fungibilität

Wiederverwertbarkeit von Leasingobjekten nach Ablauf der des Leasingvertrags; zurückgegebene Fahrzeuge können erneut verleast oder auch verkauft werden.
G

Gefährdungshaftung

hier haftet der Schädiger automatisch, wenn er (ohne schuldhaftes oder rechtswidriges Handeln) für einen Schaden verantwortlich ist, der sich aus seinem – erlaubten, aber gefährlichen – Handeln ergibt (z. B. das Teilnehmen am Straßenverkehr, das Halten eines Hundes, das Betreiben eines Kernkraftwerks etc.); siehe auch: Betriebsgefahr, Verschuldenshaftung

Geschlossene Abrechnung

Gewährleistung

die gesetzliche Verpflichtung eines Herstellers, eine Sache oder ein Werk ohne Mängel auszuliefern. Beim Leasing werden die Gewährleistungsansprüche über den Leasingvertrag vom Leasinggeber an den Leasingnehmer abgetreten.

Grundmietzeit

H

Hand-held-Verbot

das Verbot der Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung; auch das Schreiben von SMS oder Abrufen von Daten aus dem Internet ist verboten. (�23 Abs. 1a StVO, seit 1.2.2001 in Kraft)

Herstellerleasing

Hier ist der Hersteller selbst der Leasinggeber. Ziel beim H. ist, die Kundenbindung ans Unternehmen und die eigene Marke zu stärken.

Herstellerunabhängige Leasinggesellschaft

unabhängige Leasinggesellschaft, die nicht an ein bestimmtes Fabrikat oder Hersteller gebunden ist
K

Kilometer-Leasingvertrag

bei dieser Art des Leasingvertrags wird zu Laufzeitbeginn eine bestimmte Gesamt-Kilometerleistung festgelegt; ist diese bei Laufzeitende über- bzw. unterschritten, dann muss der Leasingnehmer nachzahlen bzw. bekommt die nicht verfahrenen Kilometer rückvergütet.

Kraftfahrzeug-Leasing (Kfz-Leasing)

Kfz-Leasing als spezielle Leasingform hat sich Anfang der 80er Jahre etabliert und ist heute wichtiger Bestandteil der Leasingbranche; Varianten: Direkt-Leasing, Händler-Leasing, Flotten-Leasing, Finanzierungs-Leasing, Full-Service-Leasing; wesentliche Vertragselemente: Nutzungsdauer, erwartete Kilometer-Laufleistung, angenommene Marktwert-Entwicklung, Verhalten des Leasingnehmers am Ende der Vertragslaufzeit (Vertragsverlängerung, Fahrzeugkauf oder -rückgabe)
L

Leasingantrag

der Leasingnehmer stellt zunächst einen Leasingantrag an den Leasinggeber; mit der Annahme des Antrags wird der Leasingantrag zum Leasingvertrag; Antragsformulare sind entweder direkt beim Hersteller/Händler oder bei der Leasinggesellschaft erhältlich

Leasingdauer

auch: Laufzeit, Grundleasingzeit, Vertragsdauer; bezeichnet die Zeitperiode, für die ein Leasingvertrag abgeschlossen wird, während dieser Zeit ist der Leasingvertrag in der Regel nicht kündbar; die LD muss zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Abschreibung) des Leasingobjekts betragen (beim Autoleasing sind das in der Regel zwischen 29 und 64 Monaten)

Leasingerlasse

1. Leasingerlass Vollamortistion vom 19.04.1971
2. Leasingerlass Teilamortisation vom 22.12.1975
die Leasingerlasse sind die steuerrechtliche Grundlage für Leasingverträge in Deutschland; die Einhaltung dieser Richtlinien garantiert die steuerrechtliche Anerkennung der gewünschten Zurechnung des Leasingobjekts

Leasingsonderzahlung

auch: Mietsonderzahlung, Anzahlung, erhöhte Erstrate; ist zu Beginn eines Leasingvertrags im Voraus fällig; wird bei der Kalkulation der Leasingraten berücksichtigt; gilt als Betriebsausgabe, wenn der Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird

Leasingvertrag

legt, ähnlich wie ein Mietvertrag, die grundlegenden Bedingungen fest, wie Leasingobjekt, Leasingdauer, monatliche Leasingraten etc.; im Unterschied zum Mietvertrag werden Wartung- und Instandhaltungskosten auf den Leasingnehmer übertragen; nach Ablauf des Leasingvertrags kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt entweder zurückgeben, erwerben oder den Vertrag verlängern

Leasingvertragsarten

Leistungsstörungen

liegt vor, wenn einer der Vertragspartner sich nicht an seine Verpflichtungen hält (z. B. der Leasingnehmer zahlt die Raten nicht mehr oder das Leasingobjekt fällt wegen technischer Probleme aus); die vereinbarten Leasingraten sind jedoch weiter fällig; in Gewährleistungsfällen kann der Leasingnehmer seine Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend machen

Letzthalter

der im Fahrzeugbrief zuletzt eingetragener Halter des Fahrzeuges
M

Mallorcapolice

Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen in bestimmten Regionen, mit der höhere Versicherungssummen vereinbart werden, als sie in dem jeweiligen Land gelten; gilt in Europa und außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

dient dazu, bei bestehenden Zweifeln der Fahrerlaubnisbehörde an der Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern oder -inhabern zum Führen von Kraftfahrzeugen diese zu überprüfen; bei negativem Ausgang kann die Fahrerlaubnis auf dieser Grundlage nicht erteilt bzw. entzogen werden

Mehrerlösbeteiligung

kann bei Teilamortisationsverträgen vereinbart werden; der Leasingnehmer kann dann am Mehrerlös beteiligt werden, falls der Erlös am Ende des Leasingvertrages höher ist als der vereinbarte Restwert; siehe: Teilamortisation

Mehrkilometer-/Minderkilometer-Leasingvertrag

Mittelbarer Schaden

Folgeschaden, also ein nicht direkt entstandener Schaden; siehe: Unmittelbarer Schaden

Multisourcing

eine spezielle Form des Outsourcing, wobei der Fuhrpark – im Gegensatz zum Singlesourcing – durch mehrere Dienstleister gemanagt wird; siehe: Singlesourcing
N

Nacherfüllung

Recht auf Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, das dem Käufer beim Kaufvertrag bzw. dem Besteller beim Werkvertrag zusteht, wenn die verkaufte Sache bzw. das hergestellte Werk mangelhaft ist

Neuwagen

ein Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bestimmungsmäßig als Verkehrsmittel eingesetzt wurde und weniger als 5 Wochen auf den Händler angemeldet war

Nichtvermögensschaden

ein Nichtvermögensschaden liegt dann vor, wenn kein materieller Schaden, sondern ein Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit oder Ehre entstanden ist

Normativer Schaden

ein Schaden wird hier nicht rein wirtschaftlich als Differenz zwischen 2 Vermögenslagen betrachtet, sondern es geht hier um einen „rechtlich ersatzfähigen“ Schaden, der nicht unbedingt einen Vermögensverlust darstellt; dieser Schaden ist bezifferbar als Wert eines Gutes, das gegen Geld erworben oder veräußert werden kann, und zwar unabhängig davon, ob der Geschädigte den Verlust auch tatsächlich spürt; siehe auch: Differenzschaden

Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche

jedes Wirtschaftsgut, das sich mit der Zeit abnutzt, hat eine bestimmte Nutzungsdauer; was „betriebsgewöhnlich“ ist, richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen, wird also von der Finanzverwaltung vorgegeben; kann ein Steuerpflichtiger eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen, dann kann eine betriebsindividuelle Nutzungsdauer ansetzen
O

Obliegenheiten

Verhaltensvorschriften (Sorgfaltspflichten) für den Versicherungsnehmers, die sich aus seinem Versicherungsvertrag ergeben (bei Autofahrern z. B. hinsichtlich des Verhaltens zur Unfallvermeidung und in der Unfallsituation); werden die Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung befreit werden

Offene Abrechnung

Offenbarungspflicht

Der Verkäufer eines Fahrzeugs hat die Pflicht, dem Käufer über alle bisher entstandenen wertmindernden Faktoren wie z. B. Unfallschäden zu informieren.

Operating-Leasing

auch: Operate Leasing, operatives Leasing; Leasingvertrag mit relativ kurzer Laufzeit und meist jederzeitigem Kündigungsrecht; das wirtschaftliche Risiko und die Pflicht zur Instandhaltung trägt der Leasinggeber, der Vertrag entspricht dadurch weitgehend dem Mietvertrag; die kurzfristige Nutzung des Leasingobjekts steht im Vordergrund, es wird durch die Leasingraten nicht amortisiert, sondern es werden von vornherein mehrere Leasing-Vorgänge einkalkuliert; siehe auch: Finanzierungs-Leasing, Spezialleasing

Optimale Nutzungsdauer

beschreibt den Zeitraum, nach dem ein Flottenfahrzeug normalerweise ausgetauscht werden sollte; ist umso niedriger, je höher die jährliche Laufleistung beträgt
P

Preisgefahr

das Risiko, eine Gegenleistung erbringen zu müssen, ohne die geschuldete Gegenleistung zu erhalten; der Leasingnehmer muss also auch dann die vereinbarten Leasingraten zahlen, wenn das Leasinggut beschädigt oder zerstört worden ist (auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt); beim Kfz-Leasing hat der Leasingnehmer allerdings ein außerordentliches (fristloses) Kündigungsrecht; siehe auch: Sachgefahr
R

Reifenservice

häufig Teil des Angebots einer Leasinggesellschaft oder eines Full-Service-Anbieters; beinhaltet beispielsweise den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt, regelmäßige Reifenkontrolle, das Einlagern von Rädern, Altreifenentsorgung usw.; siehe: Full-Service-Leasing

Reporting

dient der Steuerung des Fuhrparks: Berichte und Statistiken zeigen auf, wo welche Kosten in welcher Höhe entstehen; die am Markt angebotenen Reportings weichen im Umfang stark voneinander ab

Restbuchwert

der nach einer Abschreibung im Anlagenvermögen verbleibende Wert eines Fahrzeuges (Achtung: nicht zu verwechseln mit dem Restwert von Leasingverträgen!)

Restwert, tatsächlicher oder kalkulierter (bei Leasing)

auch: Andienungspreis; der bei vorzeitiger Auflösung eines Leasingvertrages kalkulierte oder tatsächliche Wert eines Fahrzeuges.

Rückgabepflicht (bei Leasing)

Pflicht des Leasingnehmers, das geleaste Objekt nach Ablauf des Leasingvertrags in einwandfreiem, gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben; tut er dies nicht, kann der Leasinggeber die Weiterzahlung der Leasingraten sowie ggf. Schadenersatz verlangen

Rücknahmeprotokoll (bei Leasing)

wird bei der Rückgabe des Leasingobjektes an den Leasinggeber erstellt; besonders im Fuhrpark ist ein detailliertes, ordnungsgemäßes Protokoll wichtig

Rücknahmestelle

S

Sachgefahr

das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes; der Leasingnehmer ist (auch ohne eigenes Verschulden) verpflichtet, das Leasinggut zu reparieren bzw. ein gleichwertiges Leasinggut zu beschaffen; typisch für Leasingverträge ist, dass Sach- und Preisgefahr auf den Leasingnehmer abgewälzt werden; siehe: Preisgefahr

Sale-and-lease-back-Vertrag

wörtlich übersetzt: verkaufen und wieder zurückleasen; dabei wird ein Investitionsgut, das sich im Eigentum des künftigen Leasingnehmers befindet, an eine Leasinggesellschaft verkauft, um es dann wieder zurückzuleasen; das Objekt wechselt also nicht den Besitzer

Schaden

rechtlich gesehen jeder Nachteil, den man als Folge eines Vorgangs oder Ereignisses an seinem Vermögen oder Rechtsgütern hat

Schadenmanagement

Maßnahmen zur Reduzierung von Unfallrisiken (z. B. Fahrertraining)
Abwicklung von Schadenfällen mit den Versicherungen

Service-Leasing

wird von Leasinggesellschaften angeboten und umfasst zahlreiche Dienstleistungen rund um Organisation und Verwaltung eines Fuhrparks; die technische und rechtliche Betreuung steht hier im Vordergrund; siehe: Full-Service-Leasing

Sicherungsschein (Kfz-Sicherungsschein)

wird ein Fahrzeug geleast, verlangt der Leasinggeber vom Leasingnehmer, die Versicherungspflicht für das Fahrzeug zu übernehmen und einen Versicherer zu beauftragen; im Sicherungsschein bestätigt der Versicherer den Versicherungsumfang und verspricht, den Leasinggeber z. B. im Schadenfall zu informieren

Singlesourcing

eine Form des Outsourcing, bei der – im Gegensatz zum Multisourcing – ein einziger Dienstleister das Management des Fuhrparks übernimmt (extern oder unternehmensintern); siehe: Multisourcing

Spezialleasing

Sonderfall des Leasing, bei der das Leasingobjekt speziell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten wird, sodass kein Dritter das Objekt sinnvoll verwenden kann; steuerlich wird das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugerechnet; siehe auch: Finanzierungs-Leasing, Operating-Leasing

Stilllegung

die Abmeldung eines Altfahrzeuges, das nicht verschrottet wird; der Zulassungsstelle muss beim Abmelden eine schriftliche Verbleibserklärung mit genauen Angaben über das jeweilige Fahrzeug, den Eigentümer und den Standort ausgehändigt werden
T

Tankkartenmanagement

auch: Tankkartenservice; kann z. B. über Fullservice-Anbieter in Anspruch genommen werden (in der Regel ab einer Fuhrparkgröße von 5 Fahrzeugen); mithilfe der Tankkarte (von einer bestimmten Mineralölgesellschaft) können die Fahrer an den Partner-Tankstellen bargeldlos tanken (oft zu Sonderpreisen) oder sonstige Dienstleistungen (Autowäsche, Ersatzteil-Kauf etc.) in Anspruch nehmen; auf Wunsch werden häufig auch Statistiken über Verbräuche und Kosten der einzelnen Fahrzeuge erstellt; siehe Full-Service-Leasing

TCS (Traction Control System)

auch: ASR (Antischlupf-Regler); eins der ersten Fahrassistenzsysteme; wird in Kraftfahrzeugen eingesetzt: verhindert das Durchdrehen der Antriebsräder und unterstützt dadurch das Halten der Fahrspur

Teilamortisation

bei dieser Leasingvariante (Leasingdauer zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) werden die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten des Leasingobjekts durch den Leasingvertrag nicht vollständig amortisiert, die Leasingraten sind dadurch niedriger als bei der Vollamortisation; auf den Restwert wird am Vertragsende der Veräußerungserlös angerechnet: wird ein höherer Verkaufserlös erzielt, erhält der Leasingnehmer in der Regel eine Gutschrift von bis zu 75 % des Mehrerlöses, liegt der Erlös niedriger als der Restwert, machen die Leasinggesellschaften vom vertraglich vereinbarten Andienungsrecht Gebrauch, wonach der Leasingnehmer verpflichtet ist, das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert zu kaufen, das Restwertrisiko ist also ausschließlich vom Leasingnehmer zu tragen; siehe auch: Vollamortisation

Telematik

Wortschöpfung aus Telekommunikation und Informatik, steht für die Integration der Anwendungen und Technologien aus diesen Bereichen; speziell der Vernetzung von Computern über drahtlose Netze; bei Fahrzeugen versteht man darunter die drahtlose Vernetzung eines Fahrzeugsystems mit einem Telematik-Betreiber (z. B. über GSM, GPRS oder WLAN); ein Fahrer kann auf diese Weise beispielsweise um Staus und andere Hindernisse herumgelenkt werden

Totalschaden

ein Sachschaden am Fahrzeug, der (wirtschaftlich) nicht mehr behoben werden kann – häufig (aber nicht nur) nach schweren Unfällen
U

Übernahmebestätigung (Abnahmebestätigung)

wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt in Empfang genommen hat, lässt er dem Leasinggeber eine rechtsverbindlich unterschriebene Übernahmebestätigung zukommen, in der er die vollständige Lieferung und Installation sowie den ordnungsgemäßen und mängelfreien Zustand bestätigt; Konsequenzen: die Rechnung des Lieferanten wird zur Zahlung angewiesen, die Laufzeit des Leasingvertrags beginnt (und damit die Aufnahme der Leasingzahlungen)

Unfallbericht

ist zum einen die Grundlage für das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall und dient zum anderen als Unfall-Dokumentation für die Versicherung; kann formlos auf einem Blatt Papier abgefasst sein, besser ist jedoch, den Vordruck „Europäischer Unfallbericht“ zu verwenden

Unfallbeteiligter

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben kann. Dabei ist nicht erforderlich, dass der Betreffende schuldhaft gehandelt hat. Zum Beispiel ist man auch dann U., wenn man wegen eines Tieres, das auf die Fahrbahn läuft, stark bremst und der Nachfolgende auffährt.

Unfallfreiheit eines Fahrzeugs

bei der Entscheidung, ob ein Kfz als unfallfrei gilt oder nicht, sind die Grenzen sehr eng zu ziehen; üblicherweise wird zwischen „Unfallschäden“ und „Bagatellschäden“ unterschieden, als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben; als „unfallfrei“ kann ein Fahrzeug also lediglich bei bloßen Lackschäden gelten, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz geringfügigen, kleinen Dellen im Blech

Unfallort

umfasst die Stelle eines Unfalls selbst sowie ihre unmittelbare Umgebung

Unmittelbarer Schaden

ein Schaden, der am verletzten Rechtsgut selbst eintritt – im Unterschied zum mittelbaren Schaden

Untervermietung (bei Leasing)

ein Leasingobjekt darf grundsätzlich an einen Dritten untervermietet werden; der Leasinggeber muss hierzu allerdings seine Zustimmung geben, die Bonität des Leasingnehmers muss ausreichend sein; ggf. sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (z. B. direkte Mietzahlungen des Untermieters an den Leasinggeber) erforderlich
V

Verkehrsrechtschutzversicherung

deckt in der Regel folgende Einzelleistungen ab: Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten; versichert sind: der Versicherungsnehmer als Halter eines Fahrzeugs, der Versicherungsnehmer als Fahrer eines fremden Fahrzeuges, alle berechtigten Fahrer und Insassen ihrer versicherten Fahrzeuge

Vergleich Fahrzeugfinanzierung vs. Leasing

Leasing hat gegenüber der Finanzierung eines Kfz mehrere Vorteile:
  • steuerliche Vorteile: Leasingraten können sofort und in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden; Leasing wirkt sich auch nicht negativ auf die Gewerbeertragssteuern aus
  • Liquiditätsvorteile: bei Leasing wird kein Kapital gebunden, da Leasingfahrzeuge zu 100 % fremdfinanziert sind; da das Eigenkapital des Unternehmens nicht angetastet wird, erhöht sich die Bonität der Firma und damit die Stellung bei den Banken (vorteilhaft bei knappen Eigenmitteln)
  • sonstige Vorteile: Leasing erleichtert die Planung, da die Raten über den gesamten Zeitraum konstant bleiben und somit als regelmäßige fixe Kosten kalkulierbar sind

    Nachteile des Leasing:
  • die gesamten Kosten sind wesentlich höher als bei einem Sofortkauf
  • Leasing ist nicht flexibel: in der Regel sind die Verträge unkündbar, die Leasingraten müssen auch bei schlechter Ertragslage erbracht werden
  • der Leasingnehmer verfügt nur eingeschränkt über das Fahrzeug, trägt aber die gleichen Pflichten, da er Fahrzeughalter ist
Kostenvergleich: Um herauszufinden, welche Finanzierungsform günstiger ist, muss man alle Kosten und den späteren Gegenwert des Fahrzeugs miteinander vergleichen. Beim Leasing sind die laufenden Kosten günstiger, allerdings muss das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurückgegeben oder zum Restwert übernommen werden; bei der Kreditfinanzierung ist der Kreditnehmer auch der Eigentümer des Fahrzeugs

Verkehrswert

der Erlös, der mit einem Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs erzielt werden kann

Verlängerungsoption (bei Leasing)

ein Leasingvertrag kann mit Verlängerungsoption abgeschlossen werden; nach Ablauf der Leasingdauer hat der Leasingnehmer das Recht, das Leasingobjekt gegen eine neu zu vereinbarende Leasingrate weiter zu nutzen; bei Vollamortisation wird der Restbuchwert bzw. der niedrigere gemeine Wert des Leasingobjekts als Grundlage genommen, bei Teilamortisation der als Andienungswert vereinbarte Restwert

Vermögensschaden

ein materieller Schaden, der am Vermögen bzw. einem Vermögensgegenstand selbst entstanden ist (und nicht, wie beim immateriellen Schaden, an Leben, Gesundheit, Körper etc.) und in Geld bezifferbar ist

Verschuldenshaftung

Grundsatz des Schuldrechts: der Schuldner haftet für einen Schaden nur dann, wenn er diesen durch ein vorwerfbares Verhalten verursacht oder mitverursacht hat, d. h. wenn er das für den Schaden verantwortliche Ereignis vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat und wenn das Verhalten rechtswidrig war; hierbei gibt es zahlreiche Ausnahmen; siehe auch: Gefährdungshaftung

Verwertungsnachweis

bestätigt die ordnungsgemäße Übergabe eines Altfahrzeuges an einen qualifizierten Demontagebetrieb; dieser übernimmt das Altfahrzeug und stellt die umweltgerechte Behandlung und Verwertung sicher

Vollamortisation

bei dieser Leasingvariante (Vertragsdauer zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) wird die Höhe der Leasingraten so festgelegt, dass der von der Leasinggesellschaft gezahlte Kaufpreis sowie alle Nebenkosten (einschließlich der Finanzierungskosten) dadurch voll abgedeckt werden; der Leasingnehmer kann das Kfz in der Regel am Ende der Laufzeit zum Restbuchwert kaufen oder den Vertrag auf Basis des Restbuchwerts verlängern; siehe auch: Teilamortisation

Vorenthaltung des Dienstfahrzeugs

ein Arbeitnehmer, dem ein Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, kann, wenn der Arbeitgeber ihm das Fahrzeug unberechtigterweise vorenthält, grundsätzlich Schadenersatz in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen, da die private Dienstwagennutzung ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil ist
W

Warnkleidung

die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung gibt für gewerblich genutzte Fahrzeuge aller Art vor, dass für mindestens einen Versicherten eine geeignete Warnkleidung (Warnweste) mitgeführt werden muss; Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, müssen daher auch mit 2 Warnwesten ausgestattet sein
Z

Zeitwert

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