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LogistikManager, März 2010Das lesen Sie in dieser Ausgabe:
Logistik-Einkauf: Mit transparentem Controlling sparen Sie bares Geld
Zum Aufgabengebiet der Logistik
zählt auch die Beschaffung von Materialien
und Verbrauchsgütern. Da das
allerdings meist nur einen kleinen Teil
der Logistikdienste ausmacht, wird dieser
Bereich oft so nebenher erledigt. Doch
dabei geben viele Kollegen unnötig bares
Geld aus. Bei genauerer Betrachtung
oft sogar viel Geld. Doch Vorsicht: Hier
mit der Holzhammermethode gnadenlos
über den Preis einzukaufen kann Sie
genauso teuer zu stehen kommen, denn
es kommt auch auf Leistungsfaktoren
wie Waren- und Lieferqualität an. Auch
das will berücksichtigt werden, wenn
Sie nachhaltig Sparpotenzial heben wollen.
Doch mit dem richtigen Controlling
und den passenden Kennzahlen kommen
Sie sicher und ohne Probleme zum
Sparziel.
So umgehen Sie bei Sachleistungen an Mitarbeiter die Steuerpflicht
Kleine Geschenke erhalten die
Freundschaft – das gilt auch im Umgang
mit Mitarbeitern. Doch Vorsicht
ist angebracht, denn der Fiskus wacht
mit Argusaugen darüber, ob er einen
geldwerten Vorteil entdecken kann.
Und dann schlägt er gnadenlos zu.
Das kann richtig ärgerlich sein, wenn
er erst im Rahmen einer Buchprüfung
solche Vorteile ausmacht – denn dann
zahlen Sie gnadenlos nach. Doch mit
ein bisschen Sorgfalt können Sie Ihren
Mitarbeitern ohne Probleme das gewohnte
Geburtstagsgeschenk weiterhin
überreichen. Und auch bei kostenlosen
Parkplätzen können Sie verhindern,
dass eine Steuerpflicht ausgelöst wird.
So bekommen Sie zu viel gezahlten Zoll zurück
Zollfehler kommen immer wieder
vor. Ärgerlich, wenn Ihr Unternehmen
den Fehler gemacht hat und Sie dies
erst erfahren, wenn der überhöhte
Zollbescheid auf Ihrem Schreibtisch
gelandet ist. Gleiches gilt bei Fehlern
der Behörden. Doch mit ein bisschen
Geschick können Sie sich Ihr Geld
zurückholen.
Beantragung einer EORI-Nummer: Sie müssen nicht allem zustimmen
Sicherlich haben Sie – wenn Sie
auch Waren ins Ausland versenden –
in den letzten Tagen Post von Ihrem
zuständigen Zollamt bekommen. In
dem Schreiben ging es um die Beantragung
der so genannten EORI-Nummer,
ohne die eine Zollabfertigung in
Zukunft nicht mehr möglich ist. Doch
viele Kollegen werden gestutzt haben,
als sie feststellen mussten, dass sie sich
mit dem Antrag auch dazu bereiterklären
sollten, dass die abgegebenen
Daten an andere Behörden weitergeleitet
und im Internet veröffentlicht
werden können. Zumindest Letzterem
brauchen Sie nicht zuzustimmen, denn
auch ohne Ihre Einwilligung können
die Zollbehörden die Vergabe der
EORI-Nummer nicht verweigern.
So kommen Sie bei insolventen Kunden an Ihr Geld (2)
Obwohl sich die Wirtschaft langsam
wieder erholt, gehen Experten auch
für das neue Jahr von einer steigenden
Insolvenzenzahl aus. Sind unter diesen
Unternehmen auch einige Ihrer Kunden,
so müssen Sie befürchten, Ihre
Waren und Dienstleistungen nicht
mehr bezahlt zu bekommen. Doch
wenn Sie einige Regeln beherzigen,
können Sie die Schrecken des Insolvenzgespensts
oft bannen.
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