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LogistikManager, März 2010


Das lesen Sie in dieser Ausgabe:

Logistik-Einkauf: Mit transparentem Controlling sparen Sie bares Geld

Zum Aufgabengebiet der Logistik zählt auch die Beschaffung von Materialien und Verbrauchsgütern. Da das allerdings meist nur einen kleinen Teil der Logistikdienste ausmacht, wird dieser Bereich oft so nebenher erledigt. Doch dabei geben viele Kollegen unnötig bares Geld aus. Bei genauerer Betrachtung oft sogar viel Geld. Doch Vorsicht: Hier mit der Holzhammermethode gnadenlos über den Preis einzukaufen kann Sie genauso teuer zu stehen kommen, denn es kommt auch auf Leistungsfaktoren wie Waren- und Lieferqualität an. Auch das will berücksichtigt werden, wenn Sie nachhaltig Sparpotenzial heben wollen. Doch mit dem richtigen Controlling und den passenden Kennzahlen kommen Sie sicher und ohne Probleme zum Sparziel.

So umgehen Sie bei Sachleistungen an Mitarbeiter die Steuerpflicht

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – das gilt auch im Umgang mit Mitarbeitern. Doch Vorsicht ist angebracht, denn der Fiskus wacht mit Argusaugen darüber, ob er einen geldwerten Vorteil entdecken kann. Und dann schlägt er gnadenlos zu. Das kann richtig ärgerlich sein, wenn er erst im Rahmen einer Buchprüfung solche Vorteile ausmacht – denn dann zahlen Sie gnadenlos nach. Doch mit ein bisschen Sorgfalt können Sie Ihren Mitarbeitern ohne Probleme das gewohnte Geburtstagsgeschenk weiterhin überreichen. Und auch bei kostenlosen Parkplätzen können Sie verhindern, dass eine Steuerpflicht ausgelöst wird.

So bekommen Sie zu viel gezahlten Zoll zurück

Zollfehler kommen immer wieder vor. Ärgerlich, wenn Ihr Unternehmen den Fehler gemacht hat und Sie dies erst erfahren, wenn der überhöhte Zollbescheid auf Ihrem Schreibtisch gelandet ist. Gleiches gilt bei Fehlern der Behörden. Doch mit ein bisschen Geschick können Sie sich Ihr Geld zurückholen.

Beantragung einer EORI-Nummer: Sie müssen nicht allem zustimmen

Sicherlich haben Sie – wenn Sie auch Waren ins Ausland versenden – in den letzten Tagen Post von Ihrem zuständigen Zollamt bekommen. In dem Schreiben ging es um die Beantragung der so genannten EORI-Nummer, ohne die eine Zollabfertigung in Zukunft nicht mehr möglich ist. Doch viele Kollegen werden gestutzt haben, als sie feststellen mussten, dass sie sich mit dem Antrag auch dazu bereiterklären sollten, dass die abgegebenen Daten an andere Behörden weitergeleitet und im Internet veröffentlicht werden können. Zumindest Letzterem brauchen Sie nicht zuzustimmen, denn auch ohne Ihre Einwilligung können die Zollbehörden die Vergabe der EORI-Nummer nicht verweigern.

So kommen Sie bei insolventen Kunden an Ihr Geld (2)

Obwohl sich die Wirtschaft langsam wieder erholt, gehen Experten auch für das neue Jahr von einer steigenden Insolvenzenzahl aus. Sind unter diesen Unternehmen auch einige Ihrer Kunden, so müssen Sie befürchten, Ihre Waren und Dienstleistungen nicht mehr bezahlt zu bekommen. Doch wenn Sie einige Regeln beherzigen, können Sie die Schrecken des Insolvenzgespensts oft bannen.

Lesen Sie außerdem:

  • Konjunktur auf breiter Front im Aufwärtstrend
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  • Versicherungen:
    Beim Warentransport kommt es häufig zu Schäden. Und so mancher von Ihnen hat schon die bittere Erfahrung machen müssen, dass der Schaden nicht richtig versichert war. So vermeiden Sie teure Fehler.
  • Haftungsrecht:
    Hat ein Mitarbeiter durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht, ist es schwierig, ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Doch mit einigen Maßnahmen können Sie ihn zumindest teilweise verpflichten, sich an der Schadenregulierung zu beteiligen.
Das und vieles mehr lesen Sie in der nächsten Ausgabe des LogistikManagers
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