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... auf der Website des Informationsdienstes Der LogistikManager der ausführlichen und aktuellen Internetseite für alle Entscheider in der Logistik.Wir freuen uns, dass Sie unsere Website angeklickt haben und wünschen Ihnen viel Erfolg mit unseren Anwendertipps und Informationen rund ums Thema Logistik. Falls Ihnen unser Angebot zusagt und Sie regelmäßig von unserem praxiserprobten Know-how und unseren bewährten Arbeitshilfen profitieren wollen, testen Sie doch einfach ohne Risiko den LogistikManager. Das gesamte Logistik-Know-how des LogistikManagers ist für Sie als Abonnent exklusiv abrufbar. Sie können alle Beiträge und Ausgaben aus dem Archiv herunterladen. Sie benötigen hierzu lediglich das aktuelle Passwort, das Sie auf Seite 1 der aktuellen Ausgabe unter dem Inhaltsverzeichnis finden. Energie wird immer teurer. Doch mit einigen wenigen Maßnahmen können Sie hier wirkungsvoll Geld sparen und tun obendrein noch etwas für die Umwelt. Wie das geht, verrät der erfahrene Logistikprofi Uwe E. Wirth, Chefredakteur des Informationsdienstes LogistikManager. Mit dem Handy hinter dem Steuer zu telefonieren, ist verboten. Dabei genügt es auch nicht, einfach auf den Seitenstreifen zu fahren, um ein Telefonat entgegenzunehmen. Ein Autofahrer bleibt auch dann ein normaler Verkehrsteilnehmer, wenn er sein Fahrzeug auf den Seitenstreifen lenkt und dort mit laufendem Motor stehen bleibt. Telefoniert er hierbei mit seinem Handy, so begeht er in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft wird. Um eine Kündigung rechtskonform auszusprechen, muss sie schriftlich erfolgen und dem Gekündigten ordnungsgemäß zugestellt werden. Der Gekündigte kann sich nicht darauf berufen, die Kündigung übersehen zu haben. Mit diesem Argument versuchen Gekündigte immer wieder, die Rechtskraft der Kündigung infrage zu stellen. Vor einiger Zeit tauchten in der Presse und in den einschlägigen Internetforen Berichte auf, nach denen auch der digitale Tachograf manipuliert werden kann. Ob es auf die dort beschriebene Art und Weise geht, spielt eigentlich keine Rolle. Denn wird ein Fahrer - oder gar ein Unternehmen - dabei erwischt, gibt es richtig Ärger. Kein Unternehmen kann sich heute falsches Verhalten am Telefon leisten. Ist nämlich ein Anrufer – warum auch immer – unzufrieden, dann ist er schneller bei der Konkurrenz, als Ihnen lieb sein kann. Kunden werten jeden Kontakt mit Ihnen und insbesondere jeden Anruf nach folgenden Kriterien:
Viele Unternehmen verfahren bei den turnusmäßigen Gehaltserhöhungen nach der Pauschalmethode, die eine generelle Anhebung der einzelnen Gehälter um einen gewissen Prozentsatz bedeutet. Doch was viele Vorgesetzte hierbei oft vergessen, ist, dass diese Anhebung für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten muss. Ausnahmen sind nur in den seltensten Fällen durchsetzbar. Logistik ist ohne moderne IT, drahtlose Datenübertragung und mobile Geräte kaum noch denkbar. Doch so schön und effektiv diese neue EDV-Welt auch sein mag, droht mit den modernen Techniken und Geräten eine ganze Reihe handfester Sicherheitsrisiken, die Sie teuer zu stehen kommen können. Doch mit ein bisschen Umsicht und Disziplin können Sie diese Gefahren bannen – und dies sogar, ohne gleich zum IT-Experten mutieren zu müssen. Denn oft werden wertvolle Daten gar nicht bewusst gestohlen, sondern geraten durch Unachtsamkeit - wie etwa das Verlieren von Laptops oder PDAs – in falsche Hände. Gerade in der Logistik kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme eingestellt und nachher als Praktikanten weiterbeschäftigt werden. Doch Vorsicht: Wenn Sie solche Arbeitskräfte als vollwertige Mitarbeiter beschäftigen, haben sie oft ein Anrecht auf tarifliche Bezahlung. Als Praktikanten gelten nämlich im rechtlichen Sinne nur Personen, die Sie nicht als vollwertige Arbeitskräfte beschäftigen und in Ihren Dienstplänen führen. Das musste ein Arbeitgeber erfahren, der einen jungen Mann im Rahmen einer Berufsvorbereitung einsetzte. Das Erfurter Landgericht hat in einem Urteil den Verkauf von WORLD-Paletten mit dem umstrittenen WORLD-Aufdruck in einem Oval untersagt. Die Klage hatte die EPAL, die das Euro-Paletten-System betreibt, eingereicht. Nach Ansicht des Gerichts besteht durch die grafische Gestaltung des WORLD-Schriftzugs in einem Oval eine zu große Gefahr der Verwechslung mit Paletten des Euro-Systems, die mit dem Schriftzug „EUR“ oder „EPAL“ in einem Oval gekennzeichnet sind. Damit liegt eine unerlaubte Annäherung vor, die eindeutig die Markenrechte der EPAL „im Sinne einer rechtswidrigen Beeinträchtigung“ verletzt. (LG Erfurt, Urteil vom 12.3.2009, Az.: 3 O 987/08) Auch elektrische Leitungen und Maschinen zählen zu den Betriebseinrichtungen und unterliegen damit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese schreibt vor, dass solche Einrichtungen regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen sind. Da Sie als Logistiker sicherlich nicht auch noch eine Elektrikerlehre hinter sich gebracht haben, werden Sie mit ziemlicher Sicherheit einen Fachmann mit dieser Überprüfung beauftragen. Doch wenn Sie glauben, damit allen Ihren Verpflichtungen nachgekommen zu sein, haben Sie sich gründlich getäuscht. Denn der Gesetzgeber verlangt, dass
Dazu genügt es nicht, dem Elektriker einfach einen Auftrag in die Hand zu drücken, der sich darin erschöpft, er möge alle elektrischen Einrichtungen prüfen und die Unbedenklichkeit bestätigen. Zunächst müssen Sie nämlich sicherstellen, dass alle infrage kommenden Einrichtungen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Darüber hinaus muss immer klar sein, welche Einrichtungen zu überprüfen sind. Der LogistikManager zeigt Ihnen im weiteren Beitrag, worauf es hier konkret zu achten gilt. |
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