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Aktuelle Information für Logistikleiter: Innovationsprogramm zur Förderung des Kaufs emissionsarmer LKW soll verlängert werde
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Das Bundesverkehrsministerium plant, das Förderprogramm bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern. Die Europäische Kommission soll einer solchen Verlängerung bereits zugestimmt haben. Gleichzeitig möchte das Ministerium den Fördertopf um 77 Millionen Euro aufstocken. Dies sei insbesondere deshalb notwendig, da das ursprünglich bis zum September dieses Jahres geplante Förderprogramm die vorgesehenen Mittel von 108 Millionen Euro bereits aufgebraucht habe.
Derzeit liegen nach Angaben des Ministeriums noch etwa 8.000 unbearbeitete Förderungsanträge vor. Auch die langen Lieferzeiten für neue LKW – derzeit bis zu 12 Monaten – lassen eine Verlängerung des Programms angeraten erscheinen.
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Neue Umweltzonen geplant
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Wie im LogistikManager beschrieben, plant das Umweltministerium von Brandenburg auch für die Städte Potsdam und Frankfurt/Oder die Einführung von Umweltzonen. Die Entscheidung hängt davon ab, ob die bisher getroffenen Maßnahmen zur Absenkung der Feinstaubbelastung am Ende dieses Jahres die gewünschten Erfolge bringen. Ist das nicht der Fall, werden die Umweltzonen zügig eingerichtet werden. | |
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Worauf Sie als Logistikleiter beim Lastentransport per Kran achten müssen
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Krane spielen immer dann Ihre Stärken aus, wenn Stapler an ihre Grenzen – wie beispielsweise Gewicht und Maße der zu transportierendenWaren – stoßen. Doch so praktisch diese Lastenheber auch sind, im Betriebmüssen Sie als Logistikleiter einiges beachten, wenn Sie unnötige und oft auch teure Unfälle vermeiden wollen. Immer wieder hört und liest man von Kranunfällen, bei denen Menschen und Einrichtungen ebenso wie die transportierten Materialien zu Schaden kommen. Auch hier gelten Vorschriften zur Sicherheit, deren Nichtbeachtung Sie teuer zu stehen kommen kann. Als Kranbetreiber müssen Sie nämlich die Sicherheit Ihrer Hebemaschinen durch Überprüfungen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gewährleisten. Tun Sie das nicht, müssen Sie persönlich für die bei einem Unfall entstandenen Schäden haften. Für Krananlagen sind die Vorschriften BGV D6 Krane und die BerufsgenossenschaftlichenGrundsätze BGG 905 wichtig. Die Experten des Informationsdiensts LogistikManager zeigen Ihnen, worauf Sie beim Lastentransport per Kran achten müssen... | |
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Massenkontrolle von Kennzeichen verfassungswidrig
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Die Sache erregte großes Medieninteresse: Die Polizei nahm automatisierte Massenkontrollen von Fahrzeugkennzeichen vor. Besonders in Hessen und Schleswig-Holstein war diese Praktik verbreitet. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist dieses Vorgehen unzulässig, berichtet der LogistikManager. Warum die Richter diese Ansicht vertreten.... | |
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Warum Sie als Logistikverantwortlicher jetzt die Reifenventile bei Ihren Transportern unter die Lupe nehmen sollten
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Stehen bei Ihnen auf dem Hof auch Transporter wie Sprinter, Daily & Co.? Dann werfen Sie schleunigst einmal einen Blick auf ein unscheinbares Bauteil: das Reifenventil. Denn ab Werk verbauen die Hersteller immer noch häufig billige Gummiventile, die für diese Wagenklasse vollkommen ungeeignet sind. Wenn Sie als Logistiker ein neues Fahrzeug ordern, sollten Sie davon ausgehen können, dass es geltenden Regeln und Ansprüchen bezüglich der Sicherheit entspricht. Und kaum ein Hersteller verspricht nicht, dass seine Fahrzeuge in puncto Sicherheitsausstattung up to date sind. Dass die Autobauer trotz großangelegter Crash- Tests, ausgeklügelten Fahrsicherheits-Programme und ABS-Systeme zuweilen den Blick auf Details zu Vernachlässigen scheinen, berichtet der LogistikManager. | |
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Teilnahme am Marathonlauf trotz Krankschreibung ist kein Kündigungsgrund
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Die meisten Unternehmer begrüßen es, wenn sich ihre Mitarbeiter sportlich fit halten. Doch was ist, wenn der Mitarbeiter krankgeschrieben ist und sich während dieser Zeit anstrengende Sportarten – etwa Marathonlaufen – widmet? Ist dies bereits ein Kündigungsgrund? Hier ein aktueller Fall: Ein Lagerist stürzte auf dem Weg zur Arbeit und brach sich dabei das linke Schulterblatt. Daraufhin wurde er für 6 Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben. Da in diesem Zeitraum jedoch 2 Marathonläufe stattfanden, an denen der leidenschaftliche Sportler teilnehmen wollte, fragte er seinen Arzt, ob dies trotz der Verletzung möglich sei. Der Mediziner bestätigte ihm, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Teilnahme spräche und der Heilungsverlauf hierdurch nicht negativ beeinflusst würde. Sein Arbeitgeber erfuhr aus der Presse von seiner Teilnahme an einem Lauf und kündigte ihm fristlos. Lesen sie in diesem aktuellen Beitrag aus dem LogistikManager, wie das Gericht hier entschied, und welche Konsequenzen dieses Urteil hat. | |
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Transportschäden: So kommen Sie als Logistikverantwortlicher schnell an Ihr Geld
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Sicherlich können Sie als Logistikverantwortlicher auch so manche Geschichte erzählen, wie schwierig es ist, bei Transportschäden die Regulierung über die Bühne zu bekommen. Doch wenn Sie einige wichtige Punkte beachten, verliert die Schadensregulierung viel von ihrem Schrecken, und Sie kommen schneller an Ihr Geld. Der schlimmste Fall bei Schadensregulierungen sind immer wieder zu spät entdeckte Defekte bei gelieferten Waren. Wer bei der Wareneingangskontrolle nicht mit der nötigen Akribie vorgeht, riskiert schnell ernsthafte Probleme beim Nachweis, dass die Schäden auf dem Transportweg entstanden sind. Die Redaktion des Informationsdiensts LogistikManager gibt Ihnen Praxistipps. | |
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Achtung Logistikleiter: Neue Umweltzonen geplant
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Das Umweltministerium von Brandenburg plant auch für die Städte Potsdam und Frankfurt/Oder die Einführung von Umweltzonen. Die Entscheidung hängt davon ab, ob die bisher getroffenen Maßnahmen zur Absenkung der Feinstaubbelastung am Ende dieses Jahres die gewünschten Erfolge bringen. Ist das nicht der Fall, dann sollen die Umweltzonen zügig eingerichtet werden. Mehr Informationen zum Thema geplante Umweltzonen gibt Ihnen der Informationsdienst LogistikManager. | |
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Führerscheinkiller Alkohol
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Wird ein Fahrer alkoholisiert erwischt, so ist der Führerschein für einige Zeit erst mal weg. Ist der festgestellte Alkoholspiegel aber sehr hoch, zieht dies schneller als gedacht ein lebenslanges Fahrverbot nach sich. Nicht nur für den Fahrer hat dies schwerwiegende Konsequenzen – auch für den Fuhrparkleiter, dem plötzlich eine Arbeitskraft fehlt. Die Ordnungsbehörden sind rigoros: Das musste ein Fahrer erfahren, der mit einem Blutalkoholwert von 2,74 Promille ertappt wurde. Die zuständige Ordnungsbehörde zog seinen Führerschein ein und wollte diesen erst wieder herausrücken, wenn der Fahrer mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten belegte, dass er nicht alkoholkrank ist. Der Fahrer weigerte sich, die Untersuchung durchzuführen. Er legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und machte eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs geltend, indem er vor Gericht zog. Der Informationsdienst LogistikManager verrät Ihnen, wie die Ordnungsbehörde in diesem Fall entschieden hat: | |
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Gefahrenquellen an Toren und Türen entschärfen (Teil 2)
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In der vergangenen Woche stellte Ihnen die Redaktion des Informationsdiensts LogistikManager bereits einige Gefahrquellen vor, die Sie als Logistikleiter unbedingt im Auge haben müssen. Die Erfahrung zeigt, dass besonders Türe und Tore Sicherheitsrisiken bergen. Die folgende Checkliste gibt Ihnen eine wertvolle Praxishilfe zum Überprüfen dieser Gefahrquellen. Wenn Sie diese Liste konsequent durcharbeiten und regelmäßig die Vorgaben kontrollieren, werden Sie die Unfallquote in diesem Bereich bereits deutlich senken können. | |
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Mit wenig Aufwand Gefahrenquellen an Toren und Türen entschärfen
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Als Logistikleiter werten Sie regelmäßig Ihre Unfallstatistiken aus. Dabei wird Ihnen in vielen Fällen auffallen, dass es gerade im Bereich von Türen und Toren immer wieder zu Arbeitsunfällen kommt. Der Informationsdienst LogistikManager zeigt auf, wie sich mit geringem Aufwand die Unfallzahlen nachhaltig gegen null drücken lassen. | |
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So halten Sie Schädlinge von Ihrem Lager fern
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Der Winter war mild – und damit bietet sich der perfekte Nährboden für Schädlinge. Und die können in Ihrem Lager Schäden in horrenden Summen anrichten. Lassen Sie es nicht so weit kommen - auch in Sachen Schädlingsvermeidung und -bekämpfung gilt – wie in so vielen anderen Themenbereichen in der Logistik – der Grundsatz ‘Vorbeugen ist besser als bekämpfen’. Schenken Sie den Schädlingen nicht erst dann Beachtung, wenn ein Befall auftritt, denn die oft hohen Kosten für eine Bekämpfungsmaßnahme übersteigen meist die der effektiven Vorbeugung. Und Vorbeugen ist gar nicht so aufwändig, wie Sie vielleicht denken mögen. Für eine erfolgreiche Vorbeugung müssen Sie vor allem über mögliche Schädlinge in Ihrem Lager Bescheid wissen. Als ersten Schritt sollten Sie deshalb analysieren, welche Schädlinge in Ihrem Lager zur Gefahr werden könnten und welche Gefahren von diesen Schädlingen ausgehen. Wie Sie ein Schädlings-Frühwarnsystem aufbauen, zeigt Ihnen der Praxisbeitrag aus dem Informationsdienst LogistikManager. | |
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Auch wenn ein Mitarbeiter bei Pausenzeiten mogelt, können Sie nicht einfach kündigen
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Eine kurze Zigarettenpause, ein schneller Gang zum Kaffeeautomaten – so lange sich Arbeitsunterbrechungen in überschaubarem Rahmen halten, sind viele Unternehmen nicht pingelig. Doch wenn Mitarbeiter diese Freiheiten ausnutzen, sieht so mancher Vorgesetzte rot. Ein aktueller Beitrag aus dem LogistikManager zeigt auf, welche Folgen es für Arbeitgeber haben kann, wenn Sie hier gleich mit einer Kündigung reagieren: | |
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Vereinbarten Bonus müssen Sie immer zahlen
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Haben Sie mit einem Mitarbeiter eine Bonuszahlung vereinbart, dann können Sie die Zahlung dieses Bonus nicht mit dem Argument einer fehlenden Zielvereinbarung ablehnen. | |
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Speditionskosten steigen weiter
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Alles wird teurer – das ist auch bei den Transportkosten nicht anders. Der Fachinformationsdienst Logistik Manager zeigt Ihnen Beispiele und Begründungen für die höheren Preise. So erhöhte die Spedition Hellmann Worldwide Logistics ihre Transportentgelte zum Jahreswechsel um 5,9 %. Als Grund wurden die neuen Arbeitszeitrichtlinien der EU für Fahrpersonal, die die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von bisher 56,5 auf 48 Stunden senkt, sowie die gestiegenen Treibstoffkosten angegeben. | |
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So dokumentieren Sie als Logistikmanager Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher
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Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits-, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung zwingen Sie, Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Verantwortungsbereich durchzuführen. Diese Beurteilungen müssen Sie laut Gesetz auch entsprechend dokumentieren. Oft sind die einzelnen Prüfpunkte nach den Einzelvorschriften identisch, müssen aber nach Ansicht vieler Betroffener getrennt festgehalten werden. Doch das ist nicht notwendig – Sie können Ihren Arbeitsaufwand hier erheblich reduzieren. | |
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Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
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Das Oberlandesgerichts Brandenburg hat geurteilt: Seit letztem Jahr müssen Geschäftsbriefe zwar genaue Angaben aus dem Handelsregister wie Firmenbesitzer mit vollem Namen und genauer Anschrift des Firmensitzes enthalten. Allerdings stellt auch ein Fehlen dieser Angaben keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar... | |
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Auch als Logistikleiter sind Sie bei der Ladungssicherung in der Pflicht
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Der Fahrer eines Lastwagens ist – genauso wie der Halter des Fahrzeugs – dafür verantwortlich, dass die Ladung ausreichend gesichert ist. Doch Vorsicht: Auch Sie als Auftraggeber sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle bei der Ladungssicherung in der Pflicht. Was dieses Urteil in der Praxis für Sie als Logistikleiter bedeutet, zeigt Ihnen der Praxisbeitrag aus dem Fachinformationsdienst LogistikManager. | |
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Vorsicht bei der Fahrerauswahl – sonst müssen Sie bei Warendiebstahl selber zahlen
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Wussten Sie, dass pro Jahr Waren im Wert von 8 Milliarden Euro auf dem Transportweg verschwinden? Noch schlimmer ist, dass häufig das eigene Fahrpersonal in solche Diebstähle verwickelt ist. Dies berichtet der Fachinformationsdienst "Logistikmanager" In diesen Fällen verweigern die Versicherungen dann oft die Schadensregulierung, indem sie Ihnen Fehler bei der Fahrerauswahl ankreiden. Doch wenn Sie einige Tipps beachten, läuft dieser Trick der Assekuranzen ins Leere. | |
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Der Winter ist da - sind Sie als Logistikleiter jetzt dafür bereit?
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Es ist jedes Jahr dasselbe: Alle wissen, dass der Winter kommt, doch beim ersten Schneefall ist das Verkehrschaos da. Die Räumfahrzeuge rücken zu spät aus – und schon kracht es auf den Straßen. Und genauso wie den Straßenmeistern mag es Ihnen als Logistik-Verantwortlichem auch schon ergangen sein: War da nicht der Unfall auf der vereisten Rampe, der noch einmal glimpflich verlief? Und obendrein war wegen der großen Nachfrage auch 3 Tage lang kein Streugut in ausreichender Menge zu beschaffen? Sie haben sicher beschlossen, dass im nächsten Winter alles besser laufen soll – dabei hilft Ihnen der Schnellscheck, den die Redaktion des Informationsdiensts Logistik Manager zusammengestellt hat. | |
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Vorsicht bei Überstunden von Teilzeitkräften in der Logistik!
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Gerade in der Logistik kommt es immer wieder zu Spitzen im Arbeitsanfall. So mancher Logistikverantwortliche spannt dann Teilzeitkräfte auch einmal über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus ein. Der LogistikManager rät zur Vorsicht, denn: Schnell kann so aus einer Teilzeit- eine Vollzeitstelle werden. Mit ein bisschen Umsicht lässt sich dies jedoch vermeiden. Der Fall: Ein Unternehmen hatte eine Arbeitnehmerin als Teilzeitkraft mit einer Wochenarbeitszeit von 28,5 Stunden angestellt. Doch über die Jahre wurde besagte Mitarbeiterin in einem zeitlichen Umfang von 38,5 Wochenstunden eingesetzt. Als der Arbeitgeber sie wieder mit einer 28,5-Stunden-Woche beschäftigen wollte, verlangte die Mitarbeiterin Vollbeschäftigung und zog vor Gericht. Und so entschied das Gericht: | |
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Reifenventile bei Transportern – Kleinteile mit hohem Schadenpotenzial
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Stehen bei Ihnen auf dem Hof auch Transporter wie Sprinter, Daily & Co.? Falls ja, dann rät die LogistikManager-Redaktion dringend: Werfen Sie schleunigst einmal einen Blick auf ein unscheinbares Bauteil: das Reifenventil. Denn ab Werk verbauen die Hersteller immer noch häufig billige Gummiventile, die für diese Wagenklasse vollkommen ungeeignet sind. Wenn Sie als Logistiker ein neues Fahrzeug ordern, sollten Sie davon ausgehen können, dass es geltenden Regeln und Ansprüchen bezüglich der Sicherheit entspricht. Und kaum ein Hersteller verspricht nicht, dass seine Fahrzeuge in puncto Sicherheitsausstattung up to date sind. Doch scheinen die Autobauer trotz ihrer groß angelegten Crash-Tests, ausgeklügelten Fahrsicherheits-Programme und ABS-Systeme den Blick auf Details zu vernachlässigen. | |
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EU-Recht: Warum Sie jetzt die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter genau kontrollieren müssen
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Der Europäische Gerichtshof hat Arbeitgeber in einer aktuellen Entscheidung dazu verpflichtet, genau zu kontrollieren, ob ihre Mitarbeiter die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch einhalten. Damit dürfte so manches moderne Arbeitszeitmodell wie das der Vertrauensarbeitszeit auf dem Schutthaufen der Geschichte landen, meint Uwe E. Wirth, Chefredakteur des LogistikManager. In vielen Betrieben – gerade im Logistikbereich – wird das so genannte Vertrauensarbeitszeitmodell seit Längerem mit Erfolg eingesetzt. Es beruht auf dem Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und überlässt es Letzteren, ihre Arbeitszeit weitgehend je nach anstehendem Arbeitsaufwand und den persönlichen Bedürfnissen selbst einzuteilen. Die sonst üblichen Arbeitszeitkontrollen entfallen. | |
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Sogar bei grober Fahrlässigkeit haften Ihre Fahrer nicht in vollem Umfang!
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Verursacht jemand einen Schaden, muss er dafür auch geradestehen – insbesondere dann, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Doch Sie als Fuhrparkverantwortlicher ahnen es sicher schon: Nicht immer haftet Ihr Fahrpersonal in vollem Umfang. Und dann ist es schnell passiert, dass Sie Ihr Budget mit der Schadensregulierung belasten müssen. Unterläuft einem Angestellten ein Fehler und entsteht hieraus ein Schaden, dann gilt nämlich nicht oben genannter Grundsatz der persönlichen Haftung, selbst dann, wenn der Betreffende den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. FuhrparkManagement aktuell berichtete von einem Fall, in dem ein Fuhrparkverantwortlicher genau dies vor Gericht erfahren musste: | |
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Mit Konsignationslagern können Sie richtig Geld sparen!
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Konsignationslager sind eine feine Sache: Die Waren befinden sich praktisch schon im eigenen Haus, gehören aber bis zum Abruf noch dem Lieferanten. Dadurch binden Sie nicht unnötig Kapital. Doch hat diese Art der Lagerhaltung auch Eigenheiten, die schnell zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen können. Aber wenn Sie diese 15 Tipps des LogistikManager beachten, werden Sie und auch Ihre Lieferanten vom „Konsi-Lager“ profitieren.Jedes gut gefüllte Lager bindet Kapital. Doch wie wäre es, wenn die Teile und Komponenten erst dann bezahlt werden müssten, wenn sie in der Produktion gebraucht oder zur Auslieferung an Ihre Kunden fertig gemacht werden? Das können Sie mit einem Konsignationslager relativ schnell erreichen. Bei Ihrem Lieferanten werden Sie mit dieser Idee jedoch nicht immer Begeisterungsstürme auslösen, denn schließlich wird die Kapitalbindung auf ihn übertragen. Aber bei genauerer Betrachtung wird ihm nach dem Motto „Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit“ kaum etwas anderes übrig bleiben, wenn er an der Zusammenarbeit mit Ihrem Hause interessiert ist. | |
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Treibstoffkosten: Der Umstieg auf Pflanzenöl will gut überlegt sein
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Trotz der 2006 eingeführten Besteuerung von Biodiesel liegen die Kosten immer noch deutlich unter denen des herkömmlichen Diesels. Gleiches gilt für reines Pflanzenöl, das erst ab Anfang 2008 der Besteuerung unterliegen wird. Doch nicht immer lohnt sich der Umstieg finanziell, und auch die Eigenarten des alternativen Treibstoffs wollen bedacht sein. Mit diesem Leitfaden aus FuhrparkManagement aktuell finden Sie als Fuhrpark-Verantwortlicher schnell heraus, ob Sie den Umstieg auf Pflanzenöl wagen können.Betrachten Sie nur die Literpreise von Diesel, Biodiesel und Pflanzenöl, so spricht eigentlich alles für eine Umstellung Ihres Fuhrparks. Bei einer größeren Abnahmemenge kostet ein Liter Pflanzenöl etwa 70 Cent und ist damit gegenüber Diesel etwa 30 % billiger. Gegenüber Biodiesel sparen Sie immerhin noch über 10 %. Bei einer Fahrleistung von etwa 130.000 km pro Jahr sparen Sie im Vergleich mit Diesel also etwa 11.000 €, gegenüber Biodiesel immerhin noch etwa 4.300 €. Diese Zahlen klingen verlockend. Doch Vorsicht! Beim Betrieb mit dem alternativen Kraftstoff kommen noch andere Kosten auf Sie zu: | |
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| AKTUELLE AUSGABE
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