So senken Sie Ihre Logistikkosten 2013
Der Fachinformationsdienst LogistikManager bietet allen Logistik- und Fuhrparkleitern bewährtes Know-how von Logistik-Profis, erfolgserprobte Arbeitshilfen, Praxisbeispiele sowie aktuelle Entwicklungen in der Logistikbranche.
News & Tipps für Logistikleiter vom 20.06.2013:
Schädlinge können in Ihrem Lager Schäden in horrenden Summen anrichten. Lassen Sie es nicht so weit kommen - auch in Sachen Schädlingsvermeidung und -bekämpfung gilt - wie in so vielen anderen Themenbereichen in der Logistik - der Grundsatz ‘Vorbeugen ist besser als bekämpfen’.
In der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (UVV) und die BGV 29 ist nicht nur die Fahrzeugüberprüfung durch Sachverständige geregelt, sondern auch einige Dinge, die jeder Fahrer beachten sollte, wenn er und auch Sie keinen Ärger mit der Berufsgenossenschaft bekommen wollen.
So mancher erinnert sich gerne an sein erstes Auto und kann auch nach vielen Jahren noch das dazugehörige Kennzeichen nennen. Nach einem Umzug musste jedoch ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Kommt es mit Fahrzeugen des Unternehmens häufig zu Verkehrsverstößen und können die Behörden dann die Fahrer nicht zweifelsfrei ermitteln, so erlassen sie häufiger eine generelle Fahrtenbuchführungspflicht für den gesamten Fahrzeugpool.
Bei Versicherungsschäden, die auf Basis von fiktiven Schadenabrechnungen von der Versicherung abgerechnet werden, gibt es immer wieder Streit zwischen Geschädigten und den Assekuranzen wegen der im Gutachten aufgeführten Arbeits- beziehungsweise Sozialkosten.
Bevor Sie ein Fahrzeug in Betrieb nehmen, stellen Sie sicher, dass es einschlägige Vorschriften und Bestimmungen erfüllt. Im Einzelnen müssen Sie gewährleisten, dass es verkehrssicher ist und den Ansprüchen der Arbeitssicherheitsvorschriften genügt. Dabei spielt die BGG 961 eine besondere Rolle.Mehr zu diesem wichtigen Thema verrät der Fachinformationsdienst
„LogistikManager” im folgenden Beitrag.
Stellen sich nach einem Fahrzeugkauf Mängel am Fahrzeug heraus, die nicht vom Verkäufer genannt wurden, so ist der Verkäufer prinzipiell dazu verpflichtet, den Schaden zu beheben oder gar das Fahrzeug zurückzunehmen. Dass solche Fälle aber rechtlich oft schwierig zu beurteilen sind – und Gerichte manchmal unerwartet urteilen –, zeigen 2 aktuelle Fälle, die Ihnen der
„LogistikManager” heute vorstellt.
Wer Fahrzeuge betreibt, merkt meist recht schell, dass damit auch jede Menge Verantwortung verbunden ist. Häufig kommt es auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Wer sich nach einem Verkehrsunfall nicht um den angerichteten Schaden kümmert und sich aus dem Staub macht, der ist – wenn er erwischt wird – den Führerschein los.
Mitarbeiter sind auch auf dem Weg zur Arbeitsstelle sowie auf dem Nachhauseweg über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Doch immer wieder gibt es im Leistungsfall Diskussionen mit dem Versicherungsträger, ob der Versicherungsschutz tatsächlich besteht. 2 aktuelle Urteile zeigen, was Ihre Mitarbeiter unbedingt wissen sollten.